Wohl zu keiner Zeit wurde dem Musikunterricht in der öffentlichen Diskussion eine derart große Aufmerksamkeit und Beachtung geschenkt, wie dies in unseren Tagen der Fall ist. Immer wieder werden dabei die so genannten »Transfereffekte« der Musik in Forschungsarbeiten und den Medien herausgestellt. Studien versuchen in diesem Zusammenhang nachzuweisen, dass verstärkte musikalische Angebote sich beispielsweise positiv auf die Intelligenz oder das Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirken. Ginge man nun davon aus, dass diese Annahmen zuträfen, so wäre insbesondere der Förderschulbereich mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung geradezu prädestiniert für die Überprüfung von Transfereffekten der Musik. Kindern und Jugendlichen mit dem gerade erwähnten sonderpädagogischen Förderbedarf müsste ein erweitertes musikalisches Angebot also in besonderem Maße zugute kommen. Blickt man jedoch in die Unterrichtspraxis, so wird man sehr schnell feststellen können, dass im Bereich der Förderschule dem Musikunterricht vielerorts eben nicht die gewünschte Beachtung geschenkt wird. Zudem wären in diesem Zusammenhang, zumindest in Bayern, veraltete Lehrplankonzepte, fehlende Projektförderungen sowie mangelhafte Fachpersonal- und Musikausstattungen der Schulen zu beklagen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach einer Diskussion allgemeiner sonderpädagogischer Fragen und Schlagworte unserer Zeit die momentane Situation des Musikunterrichtes an Förderschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung in Bayern zu erörtern. Neben der Betrachtung der musikalischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und den so genannten »Transfereffekten« der Musik sollen geeignete didaktische Konzeptionen für den Musikunterricht im Förderschulbereich diskutiert werden. Das Kernstück der Arbeit stellt die Entwicklung eines Unterrichtskonzeptes für das Fach Musik der Primarstufe an Förderschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren mit oben genannten Schwerpunkten dar, welches mit Schülerinnen und Schülern am Privaten Sonderpädagogischen Förderzentrum Hof mit Außenstelle Schwarzenbach/Saale im Zeitraum von zwei Jahren in der Unterrichtsrealität erprobt wurde. Die Darstellung dieser Studie ist neben der fachwissenschaftlichen Fundierung relativ praxisorientiert, unter dem Aspekt, Lehrerinnen und Lehrern eine geeignete Konzeption für den Musikunterricht vorzustellen.
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort
0. Einführung
I. Sonderpädagogische Grundlagen
1. Vorbemerkung
2. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
2.1 Förderschwerpunkt Lernen (»Lernbeeinträchtigung«)
2.1.1 Abgrenzung des Personenkreises
2.1.2 Zusammenschau verschiedener Merkmalsbeschreibungen
2.2 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (»Verhalten«)
2.3 Über den Zusammenhang der Förderbereiche Lernen und sozialemotionale Entwicklung
2.4 Förderschwerpunkt Sprache
2.5 Über den Zusammenhang der Förderbereiche Lernen, sozialemotionale Entwicklung und Sprache
2.6 Zwischenergebnis
3. Das Förderschulwesen in Bayern
3.1 Allgemeine Betrachtung
3.2 Schulformen zum Förderschwerpunkt Lernen
3.2.1 Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen
3.2.2 Schulen zur Lernförderung
3.2.3 Sonderpädagogische Förderzentren
4. Aspekte ganzheitlichen Lernens
4.1 Ganzheitlichkeit
4.2 Ganzheitliches Lernen
4.3 Ganzheitlicher Unterricht
4.4 Kritische Anmerkungen
5. Förderung
5.1 Allgemeine Betrachtung des Begriffs im pädagogischen Kontext
5.2 Förderung durch Musik
5.2.1 Vorbemerkungen
5.2.2 Allgemeine Aspekte einer Förderung durch Musik
II. Förderung von Kindern im Grundschulalter durch Musik
1. Musikpsychologische Grundlagen
1.1 Zur Entwicklung grundlegender musikalischer Fähigkeiten
1.1.1 Die akustische Wahrnehmungsfähigkeit als Grundvoraussetzung der Musikwahrnehmung
1.1.2 Über den Zusammenhang von Musik und Sprache
1.1.3 Tonalität, Harmoniegefühl, Rhythmik
1.1.4 Zusammenfassung
1.2 Zur musikalischen Begabung und Musikalität
2. Transfereffekte durch Musik
3. Ansätze zur musikalischen Förderung im Grundschulalter
3.1 Zur Rolle der Musikpädagogik/-didaktik
3.2 Musikdidaktische Ansätze für Kinder im Grundschulalter mit Bezug zu den Förderschwerpunkten Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache
3.2.1 Grundgedanken
3.2.2 Konzepte und Ansätze zur musikalischen Förderung
3.2.2.1 Förderansätze aus dem Bereich Instrumentalspiel – Kooperation mit außerschulischen Institutionen
3.2.2.2 Didaktische Grundsätze für den Musikunterricht der Primarstufe an Grundschulen, in Diagnose- und Förderklassen und an Förderschulen
3.2.2.3 Schülerorientierung im Musikunterricht der Primarstufe an Grundschulen, in Diagnose- und Förderklassen und an Förderschulen
3.2.2.4 Grundsätze »elementarer« musikalischer Bildung
3.3 Aussagen der Lehrpläne für die ausgewählten Förderbereiche
3.3.1 Allgemeine Betrachtungen
3.3.2 Lehrplan der Grundschule – Musik (und Bewegungserziehung)
3.3.3 Lehrplan zur individuellen Lernförderung
4. Lehrerfortbildung
5. Musiktherapeutische Ansätze im Unterricht an Förderschulen?
6. Zusammenfassung
III. Ganzheitliche Förderung durch Musik im Grundschulalter bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und sozialemotionale Entwicklung
1. Vorerfahrungen
1.1 Das Luxemburger Modell »Musik ist das Spiel mit dem Klang«
1.2 Anwendbarkeit des Luxemburger Modells in der Förderschule
2. Strukturmodell für den Musikunterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache im Grundschulalter
2.1 Grafische Darstellung der Gesamtkonzeption
2.2 Struktureller Aufbau
3. Die Inhalte
3.1 Das Parameterkonzept
3.1.1 Parameter I – Klangfarbe
3.1.2 Parameter II – Form
3.1.3 Parameter III – Dynamik/Ton- und Klangstärke
3.1.4 Parameter IV – Rhythmus/Klangzeitmaß
3.1.5 Parameter V – Melodie
3.1.6 Parameter VI – Harmonie (Zusammenklang)/Dissonanz (Missklang)
3.2 Zwischenergebnis
3.3 Tätigkeits- und Arbeitsfelder
3.3.1 Tätigkeitsfelder im Musikunterricht
3.3.2 Arbeitsfelder im Musikunterricht
3.3.2.1 Die Verbindung mit anderen Fächern
3.3.2.2 Der Unterrichtsgang
3.3.2.3 Die Meditativen Elemente
3.3.2.4 Die Außerschulische Musikerziehung
3.3.2.5 Die Interkulturelle Musikerziehung
3.3.2.6 Die Arbeitsgemeinschaften
3.3.2.7 Das Tägliche Musizieren
3.3.2.8 Die Medienerziehung
3.3.2.9 Das Projekt
3.4 Aufbau einer Verstehens- und Reflexionsebene
4. Der diagnostische Rahmen
4.1 Das Prinzip der Ganzheitlichkeit im Musikunterricht
4.2 Die Diagnostik
5. Zusammenfassung
IV. Praxiserprobung des Unterrichtskonzeptes »Ganzheitliche Förderung durch Musik im Grundschulalter bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf« - Förderschwerpunkte Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache
1. Anliegen und organisatorischer Rahmen
1.1 Vorüberlegungen
1.2 Zielsetzung und Fragestellungen
1.3 Organisation
2. Beschreibung und Auswahl der Versuchsklassen
2.1 Versuchsgruppe I – Klasse 2c
2.1.1 Beschreibung der Schülerpopulation
2.1.2 Beschreibung der Klassensituation
2.2 Versuchsgruppe II – Klasse 3a
2.2.1 Beschreibung der Schülerpopulation
2.2.2 Beschreibung der Klassensituation
3. Beschreibung und Auswahl der Vergleichsklassen
3.1 Vergleichsgruppe I – Klasse 2b
3.1.1 Beschreibung der Schülerpopulation
3.1.2 Beschreibung der Klassensituation
3.2 Vergleichsgruppe II – Klasse 3b
3.2.1 Beschreibung der Schülerpopulation
3.2.2 Beschreibung der Klassensituation
4. Gegenüberstellung der Versuchs- und Vergleichsgruppen .Seite
4.1 Tabellarische Übersicht
4.2 Anmerkungen
5. Verlauf des ersten Versuchsjahres
5.1 Umsetzung des Konzeptes in den Versuchsklassen
5.1.1 Unterrichtsdurchführung in der Klasse 2c
5.1.2 Unterrichtsdurchführung in der Klasse 3a
5.2 Zwischenergebnisse nach Ablauf des ersten Versuchsjahres
5.2.1 Versuchsgruppe I (Klasse 2c)
5.2.1.1 Überprüfungen
5.2.1.2 Zwischenbilanz
5.2.2 Versuchsgruppe II (Klasse 3a)
5.2.2.1 Überprüfungen
5.2.2.2 Zwischenbilanz
5.2.3 Betrachtung der Vergleichsgruppen
5.2.3.1 Überprüfungen in Vergleichsgruppe I (Klasse 2b)
5.2.3.2 Überprüfungen in Vergleichsgruppe II (Klasse 3b)
5.2.4 Zusammenschau
5.2.4.1 Wahrnehmungstest 1
5.2.4.2 Wahrnehmungstest 2
6. Verlauf des zweiten Versuchsjahres
6.1 Veränderungen in der Schülerschaft
6.2 Förderziele für das zweite Erprobungsjahr in den Versuchsgruppen
6.2.1 Förderziele für die Versuchsgruppe I
6.2.2 Förderziele für die Versuchsgruppe II
6.3 Umsetzung des Konzepts in den Versuchsklassen
6.3.1 Unterrichtsdurchführung in der Klasse 3c
6.3.2 Unterrichtsdurchführung in der Klasse 4a
6.4 Überprüfungen
6.4.1 Versuchsgruppe
6.4.2 Versuchsgruppe II
6.4.3 Vergleichsgruppe
6.4.4 Vergleichsgruppe II
6.4.5 Zusammenschau
V. Ergebnisse und Ausblick
1. Beantwortung der Untersuchungsfragen
1.1 Untersuchungsfrage 1
1.2 Untersuchungsfrage 2
1.3 Untersuchungsfrage 3
1.3.1 Versuchsgruppe
1.3.2 Versuchsgruppe II
1.3.3 Vergleichsgruppen
1.3.4 Gesamteinschätzung/Fazit
1.4 Untersuchungsfrage 4
1.5 Untersuchungsfrage 5
2. Beurteilung des Unterrichtskonzeptes »Ganzheitliche Förderung durch Musik im Grundschulalter bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf« nach Abschluss der Erprobungsphase
3. Konsequenzen und Ausblick
VI. Anhang
1. Lernziele und Liedkatalog für die Jahrgangstufen 3 und 4 im Lehrplan zur individuellen Lernförderung
1.1 Lernziele
1.2 Liedkatalog
2. Lernziele »Singen«
3. Übersicht über das Unterrichtswerk »Das Klangmännchen« - Musik ist das Spiel mit dem Klang – wesentliche Bestandteile
