Meine vorliegende Seminararbeit befasst sich mit den Ereignissen einer Zeitperiode, die innerhalb der bayerischen, als auch der Konfessionsgeschichte für den gesamten süddeutschen Raum eine einschneidende Rolle spielen. Innerhalb der aufgekommenen Reformation und den daraus entstandenen Reformationsbewegungen in allen Teilen des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen“ ist der Fokus hierbei auf die Grafschaft Ortenburg gerichtet, die bis heute ihre konfessionelle Zugehörigkeit, die sich in diesen Jahren entwickelt hatte, behalten konnte. Leider ist die Quellenlage für die Bearbeitung der Arbeit als dürftig zu bezeichnen, was mich zu der Schlussfolgerung kommen lässt, dass der Thematik bislang zu wenig Bedeutung beigemessen wurde. Das elementare Werk im Hinblick auf die Reformationsgeschichte von Ortenburg ist das Buch „400 Jahre evang.-luth. Kirchengemeinde Ortenburg“ aus dem Jahre 1963. Im ersten Text von Schlossverwalter Hans Schellnhuber wird die Zeit der Grafschaft unter Graf Joachim sehr genau und chronologisch geschildert. Da die Frage der Reichsunmittelbarkeit über das Verhältnis Graf-Herzog und damit verbunden über die Durchsetzung und den Erhalt des Glaubens innerhalb der Grafschaft definiert war, habe ich in der Seminararbeit auf den religiösen Aspekt wert gelegt. Dreh- und Angelpunkt stellt mein Abschnitt die „Ortenburger Adelsverschwörung“ dar, weil hierin erstens die eigentlichen Konfliktpunkte der Parteien zum Vorschein traten, zweitens die Reformationsbewegung fast aller Landesstände in Bayern ein rasches Ende fand und damit einhergehend der Rückhalt für Ortenburg wegbrach und drittens, spätestens ab diesem Zeitpunkt, der wirtschaftliche Niedergang des angesehenen und einflussreichen Adelsgeschlechts der Ortenburger seinen Lauf nahm. Im anschließenden Kapitel schildere ich den weiteren Verlauf des Konflikts, der sich chronologisch immer weiter zuspitzte, eine existenzielle Bedrohung für die gesamte Grafschaft mit seinen Bevölkerungsteilen darstellte und erst ein vorübergehendes Ende kurz nach dem Tode Joachims fand.
Die weitere verwendete Literatur diente mir eher als Ergänzung um das historische Bild Joachim von Ortenburgs und die Veränderungen innerhalb der Grafschaft besser zu verstehen und unter verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, außerdem dies in den Gesamtzusammenhang der europäischen und deutschen Reformationsgeschichte einordnen zu können.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Die Stellung Joachim von Ortenburgs anhand von Machtkonstellationen
Die „Ortenburger Adelsverschwörung“
Fortsetzung des Konflikts und Folgen für Ortenburg
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Einführung
Meine vorliegende Seminararbeit zu dem Thema „Joachim von Ortenburg - Die Frage nach der Reichsunmittelbarkeit“ befasst sich mit den Ereignissen einer Zeitperiode, die innerhalb der bayerischen, als auch der Konfessionsgeschichte für den gesamten süddeutschen Raum eine einschneidende Rolle spielen. Innerhalb der aufgekommenen Reformation und den daraus entstandenen Reformationsbewegungen in allen Teilen des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen“ ist der Fokus hierbei auf die Grafschaft Ortenburg gerichtet, die bis heute ihre konfessionelle Zugehörigkeit, die sich in diesen Jahren entwickelt hatte, behalten konnte. Leider ist die Quellenlage für die Bearbeitung der Arbeit als dürftig zu bezeichnen, was mich zu der Schlussfolgerung kommen lässt, dass der Thematik bislang zu wenig Bedeutung beigemessen wurde. Das elementare Werk im Hinblick auf die Reformationsgeschichte von Ortenburg ist das Buch „400 Jahre evang.