Das Factoringinstitut wurde erstmalig in den USA umgesetzt und ist in der Folge der Zeit nach Deutschland übergewandert. Es steht mit Unternehmen in Geschäftsverbindung, in deren Geschäftsbetrieb laufend Forderungen aus Warenlieferung und/oder Dienstleistungen gegen ihre Abnehmer oder Auftraggeber entstehen. Im Verhältnis zum Factor (das Factoringinstitut) bezeichnet man das Unternehmen als Kunden. Den Abnehmer des Anschlusskunden bezeichnet man häufig als Drittschuldner. Zwischen Factor und Kunde wird bei Beginn der Zusammenarbeit der Factoringvertrag abgeschlossen. Der Factor (Kreditor) erwirbt die Forderung seines Factoringkunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungspreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der tatsächlich bestehenden Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors (Finanzierung, Delkredere1, Debitorenmanagement). Einen Teil des Kaufpreises behält der Factor auf einem Sperrkonto ein, um das Veritätsrisiko2 bis zur endgültigen Zahlung durch den Debitor abzusichern. Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und Dienstleistungssektor in wachsendem Umfang zur Umsatzfinanzierung genutzt wird und zum hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen und Debitorenmanagement dient. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.
Der Factorkunde informiert seine Abnehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu begleichen ist. Der Factor kauft die Forderungen an und schreibt den Factoringerlös (Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungskonto des Factoringkunden gut. Lediglich 10% bis 15% des Kaufpreises behält der Factor zunächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicherheitsbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fälligkeit gutgeschrieben3
1 Delkredere: Haftung für den Eingang von Forderungen
2 Veritätsrisiko: Risiko der andersartigen Beschaffenheit
3 Dr. Klaus Bette, Das Factoring-Geschäft, Forkel-Verlag, 1971, S.21
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Factoring
3 Formen von Factoring
3.1 Factoringsformen nach dem Leistungsumfang
3.1.1 Echtes und unechtes Factoring
3.1.2 Fälligkeits-Factoring (Maturity Factoring)
3.1.3 Eigenservice-Factoring (Bulk Factoring / Inhouse Factoring)
3.2 Factoringsformen nach der Art der Forderungsabtretung
3.2.1 Offenes Factoring (Notifaction Factoring)
3.2.2 Stilles Factoring
3.2.3 Halb offenes Factoring
3.3 Sonderformen
3.3.1 Einzelfactoring
3.3.2 Mietfactoring
3.3.3 Export/Importfactoring
3.3.4 Reverse-Factoring
4 Entwicklung des Factoring
5 Fazit
Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Seit einigen Jahren hat sich Factoring in Deutschland zu einer leistungsstarken Unternehmensfinanzierung etabliert. Das Ziel des Factorings ist die Außenstände zu minimieren. Offene Forderungen werden durch sofortige Zahlung des Kaufpreises, durch das Factoring-Unternehmen, zu Bar-Liquidität. In dieser Hausarbeit werde ich auf das Factoring, dessen Entwicklungen und Sonderformen näher eingehen.
2 Factoring
Das Factoringinstitut wurde erstmalig in den USA umgesetzt und ist in der Folge der Zeit nach Deutschland übergewandert. Es steht mit Unternehmen in Geschäftsverbindung, in deren Geschäftsbetrieb laufend Forderungen aus Warenlieferung und/oder Dienstleistungen gegen ihre Abnehmer oder Auftraggeber entstehen. Im Verhältnis zum Factor (das Factoringinstitut) bezeichnet man das Unternehmen als Kunden. Den Abnehmer des Anschlusskunden bezeichnet man häufig als Drittschuldner. Zwischen Factor und Kunde wird bei Beginn der Zusammenarbeit der Factoringvertrag abgeschlossen. Der Factor (Kreditor) erwirbt die Forderung seines Factoringkunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungspreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der tatsächlich bestehenden Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors (Finanzierung, Delkredere[1], Debitorenmanagement). Einen Teil des Kaufpreises behält der Factor auf einem Sperrkonto ein, um das Veritätsrisiko[2] bis zur endgültigen Zahlung durch den Debitor abzusichern. Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und Dienstleistungssektor in wachsendem Umfang zur Umsatzfinanzierung genutzt wird und zum hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen und Debitorenmanagement dient. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.
