Am Anfang des 19. Jahrhunderts regierte in Deutschland ein „Münzwirrwarr“, das ganz wesentlich die ökonomische Expansion in Deutschland behinderte. Zwei Entwicklungen sollten nun langfristig zur Lösung des Problems beitragen: die allmähliche Verbreitung von Papiergeld und die Versuche zur Kontrolle des Geldumlaufs durch eine Zentralnotenbank.
Bis diese Entwicklungen jedoch zu einem zufrieden stellenden Ergebnis führten, musste man sich noch im bestehenden Münzgeldsystem behelfen. Dies gelang durch eine Vereinheitlichung der verschiedenen Münzsysteme seit 1837/38 im Zollverein. Daraus entwickelte sich ein relativ einheitliches Münz-Währungsgebiet, auf der Basis des Silberstandards mit festen Wechselkursen zwischen den beiden Hauptwährungen Taler und Gulden.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es kaum Banknoten, noch dominierten Gold und Silbermünzen als Zahlungsmittel neben dem Staatspapiergeld. Erst mit der Gründung der Preußischen Bank 1846 erlangte die Banknote gegenüber dem Staatspapiergeld endgültig den Vorrang. Zuvor dienten diese „Tresorscheine“ als Hilfsmittel für die Händler und sollten die Expansion der Wirtschaft fördern.
Die Preußische Bank, eine private Aktiengesellschaft mit Staatsbeteiligung, war der staatlichen Kontrolle unterworfen. Sie emittierte etwa zwei Drittel des gesamten Notenumlaufs, was sie zum führenden Institut machte. Davor waren bereits Private Notenbanken unter Staatskontrolle in Bayern und Sachsen entstanden. Dadurch kam es verstärkt zur Gründung von „Zettelbanken“, die dazu beitrugen, dass sich Papiergeld neben Münzen als allgemeines Zahlungsmittel in Deutschland durchsetzte.
Mit der Münzreform um 1870 und der Schaffung der Reichsbank gelang es einen homogenen Münzumlauf in Deutschland zu schaffen. Die Reichsbank etablierte sich zunehmend zur dominierenden Zentralnotenbank und erhielt im Laufe der Zeit zusätzliche Kompetenzen. Daneben entwickelte sie sich auch zum Reservehalter des außerordentlich stark expandierenden Systems privater Geschäftsbanken. In dieser Funktion schaffte die Reichsbank durchaus moderne Elemente in der Geldpolitik, wie z.B. den geschickten Einsatz der Variationen des Diskontsatzes oder des Handels mit Staatspapieren am offenen Markt.
Mit der Errichtung der Reichsbank und der späteren Deutschen Bundesbank war es gelungen, das Geld besser zu steuern, wie auch die Preise zu stabilisieren. Die Deutsche Bundesbank hat hierbei stilbildend für die Ausbildung einer Stabilitätskultur in Europa...
