Heute, 30 Jahre nach dem Tod Francos und der Proklamation Juan Carlos` zum „König
aller Spanier“1, ist Spanien eine moderne, fortschrittliche Monarchie und gefestigte
Demokratie in Europa. Die junge Monarchie, geführt von einer alten Dynastie2, hat ihre
Anpassungsfähigkeit bewiesen. „Spanien - eine Erfolgsgeschichte!3“, so die Worte von
Dieter Nohlen und Andreas Hildenbrand.
Begonnen hat diese Erfolgsgeschichte mit den Worten, „Spanier: Franco ist Tod“
[Übersetzung der Autorin]. Diese leiteten das Ende, der letzten, fast 40 Jahre
anhaltenden, Diktatur Westeuropas ein. Der Tod des Caudillo (Führer) Francisco
Franco 1975 markierte den Ausgangspunkt einer ungewissen Übergangsphase, deren
Hauptgestalter der junge König Juan Carlos I. war.4 Das autoritäre System des Caudillo
wurde in einem friedlichen Systemwandel (transición) in eine parlamentarische
Monarchie überführt. Die Leistungen des Königs in dieser Zeit, einmalig in Europa,
werden bis heute gewürdigt. Zum 30-jährigen Jubiläum am 22. November 2005
berichteten internationale Medien5 über die Entwicklung der jungen spanischen
Demokratie in Form einer Monarchie. Diese Erfolgsgeschichte der jungen spanischen
Demokratie ist in Anbetracht der spanischen Traditionen und der allgemeinen
europäischen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert ungewöhnlich und faszinierend.
Die Entscheidung der Spanier für einen Verfassungsentwurf, der eine Demokratie in
Form einer parlamentarischen Monarchie konstituierte, ist konträr zur Entwicklung des
20. Jahrhunderts (Kap. 2.3/2.4).6 Während in den 20er und 30er Jahren des 20.
Jahrhunderts die Überzeugung herrschte, eine Etablierung der Demokratie wäre nur durch die Eliminierung der Monarchie möglich (2. Republik), bewies die Entscheidung
des ausgehenden 20. Jahrhundert das Gegenteil. Es war die Monarchie, die bei der
Durchsetzung der Demokratie und ihrer Konsolidierung einen entscheidenden Beitrag
leistete.7 Die spanische Demokratie ist die jüngste Monarchie im heutigen Europa.8 Eine
Untersuchung der spanischen Monarchie hinsichtlich der Forschungsfrage, nach der die
Monarchien heute ein bürgernahes Image anstreben, ist daher an Hand des spanischen
Falls interessant.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Spanien: 30 Jahre Demokratie - junge Monarchie, alte Dynastie
1.2 Forschungsfrage und Aufbau der Arbeit
1.3 Forschungsstand
2 Die Vereinbarkeit von Demokratie und Monarchie
2.1 KlärungderBegriffeÿDemokratieþundÿMonarchieþ
2.2 VolkssouveränitätalsGrundlagevonDemokratie
2.3 WandeldesDemokratie-, undMonarchieverständnissesindereuropäischenStaatenwelt
2.4 DieeuropäischenMonarchien-realexistierenderAnachronismuseinesdemokratischen Modells?
3 DiehistorischeEntwicklungderparlamentarischenMonarchieinSpanien
3.1 SpanienswechselvollerWegdurchdieStaats- undRegierungsformen
3.2 Dietransición- vomAutoritarismuszurDemokratieinFormeinerparlamentarischen Monarchie
3.3 DieEntscheidungfürdieparlamentarischeMonarchieý eineVerfassungsdebatte
4 DiespanischeVerfassung(1978)undihrepolitischeRealität
4.1 DerVerfassungstextundseineHerausforderungen
4.1.1 DiedemokratischeGrundlage
4.1.2 DasKönigtuminderspanischenVerfassung-staatsrechtlicheStellung,Legitimierung undBefugnisse
4.1.3 Exkurs:BeispielhaftesHandeln- JuanCarlosI.alsÿMotordertransiciónþundGarantder Demokratie
4.1.4 DieföderaleEbene- DezentralisierungdurchdieAutonomeGemeinschaft(C.C.A.A.)
4.2 DiegesellschaftspolitischeEbeneý DerMonarchenundseinVolkinderGegenwart
4.2.1 DieMedienmonarchen:ÿKönigdesVolkesþJuanCarlosI.undÿBürgerprinzþFelipe
4.2.2 ÿBlauesBlutþistkeineBedingung:HeiratvonBürgerlichen- neuerMärchenstoff?
4.2.3 ZukünftigebürgerlicheMonarchen- ÜberwindungtraditionellerKonventionen?
4.2.4 EinstarkerPräsident- noch langekeinMonarch
4.3 DieAkzeptanzderMonarchieinderGesellschaft
5 Fazit- FortbestandderMonarchiedurchihreWandlungsfähigkeit
6 Anhang
7 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Spanien: 30 Jahre Demokratie - junge Monarchie, alte Dynastie
Heute,30 JahrenachdemTodFrancosundderProklamationJuanCarlos`zumÿKönig aller Spanierþ1, ist Spanien eine moderne, fortschrittliche Monarchie und gefestigte Demokratie in Europa. Die junge Monarchie, geführt von einer alten Dynastie2, hat ihre Anpassungsfähigkeitbewiesen.ÿSpanien- eine Erfolgsgeschichte!3 þ, so die Worte von DieterNohlenundAndreasHildenbrand.
Begonnen hat diese Erfolgsgeschichte mit den Worten, ÿSpanier: Franco ist Todþ [Übersetzung der Autorin]. Diese leiteten das Ende, der letzten, fast 40 Jahre anhaltenden, Diktatur Westeuropas ein. Der Tod des Caudillo (Führer) Francisco Franco 1975 markierte den Ausgangspunkt einer ungewissen Übergangsphase, deren Hauptgestalter der junge König Juan Carlos I. war.4 Das autoritäre System des Caudillo wurde in einem friedlichen Systemwandel (transición) in eine parlamentarische Monarchie überführt. Die Leistungen des Königs in dieser Zeit, einmalig in Europa, werden bis heute gewürdigt. Zum 30-jährigen Jubiläum am 22. November 2005 berichteten internationale Medien5 über die Entwicklung der jungen spanischen Demokratie in Form einer Monarchie. Diese Erfolgsgeschichte der jungen spanischen Demokratie ist in Anbetracht der spanischen Traditionen und der allgemeinen europäischen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert ungewöhnlich und faszinierend. Die Entscheidung der Spanier für einen Verfassungsentwurf, der eine Demokratie in Form einer parlamentarischen Monarchie konstituierte, ist konträr zur Entwicklung des
20. Jahrhunderts (Kap. 2.3/2.4).6 Während in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts die Überzeugung herrschte, eine Etablierung der Demokratie wäre nur Häufig verwendete Aussage für die Bezeichnung Juan Carlos` I. Vgl. Extrabeilage zum 25-jährigen Thronjubiläum, in: El País vom 22. November 2000, S. 4 (Microfish). durch die Eliminierung der Monarchie möglich (2. Republik), bewies die Entscheidung des ausgehenden 20. Jahrhundert das Gegenteil. Es war die Monarchie, die bei der Durchsetzung der Demokratie und ihrer Konsolidierung einen entscheidenden Beitrag leistete.7 Die spanische Demokratie ist die jüngste Monarchie im heutigen Europa.8 Eine Untersuchung der spanischen Monarchie hinsichtlich der Forschungsfrage, nach der die Monarchien heute ein bürgernahes Image anstreben, ist daher an Hand des spanischen Falls interessant.
1.2 Forschungsfrage und Aufbau der Arbeit
Im theoretischen Teil der Arbeit soll das Problem erörtert werden, welches sich aus dem TitelÿDiespanischeMonarchieý Anpassungan diemoderneDemokratieþergibt.Diese parlamentarische Monarchie gehört zu den wenigen real existierenden anachronistischen Modellen der Staats- und Regierungsformen (Kap. 2.4). Die Geschichte (Kap. 2.4) hat bisher eine Anpassungs- und Wandelungsfähigkeit der Monarchiebewiesen,welchedurchVerfassungsänderungenerfolgteunddieStaats- und Regierungsform Monarchie demokratisch beschränkte bis hin zur Symbiose der parlamentarischenMonarchie. Da es sich bei der Vereinigungdes demokratischenund monarchischen Prinzips um historisch widersprüchliche Konzepte handelt, bleibt auf Grund der Symbiose nach wie vor ein Spannungsfeld bestehen, welches in der Arbeit beachtet wird. Es wird das Spannungsverhältnisin Theorie und Praxis erörtert, wobei die Vereinbarkeitder RegierungsformDemokratiemit den StaatsformenÿRepublikþ undÿMonarchieþimMittelpunktsteht.DiedesSchweizerPolitikwissenschaftlersRené Häusler aufgestellten quasi-politischen, psychologischen Schlüsselrollen des Königs9 dienen im weiteren Verlauf als zu untersuchende Funktionen des spanischen Monarchen. Dabei muss zwischen Verfassungstext und Verfassungsrealität unterschieden werden. Um den außergewöhnlichen Bestand der heutigen Monarchie zu zeigen erfolgt in Kapitel drei ein kurzer geschichtlicher Abriss. Für den Bestand und die
Akzeptanz der spanischen Monarchie heute, ist das Verhalten des Königs in der transicíón (friedlicher Systemwechsel) zu betrachten, da hier seine herausragenden Leistungen liegen. Weiterhin erfolgt ein Blick auf die Zeit des Caudillo Franco (1939- 1975), welcher das Land lange Zeit prägte. Von Bedeutung für die Arbeit ist das Erbe Francos, durch welches die Monarchie wieder eingeführt werden konnte und eine Rückkehr der Bourbonen ermöglichte. Der Blick in die Verfassungsgeschichte, ist notwendig, um die Konzeption der Stellung des Monarchen im Spannungsfeld der dynastischen und demokratischen Legitimität in der aktuellen Verfassung verstehen zu können10. Mit Ausnahme Frankreichs gab es in keinem anderen europäischen Staat eine ähnlich vielfältige Verfassungsgeschichte wie in Spanien. Diese ist von einer hohen Anzahl von Verfassungsdokumenten11 und ständigen Ablösen unter Rückgriff auf frühere Verfassungstexte geprägt.12 Die Verfassungsgeschichte spiegelt die politischen, sozialen und gesellschaftlichen Zustände wider.