4. Organigramm des Privaten Sonderpädagogischen Förderzentrums Hof mit Außenstelle Schwarzenbach/Saale
5. Stundenvorschläge zur Einführung des Parameterkonzeptes
5.1 Vorschlag zur Einführung des Parameters Klangfarbe
5.2 Vorschlag zur Einführung des Parameters Form durch Verbindung verschiedener Klangfarben und Möglichkeiten der Klangerzeugung und -wahrnehmung
5.3 Vorschlag zur Einführung des Parameters Dynamik (Lautstärke) mit Verbindung der Parameter Klangfarbe und Form
5.4 Vorschlag zur Einführung des Parameters Rhythmus und Wiederholung der Parameter Klangfarbe, Form und Dynamik
5.5 Vorschlag für eine Übungsstunde zum Parameter Rhythmus
5.6 Vorsch]lag für eine Übungsstunde zum Parameter Rhythmus (Unterscheidung lange und kurze Klänge)
5.7 Vorschlag zur Einführung des Parameters Melodie
5.8 Vorschlag für eine Übungsstunde zum Parameter Melodie (Auf- und absteigende Melodiebewegung)
5.9 Vorschlag für eine Übungsstunde zum Parameter Melodie
5.10 Vorschlag für eine Übungsstunde zum Parameter Melodie – Spielen im 3er-Grundschlag
5.11 Vorschlag zur Einführung des Parameters Harmonie
5.12 Vorschlag zur Einführung eines Duetts
6. Inhalte, Methoden, Spiele, Übungen, Materialien
7. Regeln für den Musikunterricht
8. Ausstattung mit Musikinstrumenten am Privaten Sonderpädagogischen Förderzentrum Hof mit Außenstelle Schwarzenbach/Saale
9. Notenzusammenstellung geeigneter Stücke für das Klassenmusizieren mit Stabspielen
10. Urkunde über die Teilnahme am Regionalen Musikfest
11. Material zum Schattenspiel »Der Feuervogel« von Igor Strawinsky
VII. Anhang
1. Literaturverzeichnis
2. Verzeichnis der Internetquellen, Datenträger und Software
3. Abkürzungsverzeichnis
4. Abbildungsverzeichnis
5. Tabellenverzeichnis
6. Verzeichnis der Unterrichtseinheiten während der Erprobungsphase
6.1 Klasse 2c im Schuljahr 2004/2005
6.2 Klasse 3a im Schuljahr 2004/2005
6.3 Klasse 3c im Schuljahr 2005/2006
6.4 Klasse 4a im Schuljahr 2005/2006
7. Dank
VORWORT
Wohl zu keiner Zeit wurde dem Musikunterricht in der öffentlichen Diskussion eine derart große Aufmerksamkeit und Beachtung geschenkt, wie dies in unseren Tagen der Fall ist. Immer wieder werden dabei die so genannten Transfereffekte der Musik in Forschungsarbeiten und den Medien herausgestellt. Studien versuchen in diesem Zusammenhang nachzuweisen, dass verstärkte musikalische Angebote sich beispielsweise positiv auf die Intelligenz oder das Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirken (vgl. z.B.: BASTIAN 32002 oder RAUSCHER et al. 1993). Ginge man nun davon aus, dass diese Annahmen zuträfen, so wäre insbesondere der Förderschulbereich mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung geradezu prädestiniert für die Überprüfung von Transfereffekten der Musik. Kindern und Jugendlichen mit dem gerade erwähnten sonderpädagogischen Förderbedarf müsste ein erweitertes musikalisches Angebot also in besonderem Maße zugute kommen. Blickt man jedoch in die Unterrichtspraxis, so wird man sehr schnell feststellen können, dass im Bereich der Förderschule dem Musikunterricht vielerorts eben nicht die gewünschte Beachtung geschenkt wird. Zudem wären in diesem Zusammenhang, zumindest in Bayern, veraltete Lehrplankonzepte, fehlende Projektförderungen sowie mangelhafte Fachpersonal- und Musikausstattungen der Schulen zu beklagen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach einer Diskussion allgemeiner sonderpädagogischer Fragen und Schlagworte unserer Zeit die momentane Situation des Musikunterrichtes an Förderschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung in Bayern zu erörtern. Neben der Betrachtung der musikalischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und den so genannten Transfereffekten der Musik sollen geeignete didaktische Konzeptionen für den Musikunterricht im Förderschulbereich diskutiert werden. Das Kernstück der Arbeit stellt die Entwicklung eines Unterrichtskonzeptes für das Fach Musik der Primarstufe an Förderschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren mit oben genannten Schwerpunkten dar, welches mit Schülerinnen und Schülern am Privaten Sonderpädagogischen Förderzentrum Hof mit Außenstelle Schwarzenbach/Saale im Zeitraum von zwei Jahren in der Unterrichtsrealität erprobt wurde. Die Darstellung dieser Studie ist neben der fachwissenschaftlichen Fundierung relativ praxisorientiert, unter dem Aspekt, Lehrerinnen und Lehrern eine geeignete Konzeption für den Musikunterricht vorzustellen.
0. EINFÜHRUNG
Die Bildungslandschaft in Deutschland befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Diese oder ähnliche Aussagen waren in den letzten Jahren – und sie sind es noch gegenwärtig – in der Öffentlichkeit weit verbreitet. Verantwortlich dafür erweisen sich unter anderem Ergebnisse aus Studien wie PISA (Programme for International Student Assessment), die deutschen Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich ein eher unterdurchschnittliches Abschneiden attestieren. Äußerst breit gefächerte Diskussionen über Reformen in der schulischen Bildung und Erziehung sind daher seitens der Erziehungswissenschaften, Politik und Wirtschaft, aber vor allem auch bei der Elternschaft, den Lehrerverbänden etc. entflammt. Vorläufige Antworten sind häufig umstritten und konkrete Ergebnisse mit adäquaten Antworten lassen auf sich warten lassen. „Die PISA-Studie 2000 (...) hat in Deutschland einen „Bildungsschock“ ausgelöst. Der politische und öffentliche Aufschrei findet im letzten Vierteljahrhundert kaum einen Vergleich“ (DANNHÄUSER, 2002, S. 9).
Punktuell wird nun seitens der in Zugzwang geratenen Politik versucht, Ansätze (z.B. Erhöhung der Zahl an Ganztagsschulen oder Verkürzung der gymnasialen Schulzeit etc.) in der Realität zu erproben oder um ein rasches Handeln zu demonstrieren, ohne Erprobung durchzusetzen. Unumstrittene oder allgemein anerkannte Wege, um aus der so genannten Bildungsmisere zu gelangen, hat man allerdings noch nicht gefunden. Insofern lässt sich die These formulieren, dass man sich zwar in der Gesellschaft darüber einig ist, Änderungen im Bereich der Bildung und Erziehung vornehmen zu müssen, dass jedoch das Wie noch sehr diffus ist, da man sich viel zu häufig nicht des Eindrucks erwehren kann, Interessengruppen stellten ihre eigenen Anliegen in den Vordergrund, ohne von festgefahrenen Positionen abzurücken und an die eigentlich Betroffenen, nämlich die Kinder und Jugendlichen, zu denken.
Als weitere Schwierigkeit kommt hinzu, dass sich viele öffentliche Kassen derzeit in einem äußerst desolaten Zustand befinden, teils hoffnungslos überschuldet sind und sich somit die Frage stellt, wie ein besseres Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler finanzierbar gemacht werden kann. Auch hierzu fallen die Antworten eher ernüchternd aus. So entstehen immer wieder im Gegensatz zu den oben formulierten Forderungen neue Sparmodelle, die auch die pädagogische Arbeit an unseren Schulen betreffen und erschweren.
Doch lässt sich ein besseres Bildungsangebot nicht mit weniger Geld finanzieren, wenn klare Ansprüche an eine zukunftsfähige schulische Bildung artikuliert werden. „Die Schule muss gewährleisten, dass Lernende nicht nur die für das Leben in einer Wissensgesellschaft immer wichtiger werdenden Kulturtechniken erwerben sowie anschlussfähiges und anwendungsbezogenes Orientierungswissen aufbauen, sondern auch flächenübergreifende Kompetenzen entwickeln – von Selbstständigkeit und Teamfähigkeit über Wissensmanagement bis zu Entscheidungsfähigkeit und demokratischem Bewusstsein“ (MANDL, 2001, S. 14). Tragen weitere zusätzliche Kürzungen der Bezüge bei gleichzeitiger Anhebung der Unterrichtszeiten zur Leistungssteigerung und der Forderung nach Professionalisierung der Lehrkräfte bei, wenn klare Ansprüche an kompetente Lehrerinnen und Lehrer und einen zeitgemäßen Unterricht formuliert werden? (vgl. auch BRÜNIG, 2007, S. 2 ff.). Die Anforderungen an die kompetente Lehrperson lassen sich leicht formulieren. „Im 21. Jahrhundert brauchen wir Lehrer, ... die den Offenen Unterricht in der Lernwerkstatt und die Integration von Behinderten und Schülern mit einem erhöhten Förderbedarf beherrschen, die etwas von Ernährung, Bewegungserziehung, Psychomotorik, von Hirnforschung und Lernpsychologie, von Prävention gegen Gewalt, Sucht und Krankheit, von Spielpädagogik, von Muße, Musischem, Aktiver Pause und Bewegter Schule verstehen sowie von Rollenspiel und Darstellendem Spiel, ...“ (STRUCK/WÜRTL, 1999, S. 213). Aus diesen Gründen ist zu bezweifeln, dass die derzeit zu beobachtenden schulpolitischen Entwicklungen in Einklang mit Forderungen gebracht werden können, wie sie beispielsweise in Bayern mit den »12 Augsburger Thesen der inneren Schulentwicklung« vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgestellt wurden. Dort geht es richtigerweise unter anderem darum, die Berufszufriedenheit der Lehrkräfte zu steigern, die Qualität der Schulen zu verbessern und ein höheres Maß an individualisiertem und nachhaltigem Lernen bei den Schülern zu erreichen (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 11./12. April 2000).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Die drei Säulen der inneren Schulentwicklung (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 11./12. April 2000)
Sicher werden und können im Rahmen des gestellten Themas keine ausreichenden Antworten auf die eben formulierten Fragen gegeben werden, jedoch soll die aktuelle Problematik für die Weiterarbeit als Denkanstoß dienen.
