Das Unterweisungsthema „Einspruchsfrist eines Bescheides berechnen“ ist lt. Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten vom 09. Mai 1996 in § 3 Nr. 6.1 Buchstabe e) dem Punkt „Abgabenordung – Fristen und Termine berechnen“ zuzuordnen.
Der Auszubildende durchläuft die dreijährige Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten.
Unter § 3 Nr. 6.1e) der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sollen Kenntnisse und Fertigkeiten über die Abgabenordnung im Allgemeinen und über die Berechnung von Fristen und Terminen im Speziellen vermittelt werden.
In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans ist unter anderem diese Ausbildungseinheit im ersten Ausbildungsjahr mit einer Dauer von vier bis sechs Monaten vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Thema der Ausbildungseinheit
2. Bezug zur Ausbildungsverordnung (Richt- und Groblernziele)
2.1 Richtlernziel
2.2 Groblernziel
3. Beschreibung der Ausgangssituation
4. Präzise Lernzielbeschreibung
4.1 Operational
4.2 Kognitiv
4.3 Affektiv
4.4 Psychomotorisch
5. Ausbildungsmethoden
5.1 Erste Stufe: Vorbereitung und Lehrgespräch
5.2 Zweite Stufe: Vormachen und erklären
5.3 Dritte Stufe: Nachmachen lassen
5.4 Vierte Stufe: Selbstständig ausführen lassen
6. Ausbildungsmittel
7. Gliederung der Lerninhalte
8. Sonstige Anmerkungen
9. 2Ablauf der Ausbildungseinheit
1. Thema der Ausbildungseinheit
Der Auszubildende soll lernen, selbstständig die Einspruchsfrist für neu im Büro eintreffende Finanzamtsbescheide zu berechnen.
2. Bezug zur Ausbildungsverordnung ÄRicht- und Groblernziel) Der Auszubildende durchläuft die dreijährige Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten.
Unter § 3 Nr. 6.1e) der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur
Steuerfachangestellten sollen Kenntnisse und Fertigkeiten über die Abgabenordnung im Allgemeinen und über die Berechnung von Fristen und Terminen im Speziellen vermittelt werden.
In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans ist unter anderem diese Ausbildungseinheit im ersten Ausbildungsjahr mit einer Dauer von vier bis sechs Monaten vorgesehen.
2.1 Richtlernziel:
Kenntnisse über die Abgabenordnung erlangen.
2.2 Groblernziel:
- Fristen und Termine berechnen
- Fristenkontrolle
- Die wichtige Bedeutung der Fristen kennen lernen
3. Beschreibung der Ausgangssituation
Der Auszubildende Peter Müller hat im Anschluss an seinen Schulabschluss der Höheren Handelsschule eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten begonnen. Der 18-jährige Auszubildende befindet sich im vierten Ausbildungsmonat des ersten Ausbildungsjahres. Er wird in einem Steuerbüro an seinem eigenen Arbeitsplatz ausgebildet und arbeitet mit dem Ausbilder in einem Büro. Der Auszubildende hat sich gut in die neue Situation des beruflichen Lebens eingefunden und sammelt immer mehr praktische Erfahrungen. Er hatte schon auf der Höheren Handelsschule einige wichtige Kenntnisse für diesen Beruf erlangen können. Die bisherige Ausbildungszeit war stark durch das Erlernen der beruflichen Grundlagen geprägt. Neben den Buchführungs- und Abschlusstechniken sind dem Auszubildenden auch erste Grundlagen aus dem Thema Abgabenordung vermittelt worden. Der Auszubildende zeigte bisher sehr viel Interesse für die Themen.
In dieser Ausbildungseinheit soll er lernen, wie die Fristen von Finanzamts-Bescheiden berechnet werden. Die Anleitung soll für die Berechnung der Einspruchsfrist erfolgen.
Diese Aufgabe wird regelmäßiger Bestandteil seiner Arbeit sein. Der Zeitaufwand ist unterschiedlich.
4. Präzise Lernzielbeschreibung
4.1 Operational
Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn der Auszubildende am Ende der Ausbildungseinheit die Einspruchsfrist der einzelnen Bescheide selbstständig berechnen kann.
4.2 Kognitiv
Der Auszubildende soll während der Ausbildungseinheit an vorhandene Kenntnisse anknüpfen können und sich die zum Lösen der Arbeitsaufgabe fehlenden Kenntnisse aneignen.
4.3 Affektiv
Der Auszubildende soll die Einsicht gewinnen, dass die Tätigkeit ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit erfordert. Außerdem ist eine hohe Genauigkeit unerlässlich.
4.4 Psychomotorisch
Der Auszubildende soll die Arbeitsmittel Bescheide, Abgabenordnung und Kalender fachgerecht handhaben und lesen können.
5. Ausbildungsmethode Än)
In der Ausbildungseinheit wird die 4-Stufen Methode mit einem Lehrgespräch kombiniert, wobei das Lehrgespräch nach der Vorbereitung geführt wird. Im Lehrgespräch können sehr gut kognitive Lernziele vermittelt werden, die Motivation und die Aufmerksamkeit werden außerdem gefördert. Der Auszubildende wird sofort aktiviert und kann mitarbeiten.
Mit dem Einstieg in die 2. Stufe der 4-Stufen Methode kann der Auszubildende das im Lehrgespräch Erlernte gleich praktisch umsetzen bzw. anwenden. Ihm wird gezeigt, was er vorher selber erörtert hat. In der 4. Stufe arbeitet der Auszubildende allein und so kann kontrolliert werden, ob das Lernziel erreicht wurde.
Eine weitere mögliche Methode, z.B. die Leittext-Methode, wäre auch denkbar. Allerdings halte ich meine gewählte Methode für sinnvoller. Die kognitiven Lernziele werden so deutlich besser erreicht.
5.1 1. Stufe: Vorbereitung und Lehrgespräch
Der Ausbilder wird sich, um aufkommende Fragen auch beantworten zu können, selbst gut auf die Unterweisung vorbereiten und dem Auszubildenden alle
benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen.
Der Ausbilder begrüßt den Auszubildenden freundlich und versucht eine angenehme, spannungsfreie und lernfördernde Situation herzustellen. Durch Motivation soll der Auszubildende zum Lernen angeregt werden. Danach kann man zum Thema der heutigen Unterweisung übergehen. Zuerst versucht der Ausbilder Vorkenntnisse und damit verbundene Kenntnislücken festzustellen und diese zu schließen.
In einem Lehrgespräch können vom Ausbilder die theoretischen Kenntnisse vermittelt werden und der Auszubildende kann gut auf das selbstständige Üben vorbereitet werden.
[...]
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- Roman Buchholz (Autor), 2009, Einspruchsfrist eines Bescheides berechnen (Unterweisung Steuerfachangestellte/r), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138089
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