In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich zuerst mit der Entstehung der Europäischen Union, deren Aufbau, den Organen der EU sowie deren Zielsetzungen, bevor ich mich anschließend genauer mit der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union auseinandersetze. Als Quellen für meine Recherche dienten mir Monografien und Handbücher renommierter Wissenschaftler, aber auch zuverlässige Internetquellen, da diese aufgrund ihrer höheren Aktualität einen besonderen Reiz darstellten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entstehung
1. Entstehung der EU
2. Aufbau der EU
3. Organe der EU
3.1 Der Europäische Rat
3.2 Der Rat der EU
3.3 Die Kommission
3.4 Das Europäische Parlament
3.5 Der Europäische Gerichtshof
3.6 Der Europäische Rechnungshof
4. Grobziele der EU
III. Wirtschaftspolitik
5. Binnenmarkt
5.1 Der freie Warenverkehr
5.2 Der freie Personenverkehr
5.3 Der freie Dienstleistungsverkehr
5.4 Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr
6. Die Europäische Währungsunion und die EZB
6.1 Organe der EZB
6.1.1 Der EZB - Rat
6.1.2 Das EZB - Direktorium
6.1.3 Der erweiterte Rat der EZB
6.2 Aufgaben und Ziele der EZB
6.3 Instrumente der EZB
6.3.1 Offenmarktgeschäfte
6.3.2 Ständige Fazilitäten
6.3.3 Devisenmarktinterventionen
6.3.4 Mindestreserven
IV. Schlusswort
V. Quellenverzeichnis
I. Einleitung
Mittlerweile ist es 70 Jahre her, seitdem der größenwahnsinnige Führer und Kriegstreiber Adolf Hitler mit dem Überfall auf Polen am 1.September 1939 den 2.Weltkrieg begonnen hatte. Es folgten 6 lange Jahre der Vernichtung und Zerstörung, nicht nur in Europa, sondern auch in der ganzen Welt. Nach der Niederlage des Deutschen Reichs und der bedingungslosen Kapitulation am 8.Mai 1945 lag Europa in Schutt und Asche. Um ein derartiges Szenarium ein für allemal zu verhindern schmiedeten die führenden Politiker Europas den Plan, eine Union der europäischen Staaten zu bilden, welche für dauerhaften Frieden im Kontinent sorgen sollte. Nun, im 21. Jahrhundert, kann man sagen, dass dieses Ziel des dauerhaften Friedens in Europa sicherlich erreicht wurde. Jedoch wurde nicht nur der Frieden gesichert, vielmehr entstand eine Union der europäischen Staaten, welche in einer Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Bereichen, koordiniert durch die Europäischen Gemeinschaften, harmoniert und zusammenarbeitet. Nachweislich sind der Wohlstand und die Prosperität in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angestiegen. Auch der gemeinsame europäische Binnenmarkt und die Einführung einer gemeinsamen Währung erleichterten das Zusammenleben in Europa um ein Vielfaches. In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich zuerst mit der Entstehung der Europäischen Union, deren Aufbau, den Organen der EU sowie deren Zielsetzungen, bevor ich mich anschließend genauer mit der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union auseinandersetze. Als Quellen für meine Recherche dienten mir Monografien und Handbücher renommierter Wissenschaftler, aber auch zuverlässige Internetquellen, da diese aufgrund ihrer höheren Aktualität einen besonderen Reiz darstellten.
II. Entstehung
1. Entstehung der EU
In den Jahrhunderten vor den Grausamkeiten des Ersten Weltkriegs, waren die Nationalstaatlichkeit und die Souveränität der jeweiligen Länder in Europa die Ausgangslage aller politischen Entwicklungen. Eine Union der einzelnen Nationalstaaten Europas, welche auf vertraglicher Grundlage bestehen sollte, wurde nicht für notwendig erachtet. Erst nach den Wirren und den Zerstörungen des Ersten Weltkriegs wurden erste Modelle einer Zusammenführung der europäischen Staaten erarbeitet. Bereits im Krisenjahr 1923 forderte der österreichische Graf Coudenhove-Kalergie und dessen Paneuropäische Bewegung die Schaffung der „Vereinigten Staaten von Europa“. 1929, im Jahr der Weltwirtschaftskrise, unterbreitete der damalige französische Außenminister Aristide Briand den Regierungen Europas den Vorschlag, im Rahmen des Völkerbundes eine europäische Union zu gründen. Jedoch scheiterten diese Pläne an der Übermacht der nationalistischen und imperialistischen Interessen der europäischen Staaten. Die einzelnen Länder fürchteten zu sehr einen Souveränitätsverlust und stellten sich somit gegen die Einigungsideen des französischen Außenministers.