Zahlreiche Pädagogen und Wissenschaftler haben sich bereits mit der Thematik der Gewalt im Zeichentrickfilm auseinander gesetzt. Helga Theunert und Bernd Schorb untersuchten unter Anderem die Wahrnehmungsweise von Vorschulkindern in Bezug auf gewalthaltige
Zeichentrickinhalte (vgl. 1996). Bernd Schneider befasste sich in seinen Studien mit den möglichen Konfliktlösungen in Zeichentrickfilmen (vgl. 1995). Ingrid Paus-Haase durchleuchtete die Heldenfiguren in Zeichentrickfilmen mit gewaltvollen Inhalten (vgl. 1992). Sie alle beschäftigen sich mit der Wirkung von Gewalt auf Kinder im Zeichentrickfilm. Allerdings bleiben sie relativ oberflächlich, wenn es um die konkrete Gewaltdarstellung geht.
Eine Ausnahme bildet dabei Claudia Rathmann, die in ihrer Analyse sowohl auf inhaltliche als auch formale Aspekte der Gewaltdarstellung beim Zeichentrickfilm eingeht (vgl. 2004).
Allerdings liegt der Fokus ihrer Analyse lediglich auf „lustigen Cartoons“. Vergleicht man die Hauptaussagen bezüglich der dargestellten Gewalt in Zeichentrickfilmen der genannten Arbeiten, dann lassen sie sich in zwei Punkten zusammenfassen:
1. Gewalt im Zeichentrickfilm ist stets gerechtfertigt
2. Gewalt im Zeichentrickfilm bleibt stets folgenlos
Unbestritten sind diese zwei angeführten Punkte die wichtigsten Eigenschaften von Gewalt im Zeichentrickfilm. Allerdings gibt es unterschiedliche Rechtfertigungen und Motive, genauso
wie es unterschiedliche Formen und sogar Funktionen von Gewalt in Zeichentrickfilmen gibt. Hoefer nennt z.B. die Faszination als eine mögliche Funktion von Gewalt im Zeichentrickfilm. Dadurch werden bereits die Kleinsten an das Fernsehprogramm gebunden
und somit zu Opfern der Werbeindustrie (vgl. 1995, 246). Vollbrecht führt als weitere Funktion auch Angstbewältigung auf (vgl. 2001, 169). Es wird sich zeigen, dass Gewalt im Zeichentrickfilm durchaus auch pädagogische
Funktionen einnimmt, um damit Normvorstellungen und Regeln der Gesellschaft zu verdeutlichen. Entscheidend ist dabei auch die Darstellungsweise, die mit dem Inhalt Hand in
Hand einhergehen muss, damit eben unerwünschte Wirkungen bei den Rezipienten ausbleiben. In dieser Arbeit wird versucht unter die Oberfläche von „gerechtfertigt und folgenlos“ vorzudringen, und mehr auf die inhaltlichen und formalen Aspekte der
Gewaltdarstellung in Zeichentrickserien1 einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Definition von Gewalt im Zeichentrickfilm
3. Analyse
3.1 Vorerwartungen
3.2 Formen und Funktion von Gewalt im Zeichentrickfilm
3.2.1 Gewalt als Streich, Spiel, Blödelei
3.2.2 Gewalt als gerechte Strafe für den Bösen
3.2.3 Gewalt als Ausdruck von Unvermögen
3.2.4 Gewalt als Strafe für Unvermögen
3.2.5 Gewalt in Form von sportlichen Aktivitäten
3.2.6 Funktionen von Gewalt im Fokus
3.3 Vertrautes Umfeld aber doch ganz anders
3.4 Inszenierung der Gewaltakte und ihre Folgen
3.4.1 Auf audiovisueller Ebene
3.4.2 Auf rein akustischer Ebene
3.5 Komik als Resultat der Inszenierung
