Ziel dieser Auszubildendenunterweisung für Metallbauer Konstruktionstechnik (1. Lehrjahr, Anreißen und Körnen von Bohrungsmitten) ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Metallhandwerk mit einer guten Gesellenprüfung.
Das Richtlernziel nach dem Ausbildungsrahmenplan laut §4 Abs.2 Abschnitt A Nr.8 f, ist: Prüfen und Messen. Es sollen die dazu notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden.
Im Ausbildungsrahmenplan steht als Groblernziel: Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse von Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen.
Das Feinlernziel in dieser Übung ist, dass der Auszubildende selbstständig und ohne Kontrolle, fachgerecht Platten anreißen und körnen kann.
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