Betrachtet man den Titel dieser Arbeit Ganzheitliche Förderung durch Musik im Grundschulalter bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung, scheint es zunächst nicht verwunderlich zu sein, wenn in unserer Zeit der Krisenstimmung Zweifel daran auftauchen, ob ein derartiges Vorhaben berechtigt und überhaupt sinnvoll ist, sind doch viele Bestrebungen, das Bildungsniveau von Schülerinnen und Schülern zu steigern, häufig darauf ausgerichtet, eher die allgemeinen Kulturtechniken in Mathematik, Deutsch und den Sachfächern zu fördern als musische Angebote. Der Begriff der Schaffung einer Wissens-und Leistungsgesellschaft ist offenbar richtungweisend. Verstärkt könnte diese Argumentation auch dadurch werden, dass in der Sonderpädagogik, besonders in der zu betrachtenden Schulart, eine Umorientierung stattfinden soll, was auch seitens der Landespolitik Bayerns durch die Novellierung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) dokumentiert wird, indem der Regelschule als Ort der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (vgl. ALBERT, 2004, S. 143) in Verbindung mit einem gestärkten Mitspracherecht der Eltern (vgl. BUNDSCHUH, 1997, S. 313) nun eine wesentlich stärkere und entscheidende Rolle zukommt und somit „die Existenzberechtigung von Sonderschulen (...) seit einiger Zeit zunehmend in Frage gestellt“ (VÖLKEL, 1997, S. 442) wird. Des Weiteren gaben teilweise hitzig diskutierte Thesen, wie sie beispielsweise von EBERWEIN formuliert wurden, dazu Anlass, über das theoretische Konstrukt Lernbehinderung nachzudenken, was zur „Eliminierung“ des Begriffes aus „dem pädagogischen Denken“ beitrug (EBERWEIN, 1997, S. 19) zu leisten. Doch scheint es fraglich, inwieweit derartige Vorhaben gelingen, solange die sächlichen, personellen und räumlichen Mittel nicht bereitgestellt und solange keine tatsächlichen durchgreifenden Veränderungen im Bildungssystem erkennbar sind. (vgl. VÖLKEL, 1997, S. 445).
Zwar erfährt das Ziel der Integration betroffener Schülerinnen und Schüler durch verstärkten Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste und der Errichtung so genannter Kooperationsklassen, in denen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden, derzeit große Beachtung, dennoch haben diese Maßnahmen mancherorts immer noch eher den Charakter von Vorzeigeprojekten, denn die Schülerzahlen an Schulen zur Lernförderung und Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache sind unter Einbezug demographischer Faktoren nicht gesunken (vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 40), der öffentliche Arbeitsmarkt bleibt den Schulabgängern dieser Einrichtungen weiterhin verschlossen. SCHOR spricht sich gar in einem „Plädoyer für ein wirksames Bildungs- und Erziehungsangebot für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt ‘emotionale und soziale Entwicklung’ im bayerischen Schulwesen“ (SCHOR, 2003, S. 48) für den unbedingten Erhalt der ganzen Bandbreite sonderpädagogischer Fördereinrichtungen aus (vgl. SCHOR, 2003, S. 50 ff.). Übertragen werden kann dieses Beispiel gleichermaßen auf die Förderbereiche Lernen und Sprache, zumal in Bayern auch stets deren enge Verbindung zum Förderbereich sozial-emotionale Entwicklung betont wird und Sonderpädagogische Förderzentren für die drei Bereiche gemeinsam konzipiert sind. SCHOR betont immer wieder die Verknüpfung der Fachgebiete. Führende bayerische Politiker nehmen öffentlich Stellung zu dieser Thematik, indem sie fordern, Störenfriede und Ausländer mit unzureichenden Deutschkenntnissen aus der Regelschule zu entfernen. Diese kämen dann an Förderschulen. Dabei betonen der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus sowie sein ehemaliger Staatssekretär im Gegenzug: „Unser Grundsatz ist es, dass jedes Kind mit Förderbedarf den Lernort wählen kann, der ihm die bestmöglichen Chancen für seine individuelle Entwicklung bietet. Deshalb wollen wir sowohl das System der Förderschulen aufrechterhalten als auch die integrative Förderung (...) ausbauen“ (SCHNEIDER/FRELLER, 2007, S. 3). Interessant bleibt zudem noch, dass sich die meisten Förderschulen und Förderzentren der zu betrachtenden sonderpädagogischen Fachrichtungen in Bayern jedoch in privater Trägerschaft[1] befinden, was bedeutet, dass viel Verantwortung für diesen Bereich zum Beispiel kirchlichen, aber auch gemeinnützigen Trägern übertragen wird. Der Staat entzieht sich somit zu einem großen Teil seiner sozialen Verantwortung. ELLGER-RÜTTGARDT gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es angesichts der vorhandenen offensichtlichen Strukturschwächen unseres Schulsystems und der gegenwärtig sich abzeichnenden noch größeren Spreizung naiv und fahrlässig wäre, besondere Schulformen vorschnell aufzugeben (vgl. ELLGER-RÜTTGARDT, 2005, S. 51). „Ungeachtet nicht zu leugnender Schwächen bieten die Sonderschulen immerhin eine Garantie dafür, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Bildung auch für jene Klientel eingelöst wird, die nach PISA zu den potentiellen Risikopersonen zählt“ (ELLGER-RÜTTGARDT, 2005, S. 52). Begründungen für einen Erhalt des Förderschulwesens in der bisherigen Form beziehungsweise auch für dessen Abschaffung könnten bei HAEBERLIN/BLESS/MOSER/ KLAGHOFER gefunden werden, die den aktuell diskutierten Widerspruch bereits 1991 eindrucksvoll aufzeigen: „Schulleistungsschwache Schüler sind in jeder Schulform weniger sozial integriert als nicht-schulleistungsschwache Schüler; diese Gesetzmäßigkeit scheint auch in Sonderschulen zu gelten. Die Möglichkeit zur emotionalen und leistungsmotivationalen Integration in der Schulklasse scheint in den heutigen Sonderklassen etwas günstiger zu sein als in den Regelklassen, unabhängig davon, ob diese eine spezielle Heilpädagogische Schülerhilfe anbieten oder nicht. Die Möglichkeit zur Verbesserung der Schulleistungen scheint hingegen in den Regelklassen günstiger zu sein als in den Sonderklassen; dabei scheint es nicht einmal eine Rolle zu spielen, ob es sich um eine gewöhnliche Regelklasse oder um eine Regelklasse mit Heilpädagogischer Schülerhilfe handelt“ (HAEBERLIN/BLESS/MOSER/KLAGHOFER, 1991, S. 330). WILLAND dokumentiert sogar, dass nach Befragungen seitens der Schülerinnen und Schüler keine eindeutigen Aussagen zugunsten einer bestimmten Förderform getroffen werden können (WILLAND, 1999, S. 552). Es muss hierzu relativierend ergänzt werden, dass Schülerbefragungen an Förderschulen häufig sehr stark von einem wechselnden Stimmungsbild geprägt sind, das je nach emotionaler Befindlichkeit sehr stark variiert. Die Unterrichtserfahrung hat gezeigt, dass Umfrageergebnisse beim zu beschreibenden Personenkreis nur von geringer Kontinuität geprägt und daher vielmehr als Momentaufnahmen zu werten sind. Doch stellen obige Aussagen nicht in Abrede, dass integrative Beschulungsformen grundsätzlich zu begrüßen sind.
Nur durch einen deutlichen Ausbau der bereits erwähnten integrativen Angebote könnten die Schülerzahlen an Schulen zur Lernförderung und Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Schwerpunkten Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache sinken. Solche Vorhaben scheitern teils am öffentlichen Druck, an der Kulturhoheit der Länder und an der immer wieder vorgeschobenen Kostenfrage. Doch „trotz aller Beteuerungen über die Finanzlage der Länder muss in Bildung mehr Geld investiert werden, insbesondere in die Grundschule und in die Förderung Lernschwächerer und der Kinder von Ausländern“ (DANNHÄUSER, 2002, S. 19). So ist eine Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das Regelschulwesen, nicht nur in Hinblick auf eine wohnortnahe Beschulung (vgl. BEGEMANN, 1992‚ S. 262 und SCHOR, 2004, 242) zu begrüßen. Jedoch verhält man sich seitens der Bildungspolitik aber auch seitens der Wissenschaften nicht immer situationsgerecht. „Die Kultusminister vermeiden eine erneute Auseinandersetzung um integrative Gesamtschulsysteme, obschon diese Frage sowie eine pädagogische und bildungspolitische Antwort unausweichlich sind, will man die derzeitigen Schul- und Lernstrukturen grundlegend verbessern“ (EBERWEIN, 2003, S. 338).
Um nun wiederum den Bogen zu PISA zu schlagen, sollte außerdem die Frage danach gestellt werden, ob sich die Ziele der integrativen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf und die aus den Studien resultierenden derzeitigen bildungspolitischen Schlüsse miteinander vereinbaren lassen. KNAUER bringt dieses Problem zusammengefasst auf einen Nenner. „PISA: mehr lehren, weniger beobachten und unterstützen – Integrationspädagogik: weniger lehren, mehr beobachten und unterstützen“ (KNAUER, 2002, S. 312). Ein Widerspruch, der unter verstärkter Berücksichtigung integrativer Angebote kaum zu lösen ist.
In der vorliegenden Arbeit sollen diejenigen Kinder und Jugendlichen verstärkt betrachtet werden, die an einer Schule zur Lernförderung oder an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum unterrichtet werden. Es ist dabei der Frage nachzugehen, ob für diese Schülerinnen und Schüler in der Auswahl des Förderangebotes die gleichen Maßstäbe wie für Kinder anderer Schularten gelten. Gerade bei einer Ausweitung der Eingliederung an Regelschulen ist damit zu rechnen, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit großen Problemen in den Bereichen Verhalten, Lernen, Sozialfähigkeit, Emotionalität, Sprache, Motorik etc. an den oben genannten Fördereinrichtungen weiter steigen und der so genannte »klassische Lernbehinderte«, wie man ihn noch in den 70er Jahren zu definieren versuchte, eher eine untergeordnete Rolle einnehmen wird. Bedarf es nicht gerade dann in dem zu betrachtenden sonderpädagogischen Bereich eher einer notwendigen Qualitätsentwicklung der Förderung (vgl. THEIS-SCHOLZ, 2000, S. 418) und einer Umorientierung in der Lehrerausbildung? „Pädagogische Überlegungen sollten zu einem Unterrichtsverständnis führen, das sich stets mit veränderten Lebens- und Erziehungsbedingungen von lernbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen kritisch auseinandersetzt“ (THEIS-SCHOLZ, 2000, S. 417). Von der Betrachtungsweise, lediglich Lernergebnisse bei Leistungsvergleichsstudien in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken, sollte man allmählich abkommen und eher Lernprozesse in Augenschein nehmen sowie das Zustandekommen von Ergebnissen beobachten (vgl. THEIS-SCHOLZ, 2000, S. 418).