Die Behandlung des Themas Monarchie in Europa wirft die Frage nach der Relevanz des Komplexes auf. Handelt es sich bei den Monarchien nicht eher um ein ideengeschichtliches Auslaufmodell?13 Wie die Veränderung der Staatenwelt im 19. und 20. Jahrhundert zeigte (Kap. 2.3), wurde die Monarchie sukzessiv von der Republik verdrängt. Obwohl es in den existierenden Monarchien Europas hinsichtlich der Verfassungstexte in den letzten Jahrzehnten keine Änderungen bezüglich der Kompetenzen und Stellung der Monarchen gab, erscheinen der Öffentlichkeit die Monarchen präsenter und bedeutender denn je. Es stellt sich die Frage, ob eine Änderung des monarchischen Prinzips vorliegt. Die Arbeit soll daher folgender Forschungsfrage nachgehen: Wandelt sich das spanische Monarchieverständnis aktuell hin zu einem bürgernahen Image?
Um den demokratischen Mangel der Monarchie, wie in Kapitel zwei beschrieben, als nicht vom Volk legitimiertes Organ ausgleichen zu können, scheinen die Monarchen in jüngster Zeit verstärkt auf die Wünsche des Volkes zu achten. Dieser Trend kann als Bürgernähe interpretiert werden und soll in der Arbeit analysiert werden. Aktuelle Tendenzen, welche für Bürgernähe stehen, werden aufgezeigt und hinterfragt. Obwohl die Monarchen nicht von der Wahl des Volkes abhängen, sind sie von seiner Akzeptanz abhängig. Sie scheinen auf die Wünsche des Volkes zu reagieren, welches Einblick ins Leben ihrer Könige wünscht, obsolete Konventionen ablehnt und ÿLiebesheiratþ auch Bürgerlicher unterstützt. Dieser Trend begann mit der ersten ÿMedienprinzessinþ14 Diana Spencer (Prinzessin von Wales ) und ÿgipfelteþ i n aktueller Zeit i n Hochzeiten vonThronfolgernmitBürgerlicheninvierregierendenKönigshäusernEuropassowie halb-bürgerlichenKönigskindern.
1.3 Forschungsstand
Die Literaturfülle zu Demokratie, Demokratieforschung und Demokratietheorien ist unüberschaubar, wohin gegen das Thema Monarchie in der Wissenschaft eher wenig Beachtung findet. Die Monarchie wurde auf Grund ihrer Geschichte zum ÿAuslaufmodellþ einer Staats- und Regierungsform deklariert. Seit geraumer Zeit ist sie jedoch wider in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt, bisher vor allem durch die Presse und Boulevardliteratur.Büchermit Titelnwie ÿWennLiebeadeltþ,ÿFelipeund Letizia,dieKrönungeinerLiebeþundÿHerrscherder HerzenûþspiegelndenZeitgeist wieder und fördern den Verkauf im Gegensatz zu wissenschaftlichen Betitelungen. Monarchien und ihre Protagonisten fördern die Verkaufszahlen verschiedener Medienbereiche. Dass die Monarchie stärkeres Interesse weckt, zeigten die große Anteilnahme am Tod von Diana Spencer, und ein wiedererstarkender Royalismus in Ost- und Südosteuropa. Erneut rückt die seit Jahrtausenden anhaltende Frage nach der ÿrichtigenStaatsformþinsZentrumder Betrachtung.15 Einige Wissenschaftler wie René Häusler, beschäftigen sich mit der Bedeutung des Königtums im 21. Jahrhundert. Für Häusler ist die Monarchie eine psychologische Staatsform. Ein Klassiker zur Monarchielehre ist noch immer das Werk des englischen Verfassungstheoretiker Walter Bagehot - ÿThe EnglishConstitutionþ(1867). E s handelt sich u m ein anerkanntesWerk zumenglischenParlamentarismus,welchesdieFunktionundBedeutungderMonarchie im ausgehenden 19. Jahrhundert betrachtet. Noch heute wird es bezüglich seiner ErkenntnissezurMonarchiezitiert,wieauchindieserArbeit.
Für den Einblick in die Welt der Könige ist ein Rückgriff auf die Äußerungen der ÿAdelsexpertenþ notwendig. Diese haben z.B. Zugang und Einblick in das Geschehen innerhalb der Palastmauern, wie der bekannte deutsche Experte des Hochadels Rolf Seelmann-Eggebert16. Von der Queen z u ÿSir Rolfþ geschlagen, gehört e r z u den renommierten Berichterstattern aus den europäischen Königshäusern.17 Er veröffentlichte ein Buch und eine Fernsehreihe über sieben Königshäuser Europas. Inhalt ist der Arbeitsalltag der Könige mit dem Ziel die Vorstellungen der Bevölkerung zu beeinflussen. Zu den spanischen Adelsexperten zählt Pilar Urbano u.a. Leider gibt das Protokoll des spanischen Königshauses weder Informationen über den Proklamationsakt des Königs, noch über die aktuellen Etikettevorschriften des Königshauses (Casa Real) seiner Majestät des König (S. M. el Rey) heraus. Auf die Bitte der Universität Hamburg Auskunft zu erhalten, antwortete der Protokollchef verneinend, da es sich hierbei um interne nicht für die Öffentlichkeit zugängige Dokumente handelt.18 Dies verhindert einen tief greifenden Einblick in Tradition, Etikettevorschriften und Zeremonielles.
Zur Beschreibung der gesellschaftlichen Situation wurde die aktuellste Auflage des vom Ibero-Amerikanischen Institut herausgegebenen ÿSpanien heuteþ verwendet, dessen Mitherausgeber Prof. Dr. Walther L. Bernecker als Spanienexperte gilt. Für die Darstellung des Königs und seiner Familie wurden die Biographien von Walther L. Bernecker, Paul Preston und Charles Powell verwendet. Der britischeHistoriker Paul Preston gilt als einer der renommiertesten Spanien-Historiker. Seine BiographieÿJuan Carlos I. - Der König eines Volkesþ erschien 2004 und gilt als faktenreicherund gut erzählter Bestseller19. Um dem Anspruch an Aktualität gerecht zu werden, ist die Verwendung von Pressemeldungen und Zeitungsartikeln unumgänglich. Hierzu wird auf die deutsche und spanische Presse zurückgegriffen. Während die meisten Themen, die europäischen Königshäuser betreffend, in der deutschen Boulevardpresse anzutreffen sind, kann sich in der spanischen Presse vorwiegend auf die ÿQualitätspresseþ bezogen werden. Nur selten sind in deutschen renommierten TageszeitungenwieFAZ, Süddeutsche Zeitung und Die Welt Artikel zu den Monarchien Europas zu finden. Einblicke ins königliche Privatleben publizieren Zeitschriften und People-Magazins wie Gala, Bunte, Freizeitwoche als Schlagzeilen. In Spanien gibt es keine nennenswerte Boulevardpresse. Alle Versuche, diese nach britischem und deutschem Vorbild einzuführen, scheiterten. Auch wenn die Aufteilung des Landes in die Comunidad Autónomas (C.C.A.A.) eine Unterteilungi n ÿnationaleþund ÿregionaleþ Tagespresse zulässt, haben von den im Jahr 2000 gezählten 137 Tageszeitungenzehn einen überregionalen bzw. gesamtspanischen Charakter. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland 384 Tageszeitungen, davon fünf mit überregionalem Charakter. In der vorliegendenArbeitwerdenvor allemdieZeitungenEl País und El Mundo verwendet, welche in Gesamtspanien verbreitet sind und zu den auflagenstärksten zählen. El País ist die Tageszeitung der transición. Sie wird seit 1976 an den zahlreichen Kiosken verkauft. El Mundo wurde erst 1989 gegründet.20 Während El País als linksgerichtet und zur Partido Socialista Obrero Español (PSOE) tendierend eingestuft wird, ist El Mundo eher politisch konservativ, mit moderner Aufmachung fungiert sie als Gegenspieler zur El País. Die dritte verwendete Zeitung mit überregionaler Bedeutung ist die ABC. Sie ist monarchistisch-konservativ orientiert, existiert seit fast 100 Jahren und gehört zu den relevanten Zeitungen, welche die Francozeit überlebten.21
Um die Forschungsfrage umfassend zu beantworten ist die Frage nach der Akzeptanz der Monarchie in der Gesellschaft relevant. In den spanischen Umfrageinstituten wie Centro de Investigaciones Sociológicas (CIS)22 oder DEMOSCOPIA werden keine regelmäßigen Umfragen zum Thema Monarchie geführt. Im Gegenteil, die einzige findbare Umfrage wurde zum 25-jährigen Thronjubiläum des Königs von DEMOSCOPIA durchgeführt. Sie erschien in einer Extrabeilage der Zeitung El País am 22.11.2000. Eher thematisieren die Zeitungen die aktuelle Meinung der Bevölkerung, wie zur Partnerwahl des Thronfolgers Felipe. Das Universitätsnetzwerk universia.es stellte die Frage nach der Wichtigkeit der Verfassungsänderung für eine zukünftige Königin.
