Um demokratisch und gleichgerecht zu agieren, entwickelten die attischen Bürger Techniken, die ihnen halfen, die Gleichheit für jeden attischen Bürger zu gewährleisten. Deswegen entwickelten sie unter anderen die Losmaschine für die Herstellung von quantitativer Gleichheit. Sie ermöglichte jedem Bürger – natürlich mit Einschränkungen, da nur Vollbürger berechtigt waren sich aufstellen und erlosen zu lassen – ein Amt zu bekleiden. Neben der Losmaschine wurden auch die Wasseruhr und die Stimmsteine zu einem Bestandteil der attischen Demokratie des 4. vorchristlichen Jahrhunderts.
Aber kann eine Losung demokratisch sein? Kann etwas, dass auf Zufall beruht, den Willen des Volkes widerspiegeln? Welchen Stellenwert hat die für uns so wichtige Wahl? Inwieweit sind Wasseruhr und Stimmsteine demokratisch? Um diesen Problemen genauer auf den Grund zu gehen, soll in dieser Hausarbeit eine Darstellung der Anwendung und Bedeutung, der drei oben genannten Techniken, helfen. Zunächst wird das Losverfahren genauer betrachtet. Die Entstehung der Losmaschine und ihre Einsatzbereiche schaffen einen ersten Einblick. Anhand des Beispiels der Richterbestellung soll das Losverfahren genau demonstriert werden. Anschließend wird auf die Bedeutung der Losung eingegangen. Welches Ansehen hatte das Los in der Bevölkerung auf der attischen Halbinsel und welche Ideen stecken hinter der Erfindung? Ferner sollen einige Kritikpunkte an der Losung, die später bei der Entscheidung über den demokratischen Grad helfen sollen, herangezogen werden. Die Erläuterung von Wasseruhr und Stimmsteinen folgt im anschließenden Teil. Auch zu diesen Gerätschaften bzw. Gegenständen wird eine Erklärung, warum sie entwickelt wurden und wie sie wirkten, um das demokratische Prinzip zu sichern, helfen.
Mithilfe der Ergebnisse aus den vorhergehenden Passagen stelle ich im Anschluss dar, ob die Techniken und Verfahren demokratisch sind.
Aktueller Bezug: Eine Illustration der Ideen der Neodemokraten soll zeigen, dass auch heute das Losverfahren ein denkbares Mittel zur Bestellung der Ämter sein könnte. Hier werden die Schwierigkeiten der Umsetzung und die tatsächliche Souveränität der Bevölkerung, die die Neodemokraten als besonders wichtig ansehen, einen großen Teil einnehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Losmaschine
2.1. Entstehung und Einsatzgebiete
2.2. Das Losverfahren
2.3. Losung: Bedeutung in der Antike und Kritik
3. Wasseruhr
3.1. Aufbau und Anwendung während Prozessen
4. Stimmsteine
4.1. Geheime Wahl durch Stimmsteine
5. Losmaschine, Wasseruhr und Stimmsteine – Demokratisch?
6. Ausblick: Neodemokratie
7. Resümee
8. Anhang
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Hausarbeit wird sich mit den Techniken der Demokratie im antiken Griechenland beschäftigen. Ein umfassender Einblick in die Anwendungen dieser Techniken und ihre demokratischen Dienste soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen.
Hatte sich die Demokratie zunächst in Attika etablieren können, wurde sie in der Zeit der Tyrannis der Peisistraiden in den Jahren 561-510 v. Chr. gestürzt. Doch sie fand bald wieder Einzug auf der attischen Halbinsel. Kleisthenes teilte im Jahre 508/7 v. Chr. Attika in zehn Phylen, 30 Trittyen und etwa 139 Demen ein. Die regionalen Interessen sollten auf diese Weise mit in die Entscheidungsfindung einfließen.[1] Eine Art föderalistisches System entstand, in dem jeder Teil Attikas Mitspracherecht hatte. Ein System wie wir es auch im modernen Deutschland vorfinden.
Die athenische Demokratie ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der heutigen Demokratie. Wichtige Aspekte unterscheiden sich drastisch. Versucht man die Gewaltenteilung, die so grundlegend für unser Demokratieverständnis ist, zu finden, wird die Suche kein Ende nehmen. Stattdessen stößt man auf Gegebenheiten, die vielleicht sogar zum Stutzen führen. Doch gibt es auch Gemeinsamkeiten. Um demokratisch und gleichgerecht zu agieren, entwickelten die attischen Bürger Techniken, die ihnen halfen, die Gleichheit für jeden attischen Bürger zu gewährleisten. Deswegen entwickelten sie unter anderen die Losmaschine für die Herstellung von quantitativer Gleichheit. Sie ermöglichte jedem Bürger – natürlich mit Einschränkungen, da nur Vollbürger berechtigt waren sich aufstellen und erlosen zu lassen – ein Amt zu bekleiden. Neben der Losmaschine wurden auch die Wasseruhr und die Stimmsteine zu einem Bestandteil der attischen Demokratie des 4. vorchristlichen Jahrhunderts.