Auf Grund dieser Erkenntnisse scheint es in Hinblick auf eine konstruktivistische und ganzheitliche Sichtweise des Lernens eben nicht nur auf kognitive Lerninhalte anzukommen, die vor allem in Mathematik und Deutsch sowie in den Sachfächern im Vordergrund stehen. Auch die musischen und praktischen Fächer müssten daher in den Fokus des Interesses rücken. Die Frage: „Soll (...) der Lernbehinderte nicht lieber einen Zusatzkurs im Rechnen oder Rechtschreiben belegen?“ (MOOG, 1978, S. 11) muss entschieden verneint werden. Gerade in letzter Zeit wird im Bereich der Sonderpädagogik, auch durch das Bayerische Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (vgl. SCHOR, 1999, S. 120 ff.)[2] angeregt, über die Vermittlung von Bildungsinhalten diskutiert, die für Kinder und Jugendliche an Schulen zur Lernförderung und Sonderpädagogischen Förderzentren eine lebensbedeutsame Relevanz besitzen.
Gerade das Fach Musik, das im Mittelpunkt der Betrachtungen dieser Arbeit steht, bietet vielfältige Möglichkeiten des ganzheitlichen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In zahlreichen Studien, Untersuchungen und Abhandlungen wurden bereits die Vorzüge und fördernden Einflüsse der Musik auf das kindliche Lernen herausgestellt und versucht, eben diese zu beweisen (vgl. z.B.: BASTIAN 32002; SAVAN, 1998 oder RAUSCHER et al. 1993). Völlig unabhängig von den dabei gewählten Untersuchungsmethoden sind fördernde Aspekte der Musik unumstritten. Im Gegensatz dazu ist das Fach Musik im Schulunterricht, gerade an Förderschulen, mit einer Vielzahl an Problemen behaftet, die hier kurz angesprochen werden sollen. So ist es ein offenes Geheimnis, dass ein hoher Anteil des Musikunterrichtes an Förderschulen, aber auch Grundschulen ausfällt. Mögliche Gründe dafür sind, dass ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer keine Fachausbildung besitzt, jedoch den Unterricht erteilen muss. Zudem wird oftmals den Hauptfächern ein höherer Stellenwert eingeräumt, so dass auf die Erteilung eines Musikunterrichtes verzichtet wird. Die Fachlehrpläne liegen zum Teil weit hinter dem Entwicklungsstand der Pläne für die übrigen Schularten zurück. Viele Schulen sind nur unzureichend mit Instrumenten und Medien ausgestattet. Geeignete Unterrichtsmaterialien fehlen. Die wenigsten Förderschulen verfügen über einen eigenen Musikraum. In den sonderpädagogischen Studiengängen und in der zweiten Ausbildungsphase wird nur selten auf die besonderen Erfordernisse des Musikunterrichts Bezug genommen (vgl. LUMER-HENNEBÖLE, 1993a, S. 200; BOBÉTH, 1998, S. 20; MÜLLER, R., 1998, S. 9 f.; MEINL, 2003, S. 9 und URL: http://www.hr-online.de/website/rubriken/kultur/index.jsp?rubrik =5710key=standard_document_5345810 [Stand: 25.04.2007]). Verwunderlich bleibt nur, dass, obwohl viele dieser Erkenntnisse bereits 1993 gewonnen wurden und teilweise bereits vorher[3], noch keine nennenswerten konzeptionellen Schlüsse gezogen wurden. Innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren hat sich kaum etwas in Richtung einer Verbesserung der Situation bewegt. „Mit großer Besorgnis stellen viele Eltern und Musiker fest, dass das Fach Musik in den allgemein bildenden Schulen ins Abseits gerät und sich ein musikalischer Bildungsnotstand entwickelt. In den Grund- und Hauptschulen der Bundesrepublik Deutschland fallen bis zu 80% der Musikstunden aus oder sie werden fachfremd erteilt“[4] (MEINL, 2003, S. 9) „Warum brauchen wir“ aber dann „die Musik“ vor allem auch im Förderschulbereich „dringender denn je (...)? Weil unsere Kinder teils gefährdete oder schon verloren gegangene Sekundärtugenden benötigen: Ausdauer, Wille zur und Lust an Leistung, Konzentration, Motivation, Flexibilität, Kreativität, Engagement, Akzeptanz von Fachautorität u.a.“ (URL: http://www.do.nw.schule.de/ge-scharnhorst/Startseite/mupisa.html [Stand: 18.04.2007] BASTIAN, 2004, S. 1).
Nicht nur aus den eben erwähnten Gründen bedarf es eines generellen Umdenkens und einer grundlegenden Neukonzeption des Musikunterrichtes an der zu betrachtenden Förderschulart. Als Ansatzpunkt müssen insbesondere die Bereiche Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen sowie die Jahrgangsstufen 3 und 4 ins Auge gefasst werden, da hier ein wesentlicher Grundstein für die weitere musikpädagogische Arbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen gelegt wird. In den Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen wird die Basis des weiteren schulischen Lernens durch den Erwerb der Kulturtechniken gelegt. Die folgenden Klassen sind leider auf Grund bei Schülerinnen und Schülern immer wieder festgestellter Defizite in erster Linie häufig damit beschäftigt, das Gelernte teilweise bis zum Überdruss zu üben, ehe dann ab der 7. Jahrgangsstufe die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt stattfindet, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt häufig große Lernzuwächse zu verzeichnen sind, die sich auf schulisches Lernen gründen. Daher soll im weiteren Verlauf der Ansatz verfolgt werden, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen (erweiterbar auf Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kreativität, Emotionalität, Sozialverhalten, Konzentration, Gedächtnis, Reflexionsfähigkeit ...) über den Zugang durch Musik zu unterstützen, wobei einer Förderung im Grundschulalter eine besondere Bedeutung beigemessen werden soll. Zudem soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich ein verstärktes musisches Angebot positiv auf den Schulalltag auswirkt. Ziel ist es außerdem, einen Beitrag zum Imagewandel und zur Veränderung der Randstellung des Faches Musik zu leisten sowie bereits vorhandene Ansätze, die sich mit dem Förderaspekt der Musik beschäftigen, zu systematisieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ein Konzept für den Unterricht an Förderschulen münden zu lassen. Als Nebeneffekt sollte sich mit Hilfe dieser Arbeit für Lehrerinnen und Lehrer ein Leitfaden ergeben, der grundlegende Anregungen zur Gestaltung eines effektiveren Musikunterrichtes enthält.
Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit den sonderpädagogischen Grundlagen bezogen auf die Schülerschaft in den drei genannten Förderschwerpunkten. Wesentliche Aspekte des Personenkreises, der Schulorganisation und -struktur und des ganzheitlichen Lernens werden dargestellt und diskutiert, vor allem im Zusammenhang mit musikalischer Förderung. Der
zweite Teil widmet sich den Grundlagen des Musikunterrichtes im Grundschulalter sowie konkreten musikdidaktischen Ansätzen. Im dritten Teil wird eine eigene Konzeption theoretisch abgeleitet und vorgestellt. Die Erprobung und Analyse des eigenen Ansatzes in der Unterrichtsrealität sowie die Ergebnisse einer zweijährigen Praxisstudie werden im vierten und fünften Teil dargestellt. Ergänzt werden die Ausführungen durch Unterrichtsvorschläge und Verzeichnisse, die als Arbeitshilfen bei der praktischen Umsetzung dienen.
I. SONDERPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN
1. Vorbemerkung
In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen bezogen auf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erläutert. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist der an der Studie beteiligte Personenkreis, also Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Der Blick richtet sich dabei auch auf die derzeitige Beschulungsform der betroffenen Kinder in Bayern, wobei nicht die Betreuung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) gemeint sein soll, sondern die Formen Schule zur Lernförderung und das Sonderpädagogische Förderzentrum mit den Förderschwerpunkten Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache. Darauf aufbauend sind Ausführungen zum ganzheitlichen Lernen bedeutsam, ehe sich der Fokus gezielt auf die Förderung durch Musik im Allgemeinen und die des angesprochenen Personenkreises im Besonderen richtet.
2. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
2.1 Förderschwerpunkt Lernen (»Lernbeeinträchtigung«)
2.1.1 Abgrenzung des Personenkreises
„Behinderungen des Lernens bei Kindern und Jugendlichen innerhalb schulischer Sozialisation gehen (...) grundsätzlich aus einer Lehr-Lern-Kultur hervor, die eine bestehende ´Asymmetrie’ zwischen Lehren und Lernen nicht überwindet“ (SCHMETZ, 1999, S. 135). Befasst man sich näher mit der Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, stellt man neben dem gerade genannten Aspekt unschwer fest, dass Kinder und Jugendliche, die dem Personenkreis der Lernbehinderten zugeordnet werden, seit jeher unter gesellschaftlichen Vorurteilen zu leiden haben. „Lernbehinderte Schüler sind nicht intelligent, meist faul, frech, verhaltensgestört, erziehungsschwierig, (...)“ (HUSS, 1983, S. 15)[5]. So wurde schon lange und wird auch noch heute in Deutschland stark der soziale Hintergrund in Zusammenhang mit der Schulleistung bzw. Schulversagen gebracht (vgl. DANNHÄUSER, 2002, S. 144). Das Image leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler ist nach wie vor negativ besetzt (vgl. BLEIDICK, 41995, S. 116).
„Die Sichtweise von Lernbehinderung hat sich in den letzten 25 Jahren nicht grundlegend geändert, obwohl unterschiedliche Ansätze entwickelt und diskutiert wurden“ (VERNOOIJ, 82007, S. 268). Eine Vielzahl an Definitionsversuchen[6] hat es seit jener Zeit gegeben, die sich einerseits mit einer genauen Umschreibung des Personenkreises, andererseits mit der Determiniertheit von Lernbehinderung auf Grund gesellschaftlicher Umfeldfaktoren (vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 268) beschäftigt haben. „Ähnlich der Schizophrenie stellt der Begriff Lernbehinderung hinsichtlich seiner inhaltlichen Heterogenität eine Art Restkategorie dar“ (STEIN, 21997a, S. 122), die eine Vielzahl unterschiedlichster Merkmale subsumiert. Auf mögliche Gründe für die problematische Begriffsbestimmung weist BUNDSCHUH hin, der die Komplexität des Begriffes Lernbehinderung genauer anspricht und zeigt, dass es sich hierbei um eine Form von Behinderung handelt[7], die nur sehr schwer zu erfassen, kaum messbar (vgl. SCHRÖDER, 21996, S. 5) und nicht monokausal bedingt (vgl. BAIER, 1980, S. 78) ist: „Lernbehinderung muß als eine in hohem Maße umstrittene und problematische Form unter den Behinderungsarten bezeichnet werden. Der Begriff Lernbehinderung provoziert wegen seiner Unschärfe, Ungenauigkeit und multiplen Determiniertheit Kritik bei Theoretikern und Praktikern gleichermaßen“ (BUNDSCHUH, 1979, S. 431). Somit kann in der Konsequenz der Schluss zugelassen werden, dass das Phänomen Lernbehinderung in einem Feld zwischen Nicht-Behinderung und einer schweren intellektuellen Beeinträchtigung angesiedelt werden muss (vgl. auch VERNOOIJ, 82007, S. 269).
