Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Miss-bräuchen vom 23.10.2008 (MOMIG) wurden die Eigenkapitalersatzregeln der §§ 32 a, 32 b GmbHG zum 01. November 2008 aufgehoben. Es mangelt nunmehr der Rechtsprechungssys-tematik zur Berücksichtigung nachträglicher Beteiligungs-Anschaffungskosten an ihrem bisherigen gesellschaftsrechtlichem Fundament. Funktionales Eigenkapital ist im Gesellschafts-recht nicht mehr gegeben. Der bis Ende 2008 zuständige VIII. BFH-Senat hatte sich in ständiger Rechtsprechung der Fremdkapitalfinanzierung fördernd angenommen und zur Gewähr-leistung des objektiven Nettoprinzips den Anschaffungskostenbegriff des § 17 EStG normspezifisch weit interpretiert, zum Vorteil der Steuerpflichtigen. Ob diese weite Auslegung auch nach Wegfall der Bezugsnahmemöglichkeit auf das Kapitalersatzrecht nach dem GmbHG noch zu erwarten ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung. Dabei gilt es noch zu erwähnen, dass die Zuständigkeit ab dem 01. Januar 2008 nunmehr in den Händen des IX. BFH-Senats liegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Erfordernis einer grundsätzlichen Neuorientierung...
- II. Normspezifischer Anschaffungskostenbegriff in der Rechtsprechung des VIII. BFH-Senats
- III. Das Ende des Eigenkapitalrechts und neue Konstellationen nach dem MoMiG............
- IV. Insolvenzrechtliche Nachrangigkeit der Gesellschafterfremdfinanzierung und dessen Ausstrahlung auf die steuerrechtliche Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten ..
- V. Bedeutung der Änderungen im AnfG als neues Untersuchungskriterium in den Fällen außerhalb der InsO im Zusammenhang mit einem unveränderten Terminus nachträglicher Anschaffungskosten iSv § 17 Abs. 2 EStG
- VI. Bedarf es noch einer zusätzlichen Krisenbestimmung im Darlehensvertrag? ..
- VII. Die privilegierten Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 4 Satz 2 bzw. Abs. 5 InsO.
- VIII. Der Ansatz von Weber-Grellet, nämlich der Abzugsfähigkeit sämtlicher sog. Beteiligungskosten im Rahmen der Veräußerung oder einem gleichgestellten Vorgang...
- A. Berücksichtigung von Beteiligungskosten durch teleologische Extension des § 17 EStG
- B. Erhärtung der Berücksichtigung von Beteiligungskosten durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008)
- C. Aktuelle Meinungsäußerung eines zuständigen BFH-Senatsmitglieds .
- IX. Ausblick und Zukunftsszenario......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG, insbesondere nach dem Wegfall der Eigenkapitalersatzregeln im MoMiG. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die bisherige Rechtsprechung und die zukünftige Anwendung des § 17 EStG.
- Die Auswirkungen des MoMiG auf die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften
- Die Bedeutung des normspezifischen Anschaffungskostenbegriffs in der Rechtsprechung des BFH
- Die Rolle der Insolvenzordnung (InsO) und des Anfechtungsgesetzes (AnfG) bei der Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten
- Die Frage, ob es noch einer zusätzlichen Krisenbestimmung im Darlehensvertrag bedarf
- Der Ansatz von Weber-Grellet und die Berücksichtigung von Beteiligungskosten im Rahmen des § 17 EStG
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I: Dieses Kapitel befasst sich mit der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuorientierung in der steuerlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften nach dem Wegfall der Eigenkapitalersatzregeln im MoMiG.
- Kapitel II: Dieses Kapitel analysiert den normspezifischen Anschaffungskostenbegriff in der Rechtsprechung des VIII. BFH-Senats und die bisherige Behandlung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten.
- Kapitel III: Dieses Kapitel beleuchtet die Auswirkungen des MoMiG auf das Eigenkapitalrecht und die neuen Konstellationen, die sich für die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen ergeben.
- Kapitel IV: Dieses Kapitel untersucht die insolvenzrechtliche Nachrangigkeit der Gesellschafterfremdfinanzierung und deren Ausstrahlung auf die steuerrechtliche Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten.
- Kapitel V: Dieses Kapitel analysiert die Bedeutung der Änderungen im Anfechtungsgesetz (AnfG) als neues Untersuchungskriterium für die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
- Kapitel VI: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage, ob es noch einer zusätzlichen Krisenbestimmung im Darlehensvertrag bedarf.
- Kapitel VII: Dieses Kapitel behandelt die privilegierten Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 4 Satz 2 bzw. Abs. 5 InsO.
- Kapitel VIII: Dieses Kapitel stellt den Ansatz von Weber-Grellet dar, der die Abzugsfähigkeit sämtlicher sog. Beteiligungskosten im Rahmen der Veräußerung oder einem gleichgestellten Vorgang fordert. Es analysiert die Berücksichtigung von Beteiligungskosten durch teleologische Extension des § 17 EStG und durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008).
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen: Gesellschafterdarlehen, -bürgschaften, Anschaffungskosten, § 17 EStG, Eigenkapitalersatzregeln, MoMiG, Insolvenzordnung (InsO), Anfechtungsgesetz (AnfG), Beteiligungskosten, teleologische Extension, Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008).
- Citar trabajo
- Dipl. Kaufmann/Dipl. Betriebswirt Baldur Hötten (Autor), 2009, Die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140884
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