Der Factorkunde informiert seine Abnehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu begleichen ist. Der Factor kauft die Forderungen an und schreibt den Factoringerlös (Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungskonto des Factoringkunden gut. Lediglich 10% bis 15% des Kaufpreises behält der Factor zunächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicherheitsbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fälligkeit gutgeschrieben[3]
Abb. 1
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten][4]
3 Formen von Factoring
In der Regel nehmen die Factorkunden den kompletten Leistungsumfang von Finanzierung, Schutz vor Forderungsausfällen und Debitorenmanagement in Anspruch. Die Ausgestaltung der Finanzdienstleistung richtet sich jedoch nach dem individuellen Bedarf der Factorkunden. Die in Deutschland am häufigsten vorkommenden Formen des Factoring sind fortfolgend kurz erläutert.
3.1 Factoring-Formen nach dem Leistungsumfang
3.1.1 Echtes und unechtes Factoring
Das heutige „echte Factoring“ ist ein Verfahren, bei dem der Factor das Delkredererisiko übernimmt. Hingegen bezeichnet man ohne die Übernahme dieses Risikos als „unechtes Factoring“. Grundsätzlich wird das unechte Factoring in der Rechtsprechung als Darlehen angesehen. Die Abtretung der Forderung erfolgt zur Sicherung des Kredits (also der bezahlten Summe für die Forderung) und zugleich erfüllungshalber (sofern die Forderung tatsächlich eingeholt werden kann). Überwiegend wird in Deutschland echtes Factoring praktiziert. Problematisch ist es beim unechten Factoring, wenn sich häufig beim Zusammentreffen andere Sicherungsmittel ergeben. Laut § 138 BGB kann dies zu einer Sittenwidrigkeit des Factorings führen. Wenn das unechte Factoring mit einer Forderung eines Lieferanten kollidiert, der unter branchenüblichem verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert hat, wird entsprechend die Vertragsbruchtheorie angewandt. Anders als beim echten Factoring erlangt der Vorbehaltsverkäufer dann nicht den Wert der Forderung gegenüber seinem Kunden, sondern er muss den möglichen Forderungsausfall vollständig selbst tragen. Der Factoring-Kunde muss dem Vorbehaltsverkäufer (also seinem Lieferanten) die Abtretung an das Factoringinstitut mitteilen, da dessen verlängerter Eigentumsvorbehalt in diesem Falle ins Leere gehen würde (daher der Vertragsbruch), und um dadurch dem Risiko entgegenzuwirken, sich wegen Betrugs nach § 263 StGB strafbar zu machen. Andernfalls kann demzufolge eine Täuschung entstehen, da ihm die Forderung aufgrund des Factorings nicht mehr zusteht. Diese Situation wird durch die Rechtsprechung als nicht hinnehmbar und infolgedessen sittenwidrig empfunden.[5]
3.1.2 Fälligkeits-Factoring (Maturity Factoring)
Das Fälligkeits-Factoring unterscheidet sich vom echten Factoring dadurch, dass die Finanzierungsfunktion von vornherein ausgeschlossen ist. Der Factor kauft die Forderungen des Kunden Wert Fälligkeitstag an. Einen Vorschuss auf sein Guthaben aus den Forderungsverkäufen erhält der Kunde in keinem Fall. Der Kaufpreis wird ihm am Fälligkeitstag ausgezahlt. Der Factor übernimmt durch den Forderungskauf das Kreditrisiko und die Forderungsverwaltung wie beim echten Factoring. Das sogenannte Maturity Factoring wird von deutschen Factoringinstituten gelegentlich im Auslandsgeschäft betrieben.[6]
[...]
[1] Delkredere: Haftung für den Eingang von Forderungen
[2] Veritätsrisiko: Risiko der andersartigen Beschaffenheit
[3] Dr. Klaus Bette, Das Factoring-Geschäft, Forkel-Verlag, 1971, S.21
[4] http://www.mittelstandsportal.de/PageMill_Resources/factor1.gif
[5] Dr. Klaus Bette, Das Factoring-Geschäft, Forkel-Verlag, 1971, S.17
[6] Dr. Klaus Bette, Das Factoring-Geschäft, Forkel-Verlag, 1971, S.31
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