Mit dem Auftreten der US-Immobilienkrise im Jahr 2007 und in der Folge milliardenschwerer Verluste deutscher Großbanken und einer drohenden internationale Finanzkrise wurde die Diskussion über das Risikomanagement und die leichtfertige Kreditvergabe zahlreicher Kreditinstitute neu entfacht. Ausgangspunkt dieser Krise bildete der verstärkte Kauf bonitätsmäßig schlecht besicherter Kreditpakete zu Spekulationszwecken durch größtenteils europäische Kreditinstitute. Schon im Jahr 1988 beschäftigte sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit der Begrenzung des Risikopotentials für Banken. Ziel des Ausschusses und seiner Eigenkapitalrichtlinien Basel I war die Begrenzung des Kreditvolumens, abhängig vom jeweiligen Eigenkapital. Die zahlreichen Schwächen dieser Rahmenvereinbarung sollten im nächsten Schritt durch die Reform der Eigenkapitalrichtlinien Basel II und der verbesserten Absicherung gegen Kredit-, Marktrisiko und operationelle Risiken ausgeräumt werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist der angemessene Besicherungsgrad der Bankgeschäfte im Kreditgeschäft, welcher durch die drei Ansätze IRB-Basisansatz, Fort-geschrittener IRB-Ansatz und unserem Schwerpunkt Standardansatz ermittelt werden kann.
Hierzu werden im ersten Schritt der Arbeit das alte Regelwerk Basel I sowie die Architektur der neuen Richtlinien von Basel II mit seinen drei Säulen Mindesteigenkapitalanforderungen, Aufsichtliches Überprüfungsverfahren und aufsichtliche Offenlegung kurz vorgestellt. Als nächstes werden die drei möglichen Ansätze zur Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen erläutert und ihre Unterschiede herausgearbeitet. Anschließend werden die Kriterien zur Auswahl des geeigneten Ansatzes vorgestellt und ihr Einfluss analysiert. Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile des Standardansatzes diskutiert. Zum Schluss werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch geeignete Adjustierung des Standardansatzes etwaige Nachteile eliminiert werden können.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Hauptteil
2.1 Eigenkapitalrichtlinien Basel I und II
2.1.1 Basel I
2.1.2 Basel II
2.2 Ansätze zur Bestimmung des Mindesteigenkapitals
2.2.1 Standardansatz
2.2.2 IRB-Ansatz
2.2.3 Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.3 Vor- und Nachteile des Standardansatzes
2.3.1 Vorteile
2.3.2 Nachteile
2.3.3 Mögliche Adjustierung des Standardansatzes
2.4 Kriterien und Bedingungen zur Auswahl des Ansatzes
2.4.1 Kostenfaktor und Datenanforderung
2.4.2 Struktur des Kreditnehmerportfolios
2.4.3 Rechtliche Bedingungen
3 Zusammenfassung und Ausblick
Literatur:
Internetquellen:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Basel II Architektur
Abbildung 2: Risikogewichtungsfunktionen im IRB-Ansatz
Abbildung 3: Typisches Mittelstandsportfolio
Abbildung 4: Die drei Messansätze im Überblick
Tabelle 1: Risikogewichte im Standardansatz
1 Einleitung
Mit dem Auftreten der US-Immobilienkrise im Jahr 2007 und in der Folge milli-ardenschwerer Verluste deutscher Großbanken, sowie einer drohenden internatio-nalen Finanzkrise wurde die Diskussion über das Risikomanagement und die leichtfertige Kreditvergabe zahlreicher Kreditinstitute neu entfacht. Ausgangs-punkt dieser Krise bildete der zu Spekulationszwecken verstärkte Kauf bonitäts-mäßig schlecht besicherter Kreditpakete durch größtenteils europäische Kreditin-stitute. Schon im Jahr 1988 beschäftigte sich der Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht mit der Begrenzung des Risikopotentials für Banken. Ziel des Ausschus-ses und seiner Eigenkapitalrichtlinien Basel I war die Begrenzung des Kreditvo-lumens, abhängig vom jeweiligen Eigenkapital. Die zahlreichen Schwächen dieser Rahmenvereinbarung sollten im nächsten Schritt durch die Reform der Eigenkapi-talrichtlinien Basel II und der verbesserten Absicherung gegen Kredit-, Marktrisi-ko und operationelle Risiken ausgeräumt werden, um die Stabilität des internatio-nalen Finanzsystems zu erhöhen.