2 Die Vereinbarkeit von Demokratie und Monarchie
2.1 KlärungderBegriffeÿDemokratieþundÿMonarchieþ
Der Begriff ÿDemokratieþ und seine inhaltliche Ausgestaltung weisen eine lange und einmalig erfolgreiche Geschichte auf und werden heute als ein Schlüsselbegriff der modernen Politikwissenschaften verstanden23. Das Konzept ÿDemokratieþ ist darüber hinausGegenstandder Sozial-, Verhaltens-, undGeisteswissenschaften.Entwedersteht esimMittelpunkt derBetrachtung,giltalsBasisfürweitereUntersuchungenoderdient als Abgrenzungs- und Diskussionsgegenstand.Der FachausdruckÿDemokratieþist im politischen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch einer der definitionsvielfältigsten und umstrittensten Begriffe.24 Obwohl ein weltweites Bekenntnis zur Demokratie besteht, ist es ein Tatbestand, dass der Begriff hinsichtlich des Umfanges und Inhaltes mehrdeutig ist und uneinheitlich verwendet wird.25 In Folge dessen besteht keine allseits akzeptierte Lehrmeinung. Die Fülle von Definitionsversuchen ist gleichermaßen unbefriedigend. Jeder Ansatz betont meistens eines oder mehrere der folgenden Elemente als Grundlage für das Wesen der ÿDemokratieþ: Volkssouveränität, Gleichheit, Partizipation, Mehrheitsherrschaft, Toleranz, Herrschaftslimitierung und - kontrolle, Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechts-und Sozialstaatlichkeit, Mehrparteiensystem, allgemeine Wahlen, Öffentlichkeit, Meinungswettbewerb, Pluralismusetc.26
Den ergiebigsten Zugang zum Verständnis des Begriffes ÿDemokratieþ bietet noch immer sein griechischer Ursprung. Demos bezeichnet das ÿVolkþ und kratein das ÿzusammen Herrschenþ. In diesem Sinne wird die ÿVolksherrschaftþ, wie sie von Abraham Lincolnin seinerberühmtenRede von Gettysburg(1863) beschriebenwurde und als eine Art Formel in die Geschichte einging, verstanden: Demokratie ist ÿgovernment of the people, by the people, for the peopleþ. Lincoln verstand unter DemokratiedieHerrschaft,welcheaus demVolkhervorgeht,durch das Volkausgeübt wird und für das Volk27 erfolgt.28 Generell ist Demokratie ein Herrschaftssystem, das sich von anderen Formen menschlicher Herrschaft abgrenzt.29 Der aus der Antike stammende Demokratiebegriff hat sich grundlegend geändert, besonders bezüglich der Organisation und Wertvorstellungen.30 Mit Hilfe einer Vielzahl von Demokratietheorien wurde und wird sich dem Konzept ÿDemokratieþ genähert. Zwei unterschiedliche Ansätze, der normative und der empirisch-deskriptive Theorieansatz, bieten die Basis zurAnalyse.DienormativeHerangehensweisebeschreibt,wasDemokratieidealerweise verkörpert und warum sie anderen Regierungsformen überlegen ist, während der empirische Ansatz, der auch als ÿrealistischeþ Demokratietheorie bezeichnet wird, aufzeigt,was Demokratieist und wie sie wirklichfunktioniert.31 Eine strikte Trennung zwischen beiden Lehren gibt es nicht, denn der normative Ansatz beruft sich auf die Empirie, indem er Ist- und Soll-Zustände gegeneinander abwägt. Die empirisch- deskriptive Herangehensweise beschreibt nicht nur die vorgefundene Wirklichkeit, sondern interpretiert und organisiert sie unter einen spezifischen Frageaspekt.32 Innerhalb dieser beiden Grundmuster herrscht eine Theorievielfalt. Die normative Verwendung des Begriffes als Legitimation für eine Form politischer Herrschaft sowie seine empirische Anwendung zur Beschreibung existierender politischer Systeme werfen das Definitionsproblem auf und bedingen die bereits genannte Theorievielfalt.33
Die Politikwissenschaft unterscheidet idealtypisch u.a. nach der Gesellschaftskonzeption (identitär, totalitäre Einheitsdemokratie), der Art der Beteiligung (direkt, plebiszitär), dem Ausmaß der Reichweite der Beteiligung (stark versus schwach) und dem Politikstil (Konkurrenz bzw. Wettbewerb versus Konkordanz bzw. Proporz). Zwischen Demokratiemodellen (normativ, realistisch) und Demokratieformen besteht hierbei ein innerer Zusammenhang.34 In der jüngsten Vergangenheit stellte der abrupte Zusammenbruch des Kommunismus eine historische Zäsur für die Demokratieforschung dar. Dieses Ereignis traf die Analytiker unerwartet und hatte 'tektonische Verschiebungen' zur Folge35. Eine Demokratisierung der mittel- und osteuropäischen Staaten setzte im Zuge der durch die südeuropäischen Staaten Mitte der 70er Jahre ausgelösten Third Wave36 ein. Diese ließ die Demokratie als Staatsform triumphieren, auch wenn ihr Erfolg nicht erst seit der dritten Demokratisierungswelle am Ende des 20. Jahrhunderts offensichtlich ist. Spätestens seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes herrschte die Ansicht, dass die Demokratie in eine neue glanzvolle Epoche eintrat, da sie als Siegermodell die ÿDemokratiefeindeþ überwand.37 ÿEin neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheitþ steht bevor, so die Charta von Paris. Sie wurde auf einem KSZE-Treffen der Staats- und Regierungschefs im Jahre 1990 verabschiedet. In dieser Charta verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten, die Demokratie als die einzige Regierungsform anzuerkennen.38 Nicht nur für Europa bot der Zusammenbruch des Kommunismus einen neuen Impuls, sondern ebenso für die Demokratieforschung. Die Frage nach der politischen Kultur, welche die Demokratie ermöglicht und hervorbringt, wurde zum Gegenstand der vergleichenden Demokratieforschung, Systemwechselforschung und auch politischen Kulturforschung u.a. Auch die altbewährte Frage, o b die Demokratie die ÿbesteþ Staatsform ist, beschäftigte die Demokratieforscher erneut. Einer der bedeutendsten britischen Staatsmänner, Winston Churchill, äußerte sich 1947 in einer Rede im britischen Unterhaus zur Qualität der Demokratie: ÿNo one said that democracy is perfect or all-wise. Indeed, it has been said that democracy is the worst form of governmentexceptallthoseotherformsthathavebeentriedfromtimeto time.þ39 Die Hinterfragung der Churchill-These rückt ins Zentrum der Betrachtung. Demokratie ist nicht als eindeutig ÿbessereþ Staatsform gegenüber den anderen zu verstehen, so die AntwortdesDemokratieforschersManfredG. Schmidt,derdamitdieseTheserevidiert. Für ihn sind es die etablierten Demokratien mit Rechtsstaat, die einen wirksamen Schutz der Bürgerrechte und hohen Wohlstand garantieren.40 Trotz des Erfolgs der Third Wave steht die Demokratie heute vor neuen Herausforderungen. Demokratie als
ÿProjekt des 21. Jahrhundertsþ scheint durch Prozesse wie Individualisierung und Globalisierungin eine Krise geraten zu sein. Sie steht als Staats- und Lebensformvor ihrergrößtenBelastungsprobeundistdafürauchnoch'schlechtgerüstet'.41 Auch wenn sie im Vergleich zu anderen nicht-demokratischen Systemen politischer Herrschaft über eine breitere Legitimationsbasis und ein relativ hohes Maß an Responsivität verfügt sowie häufig in hohem Maße effizient ist, sind Zusammenbrüche auch in Zukunft nicht auszuschließen. Die moderne Demokratie weist auch Leistungsschwächen und Strukturprobleme auf. Kontextabhängigkeit der Demokratie, besonders von wirtschaftlichen Entwicklungen, ist ebenso gefährlich wie die von A. de Tocqueville beschriebene ÿDiktatur der Mehrheitþ, durch die eine Abgrenzung der Minderheiten drohen kann. Auch besteht die Gefahr der Untergrabung der Responsivität der Regierenden durch die Bürokratie und Selbstprivilegierung, was zu einer Abgehobenheitder politischenKlasseführenkann. Und schließlichist die Ausrichtung des politischen Verhaltensim Hinblickauf Wahlenund dieGefahrder Umgehungdes Volkswillenzu beachten.Der ManipulationdesVolkswillensdurchdieRegierungmuss entgegengewirkt werden. Die Demokratisierung sollte ÿvon untenþ durch direkt- demokratische Beteiligung, insbesondere ÿim Innerenþ der politischen Institutionen, sowievon ÿaußenþdurchdie Belebungder politischenDiskursein der Zivilgesellschaft erfolgen.42
Zusammenfassendkann festgehaltenwerden,dass an den BegriffÿDemokratieþaktuell eine Reihe von Forderungen gestellt wird. Dies betrifft sowohl die Teilnahme der Staatsbürger am politischen Leben und an politischen Entscheidungen, die Anerkennung der Pluralität der in der Gesellschaft präsenten politischen Subjekte als auch Gewährleistung der Akzeptanz der Minderheiten und ihrer politischen Würde.43 Unter dem Aspekt des unabgeschlossenen Prozesses kann Demokratie nur aus dem Strukturzusammenhang des modernen Verfassungsstaates erschlossen werden. Dieser verkörpert kein ÿfinalesþ Verfassungsereignis und kein ÿfertigesþ Verfassungskonzept sondern ein mehrstufiges, immer nur vorläufiges, historisches Prozessresultat.44 Wenn man den liberaldemokratischen Staat in der Zukunft für das 'Nonplusultra' hält, kann man schwerlich der Auffassung folgen, diese Art des Staats sei weltweit unangefochten auf dem Vormarsch. Die Geschichte der Staatsform ist ebenso offen wie die damit verbundene Geschichte der Staatsideen.45
Der Begriff ÿMonarchieþ stammt aus dem Griechischen und bedeutet ÿEinzelherrschaftþ. Er umfasst eine politische Herrschaftsform auf der Ebene von Staaten, in der ein Einzelner auf Grund besonderer Vorrechte oder zugeschriebener herausragender Befähigung herrscht. Im Gegensatz zur Diktatur und Tyrannei etc. ist die Monarchie ihrem Wesen nach keine ungesetzliche Willkür- bzw. Gewaltherrschaft.46 Das Staatsoberhaupt, der ÿEinzelneþ, ist auf Lebenszeitbestellt und wirdalsMonarchbezeichnet.Je nachTiteldesjeweiligenMonarchen,ob Kaiser,König oder Herzog, werden die Monarchien als Kaiserreich, Königreich oder Herzogtum bezeichnet.47 Die Monarchien können je nach Bestellung des Monarchen in Erbmonarchie oder Wahlmonarchie unterteilt werden. In der Erbmonarchie gelangt der Monarch durch die Erbfolge ins Amt. Der Erbe wird auf Grund einer festgelegten Rangfolge innerhalb eines adligen Geschlechts, der Dynastie, bestimmt. Im Gegensatz dazu erfolgt bei der Wahlmonarchie eine Wahl auf Lebenszeit.48 Die einzige heute existierende Wahlmonarchie ist der Vatikan.49 Das Konklave wählt aus den eigenen Reihen den Papst zum geistigen Oberhaupt auf Lebenszeit.50 Je nach Rechten und Aufgaben des Monarchen kann eine Unterscheidung in ständische, absolute, konstitutionelle, und parlamentarische Monarchie erfolgen.51 Diese Unterteilung entspricht dem historischen Entwicklungsprozess (Kap. 2.3). Bei der Ständemonarchie sind die Stände an der Staatsgewalt, insbesondere hinsichtlich der Steuererhebung, beteiligt. In der absoluten Monarchie wird der Monarchen lediglich durch einige wenige Rechtsnormen beschränkt. Seine Herrschaft ist durch das Gottesgnadentum im Sinne der charismatischen Herrschaft von Max Weber52 legitimiert. Dem gegenüber beschränkt die konstitutionelle Monarchie53 die Herrschaft des Monarchen durch eine Verfassung und das Parlament verfügt über Budget- und Gesetzgebungsrecht54. Heutzutage existieren vor allem parlamentarische Monarchien, in deren Zentren die Parlamente als die vom Volk gewählten Vertretungen stehen. Das Parlament unterliegt dem Abberufbarkeitsgebot (Steffanie), um den Demokratieanspruch zu erfüllen (Kap.2.4).