Deutlich wird somit auch, dass Lernbehinderungen nicht eine klar umschriebene Ursache haben, sondern multifaktoriell bedingt sind (vgl. VERNOOIJ, 82007 S. 272 ff.) und daraus letztlich die Heterogenität des betroffenen Personenkreises resultiert. Drei wesentliche Gruppen lassen sich in Bezug auf Kinder mit Lernbeeinträchtigungen hierbei unterscheiden:
1. „Kinder mit deutlichen intellektuellen Ausfällen aufgrund von Minderbegabung oder aufgrund organischer Schädigung, die Störungen oder Beeinträchtigungen in ihren kognitiven Leistungsmöglichkeiten einerseits, und Entwicklungsrückstände insbesondere bezogen auf ihre soziale Reife andererseits aufweisen. In beiden Bereichen ist die Störung schwerwiegend, dauerhaft und umfänglich. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch das sozialisierende Umfeld sind dabei weder bedingend noch ausgeschlossen.
2. Kinder, die aufgrund ihrer Sozialisationsbedingungen als sozio-kulturell und ökonomisch benachteiligt angesehen werden müssen, und die mehr oder weniger ausgeprägt Lernschwächen, Lernstörungen und –behinderungen aufweisen. Infolge unzulänglicher früherer Förderung und Unterstützung im Umfeld ist ein Schulversagen häufig vorprogrammiert in einer Schule, die i.d.R. von förderlichen Sozialisationsbedingungen ausgeht.
3. Kinder, die in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung als gestört angesehen werden müssen, und die weniger durch Leistungsversagen als durch Verhaltensstörungen auffallen. Ihr Schulleistungsdefizit resultiert primär aus der Entwicklungsstörung“ (VERNOOIJ, 82007, S. 271).
Da nun das Phänomen Lernbehinderung die verschiedensten Verursachungsfaktoren beinhaltet und sich der betroffene Personenkreis durch ein hohes Maß an Heterogenität kennzeichnet, ergeben sich zwangsläufig Schwierigkeiten bei der Definition. Als eine Art Übereinkunft hat sich auch in offiziellen und schulrechtlichen Verlautbarungen folgende Formulierung KANTERs als Definition von Lernbehinderung durchgesetzt, deren Bedeutung für die sonderpädagogische Fachrichtung nach wie vor nicht abgestritten werden kann, da hier auch die multifaktorielle Bedingtheit ihre Berücksichtigung findet (vgl. VERNOOIJ, 2002a S. 65 f. und 82007, S. 269):
„Als lernbehindert wird ein Mensch bezeichnet, der in seinem Lernen schwerwiegend, umfänglich, langdauernd so beeinträchtigt ist, so daß deutlich normabweichende Verhaltens-und Leistungsformen sichtbar werden“ (KANTER, 21980, S. 47).
In Abgrenzung zur sozialen Determiniertheit versuchten manche Wissenschaftler in der Vergangenheit auch auf Grund der problematischen Begriffsbestimmung Lernbehinderung mittels des IQ-Wertes, also der gemessenen Intelligenz abzugrenzen, der sich bei dem betroffenen Personenkreis in einem Bereich zwischen ca. 55 bis 85 (Angabe des Deutschen Bildungsrates) bewegen soll (vgl. SCHRÖDER, 21996, S. 58). Andere Angaben unterscheiden im Zusammenhang mit IQ-Werten auch zwischen Lernbehinderung und Lernstörung, was bei der Abgrenzung der Richtwerte folgendes Bild ergibt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: IQ-Werte zur Abgrenzung von Lernbehinderung und Lernstörung (Zusammenstellung vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 270)
Aber auch bei dieser in Fachkreisen nicht immer unumstrittenen Methode, den Versuch zu unternehmen, das Phänomen Lernbehinderung mittels eines gemessenen IQ-Wertes einzugrenzen, kam man zu unterschiedlichen Ergebnissen, wobei sich neben allen Erkenntnissen der Intelligenztest als Diagnoseinstrument der Lernbehindertenpädagogik bis heute gehalten hat. Dass neben dieser Problematik IQ-Messungen hohe Fehlerrisiken zugrunde liegen können, ist bekannt. Als einige von vielen Beispielen können hier folgende anführt werden (vgl. VERNOOIJ, 2002b, S. 355):
- Nicht immer entspricht das gewählte Testinstrument dem Untersuchungsanlass und der individuellen Situation des Probanden.
- Das Ergebnis einer Testung entspricht nur einer Momentaufnahme und unterliegt daher einer hohen Irrtumswahrscheinlichkeit.
- Zahlreiche situative Faktoren, wie die momentane Arbeitshaltung und Konzentration des Probanden, beeinflussen das Testergebnis.
- Veränderungen der Testanweisungen durch den Untersuchungsleiter können das Ergebnis verfälschen.
- (...)
Als gesichert kann im Zusammenhang mit der Diskussion um IQ-Tests lediglich angesehen werden, dass sich Intelligenz[8] zwar als eine der wichtigsten Determinanten für schulische Leistung und Lernen darstellt, insbesondere das problemlösende Denken und Bilden von Abstraktionen betreffend (vgl. GAGE/BERLINER, 51996, S. 99), diese Sicht das Phänomen Lernbehinderung jedoch sehr stark vereinfacht und zu einseitig betrachtet, zumal in dieser Arbeit der Auffassung Rechnung getragen werden soll, dass Intelligenz lediglich ein hypothetisches Konstrukt darstellt.
Andere Definitionen von Lernbehinderung gingen in der Vergangenheit immer wieder auch von der Schulzugehörigkeit aus, d.h. man versuchte, sich dem Begriff über die Bestimmung der besuchten schulischen Institution zu nähern. Jedoch auch hier lässt sich keine einheitliche, allgemein gültige Aussage finden. „Die Population der Lernbehinderten läßt sich nicht unabhängig von der schulorganisatorischen Zuordnungsentscheidung definieren. Es fehlen jedoch allgemein anerkannte Kriterien, die eindeutig und sinnvoll zugleich sind“ (KORNMANN, 31999, S. 99). Eine häufig zitierte Äußerung ist dabei diese: „Lernbehinderte sind Kinder und Jugendliche, die die Schule für Lernbehinderte besuchen“ (KLEIN, 1973, S. 159). Doch auch diese Art und Weise der Betrachtung stellt ein sehr verzerrtes und stark vereinfachtes Bild dar, ohne dass der Mensch in seiner Individualität und die Ursachen der Schulzugehörigkeit näher berücksichtigt werden, und letztlich der Besuch der Schulart als endgültig gesehen wird. Derartigen Tendenzen und Denkansätzen setzten die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung der Kultusministerkonferenz von 1994 ein klares Zeichen entgegen. Integrierende Beschulungsformen gewannen nun zunehmend an öffentlicher Akzeptanz, der Blick von einer defizitorientierten Sonderpädagogik wandte sich hin zu einer subjektorientierten, die individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Mittelpunkt rückt. Der Automatismus Behinderung = Sonderbeschulung griff fortan nicht mehr, da man erkannte, dass dem sonderpädagogischen Förderbedarf auch in anderen Beschulungsformen entsprochen werden kann (vgl. VERNOOIJ, 2005, S. 209).
Wie geht man nun in heutiger Zeit mit dem Phänomen Lernbehinderung um? KLEIN bemerkt richtig, dass sonderpädagogisches Denken, Handeln und Forschen maßgeblich davon bestimmt wird, wie die Kinder und Jugendlichen wahrgenommen werden, denen das sonderpädagogische Bemühen gilt (vgl. KLEIN, 1999, S. 4). Schwierigkeiten werden nach wie vor darin gesehen, den Personenkreis der Lernbehinderten adäquat zu beschreiben, ohne dabei lediglich Einzelphänomene und Ausprägungsarten zu betrachten. EBERWEIN fordert in diesem Zusammenhang das Fach Lernbehindertenpädagogik dazu auf, endlich einzugestehen, dass es bis heute nicht in der Lage war, seinen Gegenstand zu bestimmen, und propagiert die Auflösung des Faches und des eigenständigen Lehramtsstudiums (vgl. EBERWEIN, 1997, S. 21). Ist Lernbehinderung daher nur ein Konstrukt, „also ein künstliches Gebilde, eine Fiktion, gar eine Schimäre? Haben wir es seit über 100 Jahren nur mit Phantomen zu tun, nicht aber mit konkreten jungen Menschen aus Fleisch und Blut, und betreibt die wissenschaftliche Lernbehindertenpädagogik nichts anderes als gedankliche Glasperlenspiele ohne jegliche reale Basis ihrer theoretischen Anstrengungen“ (ELLGER-RÜTTGARDT, 2003, S. 56)?
Gerade unter Betrachtung der KMK-Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Lernen von 1999 erhielten sonderpädagogische Bemühungen für den betroffenen Personenkreis wieder eine breitere Basis. So steht auch auf öffentlich-politischer Ebene nicht mehr primär eine Sonderbeschulung im Vordergrund. Sonderpädagogische Förderung unterstützt[9] und begleitet Kinder und Jugendliche durch möglichst früh einsetzende Hilfen und orientiert sich primär an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schule (vgl. DRAVE/RUMPLER/WACHTEL, 2000, S. 300). Als Konsequenz bedeutet dies für die Beschulung betroffener Kinder und Jugendlicher, dass der Förderort Sonderschule nur dann zu wählen ist, wenn dem individuellen Förderbedarf in der Regelschule nicht in angemessener Form entsprochen werden kann (vgl. VERNOOIJ, 2005, S. 233 f.). Der gemeinsame Unterricht ist demnach zu präferieren, mobile sonderpädagogische Dienste können die Arbeit an der Regelschule unterstützen. Defizitorientierte Beschreibungen des betroffenen Personenkreises werden nunmehr vermieden, der Fördergedanke rückt unmittelbar in das Zentrum der Betrachtungen.
Es konnte verdeutlicht werden, dass sich die Sichtweise von Lernbehinderung bzw. Lernbeeinträchtigung in der Vergangenheit an sich nicht entscheidend verändert haben mag. Jedoch kaum eine andere sonderpädagogische Fachrichtung setzte sich derart kontrovers damit auseinander, den im Zentrum der eigenen Betrachtungen stehenden Personenkreis abzugrenzen und zu definieren. Auf der anderen Seite konnte zu keinem Zeitpunkt abgestritten werden, dass eine nicht zu leugnende Personengruppe an Schülerinnen und Schüler real vorhanden ist, die auf sonderpädagogische Hilfen im Bereich ihres schulischen Lernens angewiesen ist, und es eine Vielzahl an möglichen Verursachungsfaktoren für diese Phänomene geben kann. Im Zusammenhang mit den KMK-Empfehlungen aus den Jahren 1994 und 1999 setzte man sich fortan noch intensiver mit der schulischen Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen auseinander. In Zusammenhang mit den Stichworten Integration und Gemeinsamer Unterricht stehen diese Gedanken weiterhin im Zentrum sonderpädagogischer Forschung.
