Die Verfassungsbeschwerde dient als subjektiv-öffentliches Verfahrensrecht dem Individualrechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen und sichert damit die unmittelbare Geltung der Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber den drei Staatsgewalten. Die Verfassungsbeschwerde ist ein subsidiärer und außerordentlicher Rechtsbehelf. Sie füllt eine Lücke im Rechtsschutzsystem, das traditionell nur der Kontrolle der Exekutive dient.
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