4. Schlussbetrachtung
5. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Zahlreiche Pädagogen und Wissenschaftler haben sich bereits mit der Thematik der Gewalt im Zeichentrickfilm auseinander gesetzt. Helga Theunert und Bernd Schorb untersuchten unter Anderem die Wahrnehmungsweise von Vorschulkindern in Bezug auf gewalthaltige Zeichentrickinhalte (vgl. 1996). Bernd Schneider befasste sich in seinen Studien mit den möglichen Konfliktlösungen in Zeichentrickfilmen (vgl. 1995). Ingrid Paus-Haase durchleuchtete die Heldenfiguren in Zeichentrickfilmen mit gewaltvollen Inhalten (vgl. 1992). Sie alle beschäftigen sich mit der Wirkung von Gewalt auf Kinder im Zeichentrickfilm. Allerdings bleiben sie relativ oberflächlich, wenn es um die konkrete Gewaltdarstellung geht. Eine Ausnahme bildet dabei Claudia Rathmann, die in ihrer Analyse sowohl auf inhaltliche als auch formale Aspekte der Gewaltdarstellung beim Zeichentrickfilm eingeht (vgl. 2004). Allerdings liegt der Fokus ihrer Analyse lediglich auf „lustigen Cartoons“.
Vergleicht man die Hauptaussagen bezüglich der dargestellten Gewalt in Zeichentrickfilmen der genannten Arbeiten, dann lassen sie sich in zwei Punkten zusammenfassen:
1. Gewalt im Zeichentrickfilm ist stets gerechtfertigt
2. Gewalt im Zeichentrickfilm bleibt stets folgenlos
Unbestritten sind diese zwei angeführten Punkte die wichtigsten Eigenschaften von Gewalt im Zeichentrickfilm. Allerdings gibt es unterschiedliche Rechtfertigungen und Motive, genauso wie es unterschiedliche Formen und sogar Funktionen von Gewalt in Zeichentrickfilmen gibt. Hoefer nennt z.B. die Faszination als eine mögliche Funktion von Gewalt im Zeichentrickfilm. Dadurch werden bereits die Kleinsten an das Fernsehprogramm gebunden und somit zu Opfern der Werbeindustrie (vgl. 1995, 246). Vollbrecht führt als weitere Funktion auch Angstbewältigung auf (vgl. 2001, 169).
Es wird sich zeigen, dass Gewalt im Zeichentrickfilm durchaus auch pädagogische Funktionen einnimmt, um damit Normvorstellungen und Regeln der Gesellschaft zu verdeutlichen. Entscheidend ist dabei auch die Darstellungsweise, die mit dem Inhalt Hand in Hand einhergehen muss, damit eben unerwünschte Wirkungen bei den Rezipienten ausbleiben. In dieser Arbeit wird versucht unter die Oberfläche von „gerechtfertigt und folgenlos“ vorzudringen, und mehr auf die inhaltlichen und formalen Aspekte der Gewaltdarstellung in Zeichentrickserien1 einzugehen. Im Optimalfall gibt diese Arbeit eine Orientierung, die aufzeigt, welche Mittel notwendig sind, um einen gewalthaltigen Zeichentrickfilm für Kinder im täglichen Nachmittagsprogramm anbieten zu können.
2. Definition von Gewalt im Zeichentrickfilm
Mediengewalt beinhaltet viele Formen und Ausprägungen. Gewalt im Zeichentrick ist nur eine davon. Inwieweit also Zeichentrickgewalt mit den restlichen Formen von Mediengewalt verglichen werden kann, lässt sich aus einem Gutachten der Gewaltkommission von Kepllinger und Dahlem (1990, 383 ff.) folgern.