Während der Staats- und Regierungsform ÿMonarchieþ eine Inkompatibilität mit der Demokratiezugeschriebenwird,giltdieRepublikalsdie,inwelcherdieDemokratieam ÿbestenþ umgesetzt werden kann. Der Begriff ÿRepublikþ hat im Gegensatz zu ÿDemokratieþ und ÿMonarchieþ seinen Ursprung im Lateinischen. Abgeleitet von res publica bedeutet e r ÿSache der Allgemeinheit, der Öffentlichkeitþ.55 Das Staatsvolk hat in der Republik als Quelle der Legitimität die höchste Gewalt inne. Es wird heute vor allem zwischen der parlamentarischen und der präsidentiellen Republik unterschieden. Diese werden auch parlamentarische/präsidentielle Demokratie oder Regierungssystem genannt.56 Weitere Ausprägungen sind die direktoriale Republik (Schweiz) und die Räterepublik (kaum umgesetzt). Im Gegensatz zur ursprünglichen Bezeichnung der Republik sagt diese heute nur etwas über die Bestellung seines Staatsoberhauptes aus, aber nicht über ihr tatsächliches Herrschaftssystem. Eine Republik kann eine Demokratie oder eine Diktatur (wie die meisten Republiken in Lateinamerika) sein.57
DasWesenderBegriffeÿDemokratieþ,ÿRepublikþundÿMonarchieþzeigtauf,wodas Spannungsverhältnis liegt und eine Inkompatibilität geschlussfolgert werden kann. Die Republik wird vor allem als eine Sammelbezeichnung für nichtmonarchische Herrschaftsformen verwendet58. In der Politikwissenschaft besteht Einigkeit darin, dass der Hinweis auf das republikanische Prinzip eine Absage an die monarchische Staatsform darstellt (z.B. Grundgesetz (GG)).59 Wenn Demokratie gekoppelt an die Staatsformenlehre definiert wird, versteht sich diese als Herrschaft der Vielen in Abgrenzung zur Staatsformen der Monarchie.60 Zum einen wird die Monarchie als Gegenmodell zur Republik und zum anderen als theoretisch inkompatibel zur Demokratie verstanden. Im Gegensatz dazu wird die Republik als die Staatsform beschrieben, die am besten Demokratie ermöglichen kann, während die demokratische Grundlage in einer Monarchie als fragwürdig gilt. Die Inkompatibilität wird besonders bei der Bestellung des Staatsoberhauptes deutlich. Der Monarch wird zum Staatsoberhaupt auf Lebenszeit bestellt. Im Unterschied dazu wird das Staatsoberhaupt in der Republik für eine bestimmte Frist gewählt.61 Jedoch muss angemerkt werden, dass in Republiken zwar die Mehrheit der Teilnehmerberechtigten herrschen sollte, es aber auch Ausnahmen wie die Adelsrepublik oder die Diktatur gibt. Hier regiert nur eine Minderheit der Gesamtbevölkerung.62 Von der Begriffsbestimmung ausgegangen scheint die ÿVolksherrschaftþ einer Demokratie mit der ÿEinzelherrschaftþ einer Monarchie unvereinbar.Um die Demokratie umsetzen zu können, muss die Frage der Souveränitätgeklärtwerden.
2.2 Volkssouveränität als Grundlage von Demokratie
Die Souveränität wie auch die Legitimität sind zwei Begriffe, die als ÿSchlüsselþ für fast alle Probleme der neuzeitlichen Staatslehre betrachtet werden können63. In der Staatslehre und im Völkerrecht wird unter Souveränität der Herrschaftsanspruch verstanden, der den modernen Staat nach innen und außen konstituiert64. Während die Souveränität nach der Durchsetzungsmacht der Staatsgewalt fragt, bestimmt die Legitimität ihre Rechtfertigung. Diese beiden Begriffe sind nicht voneinander trennbar.65 Der Klassiker der Souveränitätslehre, Jean Bodin, verstand unter dem Begriff der Souveränität die höchste Autorität innerhalb eines bestimmten Territoriums. Sie ist die Rechtsetzende Gewalt und von anderen solchen Autoritäten unabhängig. Der Begriff umfasst die absolute und dauernde Gewalt eines Staates, so Bodin. Das Souveränitätsverständnis von Bodin hat sich gewandelt, denn die Souveränität wurde vom Monarchen von Gottes Gnaden allmählich auf das Volk übertragen.66 Ludwig XIV., der Vertreter des französischen Absolutismus im 17. Jahrhundert, prägte den Ausspruch ÿl`état cúest moiþ, welcher die Verkörperung von Staat und Volk im Monarchen bedeutet. Noch im 19. Jahrhundert plädierte die monarchische Souveränitätslehre für die Repräsentation aller Staatsgewalt durch den König. Die Entwicklungder Souveränitiätslehreführteüber die feudaleSouveränität,die das Volk zu repräsentieren beanspruchte, zur Volksrepräsentation, welche den Monarchen beschränkte und ÿendeteþ mit der Volkssouveränität, die den Volkswillen repräsentiert.67 Im 20. und 21. Jahrhundert basiert eine demokratische Herrschaft u.a. auf dem Prinzip der Volkssouveränität68. Wie bei anderen politischen Grundbegriffen ist auch die inhaltliche Bedeutung des Schlüsselbegriffes ÿVolkssouveränitätþ umstritten.DessenungeachtetstehtderBegriffimZentrumdermodernenStaatlichkeit, auch wenn sich der heutige Verfassungsstaat nicht nur durch das Element der Volkssouveränität, sondern darüber hinaus durch konstitutionelle Elemente (Rechtsstaat, Minderheitenschutz) auszeichnet.69 In der Charta von Paris wird die Demokratie als eine Herrschaft beschrieben, die vom Volk ausgeht. Der Volkswille wird durch eine demokratische Regierung repräsentiert. Da das Volk für die Wahrnehmung staatlicher Gewalt oberste und nicht mehr ableitbare Legitimitätsgrundlage bildet, ist es souverän. Die staatliche Tätigkeit wird somit durch das Volk legitimiert.70 Das europäische Demokratieverständnis entspricht, wie die Charta zeigte, dem modernen Staatsverständnis. Ein Staat in Europa kann sich nur als Demokratie bezeichnen, wenn das Prinzip der Volkssouveränität als ein zentrales Element verwirklicht ist. Der Durchbruch dieser ist eng mit der Verwirklichung des Repräsentativsystems und Repräsentativverfassung verknüpft71. Die moderne
Demokratie ist ihrem Wesen nach repräsentativ und prägte sich auf Grund der Nationalstaatenbildung aus, da die Größe des Staatsgebietes eine Versammlungsdemokratie, aus dem Feudalismus stammend, unmöglich machte.72 Die repräsentative Demokratie ist angelsächsischen Ursprungs und prägte die traditionell- liberale Demokratietheorie. Dieser Theorieansatz geht mit dem Liberalismus einher.73 Durch die politische Strömung des Liberalismus wurde die politische Herrschaft von den Postulaten der Selbstbestimmungsfähigkeit der Individuen in die Verfassungen überführt und geprägt.74 Das vernunftbegabte Individuum wird als Baustein der Gesellschaft gesehen, was ein liberales Konzept schürt.75 Die Grundelemente des repräsentativen Demokratieverständnisses sind die Konstituierung und Legitimierung von politischer Herrschaft, da der Volkswille nicht ungeteilt und unmittelbar zum Ausdruck kommen kann sondern durch Repräsentanten erfolgt, die als Vermittler fungieren. Bereits mit ihrer Wahl beginnt der Willensbildungsprozess des Volkes. Sie handeln im Falle politischer Entscheidung eigenverantwortlich, interpretieren und antizipieren. Zwischen den Repräsentanten und den Repräsentierten besteht ein Auftrags- bzw. Vertrauensverhältnis.76 Die Entwicklung der Repräsentationsvorstellung geht mit der Zurückdrängung der monarchischen Ordnung einher77. Die Monarchie aktueller Prägung ist eine historisch gewachsene Staatsform (Kap. 2.3).