[1] Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, welcher nahezu 60 Millionen Menschen das Leben kostete, waren die europäischen Länder bereit, aus Entwürfen politischen Ernst zu machen. Jedoch zeichneten sich die Konturen des heutigen Europas noch keineswegs ab. Die Debatten reichten von einem europäischen Bundesstaat, bis hin zu einem Bund souverän bleibender europäischer Staaten. Die Gründungsväter der europäischen Integration, der französische Staatsmann Jean Monnet und der französische Außenminister Robert Schumann, legten bereits 1950 mit dem Konzept der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) einen wichtigen Grundstein für eine europäische Union. Die französischen und deutschen Schlüsselindustrien in den Bereichen Kohle und Stahl sollten fortan einer supranationalen Verwaltung unterstellt werden. Wichtige Industriebereiche sollten der nationalen Verfügung entzogen und Deutschland sollte wirtschaftlich so eng mit den westeuropäischen Staaten verbunden werden, dass keine kriegerischen Konflikte mehr entstehen könnten. Die Errichtung der EGKS im Jahre 1952 wird als Beginn der heutigen Europäischen Union (EU) gesehen. Eine weitere wichtige Etappe in der Geschichte der Europäischen Union stellte das Projekt der BENELUX[2] - Staaten dar, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu errichten. Auf Grundlage eines Berichtes, welcher vom belgischen Außenministers Paul-Henri Spaak erstellt wurde, unterzeichneten im Jahre 1957 die 6 EGKS Staaten Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg und Niederlande in Rom den Vertrag zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG; später: EG) und den Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Beide Verträge traten Neujahr 1958 in Kraft.[3] 1972 bekundeten die Staats- und Regierungschefs ihre Absicht, die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedsstaaten in eine Europäische Union umzuwandeln. Im Jahre 1976 wurden Grundlinien entwickelt, nach denen sich die Europäische Union entwickeln und ausrichten sollte. Die, 1986 in Den Haag unterzeichnete, Einheitliche Europäische Akte (EEA) verbindet die drei europäischen Gemeinschaften und alle Formen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit. Des Weiteren wurde den Organisationsformen das Ziel gesetzt, gemeinsam zu Fortschritten beizutragen, die den Weg zur Europäischen Union fördern.[4] Mit ihrem in Kraft treten 1987 ist die EAG Bestandteil des rechtlichen Fundaments der späteren Europäischen Union. 1990 wurden in Rom durch die Staats- und Regierungschefs der europäischen Gemeinschaften zwei Regierungskonferenzen einberufen. In der einen wurden die nötigen Maßnahmen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion erarbeitet und in der anderen wurde sich den zu überwindenden Problemen, bei der Verwirklichung einer Politischen Union, angenommen. Im Vertrag von Maastricht, welcher 1992 von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, sind die Ergebnisse beider Regierungskonferenzen niedergelegt. Durch den Maastricht Vertrag, auch EU-Vertrag genannt, wurde die Europäische Union als solche gegründet. Als Grundlage der Europäischen Union wirken die Europäischen Gemeinschaften, ergänzt durch die Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten in den Bereichen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und dem Bereich Justiz und Inneres (ZBJI). Da einige institutionelle Fragen im Vertrag von Maastricht nicht ausreichend gelöst wurden, kam es 1997 zur Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam. Insbesondere wurden im Bereich Justiz und Inneres Fortschritte erzielt, da dieser bis auf die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) ausgebaut wurde. Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurde ausgeweitet und eine zusätzliche Stärkung des Europäischen Parlaments erfolgte. Im Jahre 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft. Durch diesen sollten die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Einrichtungen der Europäischen Union geschaffen werden. Neu geregelt wurden u.a. die künftige Zusammensetzungen einer verkleinerten Kommission, die Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament und die Anzahl der Sitze im Ausschuss der Regionen und im Wirtschafts- und Sozialausschuss. Jedoch konnte der Vertrag aufgrund des Kompromisscharakters seiner Inhalte viele Problemfelder nur unbefriedigend lösen. Die EGKS, welche im Jahr 2002 ihr 50. Jubiläum feierte, hörte in selbigem Jahr auf zu bestehen, lebt aber in der Europäischen Gemeinschaft weiter. Zum 1. Mai 2004 kam es zur bis dahin größten Erweiterung der EU. In der sogenannten Osterweiterung traten 10 neue Mitgliedsstaaten in die Europäische Union ein.[5] Nach mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU unterzeichneten die europäischen Staatschefs am 13.Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon. Dieser ersetzt die bestehenden Verträge nicht jedoch, sondern ändert sie lediglich ab. Durch den Vertrag von Lissabon erhält die EU den rechtlichen Rahmen, der notwendig ist um künftige Herausforderungen zu meistern und auf die Bedürfnisse der europäischen Bürger eingehen zu können. Der Vertrag sieht ein demokratischeres und transparenteres Europa vor. Die Bürger sollen mehr Mitspracherechte besitzen und leichter Einsicht in die Vorgänge der EU nehmen können. Dadurch will die Europäische Union Popularitätsverluste und Misstrauen bei den Bürgern kompensieren und vermindern. Des Weiteren soll durch dieses Vertragswerk eine größere Effizienz der EU erreicht werden. Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln sollen vereinfacht und die Institutionen schlanker, aber moderner gemacht werden. Zusätzlich sieht der Vertrag von Lissabon vor, dass die Rechte und Werte, die Freiheit, die Solidarität und die Sicherheit innerhalb der EU gestärkt und beschützt werden. Zudem soll durch die Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der Europäischen Union ein „Europa als Global Player“ entstehen. Somit sollen insbesondere Beziehungen zu internationalen Partnern und Organisationen erleichtert und voran getrieben werden.[6] Zurzeit besteht de Europäische Union aus insgesamt 27 Mitgliedsstaaten. Aktuelle Beitrittskandidaten bilden sind Mazedonien, Kroatien und die Türkei.[7]
2. Aufbau der EU
Die Europäische Union Rahmen bildet den Rahmen für die drei unterschiedlichen Bereiche des Zusammenwirkens der Mitgliedsstaaten. Oftmals wird der Aufbau der EU durch die Metapher der „3 Säulen“ beschrieben. Die EU bildet in diesem Bild das gemeinsame Dach, welches durch die 3 Säulen gestützt wird. Jede Säule symbolisiert einen Bereich der Europäischen Union, wobei die erste Säule die einflussreichste und mächtigste Säule darstellt. Die erste Säule wird gebildet durch die Europäische Gemeinschaft (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die Europäische Atomgemeinschaft. Beide zusammen werden als Europäische Gemeinschaften bezeichnet, welche ebenfalls mit EG abgekürzt wird. Rechtlich handelt es sich hierbei um internationale Organisationen, die mit supranationalen Befugnissen versehen sind.[8] In der „1.Säule“ entfaltet die Europäische Union vor allem den Schwerpunkt ihrer rechtsetzenden und politischen Tätigkeiten. Aufgaben der Europäischen Gemeinschaften sind die Zollunion und der Binnenmarkt, die Agrarpolitik, die Strukturpolitik und due Handelspolitik der Europäischen Union. Zusätzlich setzen die Europäischen Gemeinschaften mit der Sozialpolitik oder auch Bereichen wie dem Verbraucherschutz und der Bildung innerhalb der EU auseinander. Die „2. Säule“ der EU bildet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, welche die Kooperation zwischen Staaten und Organisationen, die Friedenserhaltung, die Wahrung der Menschenrechte, die Verbreitung der Demokratie und Hilfe für Drittstaaten als Ziel hat.[9] Durch die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) soll schrittweise eine gemeinschaftliche europäische Verteidigungspolitik verwirklicht werden. Der Aufbau einer militärischen Eingreiftruppe, die sich in ständiger Bereitschaft befindet und flexibel und schnell bei Krisen und Konflikten eingesetzt werden kann, bildet das Herzstück der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird durch den Rat der EU gelenkt und gesteuert. Die „3.Säule“ stellt dir Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJSZ) dar. Eine schrittweise Verwirklichung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts innerhalb der EU soll verwirklicht werden. Vor allem die gemeinsame Bekämpfung der international organisierten Kriminalität, wie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel, Terrorismus, Geldwäscherei, Verbrechen an Kindern und Bestechlichkeit, aber auch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bilden wichtige gemeinsame Ziele der PJSZ. Als Mittel der PJSZ dienen u.a. Institutionen wie das europäische Polizeiamt EUROPOL, welches Koordinierung und Durchführung von Ermittlungsverfahren innerhalb der Mitgliedsstaaten erleichtert und unterstützt, aber auch ein europäischer Staatsanwalt mit Sitz in Luxemburg, welcher bei Vergehen, die die Finanzmittel der EU betreffen, dazu befugt ist vor den betroffenen Gerichten der Mitgliedsstaaten Anklage zu erheben.[10]
[...]
[1] Vgl. Borchardt, K.-D.: Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, Heidelberg, 1996, S.1-2.
[2] Kurzform für die Sammelbezeichnung der Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg.
[3] Vgl. Staudigl, Fritz, Ranacher, Christian: Einführung in das EU - Recht, Wien, 2007, S. 16-17.
[4] Vgl. Bieber, Haag, Epiney: Die Europäische Union - Europarecht und Politik, Baden-Baden, 2006, S.41
[5] Vgl. Ranacher, Staudigl: EU- Recht, S. 17-20.
[6] Vgl. http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm, Stand: 28.08.2009.
[7] Vgl. http://www.euro-anwaerter.de/ausblick.html, Stand: 30.08.2009.
[8] Vgl. Ranacher, Staudigl: EU- Recht, S.26-27.
[9] Vgl. Borchardt: Rechtliche Grundlagen, S. 363 ff.
[10] Ranacher, Staudigl: EU- Recht, S.26-32.
- Citation du texte
- Andreas Mayer (Auteur), 2009, Die Europäische Union mit dem Schwerpunkt Wirtschaftspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138202
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