1. Einleitung
„Es hat noch niemand eine Förderung erhalten, der keinen Antrag gestellt hat.“1 Mit
diesem Satz wirbt die Firma Wabeco für sich. Sie ruft die Unternehmen auf, sich
finanzielle Unterstützungen beim Staat zu besorgen.
Aber soll das die Entwicklung der freien, sozialen Marktwirtschaft sein? Es ist sicher
einfacher, sich finanzielle Unterstützung zu besorgen, als selber für eine gute und
sichere Basis zu sorgen und selber das Risiko zu tragen. Und wenn man diese
Unterstützung erhält, wie lange will man darauf vertrauen oder sich ausruhen?
Verdeutlichen wir dies einmal an einem praxisnahen Beispiel:
Ein Student oder eine Studentin erhält von seiner/ihrer Familie einen monatlichen
Scheck, um seine/ihre Ausbildung zu finanzieren. So kann er/sie sich voll auf das
Studium konzentrieren ohne Zeit für die Finanzierung aufwenden zu müssen. Diese
Subvention ist eine Transferleistung und auch durchaus sinnvoll. Jedenfalls bis zum
8. Semester, wenn es sich um ein Studium der Betriebswirtschaft handelt. Über den
Sinn der Transferleistung können wir streiten im 9. und 10. Semester. Jedoch ab dem
11. Semester handelt es sich um eine Strukturerhaltungsmaßnahme. Ab dem 20.
Semester sind wir uns dann wahrscheinlich alle einig.
Ein Student, der für sich selbst das Risiko trägt, wird bestrebt sein, das Studium so
schnell wie möglich abzuschließen.
[...]
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Definition
2.1. allgemeine Begriffsbestimmung
2.2. Subventionen im Sinne des Subventionsberichtes
2.3. Subventionen im Sinne der VGR
2.4. Subventionen im Sinne der Wirtschaftsinstituten
2.5. kurze Zusammenfassung der einzelnen Definitionen
3. Subventionen laut EU-Vertrag
4. Arten der Subventionen
5. Subventionspolitik
6. Subventionen und ihre Nebenwirkungen
7. Fazit
8. Quellennachweis
1. Einleitung
„Es hat noch niemand eine Förderung erhalten, der keinen Antrag gestellt hat.“1 Mit diesem Satz wirbt die Firma Wabeco für sich. Sie ruft die Unternehmen auf, sich finanzielle Unterstützungen beim Staat zu besorgen.
Aber soll das die Entwicklung der freien, sozialen Marktwirtschaft sein? Es ist sicher einfacher, sich finanzielle Unterstützung zu besorgen, als selber für eine gute und sichere Basis zu sorgen und selber das Risiko zu tragen. Und wenn man diese Unterstützung erhält, wie lange will man darauf vertrauen oder sich ausruhen?
Verdeutlichen wir dies einmal an einem praxisnahen Beispiel:
Ein Student oder eine Studentin erhält von seiner/ihrer Familie einen monatlichen Scheck, um seine/ihre Ausbildung zu finanzieren. So kann er/sie sich voll auf das Studium konzentrieren ohne Zeit für die Finanzierung aufwenden zu müssen. Diese Subvention ist eine Transferleistung und auch durchaus sinnvoll. Jedenfalls bis zum 8. Semester, wenn es sich um ein Studium der Betriebswirtschaft handelt. Über den Sinn der Transferleistung können wir streiten im 9. und 10. Semester. Jedoch ab dem 11. Semester handelt es sich um eine Strukturerhaltungsmaßnahme. Ab dem 20. Semester sind wir uns dann wahrscheinlich alle einig.
Ein Student, der für sich selbst das Risiko trägt, wird bestrebt sein, das Studium so schnell wie möglich abzuschließen.
2. Definition
2.1. Überträgt man nun diesen kleinen Sachverhalt auf die Wirtschaftstheorie, so muss man erst einmal fragen, was sind Subventionen eigentlich in Einzelnen?
Eine einheitliche Definition ist nicht vorhanden. Landläufig versteht man unter Subventionen, selektive, staatliche Vergünstigungen und Zuschüsse, die der Staat im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik an Unternehmen für laufende Produktionszwecke gewährt. Der Empfänger hat keinen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und ist nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet. Bei Subventionen handelt es sich um zeitlich befristete Geldleistungen, Begünstigungen, Bürgschaften oder verbilligte Überlassungen von Produktionsfaktoren für Unternehmen.