-luth. Kirchengemeinde Ortenburg“ aus dem Jahre 1963. Im ersten Text von Schlossverwalter Hans Schellnhuber wird die Zeit der Grafschaft unter Graf Joachim sehr genau und chronologisch geschildert. Da die Frage der Reichsunmittelbarkeit über das Verhältnis Graf-Herzog und damit verbunden über die Durchsetzung und den Erhalt des Glaubens innerhalb der Grafschaft definiert war, habe ich in der Seminararbeit auf den konfessionellen Aspekt wertgelegt, die Hinwendung Joachims zum Calvinismus aber außer Acht gelassen, da dieser Umstand weder in allen Quellen erwähnt worden ist, noch für die Folgegeschichte der Grafschaft von Relevanz war. Dreh- und Angelpunkt stellt mein Abschnitt die „Ortenburger Adelsverschwörung“ dar, weil hierin erstens die eigentlichen Konfliktpunkte der Parteien zum Vorschein traten, zweitens die Reformationsbewegung fast aller Landesstände in Bayern ein rasches Ende fand und damit einhergehend der Rückhalt für Ortenburg wegbrach und drittens, spätestens ab diesem Zeitpunkt, der wirtschaftliche Niedergang des angesehenen und einflussreichen Adelsgeschlechts der Ortenburger seinen Lauf nahm. Im anschließenden Kapitel schildere ich den weiteren Verlauf des Konflikts, der sich chronologisch immer weiter zuspitzte, eine existenzielle Bedrohung für die gesamte Grafschaft mit seinen Bevölkerungsteilen darstellte und erst ein vorübergehendes Ende kurz nach dem Tode Joachims fand.
Die weitere verwendete Literatur diente mir als Ergänzung um das historische Bild Joachim von Ortenburgs und die Veränderungen innerhalb der Grafschaft besser zu verstehen und diese in den Gesamtzusammenhang der europäischen und deutschen Reformationsgeschichte einordnen zu können.
Die Stellung Joachim von Ortenburgs anhand von Machtkonstellationen
Joachim von Ortenburg wurde am 6.September 1530 als einziges Kind des Grafen Christoph von Ortenburg (1524-1551) und dessen zweiter Ehefrau Anna von Firmian, auf dem Schlosse Mattighofen, welches sich nahe Braunau befindet, geboren. Joachim zeigte bereits frühzeitig außergewöhnliche geistige Begabungen und ihm wurde eine akademische Ausbildung ermöglicht: Nachdem er im Alter von dreizehn Jahren zwischen 1543 und 1545 in Ingolstadt Recht studierte, vertiefte er seine Kenntnisse 1547 an der Universität in Padua.
Bereits zwei Jahre später heiratete er die Gräfin Ursula von Fugger, welche die ansehnliche Summe von 30000 Gulden in die Ehe einbrachte.[1]
Durch diesen finanziellen Zuschuss unterstrich und sicherte er sich erst einmal seine einflussreiche Position innerhalb des alten hochfreien Adels in Bayern. Als erste unter den bayerischen Landsassen stützte sich Joachim zudem auf den reichsunmittelbaren Territorialbesitz und war in seiner Stellung lediglich durch den Kaiser beeinträchtigt.
1555 wurde er von den Grafen des bayerischen Reichkreises, der seit der Reichsreform von 1512 eine bedeutsame Reichs- und Selbstverwaltungsinstitution darstellte, zum Adjunkten des bayerischen Herzogs gewählt. Die Aufgaben des Reichskreises[2] bestanden in dem Einsammeln der Reichssteuern, der Regelung von Münzfragen, der Aufstellung des Reichsheeres und der Sicherung des Landfriedens. Die Position Joachims war zudem gestärkt durch sein gutes Verhältnis zu Kaiser Ferdinand I., von dem er zum Kaiserlichen Rat ernannt wurde. Seine anfangs freundschaftliche Verbindung zu Albrecht V., sollte jedoch in den Folgejahren ein jähes Ende finden. Mögen die persönlichen Interessen gar nicht so verschieden gewesen sein, so machte das Machtverhältnis, unter Einfluss der klerikalen Seite, bald aus ihnen Rivalen.[3]
1548 kam vor dem Reichskammergericht zu Speyer ein Prozess ins Rollen, der zwischen Bayern und dem Reich die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft klären sollte und erst 1573 zugunsten Ortenburgs entschieden wurde.