Zum allgemeinen Verständnis von Lernbehinderungen und Lernbeeinträchtigungen sollte noch einmal zusammenfassend klar gestellt werden,
- „dass Kinder mit Lernbeeinträchtigungen weder auf der Basis eines allgemeinen Intelligenzkonzeptes, noch auf der Basis eines allgemeinen Schulleistungsbegriffs zu definieren sind;
- dass sozio-kulturelle und ökonomische Daten unbedingt als Hilfsdaten zur Erfassung der Leistungsgenese eines Kindes je individuell einfließen müssen, dass sie jedoch nicht einseitig isoliert oder linear-kausal zur Definition von Lernbehinderung verwendet werden können;
- dass Kinder mit Lernbeeinträchtigungen als Kinder mit einer je individuell-spezifischen Lernsituation gesehen werden müssen, vor dem Hintergrund ihrer Sozialisationsbedingungen“ (VERNOOIJ, 82007, S. 271).
Durch eine verantwortungsbewusste Auseinandersetzung mit dem Phänomen, welche bestehende Tatsachen benennt und sich von kategorisierenden, diskriminierenden und entsolidarisierenden Benennungen und Zuschreibungen distanziert, ist dem betroffenen Personenkreis auch im Hinblick auf die Bereitstellung adäquater schulischer Fördermaßnahmen am meisten gedient (vgl. hierzu auch SCHRÖDER, 2000, S. 84 f.).
2.1.2 Zusammenschau verschiedener Merkmalsbeschreibungen
Auch wenn die Diskussion über Definitionen des Personenkreises von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen noch lange nicht ausgetragen scheint, kommt man auch heute in der gesellschaftlichen und schulischen Wirklichkeit nicht ohne Beschreibungen von Merkmalen aus, die sonderpädagogische Fördermaßnahmen sowohl in Förderschulen als auch durch integrative Einrichtungen rechtfertigen würden. Eine Übersicht verschiedener Merkmalskataloge soll nochmals verdeutlichen, nach welchen Kriterien Schülerinnen und Schüler dem angesprochenen Personenkreis zugeordnet werden (-) Tabelle 2).
Ergänzend zu der folgenden Zusammenschau findet sich bei SCHMETZ folgende allgemeine Beschreibung: „Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten im Interaktionsfeld Schule vermögen sich über anfängliche leichtere Erscheinungsformen bis hin zu schweren Ausprägungen durch Generalisierung weiter zu verfestigen. Sie können sich im sensorischen, motorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen, motivationalen und sozialen Verhalten zeigen“ (SCHMETZ, 1999, S. 136). Außerdem kommt zu diesen Merkmalsbereichen hinzu, dass der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler an der Förderschule im Verhältnis zu anderen Schularten überdurchschnittlich hoch ist (vgl. KORNMANN/BURGARD/EICHLING, 1999, S. 106 ff.). Zudem soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Rahmen der PISA-Studie ein direkter Zusammenhang von Schulleistungen und sozialer Herkunft sowie dem Geschlecht in den verschiedenen Schulformen festgestellt werden konnte (vgl. Deutsches PISA-Konsortium, 2001, S. 504), was bei der Betrachtung der folgenden Tabelle von großem Interesse sein dürfte. Sie stellt eine Übersicht dar und gibt Auskunft über Kriterien, die den Förderschwerpunkt Lernen be- und umschreiben.[10] [11] [12] [13] [14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 2: Zusammenschau verschiedener Merkmalsbeschreibungen zum Förderschwerpunkt Lernen
2.2 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (»Verhalten«)
Immer wieder wird in der Fachliteratur ein erhöhter Förderbedarf im Bereich des Lernens in einen direkten Zusammenhang mit Schwierigkeiten in der sozialen und emotionalen Entwicklung der Betroffenen gestellt (vgl. DRAVE/RUMPLER/WACHTEL, 2000, S. 301). Ähnlich wie im Kapitel zum Förderschwerpunkt Lernen fällt nun bei der Auseinandersetzung mit der Thematik erhöhter Förderbedarf im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung (Verhaltensstörungen) eine große Bandbreite an Definitionen und Theorien auf. Mit dem Phänomen des gestörten Verhaltens wird bis zum heutigen Tag eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe in Verbindung gesetzt, wie z.B. „Auffälligkeiten, Abweichungen, Probleme, Schwierigkeiten, Störungen“ etc. (STEIN, 21997b, S. 219). Die Begriffe werden teilweise synonym, aber auch mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. MYSCHKER, 31999, S. 38). „Die Definition, was denn eine Verhaltensauffälligkeit oder –störung sei, ist allerdings stark von der jeweils zugrundeliegenden theoretischen Ausrichtung des Definierenden abhängig – und schließt damit bereits unterschiedliche Erklärungsmodelle mit ein“ (STEIN, 21997b, S. 219). Bei der Betrachtung, welches Verhalten nun gestört oder auffällig und welches normal ist, spielen gesellschaftliche und soziale Festlegungs- und Zuschreibungsprozesse (vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 321) wiederum eine nicht unerhebliche Rolle. „Das wesentliche Resultat“ bei dieser Betrachtung „ist, daß sowohl das „gestörte“ als auch das „normale“ Verhalten eine Bedeutung hat, die sich nur im Umgang, in der jeweiligen Situation erschließt. Das Verhalten ist also nicht einfach ein klares und eindeutiges Signal für einen bestimmten Typus der Störung, sondern kennzeichnet die gesamte Lebenswirklichkeit des Individuums“ (KUPFFER, 21992, S. 182). Dazu ergänzend bemerkt FOOKEN: „Wenn wir Verhaltensstörungen verstehen als Ereignisse in spezifischen Situationen, dann haben wir die Zuordnung zum Situationstyp mindestens so sehr zu beachten, wie wir die Zuordnung zum Individuum unwillkürlich zu beachten pflegen“ (FOOKEN, 1998, S. 22). Trotz dieser Betrachtungsweisen bleiben bei vielen Menschen in der öffentlichen Debatte „die Vorstellungen über Kinder mit einem emotionalen und sozialen Förderbedarf (...) unspezifisch und unklar“ (WÖLFL, 2004, S. 120).
Daher sollen in diesem Zusammenhang zwei äußerst beachtenswerte Definitionen des Begriffs Verhaltensstörung präsentiert werden, die zu einem besseren Verständnis beitragen. Die erste ist die eher allgemein gehaltene Definition von VERNOOIJ, die auf die Beschreibung von Ausprägungsgraden und Verursachungsmomenten verzichtet, jedoch sich klar zur gesellschaftlichen Determiniertheit äußert. Die zweite ist die Definition von
MYSCHKER, welche breiten Einzug in die einschlägige Fachliteratur gefunden hat, da sie in angemessener Form den komplexen Charakter der damit bezeichneten Phänomene darzustellen vermag (vgl. HILLENBRAND, 1999, S. 29):
„Unter Verhaltensstörungen wird ein Verhalten verstanden, welches von den formellen Normen der Gesellschaft und/oder von den informellen Normen innerhalb einer Gruppe nicht nur einmalig und in schwerwiegendem Ausmaß abweicht. Dabei gelten sowohl die Untererfüllung der Norm als auch deren Übererfüllung als Abweichung. In der Regel werden Verhaltensstörungen von Autoritäten, pädagogisch-psychologisch-medizinischen Beurteilungsinstanzen (Eltern, Erzieher, Lehrer, Ärzte) festgestellt. Dabei sind
- entwicklungs- oder krisenbedingte sowie
- situations- und personenabhängige Verhaltensabweichungen als vorübergehende, aktuell reaktive Auffälligkeiten nicht über den Begriff Verhaltensstörungen zu fassen“ (vgl. VERNOOIJ, 1999 und VERNOOIJ, 82007, S. 323).
„Verhaltensstörung ist ein von den zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen abweichendes maladaptives Verhalten, das organogen und/oder milieureaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht nur oder nur unzureichend überwunden werden kann“ (MYSCHKER, 31999, S. 41).
Nun gilt es weiter der Frage nachzugehen, wie es zu abweichendem Verhalten kommt und welche Erklärungsansätze hierzu angeführt werden können. Grundlegend lässt sich feststellen, dass sich der Verhaltensauffällige mit einer Belastung konfrontiert sieht, die einen existentiellen Konflikt beinhaltet und vom Betroffenen alleine nicht bewältigt werden kann (vgl. BÄRSCH, 31999, S. 210). Ähnlich wie im vorangegangenen Kapitel spielen auch bei der Entstehung von Verhaltensstörungen zumeist mehrere Ursachen eine Rolle, das heißt wie auch in den Ausführungen zum Förderschwerpunkt Lernen: „Verhaltensstörungen sind multifaktoriell bedingt“ (MYSCHKER, 31999, S. 72 und VERNOOIJ, 82007, S. 330).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Multifaktorielle Bedingtheit von Verhaltensstörungen (aus MYSCHKER, 31999, S. 72)
Um genauere Aufschlüsse über die Entstehung von Problemen in der sozialen und emotionalen Entwicklung zu erhalten, muss dieses Modell mit dem der Genese von Verhaltensstörungen, welches sich in folgende drei Phasen aufgliedern lässt, erweitert werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Drei-Phasen-Modell der Genese von Verhaltensstörungen (aus MYSCHKER, 31999, S. 73)
Besonders wichtig erscheint also für den Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung der gesellschaftliche Hintergrund, der eindeutig auch mit Zuschreibungsprozessen in Verbindung gebracht werden kann. Wohl bei keiner anderen sonderpädagogischen Fachrichtung spielen äußere Faktoren, wie die bereits angesprochenen gesellschaftlichen Normen, eine derart wichtige Rolle. Abweichendes Verhalten wird von der breiten Masse der Gesellschaft eben in besonderer Weise wahrgenommen. Betont muss an dieser Stelle jedoch wiederum werden, dass es sich auch bei MYSCHKERs Theorie um nur einen von vielen Definitions- und Erklärungsansätzen handelt. „Wer Verhaltensauffälligkeiten erklären will, sieht sich in aller Regel einem sehr komplexen System gegenüber.“ (...) Denn, „zur Genese von Verhaltensauffälligkeiten existieren verschiedene Modelle“ (STEIN, 21997b, S. 221) und Betrachtungsweisen unter verschiedenen Aspekten. Wichtige Zusammenstellungen dieser Ansätze liefern uns hierzu wiederum MYSCHKER (31999) und VERNOOIJ (82007) sowie BENKMANN (1989), dessen differenzierte Betrachtung überblicksartig dargestellt werden soll. So unterscheidet er
- den „biophysischen“ bzw. medizinischen,
- den „psychodynamischen“ bzw. tiefenpsychologischen,
- den „verhaltenstheoretischen“ bzw. lerntheoretischen,
- den „soziologischen“ bzw. sozialpsychologischen,
- den „polit-ökonomischen“ bzw. „gesellschaftskritischen“,
- den „ökologischen“ bzw. systemischen Ansatz (vgl. BENKMANN, 1989, S. 70 ff.).