Je nachdem aus welchem Blickwinkel man die Subvention betrachtet, ergeben sich eine Vielzahl unterschiedlichster Definitionen.
2.2. Das, was der Staat als Subventionen versteht, ist alle 2 Jahre im sogenannten Subventionsbericht nachzulesen. Alle 2 Jahre werden die Subventionsausgaben in Subventionsbericht veröffentlicht. Diese Regelung ist verankert im §12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 08. Juni 1997. Im Subventionsbericht werden dabei einmal die Ist-Werte von den zwei vergangenen Jahren sowie die Soll-Werte von den 2 zukünftigen Jahren veröffentlicht. Im Subventionsbericht sind nur die Finanzhilfen des Bundes und die Steuermindereinnahmen in Folge von Steuervergünstigungen enthalten. Über die weiteren Unterstützungen wird lediglich nachrichtlich berichtet.
Subventionsempfänger sind ausschließlich private Haushalte, d.h. dass zum Beispiel Zahlungen an die Deutsche Bundesbahn bis zum Jahre ihrer Privatisierung 1997 nicht als Subventionen auftauchen. Jedoch gilt auch nach der Privatisierung noch ein Sonderrecht. In den Verhandlungen des Bundestages von 1995 ist die Deutsche Bahn auf Grund der Verpflichtung für den Infrastrukturbereich nicht als Subventionsempfänger zu berücksichtigen.
Ebenfalls sind alle anderen Subventionen, die gleichzeitig Bereiche der Sozialpolitik oder andere Politikbereiche berühren, nicht mit angeführt, da diese Angaben bereits in den entsprechenden Berichten enthalten sind (z.B. Sozialbericht, Mietenbericht, Agrarbericht, Forschungsbericht usw.) Somit finden diese Zahlungen auch keinen Niederschlag im gesamten Subventionsvolumen.
Auch durch bestimmte Ausschlusstatbestände werden Zahlungen, die Subventionscharakter haben, wegdefiniert. An Stelle dessen wird auf das Verfolgen von allgemeinen Staatsaufgaben verwiesen. Die Ausgaben bezüglich Krankenhäuser, die Deutsche Welle, Kantinen und Restaurants des Bundes sowie Zuschüsse für die Bayreuther Filmfestspiele werden nicht gewertet, da sie als infrastrukturelle Maßnahmen angesehen werden. Somit steht das staatliche Verstehen seiner Ausgaben im Gegensatz zu der ökonomischen Theorie. Danach sollen die Aufgaben vom Staat übernommen werden, die Private nicht anbieten können, da deren Kosten durch Marktumsätze nicht gedeckt werden können, wie zum Beispiel die Schaffung von Sicherheit nach innen und außen.
2.3. Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) veröffentlicht das statistische Bundesamt regelmäßig die Ausgaben über die Subventionen. Danach versteht man dort Zuschüsse, „die der Staat im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik an Unternehmen für die laufende Produktion gewährt, sei es zur Beeinflussung der Marktpreise oder zur Stützung von Einkommen und Produktion“2.
2.4. Bei den Wirtschaftsinstituten wird der Subventionsbegriff seit 1988 fast einheitlich definiert. Staatliche Zuschüsse, die als Subventionen gewertet werden, sind nur diese, die breite Bevölkerungsgruppen begünstigen. Es werden also Mittel nicht für die sozialschwachen Mitglieder einer Gesellschaft aufgewendet. Man versteht hierbei unter Subventionen Sozialleistungen, die der Staat jedem Bürger gewährt. Bezieht sich aber die Zahlung auf hilfsbedürftige Individuen, so gehen diese nicht in das Subventionsvolumen ein.
Werden Produktionszweige gefördert, so kann das sinnvoll sein, wenn diese den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand steigern. Hierbei wird nicht geprüft, ob die Finanzhilfe im einzelnen begründet ist. Dieser Tatbestand wir vielmehr nur unterstellt. Wie zum Beispiel bei dem Einsatz von öffentlichen Mitteln im Ausbildungs- und Grundlagenforschungssektor. Lediglich die Zuschüsse, die an konsumtiv ausgerichteten Schulungseinrichtungen fließen, werden als Subvention erfasst. Steuervergünstigungen fließen bei den Wirtschaftsinstituten als Steuermindereinnahmen in den Subventionsbericht ein.
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- Arbeit zitieren
- Frank Ruhig (Autor:in), 2001, Subventionen zur Förderung der sektoralen Strukturpolitik - Pro und contra, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1388