Inhalt
1. Einleitung
2. Ziele und Aufgaben der EZB
3. Organisation und Struktur der EZB
3.1 Beschlussorgane und Ihre Aufgaben
3.2 Zentralbankunabhängigkeit
4. Geldpolitische Steuerungsinstrumente der EZB
4.1 Offenmarktgeschäfte
4.1.1 Tenderverfahren
4.1.2 Transaktionsarten
4.1.3 Arten von Offenmarktgeschäften
4.1.3.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte
4.1.3.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
4.1.3.3 Feinsteuerungsoperationen
4.1.3.4 Strukturelle Operationen
4.2 Ständige Fazilitäten
4.2.1 Spitzenrefinanzierungsfazilität
4.2.2 Einlagenfazilität
4.3 Mindestreserven
4.3.1 Festlegung und Haltung von Mindestreserven
4.3.2 Funktionen von Mindestreserven
5. Zusammenfassung
6. Die aktuelle Geldpolitik der EZB
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Artikel 106 EG-Vertrag (Banknoten und Münzen)
(1) Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die EZB bedarf. (…)1
Am Anfang des 19. Jahrhunderts regierte in Deutschland ein „Münzwirrwarr“, das ganz wesentlich die ökonomische Expansion in Deutschland behinderte. Zwei Entwicklungen sollten nun langfristig zur Lösung des Problems beitragen: die allmähliche Verbreitung von Papiergeld und die Versuche zur Kontrolle des Geldumlaufs durch eine Zentralnotenbank. Bis diese Entwicklungen jedoch zu einem zufrieden stellenden Ergebnis führten, musste man sich noch im bestehenden Münzgeldsystem behelfen. Dies gelang durch eine Vereinheitlichung der verschiedenen Münzsysteme seit 1837/38 im Zollverein. Daraus entwickelte sich ein relativ einheitliches Münz-Währungsgebiet, auf der Basis des Silberstandards mit festen Wechselkursen zwischen den beiden Hauptwährungen Taler und Gulden.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es kaum Banknoten, noch dominierten Gold und Silbermünzen als Zahlungsmittel neben dem Staatspapiergeld. Erst mit der Gründung der Preußischen Bank 1846 erlangte die Banknote gegenüber dem Staatspapiergeld endgültig den Vorrang. Zuvor dienten diese „Tresorscheine“ als Hilfsmittel für die Händler und sollten die Expansion der Wirtschaft fördern.
Die Preußische Bank, eine private Aktiengesellschaft mit Staatsbeteiligung, war der staatlichen Kontrolle unterworfen. Sie emittierte etwa zwei Drittel des gesamten Notenumlaufs, was sie zum führenden Institut machte. Davor waren bereits Private Notenbanken unter Staatskontrolle in Bayern und Sachsen entstanden. Dadurch kam es verstärkt zur Gründung von „Zettelbanken“, die dazu beitrugen, dass sich Papiergeld neben Münzen als allgemeines Zahlungsmittel in Deutschland durchsetzte.
Mit der Münzreform um 1870 und der Schaffung der Reichsbank gelang es einen homogenen Münzumlauf in Deutschland zu schaffen. Die Reichsbank etablierte sich zunehmend zur dominierenden Zentralnotenbank und erhielt im Laufe der Zeit zusätzliche Kompetenzen. Daneben entwickelte sie sich auch zum Reservehalter des außerordentlich stark expandierenden Systems privater Geschäftsbanken. In dieser Funktion schaffte die Reichsbank durchaus moderne Elemente in der Geldpolitik, wie z.B. den geschickten Einsatz der Variationen des Diskontsatzes oder des Handels mit Staatspapieren am offenen Markt. Mit der Errichtung der Reichsbank und der späteren Deutschen Bundesbank war es gelungen, das Geld besser zu steuern, wie auch die Preise zu stabilisieren. Die Deutsche Bundesbank hat hierbei stilbildend für die Ausbildung einer Stabilitätskultur in Europa gewirkt und gilt daher als erfolgreichste Zentralbank der letzten Jahrzehnte. Aus diesem Grund ist die deutsche Bundesbank auch Vorbild für die Europäische Zentralbank. Dabei war ihr die europäische Währungsunion nicht als Ziel vorgegeben. Der eigentliche Anlass zur europäischen Währungsunion war, nach dem Zusammenbruch des Weltwährungssystems Anfang der siebziger Jahre, das Bedürfnis nach europäischer Wechselkursstabilität. Es lassen sich auch schon Ansätze im EWG-Vertrag von 1957 zur gemeinsamen Währungsunion ]finden.
Die Aufgabe der EZB besteht vor allem darin, die Stabilität der Währung nach innen und außen zu sichern, wie es einst die Aufgabe der Bundesbank war. Hierbei stehen der EZB verschiedene geldpolitische Instrumente zur Verfügung, die in den nachfolgenden Punkten behandelt werden.
2. Ziele und Aufgaben der EZB
Das primäre Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität. Sekundär soll sie die Wirtschaftspolitik, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums in der EU, unterstützen. Hierbei darf jedoch die Preisniveaustabilität nicht beeinträchtigt werden.
Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzungen muss die EZB folgende grundlegende Aufgaben, nach Artikel 105 Absatz 2 des EG-Vertrages, erfüllen:
- die Geldpolitik festlegen und durchführen
- das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs fördern
- die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten verwalten
- Devisengeschäfte tätigen
Darüber hinaus hat sie weitere Aufgaben:
- Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken
- Aufsicht über die Kreditinstitute, Kontrolle der Finanzmarktstabilität
- Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen
- Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten
3. Organisation und Struktur der EZB
3.1 Beschlussorgane und Ihre Aufgaben
- Das ESZB besteht aus dem Direktorium, dem EZB-Rat und dem erweiterten Rat. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Der EZB-Rat bildet sich aus dem Direktorium und den Präsidenten der ESZBNotenbanken.
- Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Der erweiterte Rat setzt sich aus den Präsidenten aller Notenbanken der EUMitgliedsstaaten, dem Präsidenten und dem Vizepräsident der EZB zusammen.
Der EZB-Rat erlässt die Leitlinien und Entscheidungen, die zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB notwendig sind. Sie legt hierbei die Geldpolitik der Gemeinschaft fest und bestimmt die notwendigen Grundsätze. Diese beinhalten die Entscheidungen über geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im ESZB. Des Weiteren hat der EZB-Rat die Aufgaben, auf Vorschlag des Direktoriums, Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB festzusetzen und die Geschäftsordnung, die die interne Organisation der EZB und ihrer Beschlussorgane beinhaltet, zu beschließen. Ferner kann der EZB-Rat andere Organe der Gemeinschaft in geldpolitischen Angelegenheiten beraten.
Jedes Mitglied im EZB-Rat hat eine Stimme, bis auf die Entscheidungen über das Kapital, die Währungsreserven und die Verwendung der möglichen Gewinne der EZB. Hier werden die Stimmen nach den Kapitalanteilen der jeweils teilnehmenden Notenbanken gewichtet. Damit sind die Präsidenten der nationalen Notenbanken im EZB-Rat in die wesentlichen strategischen Entscheidungen eingebunden und setzen praktisch einen großen Teil der geldpolitischen Entscheidungen um.
Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte des ESZB. Dabei gehört die Implementierung der Geldpolitik, gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rates, zu ihren Aufgaben und erteilt hierzu den Nationalen Zentralbanken die notwendigen Weisungen. Daneben bereitet das Direktorium die Sitzungen des EZB-Rates vor.
Der EZB-Präsident führt den Vorsitz im EZB-Rat, im Erweiterten Rat und im Direktorium. Seine Funktion besteht darin, die EZB nach außen zu vertreten.
Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Länder an der Währungsunion ernennen, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rates, die Mitglieder des Direktoriums und damit auch den EZB-Präsidenten, sowie den Vize-Präsidenten und bis zu vier weitere Mitglieder. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt acht Jahre, die des Vizepräsidenten nur vier Jahre.
Abgestimmt wird im Direktorium mit der einfachen Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Der erweiterte Rat des ESZB überwacht die Konvergenzschritte der Länder in der EU, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen, auch „pre-ins“ genannt. Darüber hinaus unterstützt er den EZB-Rat bei der Erhebung statistischer Daten, der Berichtstätigkeit, der Festlegung von Bestimmungen für den Jahresabschluss der EZB, der Zeichnung von Kapitalanteilen und der Festlegung von Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB. Zudem ist der erweiterte Rat für das Funktionieren des Wechselkursmechanismus zuständig und überwacht die Koordination der Geld- und Wechselkurspolitik. Hierbei hat der Präsident die Aufgabe, den Erweiterten Rat über alle Beschlüsse des EZB-Rates zu unterrichten.
[...]
1 Vgl. Heine, Michael und Herr, Hansjörg (2004), S.41
- Citation du texte
- Mehmet Yay (Auteur), 2006, Die geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139253
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