Nicht mehr die Unterscheidung zwischen Monarchie (im Sinne von Alleinherrschaft) oder Republik (im Sinne von Mehrherrschaft) spielt bei der Beantwortung der Frage nach der Machtausübung eine entscheidende Rolle, sondern die Frage nach dem Einfluss der Bürger auf die Regierung. Dies führt zum Kriterium der Abberufbarkeit der Regierung. Kann die Regierung abgewählt werden, handelt es sich um eine Demokratie. Dadurch ist die politische Macht kontrollierbar. Dies steht im Gegensatz zu der Erscheinungsform der Diktatur.78 Alle westeuropäischen Staaten außer der Schweiz verfügen auf der zentralstaatlichen Ebene über eine geteilte Exekutive. Staatsoberhaupt und Regierung mit einem Regierungschef an der Spitze teilen sich die ausführende Macht im Staat. Sie gehören somit zu den parlamentarischen Regierungssystemen, in denen der Bestand der Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängt, im Unterschied zu präsidentiellen Systemen.79 Wie bereits erwähnt, fällt unter den Begriff der Demokratie nicht bloß die Volkssouveränität, sondern auch ein konstitutionelles System80. Jedoch kann die Volkssouveränität nicht mit unbegrenzter Herrschaft gleichgesetzt werden. Der Wille der Mehrheit unterliegt Grenzen, so stehen z.B. die Menschenrechte nicht zur Disposition der Mehrheit.81 Wie Kapitel 2.2 zeigte, ist das europäische Demokratieverständnis u.a. an die Verwirklichung des Prinzips der Volkssouveränität geknüpft. Dies gilt für die Staatsform Republik ebenso wie für die Monarchie. Die Volksouveränität als Grundlage des Demokratieprinzips ist in einer Monarchie nur über eine parlamentarische Regierungsform gegeben.82 Die meisten Monarchien betonen heute die Volkssouveränität (Anhang: Tabelle 1).
Die modernen Demokratien entschieden sich für die repräsentative Demokratie statt der direkten Form. Bei der idealtypischen direkten Demokratie muss eine Beteiligung aller Bürger an allen politischen Entscheidungen möglichen sein, während in einer repräsentativen Demokratie das Volk Repräsentanten wählen kann, die in seinem Namen politische Entscheidungen treffen (Kap. 2.2). Die gegenwärtige Staatenwelt zeigt keine Demokratie auf, die dem Idealtypus der direkten Demokratie nahe kommt. Selbst die Schweiz wir d lediglich als ÿhalbdirekte Demokratieþ (W. Haller) bezeichnet. In allen modernen Demokratien gilt die Volkssouveränität als eine Quelle der Legitimation. Trotz allem stellt sie noch kein tragfähiges Fundament für einen demokratischen Verfassungsstaat dar. Das Prinzip der Volkssouveränität wird in repräsentativen Demokratien wie folgt interpretiert: Die Legitimation jeder staatlichen HerrschafterfolgtdurchdasVolk;dasParlamentistdaszentraleRepräsentationsorgan, welches aus freien, gleichen und allgemeinen Wahlen hervorgeht; die Parlamentarier verfügenübereinfreiesMandatundsindlediglichExekutorendesVolkswillens.Da die Regierung aus dem Parlament hervorgeht und es diesem und dem Volk gegenüber verantwortlich ist, kann sie entfernt werden.83 Die repräsentative Demokratie kann sowohl in einer Republik als auch in einer Monarchie verwirklicht werden. In einer monarchischen Demokratie gestaltet sie sich wie folgt: Da die Volkssouveränität das
Volk als Träger der Souveränität festlegt und der Monarch nicht durch Wahl, sondern auf Grund der Erbfolge ins Amt gelangt, darf er im Sinne des Demokratieprinzips nur repräsentative Funktionen ausüben (Kap. 2.4). Wie in Tabelle 1 (Anhang) dargestellt, entsprechen Liechtenstein und Monaco nicht den Ansprüchen einer modernen repräsentativen Demokratie, in der die Souveränität beim Volk liegt. In der liechtensteinischen Verfassung wird neben dem Volk der Monarch explizit als Träger der Souveränität genannt84. Die Verfassung von Monaco nennt sogar nur den Fürsten als Träger der Souveränität.
2.3 Wandel des Demokratie-, und Monarchieverständnisses in der europäischen Staatenwelt
Die soeben beschriebenen Begriffe bedingen nicht nur einander, sondern unterliegen in Abhängigkeit zueinander zudem einem historischen Entwicklungsprozess. Dem größten Wandel unterlag der Demokratiebegriff. Vor rund 2.500 Jahren entstanden, wurde er in der Antike in der Staatsformenlehre verwendet. Im Laufe seiner Entwicklung erfuhr er eine Aufwertung und semantische Erweiterung hin zum Tendenzbegriff, der die Richtung politischer und sozialer Ziele in der Französischen Revolution angab. Der Begriff erlebte eine Verständnisänderung von der bloßen Verfassungsform (mit den Alternativen Monarchie und Aristokratie) zum geistes- und herrschaftssoziologischen
Kennwort, welches die Summe bürgerlich-liberaler Autonomie- und Mitbestimmungsforderungen darstellt. Demokratie wird zu einem zentralen Impuls und wesentlichen der gesamten Verfassungsentwicklung innewohnenden Element. Die Verfassungsentwicklung erlebt eine Demokratisierung. Ausgehend vom US- amerikanischen Frühkonstitutionalismus und der Französischen Revolution haben sich die gegenwärtigen Erscheinungsformen des demokratischen Verfassungsstaates herausgebildet. Auch wenn sich durch diese Entwicklung die Demokratietheorie sich mehr an der demokratischen Praxis ausrichtete, kann sie nicht mit der Verfassungsgeschichte gleichgesetzt werden.85 Im 17., 18. und frühen 19. Jahrhundert war die Demokratie der Inbegriff für Schutz durch einen liberalen Rechts- und Verfassungsstaat, Gewaltenteilung und Parlamentarisierung von Herrschaft. Seit dem 19. Jahrhundert wird unter Demokratie die Partizipation mittels der Fundamentaldemokratisierung, der politischen Integration, der Arbeiterbewegung und der Parteiendemokratie (Parteienstaat) verstanden. Im 20. Jahrhundert wurde die Demokratie mit dem Einschluss sozialer Grundrechte und dem Wohlfahrtsstaat interpretiert.86 Gegen Ende des 18. Jahrhundert wurde Demokratie begriffsgeschichtlich von einem Ausdruck der Gelehrten zu einem allumfassenden Wort. Im Laufe des 20. Jahrhunderts bezeichneten sich nahezu alle Staaten als Demokratie. Sie wurde als einzig legitim anerkannte Ordnung akzeptiert. Es erfolgte eine Konfliktverschiebung von der Frage nach der ÿrichtigenþ Legitimitätsidee hin zur Diskussion über die richtige Definition von Demokratie, sowie eine zunehmende Ausdifferenzierung des Begriffes und neue Wortkombinationen (z.B. ÿchristliche Demokratieþ) im 18. Jahrhundert bis hinzum endgültigenKonturenverlustim 20. Jahrhundert.87 Im 19. und 20. Jahrhundert bildeten sich durch die allmähliche Änderung des Monarchieverständnisses allmählich die modernen Demokratien heraus. Durch die Aufklärung bestärkt und vorangetrieben, trat die traditionelle Legitimation des Monarchen immer mehr zu Gunsten einer rationalen Begründung zurück.88 Ausgangspunkt war in der Regel eine absolute Monarchie, die aus den ständischen Monarchien des Mittelalters hervorging und die frühe Neuzeit (16.-18. Jahrhundert) beherrschte. Der ÿidealtypische Geschichtsverlaufþ89 fasst die Zurückdrängung der Monarchie wie folgt zusammen. Zunächst gründete sich das Parlament als ein Gegenpol zum Monarchen, als Versammlung des Volkes. Darüber hinaus kommt es zur Herausbildung unabhängiger Gerichte als Träger der Rechtssprechung, wodurch die konstitutionelle Monarchie entstand.90 Diese beherrschte das 19. Jahrhundert und war ihrem Wesen nach bereits Rechts- und Verfassungsstaat, in der die Untertanen den Status der Staatsbürger einnahmen.91 Auch wenn unter dem Begriff ÿkonstitutionelle Monarchieþ verschiedene Konzeptionen verstanden wurden, herrschte Einigkeit über die Unvereinbarkeit des monarchischenPrinzipsmit den RegelneinerparlamentarischenRegierung.92 Im Laufe der Zeit kam es zur Zweiteilung der monarchischen Exekutiven. Aus dem Beraterkreis des Monarchen entstand ein Kabinett mit dem Regierungschef an der Spitze. Als sich das Kabinett allmählich aus der monarchischen Abhängigkeit löste, trat das monarchische Prinzip hinter das parlamentarische, indem der Schwerpunkt der politischen Macht beim Parlament lag.93 Die politische Gewalt erfuhr eine Verlagerung von der Krone auf das Parlament. Dieses war durch das beschränkte Wahlrecht zunächst eine Honorationsvertretung. Erst durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts verlagerte sich die politische Gewalt auf das Volk als Wählerschaft. Das Parlament wurde zu einer vom Volk gewählten Vertretung, das durch Wahl auch wieder abberufen werden kann.94 Die Zurückdrängung der Monarchie als die Europa beherrschende Staatsform setzte ein. Zwei Republikanisierungsschübe führten zum 'Monarchiesterben'. Die Jahre 1917 und 18 markierten den ersten Schub. Was mit der Entthronung der Zarenfamilie begann, setzte sich mit der Republikanisierung des Deutschen Reiches und der Habsburgermonarchie fort. Die am Ersten Weltkrieg beteiligten Dynastien und das mit ihnen gesellschaftlich verbundene Ancien Regime wurden für Not, Leid und Folgen ÿihrerþ Kriege haftbar gemacht. Ihnen fehlten die notwendigenErfolge, um nicht vom Demokratisierungsprozess erfasst z u werden. Der Misserfolg ermöglichte den revolutionierendenMinderheiten,die Machtzu übernehmen.Der zweiteSchuberfolgte mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Weitere Monarchien wurden durch den sowjetischen Kommunismus sowie durch Volksentscheide abgeschafft. Wo die Monarchien ihren Fortbestand bewahrt hatten, erfolgte häufig eine schmerzliche Integration in die Demokratie. Der Umbau der aus dem 18. Jahrhundert überkommenden Systeme verband sich häufig mit schweren innenpolitischen Erschütterungen.95 Die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert führte nicht nur zur Umdeutung des Begriffes ÿMonarchieþ, sondern zusätzlich zu Sinnverlust und Veraltung eines ursprünglichzentralen Begriffesder europäischenKultur.Der Wandel aufderBegriffsebeneentsprichtdertatsächlichenEntmonarchisierungdereuropäischen Staaten.96
Während die meisten frühzeitlichen Herrschaftsordnungen Monarchien waren, wendete sich das Bild im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts.97 Existierten vor dem Ersten Weltkrieg (1914) nur drei98 Republiken (Frankreich, Portugal und die Schweiz99 ), wird das 20. Jahrhundert durch den Niedergang der Staatsform Monarchie und den Aufstieg der Republik gekennzeichnet. Der englische Verfassungstheoretiker Vernon Bogdanor relativiert den historischen Entwicklungsprozess mit folgenden Worten:ÿIngeneral,whererepublicanismhastriumphed,thishasbeenlessaresultofconsciousanddeliberate choice than because monarchy has been discredited either by defeat in war or by resistance to constitutionalchange. Republicanismi s adopted less becausei t seems a n idealsystemthan becausei t i s allthatisleftaftermonarchyhasbeenrenderedunsustainable.Itis,asitwere,a formofgovernment faute de mieux a lesser evil than a preferred alternative.ù100
Laut Häusler war es die intellektuelle Revolution des 17. Jahrhunderts, welche die bis dahin herrschende mystische Mentalität der Monarchie ins Wanken brachte. Tief greifende politische und religiöse Auswirkungen waren die Folge. Das entscheidende ResultatdieserRevolution,so Häusler,wardasÿVerschwindenderMagieþ,denninden Kreisen der Elite machte sich immer mehr der Zweifelan der Wirksamkeitder Magie breit,waseinTeilderallgemeinenTendenzzurSäkularisierungoderÿEntzauberungder Weltþ (Max Weber) war. Die Herrscher verloren einen Großteil ihres ÿsymbolischen Kapitalsþ (Pierre Bourdieu). Sie wurden entmythologisiert und entmystifiziert und verlorendamiteinebisdahinwirksameLegitimation.101