Aber kann eine Losung demokratisch sein? Kann etwas, dass auf Zufall beruht, den Willen des Volkes widerspiegeln? Welchen Stellenwert hat die für uns so wichtige Wahl? Inwieweit sind Wasseruhr und Stimmsteine demokratisch? Um diesen Problemen genauer auf den Grund zu gehen, soll in dieser Hausarbeit eine Darstellung der Anwendung und Bedeutung, der drei oben genannten Techniken, helfen. Zunächst wird das Losverfahren genauer betrachtet. Die Entstehung der Losmaschine und ihre Einsatzbereiche schaffen einen ersten Einblick. Anhand des Beispiels der Richterbestellung soll das Losverfahren genau demonstriert werden. Anschließend wird auf die Bedeutung der Losung eingegangen. Welches Ansehen hatte das Los in der Bevölkerung auf der attischen Halbinsel und welche Ideen stecken hinter der Erfindung? Ferner sollen einige Kritikpunkte an der Losung, die später bei der Entscheidung über den demokratischen Grad helfen sollen, herangezogen werden. Die Erläuterung von Wasseruhr und Stimmsteinen folgt im anschließenden Teil. Auch zu diesen Gerätschaften bzw. Gegenständen wird eine Erklärung, warum sie entwickelt wurden und wie sie wirkten, um das demokratische Prinzip zu sichern, helfen.
Mithilfe der Ergebnisse aus den vorhergehenden Passagen stelle ich im Anschluss dar, ob die Techniken und Verfahren demokratisch sind. Dabei werde ich auch meine eigene Auffassung darüber mit einfließen lassen. Vorerst werde ich eine Definition des Begriffes Demokratie benötigen, um genau abzuwägen, ob und inwieweit die Techniken und die Ideen, die hinter den Hilfsmitteln der attischen Demokratie stehen, als demokratisch gelten können.
Außerdem nehme ich einen aktuellen Bezug zum Losverfahren vor. Eine Illustration der Ideen der Neodemokraten soll zeigen, dass auch heute das Losverfahren ein denkbares Mittel zur Bestellung der Ämter sein könnte. Hier werden die Schwierigkeiten der Umsetzung und die tatsächliche Souveränität der Bevölkerung, die die Neodemokraten als besonders wichtig ansehen, einen großen Teil einnehmen.
Am Ende dieser Hausarbeit steht das Resümee, in dem die Resultate der Arbeit kurz zusammengefasst werden und noch mal den das Demokratische der Techniken klarzumachen. Sicher ist jetzt schon, dass hier zwei unterschiedliche Demokratieverständnisse aufeinander stoßen, die aber aufgrund der Grundsätze der Demokratie nicht widersprüchlich sein können.
2. Losmaschine
2.1. Entstehung und Einsatzgebiete
Die erste Losung soll 487/6 v. Chr. von Solon eingeführt worden sein. Aus einer vorweg bestimmten Kandidatenliste wurden die Archonten erlost.[2][3] Die Losung war ein fester Bestandteil der attischen Demokratie. Sobald die Demokratie verschwand, ging auch die Losung.
Bei Prozessen mussten viele Geschworene zu den Dikasterien zugeordnet werden. Ca. 460 v. Chr. begann man, diese Zuordnungen mithilfe des Losverfahrens zu vollziehen. Die Losungen fanden einige Zeit vor der Verhandlung statt, was Bestechungsmöglichkeiten bot, da man vorweg wusste, wer den Fall zu entscheiden hatte. Ab 410/409 v. Chr. wurden die Geschworenen erst am Tag der Verhandlung selbst erlost, um der Bestechungsmöglichkeit entgegenzuwirken. Da aber viele Gerichtshöfe weit entfernt vom Losungsort waren, bestand weiterhin die Möglichkeit, die Geschworenen oder die Richter auf dem Weg zur Gerichtsstätte zu beeinflussen. So kam es dazu, dass ca. 340 v. Chr. auf der Agora ein Gerichtsbezirk errichtet wurde. Das quadratische Peristylgebäude wurde zum zentralen Gerichtshof, wo von nun an Losungen sowie auch die Prozesse stattfanden.[4]
Wie sah die Losung aus? Am Anfang stand das Bohnenlos. Der Vorgang war noch ziemlich einfach und unausgereift. In einem Gefäß befanden sich schwarze und weiße Bohnen, die der Anzahl der Kandidaten entsprachen, die sich auslosen lassen wollten. Jeder der Kandidaten zog eine Bohne aus dem Gefäß. Hatte er eine weiße Bohne gezogen, war er gewählt, bei einer schwarzen Bohne folglich nicht. Da dieses Verfahren, aufgrund der Einfachheit, manipulierbar war und bei größeren Wahlen viel Zeit in Anspruch nahm und unübersichtlich wurde, musste man eine kompliziertere Methode entwickeln, die auch bei der Wahl von mehreren Hundert Kandidaten nicht zu langwierig war.[5] Das Verfahren der Losung wurde perfektioniert und es kam so zur Erfindung der Losmaschine (klêrôtêria). Eine genaue Erklärung der Richterlosung findet sich in Aristoteles Staat der Athener (63-69). Dieses Losverfahren wird im nächsten Teilkapitel näher beschrieben, um die Komplexität, die auch heute noch beeindruckt, zu erfahren.
