Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den grundlegenden Voraussetzungen, die für eine Rückstellungsbildung in Handels- und Steuerbilanz bestehen. Dabei liegt der Fokus der Untersuchung auf eventuellen Unterschieden, die sich aus den Zwecken
der verschiedenen Bilanzarten ergeben.
Während die Handelsbilanz in erster Linie den Gläubigerinteressen dient und einer vorsichtigen Bilanzierung folgt, weicht die Steuerbilanz immer weiter von den handelsrechtlichen Prinzipien ab und stellt die Leistungsfähigkeit und Objektivierung
in den Vordergrund.
Inwieweit die Verbindung von Handels- und Steuerbilanz über die Maßgeblichkeit auch auf die Bildung von Rückstellungen besteht, untersucht die vorliegende Arbeit, indem sie die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung in beiden Bilanzarten vorstellt. Zu diesem Zweck betrachtet sie zunächst einmal die grundlegende Rückstellungsbildung im Handels- und Steuerrecht, bevor sie sich mit allgemeinen und speziellen Voraussetzungen der Rückstellungsbildung befasst. Schließen wird die Arbeit mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
SYMBOLVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
A. Einleitung und Problemstellung
B. Rückstellungsbildung im Handels- und Steuerrecht
I. Rückstellungsbildung im Handelsrecht
1. Ein Überblick
2. Die Passivierungspflicht
3. Das Passivierungswahlrecht
4. Das Passivierungsverbot
II. Rückstellungsbildung im Steuerrecht
C. Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung
I. Grundlegende Voraussetzungen
II. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
1. Bestehen einer ungewissen Verbindlichkeit
2. Verursachung bis zum Bilanzstichtag
3. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
4. Verpflichtung
III. Rückstellungen für drohende Verluste
IV. Aufwandsrückstellungen
D. Zusammenfassung
LITERATURVERZEICHNIS
VERZEICHNIS DER RECHTSQUELLEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
SYMBOLVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Rückstellungsbildung in der Handelsbilanz
Abbildung 2: Passivierungswahlrecht in der Handelsbilanz
Abbildung 3: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Abbildung 4: Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz
A. Einleitung und Problemstellung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den grundlegenden Voraussetzungen, die für eine Rückstellungsbildung in Handels- und Steuerbilanz bestehen. Dabei liegt der Fokus der Untersuchung auf eventuellen Unterschieden, die sich aus den Zwecken der verschiedenen Bilanzarten ergeben.
Während die Handelsbilanz in erster Linie den Gläubigerinteressen dient und einer vorsichtigen Bilanzierung folgt, weicht die Steuerbilanz immer weiter von den handelsrechtlichen Prinzipien ab und stellt die Leistungsfähigkeit und Objektivierung in den Vordergrund.[1]
Inwieweit die Verbindung von Handels- und Steuerbilanz über die Maßgeblichkeit auch auf die Bildung von Rückstellungen besteht, untersucht die vorliegende Arbeit, indem sie die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung in beiden Bilanzarten vorstellt. Zu diesem Zweck betrachtet sie zunächst einmal die grundlegende Rückstellungsbildung im Handels- und Steuerrecht, bevor sie sich mit allgemeinen und speziellen Voraussetzungen der Rückstellungsbildung befasst. Schließen wird die Arbeit mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.
B. Rückstellungsbildung im Handels- und Steuerrecht
Die Bedeutung des Begriffs der Rückstellungen ist sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht deckungsgleich.[2] Unter Rückstellungen werden somit Passivpositionen verstanden, die stets für bestimmte unternehmerische Verpflichtungen gebildet werden und zu zukünftigen Ausgaben führen, deren Aufwand allerdings der Verur- sachungsperiode zugerechnet werden muss.[3] Im Grunde genommen stellen die Rück- stellungen somit eine Ergänzung der betrieblichen Verbindlichkeiten dar. Während diese am Bilanzstichtag betragsmäßig allerdings immer genau bestimmbar sind, handelt es sich bei den Rückstellungen um ungewisse Aufwendungen.[4]
In der Bilanz werden die Rückstellungen als eigenständige Position zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen.[5]
Unterschiede in der Rückstellungsbildung zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich somit nicht aus ihrer Begrifflichkeit, sondern allein aus der Zulässigkeit, wofür sie gebildet werden dürfen.[6]
[...]
[1] Vgl. Winnefeld (2006), S. 7.
[2] Vgl. Maus (2002), S. 8.
[3] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2005), S. 411.
[4] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2005), S. 411.
[5] Vgl. § 266 Abs. 3 HGB.
[6] Vgl. Maus (2002), S. 8.
- Citar trabajo
- Diplom-Kaufmann Sönke Frey (Autor), 2007, Generelle Voraussetzungen der Rückstellungsbildung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139157
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