2.4 Die europäischen Monarchien - real existierender Anachronismus eines demokratischen Modells?
Die Anzahl der Monarchien ist heute gering. Je nach Herangehensweise werden sieben102 (Jesse), acht103 (Bogdanor, Ismayr) oder zwölf104 (Pállinger) Monarchien unter den 48 Staaten Europas bestimmt, wodurch sie als Ausnahmen angesehen werden können. Bei der Unterscheidung nach dem Kriterium, wer als Staatsoberhaupt fungiert,können in Europa zwölf Monarchien bestimmt werden.105 Wenn die Unterscheidung jedoch auf Grund der Kompetenzen der Staatsoberhäupter erfolgt, verläuft die Trennlinie nicht nach der Staatsform, sondern zwischen der Erbmonarchien mit einem weitgehendenaufÿrepräsentativeþFunktionenbeschränkten,Staatspräsidentenundden Republiken mit einem starken Präsidenten106. Da der Monarch auf Lebenszeit bestellt ist und somit nicht abberufen werden kann, muss seine Macht beschränkt sein, damit der Staat als demokratisch bezeichnet werden kann. In den parlamentarischen Monarchien Europas besitzt das nominell ÿgekrönteþ107 Staatsoberhaupt nur noch repräsentative Funktionen und zählt so zu den dignified parts der Verfassungsordnung und nicht länger zu den efficient parts. Unter den dignified parts versteht Bagehot ehrwürdige Institutionen mit symbolischen Befugnissen, zu denen nicht nur die Krone, sondern auch das Oberhaus zählen. Diese besitzen zwar geringe faktische Macht, aber unverzichtbare Symbol- und Integrationskraft (theatrical elements). Die efficient parts sind für Bagehot die leistungsfähigen Institutionen mit realpolitischen Befugnissen wie das Parlament und die Regierung. Die Aufgabe der dignified parts ist, den Gehorsam des Volkes in die Dienste der Verfassung zu stellen, d.h. in den efficient part, sowie Autorität und Loyalität zu sichern.108 Wie sich die Stellung und die Kompetenzen des Monarchen konkret gestalten, um dem rein repräsentativen Anspruch gerecht zu werden, wie ihn nicht nur Bagehot beschreibt, wird in Kapitel vier am Beispiel der spanischen Monarchie gezeigt.
Die europäischen Monarchien stellen somit eine Ausnahme vom demokratischen Grundsatz dar, welcher die Ausübung exekutiver und legislativer Macht als grundsätzlich zeitlich begrenzt versteht und die demokratische Legitimation durch periodische Wahlen fordert. Die Anerkennung des Prinzips setzt dem Monarchen enge Grenzen, weshal b die weit gehende Begrenzung des Monarchen auf ÿsymbolische Funktionenþ inzwischen grundsätzlich für alle parlamentarische Monarchien gilt. Welche symbolischen Funktionen der Monarch einnimmt fasst René Häusler zusammen.109 Er nennt folgende quasi-politische, psychologische Schlüsselrollen des Königs110.
(a) Die Inkarnation staatstragender, einheitsstiftender Prinzipien
(b) Die Integrationsfunktion ý LebendigesSymbolfürEinheitundStabilität
(c)DerKönigalsstabilerOrientierungspunkt
(d)KönigundKöniginalsLandesvaterrespektive- mutter
(e)DerKönigalsnicht-politischerGarantpolitischerAutorität
(f)DerKönigalsÿHirteþundVerteidigerdesGemeinwohls
(g)DerKönigalsnationalerÿOmbudsmannþ
(h) Die Vorbildfunktion ý Der König als moralische Autorität und Inbegriff des Glaubwürdigkeit
(i)DerKönigalsObjektderVerehrung
(k)DerKönigalsHortdesMythosundVollziehervonRitualen
(l)DerKönigalsÿMitteþ
(m)DieIndentifikationsfunktion
(n)DerKönigundseineFamiliealsgesellschaftlicheGrößen
(o)DerKönigalsGewissenderNation
(p) Der König als Sinnbild oder Ersatz Gottes ý Die Monarchie als säkulare Religion
Der Monarch kann im demokratischen System im Unterschied zum historischen konstitutionellen Verfassungsverständnis keine ursprünglichen, nur durch die Verfassung eingeschränkte Rechte besitzen.111. Die Verfassungstexte der meisten europäischen Monarchien beinhalten auf Grund ihrer langen historischen Tradition Formulierungen aus der Zeit der konstitutionellen Monarchie, die bis heute erhalten blieben und dem Monarchen formell noch beachtliche Kompetenzen zuschreiben. In Spanien und Schweden (seit 1974) ist dies nicht der Fall, hier werden die Kompetenzen des Monarchen durch die Verfassung begründet und legitimiert. (Kap. 3.3)112 Heute gibt es unter den europäischen Monarchien stärker oder schwächer eingebundene Monarchen. So ist die Einbindung des niederländischen oder belgischen Monarchen eine starke monarchische Einbindung, während in Schweden und Dänemark der Monarch für den polischen Prozess völlig bedeutungslos ist. Eingebettet in dieses Spektrum ähnelt sich die Rolle des spanischen Königs eher den nordischen Ländern.113 Die Monarchien innerhalb der heutigen Demokratien sind, mit Ausnahme Spaniens,historisch gewachsen und können auf eine alte respektable demokratische Kultur zurückschauen.114 Die Monarchien Europas können anstatt als ÿAuslaufmodellþ auch als eine überlebendeStaatsformbezeichnetwerden.115 Die Idee der Restaurierung der Monarchie wurde in den systemtransformierenden Ländern, in denen sie auch auftauchte, verworfen. Die Einführung einer Monarchie wurde als Lösung der Legitimitätsprobleme der Parteienherrschaft diskutiert, um so die Auswüchse des Parteienstaates einzudämmen. Auch in der Öffentlichkeit wurden die Vorschläge kaum zur Kenntnis genommen.116 Die Länder der Third Wave gaben der Republik den Vorrang.AuchwenndieRepublikÿsiegteþ,istdocheinwiedererstarkenderRoyalismus zu spüren, der zur Aussage'Der Mythos lebt'hinreißenlässt.117 Somit ergibt sich die Frage, worin die Relevanz des Monarchiegedankens in Europa besteht. Die meisten Monarchien Europas sind stabile und erfolgreiche Staaten, deren Institutionen den Test der Zeit bestanden haben. Die Monarchie hat bewiesen, dass sie ein gangbares Modell ist um Legitimität mit der politischen Konkurrenz zu verbinden. Die demokratische Debatte lebt von der Diskussion über ständige Alternativen, so dass das institutionelle Design und die politischen Prozesse der heutigen Monarchien als Modell für die Lösung konkreter verfassungspolitischer Probleme dienen können.118 Von einigen Wissenschaftlern wie auch Häusler wird vermutet, dass im Bereich der parlamentarischen Monarchien psychologische Faktoren eine Rolle spielen. Häusler bezeichnet die parlamentarische Monarchie als eine 'psychologische Staatsform'. Dem Psychologischen kommt in der Monarchiethematik auf mehreren Ebenen Bedeutung zu, auf der staatspolitischen Ebene als Teil des politischen Systems, auf der individuell- gesellschaftlichen als Teil unseres Menschseins in einer Gemeinschaft und beim demokratischen Königtum selbst als Teil seines Wesens und Wirkens.119 Bereits Bagehot war der Meinung, ÿsolange das menschlicheHerz stark ist und der Verstand schwach,wirddasKönigtumstarksein,dennes sprichtdiffuseGefühlean, währenddie Republikenschwach sind, weil sie sich nur an den Verstand wendenþ120. Almond und Verba haben die Bedeutung des Emotionalen für die Politik wissenschaftlich nachgewiesen121. Der Mensch (das Zoon Politicon), so Aristoteles, ist nicht nur Körper,
[...]