Nicht nur bei der Richterbestellung sondern auch viele andere Ämter wurden mithilfe des Losverfahrens besetzt. Da das Losverfahren ein fester und viel Platz einnehmender Bestandteil der attischen Demokratie war, ist es besser aufzuzählen, welche Ämter nicht mit dem Los bestellt wurden. Ämter, die mit gewissen Fähigkeiten und Voraussetzungen verbunden waren, wie z.B. alle militärischen Ämter. Insbesondere die Strategen und Hipparchen, auch Vorsteher und Erzieher der Epheben, der Ratsschreiber, viele Festbeamte, einige Funktionäre des sakralen Bereichs, sowie Architekten und Kommissionen zur Überwachung der Bauten, Verwalter der Seebundskasse und die Vorsteher der großen Finanzämter in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts wurden nicht mithilfe von Losungen zugeteilt. Hier vertraute man noch der Wahl, da es wichtig war, diese Ämter mit kompetenten Kandidaten zu versehen. Das Los wurde zudem noch bei vielen anderen Entscheidungen herangezogen. Es wird deutlich, wie bedeutend, das Los zu der Zeit der attischen Demokratie war.
2.2. Das Losverfahren
Die Losung der Richter fand täglich auf der Agora statt. Wer sich für diesen Tag als Richter aufstellen lassen wollte, musste sich am Morgen dorthin begeben. Das Peristylgebäude verfügte über zehn Eingänge, wobei ein Eingang pro Phyle vorgesehen war. An diesen Eingängen befand sich je ein Kasten, in den man seine viereckige Ausweismarke (Abb.1)[6], auf der Name, Patronymikon (Name des Vaters), Demotikon (diente zur Herkunftsbestimmung) und ein Buchstabe von A bis K, der für die Richterabteilung stand, eingraviert war. Der Buchstabe auf der Ausweismarke musste mit dem auf dem Kasten übereinstimmen. Dieser Vorgang wurde von den neun Archonten sowie dem Schreiber des Thesmotheten überwacht. Außerdem befanden sich neben den Kästen je zwei Losmaschinen. Wie sie in Abbildung 2 zu sehen sind. Die zehn senkrechten Reihen auf den beiden Losmaschinen standen für die Richterabteilungen. Der Vorsitzende der Losung nahm nun aus jedem Kasten eine Ausweismarke und gab sie dem zugehörigen Kandidaten, der diese in die passende Einkerbung in der Reihe seiner Richterabteilung der Losmaschine steckte. Das Bestecken der Losmaschinen führte dazu, dass die senkrechten Reihen ungleich lang wurden. Für den nächsten Schritt des Vorgangs zählten allerdings nur die vollbesetzten waagerechten Reihen. Die Kandidaten der nicht vollständig besetzten Reihen schieden bereits aus. Wie auf Abbildung 2 zu sehen ist, war neben den Losmaschinen ein Trichter angebracht, der nun mit so vielen weißen und schwarzen Würfeln - später waren dies Kugeln - gefüllt wurde. Die Anzahl der Würfel richtete sich nach der Anzahl der benötigten Richter und der Anzahl der vollbesetzten waagerechten Reihen. Mithilfe des am Ende des Trichters befestigten Riegel ließ man nun nach und nach die Würfel herausfallen. War die erste Kugel weiß, hieß das, dass die oberste waagerechte Reihe ausgelost wurde. Alle Kandidaten, dessen Ausweismarken sich in dieser Reihe befanden, waren für diesen Tag zum Richter gewählt worden. War die nächste heraus fallende Kugel schwarz, bedeutete das für die zweite Waagerechte, dass sie ausschieden. Dieser Vorgang wurde nun so fortgesetzt bis alle weißen Kugeln aus dem Trichter gefallen und die erforderlichen Richter gewählt waren.
[...]
[1] Vgl. Hartmut Leppin: Einführung in die Alte Geschichte. München, 2005. S. 70.
[2] Vgl. Aristot. Ath. pol. 8,1. Übers. Und erl. Von Mortimer Chambers. Berlin, 1990.
[3] Aber abweichend: Aristot. pol. 2,1273b 35-1274a 3; 1274a 16-17; 3,1281b 25-34. Übers. Und erl. Von Mortimer Chambers. Berlin, 1990.
[4] Vgl. Gerhard Thür: Das Gerichtswesen Athens im 4. Jahrhundert v. Chr., in: Leonhard Burckhardt/ Jürgen von Ungern-Sternberg (Hrsg.), Große Prozesse im antiken Athen. München, 2000. S.30-49. (Hier: 39-42).
[5] Vgl. Jochen Bleicken: Die Athenische Demokratie. Paderborn/München/Wien/Zürich, 4. völlig überarb. u. wesentl. Erw. Auflage. 1995. S. 267.
[6] Alle Abbildungen sind im Anhang zu finden.
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