Unter der Gewaltdarstellung in den Medien im engeren Sinn verstehen sie eine verbale oder optische Präsentation physischer oder psychischer Gewalt. Davon grenzen sie gewaltlegitimierende Darstellungen im weiteren Sinn ab. Damit meinen sie die Präsentation von Verhaltensweisen, Einstellungen und Meinungen, die nicht unbedingt gewaltsam sind, jedoch die Entstehung von Gewalt bewirken können. Hierzu gehören Negativstereotype von Minderheiten, dehumanisierende Charakterisierungen von Gegnern und Konflikten, die nur noch gewaltsame Lösungen sinnvoll erscheinen lassen. Außerdem unterscheiden sie Darstellungen realer und fiktionaler Gewalt. Reale Gewalt ist die Präsentation von Verhaltensweisen, die physische oder psychische Schädigungen beabsichtigen bzw. bewirken. Im Gegensatz dazu geben fiktionale Gewaltdarstellungen diese Schädigungen nur vor. Schließlich wird noch zwischen natürlichen Gewaltdarstellungen d.h. realistischen Präsentation (Realfilm) von Gewaltakten und künstlichen Gewaltdarstellung d.h. artifizielle Präsentation (Zeichentrickfilm, Computeranimation…) unterschieden.
Folglich stellen natürliche Darstellungen realer Gewalt die extremste Form von Mediengewalt dar. Die Gewaltdarstellungen im Zeichentrickfilm hingegen weisen die unauffälligste Form von Mediengewalt auf. Laut Kepplinger/Dahlem sind sie „lediglich“ künstliche Darstellungen fiktionaler Gewalt.
Doch selbst der Begriff „Gewalt“ kann sehr weit gefasst werden und Bedarf deshalb einer gezielten Abgrenzung. Eine Definition hierzu liefert Vollbrecht:
„In einer engen Definition lässt sich Gewalt verstehen als ein subjektiver Akt der bloßen physischen Beschädigung oder ein Angriff auf Leib und Leben (mit dem Töten als extremster Form), der eben diese Konsequenzen intendiert“ (2001, 166).
Vollbrechts Definition allerdings müsste laut Schneider um zwei Punkte erweitert werden, da hier die Rede von Mediengewalt und insbesondere von fiktionaler Gewalt ist. Die Schädigungen treten durch die dargestellten Handlungen nie ein, sondern werden lediglich nur dargestellt (vgl. 1995, 120). Außerdem berücksichtigt Vollbrecht lediglich physische Gewalt2. Psychische Gewalt3 lässt er dabei völlig außer Acht. Schneider definiert medienspezifische Gewalt folgendermaßen:
„Gewalt ist eine absichtlich ausgeführte Handlung gegenüber einer Figur (oder Sache), von der angenommen werden kann, dass sie eine reale Person (oder Sache) physisch oder psychisch schädigen würde“ (1995, 121).
Beschäftigt man sich jedoch mit Gewalt im Zeichentrickfilm, muss zusätzlich beachtet werden, dass die Aggressoren gezeichnete Phantasiegebilde sind, die zwar anthropomorphisiert sind, letztlich aber nicht den gleichen Gesetzen unterliegen, wie reale Lebewesen. In der fiktionalen Welt der Zeichentrickserie ist somit alles möglich. In besonderer Weise gilt dies für die dargestellte Gewalt. Diese ist ganz selbstverständlich in den Alltag des Zeichentrickgeschehens miteingebunden und wird ebenfalls von Figuren praktiziert, die kein Bewusstsein besitzen4. Gewalt geschieht im Zeichentrickfilm eher beiläufig. Oft als Ergebnis einer Folge von unglücklichen Ereignissen. Dabei stellt sich nicht die Frage nach Schuld und Sühne. Im Vordergrund steht viel mehr der Akt der Beschädigung, welcher von einem neutralen Gesichtspunkt aus gesehen wird (vgl. Rathmann 2004, 81).