1 Häufig verwendete Aussage für die Bezeichnung Juan Carlos` I. Vgl. Extrabeilage zum 25-jährigen Thronjubiläum, in: El País vom 22. November 2000, S. 4 (Microfish).
2 Das spanische Herrschergeschlecht der Bourbonen kann auf eine 300 Jahre alte Dynastie zurückblicken. Das Adelsgeschlecht stammt aus Frankreich und kann bis ins 9. Jh. zurück belegt werden. Vgl. Das Portal rund um Spanien, Die BourbonenýSpaniensaltesHerrschergeschlecht,in:<http://www.zarzuelo.de/displayarticle263.htm>am17.06.2005.
3 Vgl. Nohlen, Dieter/ Hildenbrand, Andreas, Spanien. Wirtschaft-Gesellschaft-Politik. Ein Studienbuch, 2., erweiterte Auflage, Wiesbaden 2005, Vorwort S. 15.
4 Vgl. Sáez-Arance, Dr. Antonio, Juan Carlos de Borbón wird König von Spanien. Es geschah vor 30 Jahren, in: Damals, Das Magazin für Geschichte und Kultur, 37. Jg. (2005), S. 8-11, hier: S. 8.
5 Vgl. z.B. Juan Carlos ý DerBürgerkönig,30JahreinSpaniensDiensten,in:ZDFRoyal,Sendungvom 20.11.2005,<http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,2396802,00.html>am23.11.2005.
6 Vgl. Barrios, Harald, Grundzüge des politischen Systems Spaniens, in: Bernecker, Walther L./ Dirscherl, Klaus, (Hrsg.), Spanien heute: Politik, Wirtschaft, Kultur, 4., völlig neu bearbeitete Auflage, Frankfurt a.M. 2004, S. 51-77, S. 53.
7 Vgl. Bernecker, Walther L., Juan Carlos I. (seit 1975), in: Ders./ Seidel Collado, Carlos/ Hoser, Paul, Die spanischen Könige. 18 historische Porträts vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1997, S. 281-302, hier: S. 302.
8 Vgl. Pállinger, Zoltán Tibor, Monarchien im Europa von heute unter besonderer Berücksichtigung der neusten Verfassungsentwicklung im Fürstentum Liechtenstein. Überarbeitetes Manuskript eines Vortrags am Institut für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Wien vom 1. Dezember 2003, Beitrag Nr. 18/2003, Bendern 2003, S. 1.
9 Vgl. Häusler, René, Der König ý idealeVerschmelzungvonMythosundFunktionalität?Der ParlamentarismusalsKatalysatorfürdieTransformationderMonarchiezurÿpsychologischenþ Staatsform,in:ZParl26(1995),S.505-524,hier:S.518-522.
10 Vgl. Esteban Alonso, Jorge de, in: Esteban Alonso, Jorge de u.a. (Hrsg.), El régimen constitutcional español, Band I, Madrid 1980, S. 40f.
11 1808, 1812, 1834, 1837, 1845, 1869, 1876, 1931, die Leyes Fundamentales del Reino (LLFF) der Franco-Zeit, 1978. Vgl. Rogner, Klaus Michael, Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsstaat. Umfang und Grenzen des staatlichen Handlungsermessens der Krone, Berlin 1999, S. 29-50.
12 Vgl. ebd., S. 29f.
13 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, S 2.
14 Vgl. Häusler, René, Herrscher der Herzen? Vom Sinn des Königtums im 21. Jahrhundert. Die parlamentarische Monarchie als psychologische Staatsform, Frankfurt a.M. 1998, S. 74.
15 Vgl. ebd., Cover - S. 24.
16 ÿEr ist die graueEminenzder ARD-Hofberichterstattungu n d der dienstältesteAdelsjournalist.þVgl. Krasser,Senta,EuropasKönigshäuser,BotschafterdesblauenBlutes,in:SueddeutschZeitungvom 24./25.04.2004,<http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/701/30671/print.html>a m29.04.2005,S . 1.
17 Vgl. Rolf Seelmann-Eggebert, in: Norddeutscher Rundfunk, <http://www3.ndr.de/cgi- bin/selektor?sendung=ndrtv_pages_std/0,3147,OID859978_...> am 02.06.2005.
18 Vgl. Jorzick, Regine, Herrschaftssymbolik und Staat. Die Vermittlung königlicher Herrschaft im Spanien der frühen Neuzeit (1556-1598), Oldenbourg 1998, S. 247.
19 Vgl. Preston, Paul, in: Die Welt vom 26. 05. 2005, <http://www.welt.de/data/2005/05/26/723009.html> 19.09.2005.
20 Vgl. Castellani, Jean-Pierre, Die Tagespresse im Medienwettbewerb, in: Bernecker, Walther L./ Dirscherl, Klaus (Hrsg.), Spanien heute: Politik, Wirtschaft, Kultur, 4., völlig neu bearbeitete Auflage, Frankfurt a.M. 2004, S. 657-686, hier: S. 658ff.
21 Vgl. Glück, Cornelia, Die Berichterstattung über ETA in den spanischen Medien, in: Bernecker, Walther L./ Dirscherl, Klaus, (Hrsg.), Spanien heute: Politik, Wirtschaft, Kultur, 4., völlig neu bearbeitete Auflage, Frankfurt a.M. 2004, S. 234-313, hier: S. 249.
22 Das Umfrageinstitut beschäft sich ähnlich wie das Eurobarometer mit der wirtschaftlichen Zufriedenheit der Bevölkerung sowie der Zufriedenheit mit der Politik und Politikern u.a. Bezüglich der Zufriedenheit mit der Staats- und Regierungsform oder dem Königshaus wird nicht gefragt. Vgl. CIS Centro de Investigaciones Sociológicas, <http://www.cis.es/Clients>.
23 Vgl. Guggenberger, Bernd, Art. Demokratietheorie, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Pipers Wörterbuch zur Politik, München/ Zürich, Band 1, 1989, S.130-140, hier: S. 130.
24 Vgl. Schmidt, Manfred G., Demokratietheorie, 3. Auflage, Opladen 2000, S. 19.
25 Vgl. Hättich, Manfred/ Benda, Ernst, Art. Demokratie, in: Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Staatslexikon. Recht ý Wirtschaft- Gesellschaft , 7 . , völligneu bearbeiteteAuflage,Freiburg/Basel/Wien1985,Spalte 1182-1201,hier:Spalte1182.
26 Vgl. Guggenberger, Bernd, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, Bonn 1995, S. 80-90, hier: S. 81.
27 Der BegriffÿVolkþist i n diesemZusammenhangpolitisch,als Staatsvolku n d nichtals ethnische Zugehörigkeitzuverstehen.Vgl.Schmidt,Demokratietheorie,S.19.
28 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 80f.
29 Vgl. Shell, Kurt L., Art. Demokratie, in: Holtmann, Everhard/ Brinkmann, Heinz Ulrich/ Pehle, Heinrich, Politiklexikon, München/ Wien 1991, S. 104-108, hier: S. 104.
30 Vgl. Jesse, Eckhard/ Gallus, Alexander (Hrsg.), Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, Ein Handbuch, Köln/ Weimar/ Wien 2004, S. 283.
31 Vgl. Schmidt, Demokratietheorie, S. 15.
32 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 82f.
33 Vgl. Shell, Kurt L., Art. Demokratie, in: Görlitz, Axel/ Prätorius, Rainer (Hrsg.) Handbuch Politikwissenschaft. Grundlagen-Forschungsstand-Perspektiven, Hamburg 1987, S. 42-48, hier: S. 42.
34 Vgl. Schultz, Rainer-Olaf, Art. Demokratie, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Kleines Lexikon der Politik, München 2001, S. 51-54, hier: S. 52f.
35 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 9.
36 Vgl. Huntington, Samuel P., The Third Wave, London 1991.
37 Vgl. Massing, Peter/ Breit, Gotthard (Hrsg.), Demokratie-Theorien:von der Antike bis zur Gegenwart, Texte und Interpretationen, 2. Auflage, Bonn 2003, S. 7.
38 Vgl. Charta von Paris für ein neues Europa, Paris 1990, S. 1.
39 Winston Churchill, zit. in: Pilkington, Colin, Representative democracy in Britain today, Manchester 1997, S. 3.
40 Vgl. Schmidt, Demokratietheorie, S. 539.
41 Vgl. Massing, Breit, Demokratie-Theorien, S. 7.
42 Vgl. Schultz, Art. Demokratie, S. 53.
43 Vgl. Schmitt, Karl (Hrsg.), Herausforderungen der repräsentativen Demokratie (= Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft (DGfP) Band 20), 1. Auflage, Baden-Baden 2003, S. 11f.
44 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 81f.
45 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 10.
46 Vgl. Holtmann, Everhard/ Brinkmann, Heinz Ulrich/ Pehle, Heinrich, Politiklexikon, Art. Monarchie, München/ Wien 1991, S. 368f.
47 Vgl. Beck, Reinhart, Art. Monarchie, in: Beck, Reinhart (Hrsg.), Sachwörterbuch der Politik, 1. Auflage, Stuttgart 1977, S. 552. In Spanien regiert ein König (el rey, la corona), daher ist die amtliche Bezeichnung des Staates, Spanisches Königreich (Reino de España). Japan wiederum wird als Kaiserreich bezeichnet und im Fürstentum Liechtenstein herrscht ein Fürst.