MAND vollzieht in Anlehnung an seine Beschreibung von Lernbehinderung eine eigene Form der Einteilung, indem er im Zusammenhang mit Verhaltensstörung den Syndrombegriff anwendet und diesen mit der „Relativität der Begrifflichkeit“ (MAND, 2003, S. 24) rechtfertigt und somit eine direkte Verbindung zum Förderschwerpunkt Lernen eingeht.
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Abb. 4: Verhaltensprobleme als Syndrom (aus MAND, 2003, S. 24)
Die von MAND dargestellte Sichtweise ist gerade auch unter Betrachtung der KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung aus dem Jahr 2000 zu einfach gedacht. Zwar wird in der sonderpädagogischen Fachsprache immer wieder die Trias der Förderschwerpunkte Lernen, sozial-emotionale Entwicklung und Sprache erwähnt und deren gemeinsame Schnittmenge gesucht, doch handelt es sich bereits bei jedem einzelnen, der in den drei Förderschwerpunkten subsumierten Personenkreisen um äußerst heterogene Gruppen (vgl. ASMUSSEN/HEIDENREICH, 2000, S. 367 ff.). Nicht zuletzt wird diese Tatsache in der Pluralität der Förderorte für betroffene Kinder und Jugendliche dokumentiert (vgl. VERNOOIJ, 2005, S. 243 f.).
SPIESS hingegen versucht die Auseinandersetzung mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung mit zwei Oberbegriffen Positivismus und Konstruktivismus auf einen Nenner zu bringen. „Die meisten Autorinnen und Autoren gehen weiterhin von der Annahme aus: Es gibt so etwas wie Verhaltensstörungen, die sich diagnostisch einigermaßen objektiv erfassen und mit bestimmten, vorzugsweise evaluierten Methoden behandeln lassen. Eine solche erkenntnistheoretische Position kann als die eines Positivismus bezeichnet werden“ (SPIESS, 2004, S. 129). Auf der anderen Seite entstehen Verhaltensstörungen in den Köpfen der jeweiligen Interaktionspartnerinnen und –partner der betroffenen Menschen – „oder eben auch in den Köpfen von Forscherinnen und Forschern“ (SPIESS, 2004, S. 129) und werden mit bestimmten Begriffen belegt (z.B. Hyperaktivität) und demnach konstruiert (vgl. ebd.).
Auf der folgenden Seite sei noch abschließend eine beachtenswerte Zusammenschau von Risiko- und Verursachungsfaktoren eines erhöhten Förderbedarfes im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung von WÖLFL dargestellt. Berücksichtigt wird hier in erster Linie das familiäre Umfeld. Dieses stellt im Zusammenhang mit dem in dieser Arbeit betrachteten Personenkreis ein wesentliches Bindeglied in der pädagogischen Arbeit dar und nimmt in hohem Maße Einfluss auf das heranwachsende Kind. Mit dem Herausgreifen dieses einen Teilaspektes soll nochmals auf die Komplexität der Thematik hingewiesen und gezeigt werden, dass eine allumfassende Darstellung des Phänomens im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist.
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Tab. 3: Risikofaktoren, die zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf im emotionalen Erleben und sozialen Handeln führen können (aus WÖLFL, 2004, S. 121 f.)
2.3 Über den Zusammenhang der Förderbereiche Lernen und sozial-emotionale Entwicklung
„Lernbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik sind zwei unterschiedliche Fachrichtungen mit unterschiedlichen Bezugstheorien, mit unterschiedlichen Lehrangeboten in Studienseminar und Universität, mit unterschiedlichen Rahmenplänen, mit deutlichen Unterschieden in der Klassenfrequenz und Lehrerausstattung. Kein Zweifel, das deutsche Sonderschulsystem behandelt Schüler mit Lernbehinderungen so, als unterschieden sie sich systematisch von Schülern mit Verhaltensstörungen“ (MAND, 2004, S. 319). Oft wird die Frage diskutiert, ob eine derartige Unterscheidung sinnvoll ist beziehungsweise ob nicht doch ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Förderbereichen besteht. Häufig sieht man sich in der schulischen Praxis mit beiderlei Erscheinungen konfrontiert. Fachwissen in beiden Disziplinen ist daher unumgänglich. Wie kämen in diesem Zusammenhang Aussagen wie die von SPECK zustande, indem er sagt, dass ein erheblicher Anteil der Kinder und Jugendlichen an Schulen zur Lernförderung[15] Verhaltensstörungen aufweisen (vgl. SPECK, 1989, S. 210). Andere Autoren erweitern diese Aussagen. So berichtet zum Beispiel REISER in einem Artikel zum Thema integrative Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Verhaltensstörungen, dass bei einer Befragung von Grundschullehrkräften die meisten ein selektierendes Schulsystem befürworteten, da zum sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen auch Aspekte des Sozialverhaltens und der Familiensituation ausschlaggebend hinzukämen (vgl. REISER, 1997, S. 267). „Lernen hat nicht nur eine kognitive Komponente, sondern ebenso eine emotionale“ (STANDOP, 2002, S. 11). Die Beobachtungen über direkte Zusammenhänge der beiden Förderbereiche finden in vielfältigen Formen statt.
Ist nun die kurze Zusammenschau von Aussagen zum Thema ein Anhaltspunkt dafür, die beiden angesprochenen Förderbereiche seien kongruent? Wenn nun Lernen eine dauerhafte Verhaltensänderung bzw. die Ausbildung neuer Verhaltensweisen in Verbindung mit dem Erwerb neuer Kenntnisse bedeutet (STANDOP, 2002, S. 9), so wäre doch der direkte Zusammenhang von Lernen und Verhalten auch mit hohem Förderbedarf bewiesen. Andere Berichte relativieren jedoch diese Vermutung. „Im Rahmen der Forschung sind für die Gesamtpopulation der Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung neue Untergruppen definiert worden; wobei einige davon mehr als einem Förderschwerpunkt zugeordnet werden können“ (SPIESS, 2004, S. 130). Dies dürfte also somit heißen, dass es lediglich eine Schnittmenge zwischen den beiden Förderbereichen gibt, wobei nicht klar erscheint, von welcher Größe und Vielfalt diese ist. Doch wie und wo ist nun diese Schnittmenge anzusetzen, bezieht sie sich nur auf die beiden Schulformen Schule zur Lernförderung und Schule zur Erziehungshilfe oder lassen sich auch schulartübergreifend Beobachtungen anstellen? „Verhaltensdefizite, die häufig aus Verwerfungen in der kindlichen Erziehung resultieren, lassen sich in Bayern – und gewiss auch in anderen Bundesländern – längst nicht mehr einzig an die Schule zur Erziehungshilfe delegieren, sondern sind in allen anderen Förderschulformen ein offenkundiges Phänomen. (...) Selbst in den Allgemeinen Schulen, auch in Gymnasium und Realschule, ist dieser Gegenstand hoch aktuell (...)“ (SCHOR, 2003, S. 48). Die ursprüngliche Abgrenzung der Phänomene sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen und sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung ist nach heutigem Kenntnisstand und Berücksichtigung der KMK-Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten nicht mehr tragfähig.
Demnach sind Probleme mit abweichendem Verhalten ein Phänomen in allen Schularten. Dennoch wird der direkte Zusammenhang immer wieder in Verbindung mit den beiden Förderbereichen Lernen und Verhalten betont. ROLUS-BORGWARD spricht von einer kumulativen Wechselwirkung von Lern- und Verhaltensstörungen, die Verhaltensstörungen als auslösende Bedingung für Lernstörungen ansieht, im Gegenzug Verhaltensstörungen als Folgen von Lernstörungen ausweist (vgl. ROLUS-BORGWARD, 2002, S. 97 und VERNOOIJ, 82007, S. 271). Somit mag die Aussage nicht verwunderlich erscheinen, dass mittlerweile Schulen für Lernbehinderte häufig als eine Art Restschule für leistungsschwache und verhaltensauffällige Kinder angesehen werden. Ein Mangel an ausreichenden und adäquaten Förderangeboten für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung wird gerade in Bayern von verschiedenen Interessengruppen vielfach beklagt. Die bereits getroffenen Aussagen lassen folgende schematische Darstellung über den Zusammenhang von Lernschwierigkeiten und Verhaltensproblemen zu:
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Abb. 6: Zusammenhang von Lernschwierigkeiten und Verhaltensproblemen
Verlässliche Untersuchungen über Zahlenverhältnisse und Korrelationen liegen zwar nicht vor, dennoch lässt sich abschließend folgende These formulieren: Ein bedeutend großer Anteil der Kinder und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich des Lernens hat zudem erhöhten Förderbedarf in Bereichen der sozialen und emotionalen Entwicklung und umgekehrt. Ein fachlich völlig unterschiedliches und klar getrenntes Lehrangebot im Bereich der Lehrerausbildung erscheint aus dieser Sicht als nicht sinnvoll.
2.4 Förderschwerpunkt Sprache
„Kommunikation ist die Grundbedingung dafür, daß das soziale Miteinanderleben der Menschen funktioniert. Die menschliche Kommunikation ist ein komplexer Vorgang, der aus vielen Teilbereichen besteht. Die menschliche Kommunikationsfähigkeit baut auf zahlreichen körperlichen und psychischen Grundlagen auf. (...) Ein bedeutender Teil der menschlichen Kommunikation wird durch die Sprache vermittelt“ (HOMBURG, 1989, S. 5). „Sprache als regelhaftes Zeichensystem zur Ausdrucks- und Informationsübermittlung sowie Sprechen als Realisierung von Sprache in der Artikulation gehören zu den höchsten physischen Funktionen des Menschen“ (GROHNFELDT, 1999, S. 152). Gerade für den Bereich Schule und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind diese beiden Aussagen von zentraler Bedeutung. So spielt die Sprache in der Schule eine übergeordnete Rolle. „Unterricht und Erziehung werden ganz wesentlich von kommunikativen Prozessen getragen. Lehrer kann man deshalb auch als Fachleute für die Gestaltung von Kommunikationsprozessen in Gruppen bezeichnen“ (GROHNFELDT, 1999, S. 1).