Um also das volle Maß an Gewalt im Zeichentrickfilm in einer Definition erfassen zu können, die als Basis der Analyse im Punkt 3 dieser Arbeit fungieren soll, ist wiederum eine Erweiterung des Gewaltbegriffs Schneiders von Nöten. Dieser muss die speziellen Eigenschaften des Trickfilms innehaben, d.h. jedes animierte Objekt kann zum Auslöser von Gewalt werden und handelt dabei nicht zwangsläufig intendiert. Zu beachten sind zudem solche Schädigungen, die ohne das aktive Eingreifen eines Aggressors zustande kommen können. Vor dem Hintergrund dieser genrespezifischen Besonderheiten formuliert Rathmann folgende Arbeitsdefinition:
„Als Gewalt werden alle Verhaltensweisen sowie unbeabsichtigte Ereignisse bezeichnet, durch die andere Menschen, Tiere und auch Gegenstände physisch und psychisch derartig verletzt und/oder zerstört werden, dass sie in ihrem seelischen und körperlichen Wohlbefinden, ihrer Funktion bzw. ihrem Aussehen beeinträchtigt sind (2004, 82).“
Rathmanns Definition unterscheidet sich also in drei wesentlichen Punkten von der Definition Schneiders:
1. Alles und jeder kann Aggressor bzw. Opfer eines Gewaltaktes werden.
2. Folglich muss ein Gewaltakt nicht bewusst ausgeführt werden.
3. Gewalt im Zeichentrickfilm bleibt längerfristig gesehen stets folgenlos und fordert keine Opfer. Das Töten als extremste Form von Gewalt fällt hier also weg.
3. Analyse
Ob eine Handlung als Gewalthandlung oder als normal angesehen wird, unterliegt der Deutung. Gewalt an sich existiert nicht (vgl. Volbrecht 2002, 164). Weder in den Medien noch in der Realität. Es sind Deutungsmuster der Gesellschaft, die darüber entscheiden, was als Gewalt angesehen wird und welche Gewalt positiv oder negativ sanktioniert oder gerechtfertigt5 ist. In unterschiedlichen sozialen Kontexten und sozialen Milieus existieren jeweils unterschiedliche Auffassungen darüber, was als Gewalt angesehen wird und was nicht. Darüber hinaus ist Gewalt stets in soziale Handlungen eingebunden. Neben Normen und Rechfertigungen gibt es immer auch Ursachen oder Motive für Gewalthandlungen, ebenso Folgen, die selbst wieder Gewalthandlungen sein können (ebd.). Spricht man von Mediengewalt, so spielen auch Genres bei der Gewaltwahrnehmung eine entscheidende Rolle, da sie die Vorerwartungen der Rezipienten steuern. Gewaltdarstellungen müssen daher immer im Rahmen der Erzähl- und Handlungskontexte gesehen und gedeutet werden.
Die Wahrnehmung und Interpretation einer Gewaltdarstellung wird also davon beeinflusst,
- welche Vorerwartungen beim Rezipienten bestehen;
- um welche Formen von Gewalt es sich handelt;
- wer Aggressor und wer Opfer der Gewalttat ist;
- wie die Gewalthandlung gerechtfertigt wird;
- in welchem Umfeld die Gewalthandlung spielt
- wie die Gewalthandlung inszeniert wird;
- wie realistisch die Darstellung ist;
- welche Folgen aus der Gewalttat resultieren;
- wie die Folgen dargestellt werden;
- ob eine ironische bzw. komische Distanzierung vorliegt;
Diese Einflussfaktoren bilden die Stellgrößen dafür, ob ein Medieninhalt in Bezug auf seine Gewaltinhalte als bedenklich bzw. unbedenklich eingestuft werden kann und welche Wirkungen dementsprechend auf die Rezipienten zu erwarten sind.