48 Vgl. Loewenstein, Karl, Die Monarchie im modernen Staat, Franfurt a.M. 1952, S. 19f.
49 Der Vatikan ist die letzte absolute Monarchie Europas. Vgl. Weinlein, Alexander, Der Vatikan ist die letzte absolute Monarchie Europas. Der Hirte ist auch ein Herrscher, in: Das Parlament. Thema: Royals ý dieMonarchienEuropas,54.Jg.,Nr.43,Berlin18.10.2004,S.7.
50 Der Wahlvorgang konnte April 2005 verfolgt werden, in dessen Ergebnis der deutsche Joseph Ratzinger als Papst Benedikt der XVI. zum Oberhaupt der katholischen Kirche gewählt wurde. Vgl.Konklave. Joseph Ratzinger ist der neue Papst Benedikt XVI., in: FAZ vom 19.04.2005,<http://www.faz.net/s/Rub25D2FAB0AC0A4A0096321EE86E4000EF/Doc~E43DFF9DBA79E4F019E6 B5B813730EE31~ATpl~Ecommon~Sspezial.html> am 16.09.2005.
51 Vgl. Beck, Art. Monarchie, S. 552.
52 Vgl. Weber, Max, Staatssoziologie, 2., durchgesehene und ergänzte Auflage, Berlin 1966, S. 104f.
53 Sie geht ursprünglich auf den Gedanken einen freiwilligen rechtlichen Selbstbindung des Herrschers durch eine Vefassungsurkunde zurück. Die machtpolitisch entscheidenden Kompetenzen bleiben dem konstitutionellen Monarchen aber gesichert. Vgl. Häusler, Herrscher der Herzen, S. 47.
54 Vgl. Holtmann, Everhard/ Brinkmann, Heinz Ulrich/ Pehle, Heinrich, Politiklexikon, Art. Monarchie, München/ Wien 1991, S. 368f., hier: S. 369.
55 Vgl. Beck, Reinhart, Art. Republik, in: Beck, Reinhart (Hrsg.), Sachwörterbuch der Politik, 1. Auflage, Stuttgart 1977, S. 821f, hier: S. 821.
56 Vgl. Schubert, Klaus/ Klein, Art. Republik, in: Das Politiklexikon, 3., aktualisierte Auflage, Bonn 2003, S. 245.
57 Vgl. Beck, Art. Republik, S. 822.
58 Vgl. Holtmann, Art. Republik, S. 821.
59 Vgl. Jesse, Eckhard, Art. Republik, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Pipers Wörterbuch zur Politik, Band 1, München/ Zürich, 1989, S.869f.
60 Vgl. Schultz, Art. Demokratie, S. 51.
61 Vgl. Beck, Art. Monarchie, S. 552.
62 Vgl. Holtmann, Art. Republik, S. 561.
63 Vgl. Kriele, Martin, Einführung in die Staatslehre. Die gesellschaftlichen Legitimitätsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, 5. überarbeitete Auflage, Opladen 1994, S. 19.
64 Vgl. Seidelmann, Reimund, Art. Souveränität, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, München/ Zürich, 1995, S. 675 f., hier: S. 675.
65 Vgl. Kriele, Einführung in die Staatslehre, S. 19.
66 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, S. 3.
67 Vgl. Alemann, Ulrich von, Art. Repräsentation, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, Bonn 1995, S. 655-659, hier: S. 655.
68 Vgl. Schultz, Art. Demokratie, S. 51.
69 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 9.
70 Vgl. Charta von Paris für ein neues Europa, Paris 1990, S. 5.
71 Vgl. Shell, Art. Demokratie, in: Holtmann, S. 104.
72 Vgl. Shell, Art. Demokratie, in: Görlitz, S. 43.
73 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 83.
74 Vgl. Schiller, Theo, Art. Liberalismus, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, Bonn 1995, S. 393-398, hier: S. 393.
75 Vgl. Shell, Art. Demokratie, in: Görlitz, S. 42.
76 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 83.
77 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 12 f.
78 Vgl. ebd., S. 350.
79 Vgl. Steffani, Winfried, Zur Unterscheidung parlamentarischer und präsidentieller Regierungssysteme, in: ZParl 14 (1983), S. 390-401, hier: S. 394.
80 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S 350.
81 Vgl. Lauth, Hans-Joachim, Regimetypen: Totalitarismus-Autoritarismus-Demokratie, in: Ders. (Hrsg.), Vergleichende Regierungslehre: eine Einführung, 1. Auflage, Wiesbaden 2002, S. 105-130, hier: S. 111.
82 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, S. 7.
83 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 289ff.
84 Die niederländische und dänische Verfassung äußert sich nicht explizit zur Frage der Souveränität. Andorra, Norwegen, Spanien, Belgien, Luxemburg nennt entweder explizit das Volk oder die Nation als Träger der Souveränität. Großbritannien besitzt keine geschriebene Verfassung. Vgl. Anhang: Tabelle 1.
85 Vgl. Guggenberger, Art. Demokratie/ Demokratietheorie, S. 81f.
86 Vgl. Schultz, Art. Demokratie, S. 52.
87 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 283f.
88 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, Beitrag 18/2003, S. 3.
89 Die Entwicklung der englischen Monarchie enspricht dem idealtypischen Geschichtsverlauf.Ausnahme: es gab nie eine absolute Monarchie, sondern gleich eine konstitutionelle. Vgl. Brunner, Georg, Vergleichende Regierungslehre, Band 1, Paderborn/ München/ Wien/ Zürich, 1979, S. 230ff./ Vgl. Bagehot, Walter, The English Constitution, London 1993.
90 Vgl. Brunner, Vergleichende Regierungslehre, S. 108.
91 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 37.
92 Vgl. Beyme, Klaus von, Die parlamentarische Demokratie. Entstehung und Funktionsweise 1789-1999,3., völlig neubearbeitete Auflage, Opladen/ Wiesbaden 1999, S. 26.
93 Vgl. Brunner, Vergleichende Regierungslehre, S. 108f.
94 Vgl. Loewenstein, Die Monarchie, S. 43 ff.
95 Vgl. Gollwitzer, Heinz, Die Funktion der Monarchie in der Demokratie, in: Birke, Adolf M./Kettenacker, Lothar (Hrsg.), Bürgertum, Adel und Monarchie. Wandel der Lebensformen im Zeitalter des bürgerlichen Nationalismus, München u.a., S. 147-157, hier: S. 147ff.
96 Vgl. Boldt, Hans, Art. Monarchie, in: Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhardt (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Band 4, Stuttgart 1993, S. 133-214, hier: S. 189ff.
97 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 13.
98 Für Pállinger sind es vier: Frankreich, Portugal, Schweiz und San Marino. Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, S. 1.
99 Vgl. Bogdanor, Vernon, The Monarchy and the Constitution, Oxford 1995, S. 298.
100 Ebd., S. 299.
101 Vgl. Häusler, Herrscher der Herzen, S. 27 f.
102 Vgl. Jesse/ Gallus, Staatsformen, S. 350.
103 Belgien, Dänemark, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Spanien und Schweden. Vgl. Bogdanor, The Monarchy, S. 298./ Vgl. Ismyar, Wolfgang, Die politischen Systeme Westeuropas im Vergleich, in: Ders. (Hrsg.), Die politischen Systeme Westeuropas, 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Opladen 2003, S. 9-54, hier: S. 16.
104 Andorra, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Vatikan Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, Beitrag 18/2003, S. 1.
105 Andorra, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Vatikan, Der Vatikan stellt hierbei einen völkerrechtlichen Spezialfall dar. Der Heilige Stuhl ist eine Wahlmonarchie mit geistlichem Charakter. Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, S. 1
106 Vgl. Hartmann, Jürgen, Europa im Vergleich. Die politischen Systeme in den westeuropäischen Demokratien, Berlin 1991, S. 27.
107 Nur noch im britischen Fall von gekrönten Häuptern sprechen, denn die Krönungszeremonie wird nur noch in Großbritannien praktiziert. Vgl. Seelmann-Eggebert, Rolf, Einleitung, in: Ders./ Schubert, Ludwig, Europas Königshäuser, 5., überarbeitete Auflage, Luzern/ Köln 1997, S. 6-15, hier: S. 11.
108 Vgl. Bernbach, Udo, Art. Liberalismus, in: Fetscher, Iring/ Münkler, Herfried, Pipers-Handbuch der politischen Ideen, Band 4, Neuzeit: Von der Französischen Revolution bis zum europäischen Nationalismus, München 1986, S. 323-368, hier: S. 339f.
109 Vgl. Ismyar, Die politischen Systeme Westeuropas im Vergleich, S. 16.
110 Vgl. Häusler, Der König ý idealeVerschmelzungvonMythosundFunktionalität?,S.518ff.
111 Vgl. Maus, Ingeborg, Die aktuelle Verfassungsdiskussion und der Verfassungstypus der Volkssouveränität, in: Gerbhardt, Jürgen/ Schmalz Bruns, Rainer (Hrsg.), Demokratie, Verfassung und Nation. Die politische Integration moderner Gesellschaften, Baden-Baden 1994, S. 139-150, hier: S. 139.
112 Vgl. Ismyar, Die politischen Systeme Westeuropas im Vergleich, S. 16.
113 Vgl. Brodocz, André/ Vorländer, Hans, Verfassung, in: BpB (Hrsg.),<http:www.bpb.de/themen/N9LHXP,0,0,Verfassung html> am 23.06.2005.
114 Vgl. Gollwitzer, Die Funktion der Monarchie in der Demokratie, S. 149.
115 Vgl. Bogdanor, The Monarchy, S. 298.
116 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, Beitrag 18/2003, S. 2.
117 Vgl. Häusler, Der König ý idealeVerschmelzungvonMythosundFunktionalität?,S.505f.
118 Vgl. Pállinger, Monarchien im Europa von heute, Beitrag 18/2003, S. 2.
119 Vgl. Häusler, Herrscher der Herzen, S. 15ff.
120 Bagehot, zit. in: Häusler, Herscher der Herzen, S. 16.
121 Vgl. Almond/ Verba, zit. in: ebd., S. 31.
- Citar trabajo
- Manuela Tennhardt (Autor), 2006, Die spanische Monarchie - Anpassung an die moderne Demokratie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139824
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