Gegenstand dieser Arbeit ist der angemessene Besicherungsgrad der Bankge-schäfte im Kreditbereich, welcher durch die drei Ansätze IRB-Basisansatz, Fort-geschrittener IRB-Ansatz und unserem Schwerpunkt, dem Standardansatz, ermit-telt werden kann.
Hierzu werden im ersten Schritt der Arbeit das alte Regelwerk Basel I sowie die Architektur der neuen Richtlinien von Basel II mit seinen drei Säulen Mindestei-genkapitalanforderungen, Aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Aufsichtli-che Offenlegung kurz vorgestellt. Als nächstes werden die drei möglichen Ansät-ze zur Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen erläutert und ihre Un-terschiede herausgearbeitet. Anschließend werden Vor- und Nachteile des Stan-dardansatzes diskutiert und Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch geeignete Adjus-tierung des Standardansatzes etwaige Nachteile eliminiert werden können. Zum Schluss stellt die Arbeit die Kriterien und Einflüsse vor, die Kreditinstitute bei der Wahl des geeigneten Ansatzes berücksichtigen.
2 Hauptteil
2.1 Eigenkapitalrichtlinien Basel I und II
2.1.1 Basel I
Ausgelöst durch den Zusammenbruch des bedeutenden Kölner Bankhauses Herstatt wurde 1974 von den Zentralbanken der G10 Staaten der Baseler Aus-schuss für Bankenaufsicht gegründet. Seine mittlerweile 13 Mitgliedsstaaten wer-den dort durch Ihre jeweiligen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden vertreten. Der Ausschuss befasst sich unter anderem mit der Ausarbeitung von Aufsichts-standards und Empfehlungen für die Bankenaufsicht und der ausreichenden Ei-genkapitalunterlegung für Aktivgeschäfte.
Diese Richtlinien mündeten 1988 im Regelwerk Basel I, bei dem Banken ver-pflichtet wurden, ihre ausgegeben Kredite pauschal mit 8% ihres Eigenkapitals zu unterlegen.1
Bonitätsgewicht * 8,0% Eigenkapitalunterlegung = Eigenkapitalverbrauch
Dabei besteht bei Basel I im Bonitätsgewicht nur eine sehr eingeschränkte, pau-schale Differenzierung nach Kreditgruppen (z.B. Länder, Kreditart, etc.). Ent-spricht der Eigenkapitalverbrauch dem Eigenkapital der Bank, dürfen keine weite-ren Darlehen mehr ausgegeben werden.2 Das individuelle Ausfallrisiko des jewei-ligen Kreditnehmers wurde durch die Regelung jedoch nicht berücksichtigt. Durch die fehlende Unterscheidung kam es in der Folge zur Quersubvention von hochriskanten durch weniger riskante Kreditengagements.3 Für ein risikoreiches Darlehen wurde verhältnismäßig zu wenig Eigenkapital hinterlegt, während ein Kreditnehmer mit geringem Ausfallrisiko die Bank überproportional belastete.4
2.1.2 Basel II
Die Gleichbehandlung aller ausgegebenen Kredite im Hinblick auf das Ausfallri-siko und Eigenkapitalunterlegungspflicht wurde jedoch nicht länger als zeitgemäß betrachtet. So löste die neue Rahmenvereinbarung Basel II im Jahre 1999 Basel I ab. Diese Richtlinien basieren im Wesentlichen auf den drei Säulen neue Eigen-kapitalanforderungen (Mindestkapitalanforderungen), bankaufsichtlicher Über-prüfungsprozess und aufsichtliche (erweiterte) Offenlegung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Basel II Architektur5
Säule I regelt die Eigenkapitalunterlegung aus den Bereichen Kredit-, Markt- und operationelles Risiko. Dabei versteht man unter Kreditrisiko das Risiko einen ge-währten Kreditbetrag nicht vereinbarungsgemäß zurück zu erhalten, unter Markt-risiko die Möglichkeit Verluste am Kapitalmarkt zu realisieren und unter operati-onellem Risiko z.B. Schäden durch menschliches Fehlverhalten oder Systemver-sagen. Säule II gibt die Anforderungen an Institute und nationale Aufsichtsbehör-den beim bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess vor, während Säule III die Angaben der Offenlegungspflichten von Banken regelt.6