Nach dem Tod seines Vaters 1551 begann Joachim sehr schnell sich in der bayerischen Politik für religiöse Fragen zu engagieren. Auf dem Landtag zu Landshut 1553 war er bereist Mitglied des Ausschusses der Stände und beteiligte sich an den Forderungen nach der Freigabe des Kelches. Der Ruf nach kirchlichen Reformen war unmittelbar Herzog Albrecht V. gerichtet, der als Entscheidungsträger dafür überzeugt werden musste. Die Ständeversammlung 1556 in München brachte Probleme mit sich. Die Ständemajorität knüpfte die Bewilligung der Finanzvorlagen des Herzogs an die Bedingung der Freigabe der religiösen Anliegen. Um eine Eskalation zu verhindern und weiterhin den inneren Frieden bewahren zu können erließ Albrecht eine zusätzliche Deklaration, die eine völlige Straffreiheit für den Empfang und das Austeilen des Kelches für alle Beteiligten vorsah.
Auch ohne die Legitimation von geistlicher Seite, also die Genehmigung durch die bayerischen Bischöfe, verbreitete sich das lutherische Gedankengut unter den Landesherren relativ schnell. Bezugnehmend auf den Augsburger Religionsfrieden und das damit verbundene „ius reformandi“ wurden die Erwartungen an eine Änderung der praktizierten Religionspolitik Albrechts immer größer.[4] Doch langsam zeichnete sich ab, dass es von herzoglicher Seite keine grundsätzlichen Reformen oder größeren Zugeständnisse geben würde. Die entscheidende Wende in der Haltung Albrechts trat mit der Berufung seines Halbbruders von Johannes Eck zum Rat und Kanzler des Herzogs in München ein. Mit ihm hatte die katholische Seite ihren fähigsten Mann in eine strategisch wichtige Position gebracht und damit wurde aus den ursprünglich standsrechtlichen Machtspielen eine Glaubensangelegenheit. Die konfessionelle und die standesrechtliche Opposition verschmolzen somit zusehends.[5]
[...]
[1] Vgl. Hartleb, Wilfried: Das evangelisch-lutherische Schulwesen in der Reichsgrafschaft Ortenburg von der Einführung der Reformation im Jahr 1563 bis zur Übername der Grafschaft durch Bayern im Jahr 1805, Passau 1987, S. 31.
[2] Reichskreise, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die nach mittelalterlichen Vorbildern unter Maximilian I. geschaffenen sechs beziehungsweise zehn Reichsbezirke: ab 1500 der Fränkische, Bayerische, Schwäbische, Rheinische (später Oberrheinische), Niederrheinisch-Westfälische (später Westfälische) und Sächsische (später Niedersächsische) Kreis; ab 1512 zusätzlich der Kurrheinische, Obersächsische, Österreichische und Burgundische Kreis (deutsche Geschichte). Aufgaben der Reichskreise waren u. a. seit 1555 Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts und Wahrung des Landfriedens, (seit 1681/82) Aufstellung von Kreistruppen bzw. Aufstellung und Unterhalt des Reichsheers, Erhebung von Reichssteuern, Aufsicht über Münze und Zoll.
(Vgl. http://lexikon.meyers.de/wissen/Reichskreise+(Sachartikel)).
[3] Vgl. Hartleb, Wilfried: Das evangelisch-lutherische Schulwesen in der Reichsgrafschaft Ortenburg von der Einführung der Reformation im Jahr 1563 bis zur Übername der Grafschaft durch Bayern im Jahr 1805, Passau 1987, S. 32.
[4] Vgl. ebd., S. 32-33.
[5] Vgl. Schäfer, Dieter: Aufstieg, Fall und Ruhm des Pankraz von Freyberg, Prien am Chiemsee 1996, S. 66.
- Citation du texte
- Alexander Christian Pape (Auteur), 2009, Joachim von Ortenburg – Die Frage nach der Reichsunmittelbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140276
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