In den folgenden Kapiteln sollen genau diese Einflussfaktoren für den Zeichentrickfilm analysiert werden, um auf dieser Basis eine Aussage darüber treffen zu können, inwieweit die Gewaltinhalte von Zeichentrickfilmen für seine Zuschauer, in den meisten Fällen Kinder, geeignet sind. Dabei ist besonders zu beachten, dass vor allem beim Zeichentrickfilm ein Zusammenspiel von inhaltlichen und formalen Faktoren notwendig ist, um eine Entschärfung des gewalttätigen Inhalts in dem Maße zu erreichen, damit dieser für Kinder ohne Weiteres angeboten werden kann. Aus diesem Grund wird es im Folgenden auch keine absolute Trennung von Inhalt und Form geben. Form und Inhalt können vielmehr wie zwei Zahnräder betrachtet werden, die in einander übergreifen und damit einen Legitimationsmotor in Bewegung setzen.
3.1 Vorerwartungen
„Es ist durchaus möglich, dass Rezipienten z.B. fiktionale Massaker oder einen Mord im Zeichentrickfilm kognitiv als starke Gewalt identifizieren, aber soviel Abstand dazu besitzen, dass sie diese Szene affektiv nicht als besonders schrecklich oder schlimm erachten“(Früh zit. N. Rathmann 1995, 184)
Während Film und Fotografie, aufgrund ihrer Fähigkeit die Realität abzubilden, dem Betrachter den Eindruck einer realen Welt illusionieren, ist beim Zeichentrick schon aufgrund seiner Machart erkennbar, dass es sich nicht um Realität handeln kann, unabhängig davon, wie realistisch die Darstellungen auch sein mögen (vgl. Dolle-Weinkauf 2007, 127). Dementsprechend harmlos sind auch die Vorwartungen bezüglich der Inhalte, die in ihnen dargestellt werden. Diese Tatsache beeinflusst die Wahrnehmung enorm. Bunte Farben in Kombination mit runden Formen werden als ein Zeichen für Harmlosigkeit gesehen und erlauben dadurch schon von vornherein mehr Gewaltaktionen. Man sieht die Aktionen gewissermaßen durch eine „rosarote Brille“ und diese wirkt, solange die Inhalte und Darstellungsweisen eine gewisse Legitimationsgrenze nicht überschreiten. Hierbei spielt auch der Vorspann jeder Zeichentrickserie bereits eine wichtige Rolle. Dieser bildet den Rahmen einer jeden Zeichentrickserie und beinhaltet meist bereits Bilder aus Szenen der jeweiligen Serie. So wird der Zuseher bereits auf Anhieb mit dem gewalttätigen Inhalt konfrontiert, allerdings in anderer Form. Der Rezipient kann sich also darauf einstellen, mit welchen visuellen Eindrücken er es in den nächsten Minuten zu tun bekommt. Ein Mittel, das einen „Überraschungseffekt“ vermeidet, der in den meisten Fällen dazu führt, dass eine Gewalthandlung intensiver wahrgenommen wird. Daran schließt sich ebenfalls auch die Erzählstruktur der Cartoons an. Diese ist meist bekannt und vorhersehbar, da sie sich immer wieder in gleicher Weise darstellt. Auch die Erzählperspektive ist in Zeichentrickserien in der Regel auktorial und der Handlungsverlauf ist meist voraussagbar. Der Zuschauer ist den Figuren in der Handlung also stets einen Schritt voraus. Womit der Spannungsaufbau auf bewusste Weise vermieden wird.
[...]
1 Ausgangspunkt der Analyse sind Zeichentrickserien die im täglichen Nachmittagsprogramm im deutschen Fernsehen anzutreffen und laut FSK für Kinder bis 12 Jahren geeignet sind.
2 Töten; Verletzen; Schmerzen zufügen etc.
3 Drohen mit physischer Gewalt gegenüber der Figur; Drohen mit physischer Gewalt gegenüber Dritten; Verbale Attacken etc.
4 Nichtmenschliche Figuren z.B. Tiere, Sachen, Elemente
5 z.B. Notwehr
- Citation du texte
- Paul Lehmann (Auteur), 2009, Nicht nur gerechtfertigt und folgenlos, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138029
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