Hierbei geht es um Informationsveröffentlichung von Risikopositionen, der Ei-genkapitalausstattung, der verwendeten Messverfahren für Risiken und einer hö-heren Transparenz für andere Banken und Investoren. Zur Berechnung der Min-destkapitalanforderungen nach Basel II können Kreditinstitute zwischen drei verschiedenen Ansätzen zur Absicherung ihrer oben genannten Risiken in Säule I wählen:
1) Standardansatz
2) IRB-Basisansatz
3) Fortgeschrittenen IRB-Ansatz.7
2.2 Ansätze zur Bestimmung des Mindesteigenkapitals
2.2.1 Standardansatz
Der Standardansatz basiert im Wesentlichen auf den Eigenkapitalvereinbarungen aus dem Jahre 1988 (Basel I). Bei der Neuregelung von Basel II wurden die be-stehenden Richtlinien zum modifizierten Standardansatz erweitert. Im Gegensatz zur alten Regelung, die eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht von 8% vorsah, sind die Risikogewichte bei Basel II nicht mehr pauschal festgelegt.8 Die Neuregelung zwingt Banken, externe Ratings durch Ratingagenturen für die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Bonitätseinschätzungen als Grundlage zu benut-zen. Diese Agenturen bewerten die jeweiligen Kreditnehmer (Staat, Banken, Un-ternehmen) und versuchen die Liquidität und somit die Fähigkeit eingegangene Verbindlichkeiten fristgerecht und in voller Höhe zu erfüllen, einzuschätzen. Hier-zu wird der Kreditnehmer anhand eines Ratingverfahrens, welches die quantitati-ven und qualitativen Merkmale bewertet, in eine Ratingklasse eingestuft.9
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Risikogewichte im Standardansatz10
Jede Klasse erhält im Standardansatz anhand Ihres Ratings bestimmte Risikoge-wichte. Wie aus der Grafik (Tab. 1) ersichtlich, ergeben sich durch die Neurege-lung für die Kreditkunden ohne Rating oder einem Rating der Klasse BBB+ bis BB- (Staaten und Unternehmen), vorerst keine Änderungen bezüglich des zu hin-terlegenden Eigenkapitals. Für alle Kreditnehmer der anderen Klassen muss bei einem besseren Rating ein geringerer und bei einem schlechteren Rating ein höhe-rer Eigenkapitalpuffer gebildet werden.11
Die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals wird anschließend im Standardan-satz anhand der Risikogewichte durch folgende Formel berechnet:
EK- Puffer = Eigenkapitalanforderung * 8% Buchwert des Kredits12,
wobei die Eigenkapitalanforderung den jeweiligen Risikogewichten und der Buchwert des Kredits dem aktuellen Bilanzwert entspricht. Gemäß der Formel sind für Kredite je nach Ratingklasse zwischen 1,6% (AAA bis AA-) und 12% (unter BB-) zu hinterlegen.13
Die gestaffelten Eigenkapitalkosten für den hinterlegten Eigenkapitalpuffer zwin-gen die Banken in der Folge zu einer Diversifizierung der Kreditkonditionen. Un-ternehmen mit einer weit überdurchschnittlichen Bonität profitieren deutlich von den geringen Kapitalkosten der Bank, während stark ausfallgefährdete Forderun-gen höhere Risikogewichte und in der Folge schlechtere Konditionen erhalten.14
Grundsätzlich kann der Standardansatz für sämtliche Bereiche (Kredit-, Markt-und operationelle Risiken) angewendet werden. Um die Vergleichbarkeit mit den auf interne Ratings basierenden Ansätzen herzustellen, bietet es sich an, auf Ebene der Kreditrisiken zu unterscheiden.15
[...]
1 Vgl. im Internet: BaFin.de .
2 Vgl. im Internet: Basel II.de .
3 Vgl. Behr/Fischer (2005), S. 38.
4 Vgl. im Internet: Basel II.de .
5 Vgl. im Internet: Bundesbank.de (4).
6 Vgl. im Internet: Bafin.de.
7 Vgl. Behr/Fischer (2005), S.46 f.
8 Vgl. Rolfes/Tietmeyer (2002), S.20.
9 Vgl. Behr/Fischer (2005), S.42 ff.
10 Vgl. Wilkens/Entrop/Völker (2001), S.188.
11 Vgl. Wilkens/Entrop/Völker (2001), S.188 ff.
12 Vgl. Behr/Fischer (2005), S.42.
13 Vgl. Prof. Dr. Streitferdt (2006), S.6.
14 Vgl. Büschgen/Everling (2007), S.75 ff.
15 Vgl. im Internet: Seminar Basel II.de .
- Quote paper
- Diplom-Kaufmann Florian Müller (Author), Tobias Heiß (Author), 2008, Eigenkapitalvorschriften Basel II: Standardansatz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140631
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