Es fällt dem aufmerksamen Betrachter beim Studium einschlägiger Fachliteratur und auch bei der Beobachtung von Meldungen der Medien auf, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich Sprache stetig steigt (vgl. WEIGL, 2004, S. 65). Auf der anderen Seite besteht jedoch das Problem, dass lange Zeit „die Notwendigkeit einer besonderen Sprachförderung vordringlich daraufhin untersucht“ wurde, „in welcher Institution bzw. an welchem Förderort sie erfolgen soll“ (WELLING, 2004, S. 104).
Deshalb bedarf es zunächst der Klärung der wichtigsten Grundfragen und Verursachungsmomente im Zusammenhang mit einem erhöhten Förderbedarf im Bereich der Sprache, ehe die äußerst schwierige Frage erörtert werden kann, welcher Ort des Lernens sich für die Betroffenen am besten eignet, wie dies beispielsweise auch von WIEDENMANN (1997, S. 30) zu systematisieren versucht wurde. Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass auch in diesen Betrachtungen des Öfteren die Termini Sprachbehinderung oder Sprachstörung anzutreffen sein werden, die sich in dieser Fachrichtung über sehr lange Zeit erhalten und etabliert haben. Eine ebenfalls breit geführte Debatte über eine angemessene Terminologie kennzeichnete auch die sonderpädagogische Fachrichtung der Sprachbehindertenpädagogik oder auch Sprachheilpädagogik im ausgehenden 20. Jahrhundert (vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 302 f.)
„Der Begriff Sprachbehinderung ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Formen und Ausprägungsgrade der Beeinträchtigung des Sprachverhaltens in verbaler oder schriftlicher Form, innerhalb eines Toleranzspielraums der Altersnorm“ (HENSLE/VERNOOIJ, 42000, S. 205). Dennoch birgt auch das Phänomen der Sprachbehinderung, wie dies auch in den vorangegangenen Förderbereichen der Fall war, Probleme bei der Definition und der genauen Abgrenzung. „Nach einer Binsenweisheit ist eine Sprachbehinderung eine Behinderung, Beeinträchtigung oder Störung der Sprache. Mit dem Wort Sprache werden aber verschiedene und unterschiedliche Sprachsachverhalte benannt. So ist z.B. die Sprache mit der sich jemand verständlich macht, etwas anderes als eines Menschen Sprache, d.h. seine Fähigkeit, sich sprachlich verständlich zu machen“ (WESTRICH, 21997, S. 181). Zu dieser differenzierteren Betrachtungsweise kommt noch hinzu, dass in der Sprachentwicklung des Menschen interindividuelle Unterschiede bestehen, das heißt, „daß alle Kinder in derselben Weise die Sprache erwerben, hat sich (...) als nicht zutreffend herausgestellt“ (GRIMM, 41998, S. 751). Die Sprachbehindertenpädagogik kann damit aus vielerlei Gründen als eine der schwierigsten, vielfältigsten und kompliziertesten sonderpädagogischen Fachrichtungen angesehen werden, da neben der großen Zahl der Ausprägungsarten häufig auch diagnostische Probleme hinzukommen und dies zu einer Auflistung in Merkmalskatalogen führt. Auffällig ist allgemein bei der Betrachtung von Störungen der Sprachentwicklung und der Sprache in der Literatur, dass die beobachteten Auffälligkeiten zumeist als Leiden und damit als umschriebene, diagnostizierbare Symptombilder ausgewiesen und mit medizinischen Bezeichnungen versehen als Krankheitsbilder aufgelistet werden (vgl. WESTRICH, 21997, S. 182). Ein sehr ausgefeiltes Beispiel hierzu bietet PEUSER (1993, S. 50), der die wichtigsten Sprachstörungen nach ätiologischen Kriterien anordnet. Zu diesen Symptombeschreibungen kommt noch erschwerend hinzu, dass „selbst leichtere sprachliche Abweichungen von dem, was als normal empfunden wird, (...) zu negativ geprägten Einstellungen gegenüber dem Sprecher“ führen „und (...) dessen soziale Wirksamkeit“ herabsetzen (KEESE, 31999, S. 84).
Die sonderpädagogische Sicht ist jedoch eine andere. Nicht das nach außen beobachtbare Symptom steht im Mittelpunkt, sondern der Mensch. „Eine Sprachbehinderung kann somit nur vom jeweiligen Menschen her – also phänomenologisch und nicht symptomatologisch – verstanden werden, was einen philosophisch-anthropologischen bzw. ganzheitlich-hermeneutischen Denkansatz erforderlich macht; denn nicht das Erscheinungsbild einer Sprache, sondern der in seiner Sprache beeinträchtigte Mensch bedarf einer Diagnose (...)“ (WESTRICH, 21997, S. 183). Erst durch HOMBURG, der Sprachbehinderung in Zusammenhang mit Korrelaten wie „Kognitive Prozesse, Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation, Emotionen (...)“ (VERNOOIJ, 82007, S. 298) sieht, kam man Ende der 70er Jahre der oben beschriebenen Auffassung näher. Auch später betonte HOMBURG immer wieder die funktionellen Konstanten von Sprache: „Damit soll der Sachverhalt illustriert werden, daß die Sprache ein Fall von Handlung, ein Fall von Kommunikation, ein Fall von Interaktion, ein Fall von Emotion, ein Fall von Kognition, ein Fall von Sensorik und ein Fall von Motorik ist“ (HOMBURG, 1989, S. 52).
Es soll nicht Sinn und Zweck dieser Arbeit sein, eine Zusammenstellung aller denkbaren Ausprägungen eines sonderpädagogischen Förderbedarfes im Bereich der Sprache darzustellen und aufzulisten. Lediglich eine kurze Zusammenschau von Oberbegriffen, die besonders für die Praxis in den noch näher vorzustellenden Schularten von Bedeutung sind, sei an dieser Stelle erlaubt.
„Der Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Gesamtheit an Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie ihre kommunikative Bedeutsamkeit. Das Aufgabengebiet erstreckt sich dabei auf Menschen aller Altersgruppen. Jede Klassifikation der damit verbundenen Vielfalt an Erscheinungsformen strukturiert Denken und vermittelt Handlungssicherheit, engt aber auch ein und verzerrt die Wahrnehmung für mögliche Überschneidungsformen“ (GROHNFELDT, 1999, S. 152 f.).
GROHNFELD schlägt dabei folgende Oberbegriffe vor:
- „Störungen der Sprachentwicklung (...)
- Störungen der Redefähigkeit (...)
- Zentrale Sprach- und Sprechstörungen (...)
- Dysphonien“ (GROHNFELDT, 1999, S. 152 f.).
WESTRICH bevorzugt eine Unterteilung nach Sprachlichen Unzulänglichkeiten:
- „Unzulänglichkeiten im Zugang zur Sprache (...)
- Unzulänglichkeiten beim Sprachlichwerden (...)
- Unzulänglichkeiten der Rede“ (WESTRICH, 21997, S. 185 ff.)
Immer wieder auffallend ist schließlich bei der Betrachtung der Phänomene auch, dass die Sprachbehindertenpädagogik in einem Spannungsfeld vieler wissenschaftlicher Disziplinen steht. Ergänzend sei deshalb erwähnt, dass sich neben der Sonderpädagogik die Medizin, Phonetik, Psychologie und Soziologie in je spezifischer Weise mit Sprachbehinderungen befassen (vgl. VERNOOIJ, 82000, S. 313 f.). „Das Zusammenwirken mit den verschiedenen Fachdiensten und Institutionen bis hin zu den Eltern ist daher ein verpflichtender Auftrag sonderpädagogischer Professionalität“ (WEIGL, 2004, S. 65). Es „ist zu konstatieren, dass die Sprachheilpädagogik von heute sich nur noch im Verbund begreifen kann (...)“ (GROHNFELDT, 2004, S. 83). Daher ist die oben bereits beschriebene personale Sichtweise bei erhöhtem Förderbedarf im Bereich Sprache von zentraler Wichtigkeit. „In diesem Sinne beinhaltet diese Orientierung, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine sprachliche Identität aufbauen, die ihrem kommunikativen Ausdrucksbedürfnis entspricht, und dass ihre Kompetenzen zugleich kulturellen und sozialen Ansprüchen weitmöglich genügen sollen“ (WELLING, 2004, S. 105). All diese Gedanken sind auch in die sonderpädagogischen Nachbardisziplinen, welche mit der Sprachbehindertenpädagogik in Verbindung gebracht werden, einzubringen.
[...]
[1] In Oberfranken, der Einsatzregion des Verfassers, ist dies zumindest der Fall. 16
[2] Vgl. dazu: Das Sonderpädagogische Förderzentrum in Bayern – eine Replik und Perspektiven für ein Förderschulwesen der Zukunft. Vortrag am Privaten Sonderpädagogischen Förderzentrum Hof mit Außenstelle Schwarzenbach/Saale, am 02.10.03
[3] AMRHEIN veröffentlichte 1983 eine Studie zur musikalischen Realität von Sonderschülern.
[4] LUMER-HENNEBÖLE stellte 1993 eine Ausfallquote von 40% des Musikunterrichtes an Förderschulen bzw. Förderzentren fest – die fachfremde Erteilung des Unterrichts wurde in dieser Angabe nicht berücksichtigt. (vgl. LUMER-HENNEBÖLE, 1993a, S. 200)
[5] Das Zitat spiegelt nicht die Ansicht von HUSS wider! Es werden lediglich noch immer bestehende Vorurteile beschrieben.
[6] Bewusst wurde die Formulierung „Definitionsversuche“ gewählt, da es „eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs „Lernbehinderung“ (...) bis heute nicht (gibt).“ (HAEBERLIN, U./BLESS, G./ MOSER, U./KLAGHOFER, R., 21991, S. 21)
[7] Heute beschäftigt man sich mit der Frage, ob es sich hierbei überhaupt um eine Behinderung handelt.
[8] „ Intelligenz (von lat.: intelligere = einsehen). wenn man mit I. nicht nur testpsychologisch-statistisch das meint, was der I.-Test mil3t, stellt sich das Problem, dal3 eine allgemeinanerkannte Definition von I. bisher nicht vorliegt. Gewöhnlich wird unter I. eine Bedingung oder besser ein Bedingungskomplex für bestimmte Leistungen verstanden, wobei nach der von E. Claparède und W. Stern vorgeschlagenen Auffassung als I.leistung vor allem gilt, Schwierigkeiten in neuen Situationen zu erkennen und zu überwinden.“ (BÖHM, 152000, S. 263 f.)
[9] Der Begriff der subsidiären Sonderpädagogik gewann mit den KMK-Empfehlungen zunehmend an Bedeutung.
[10] vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, 1991, S. 13
[11] vgl. Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, 2000, S. 68
[12] LAUTH, 2000, S. 21
[13] vgl. VERNOOIJ, 82007, S. 272 f.
[14] MAND, 2003, S. 21
[15] Verwendet wird die derzeitige Bezeichnung.
- Arbeit zitieren
- Dr. Thomas Mück (Autor:in), 2009, Ganzheitliche Förderung durch Musik im Grundschulalter bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140408
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