In der sich anschliessenden Seminararbeit werde ich auf die Diskussionen über das Tragen eines Kopftuchs und die Politisierung des Kopftuchs in Frankreich sowie in Deutschland eingehen. Zunächst wird zu klären sein, wie sich das Verhältnis von Kirche und Staat in Frankreich, wie auch in Deutschland darstellt. Um die aktuellen Beziehungen (zwischen Kirche und Staat) besser zu verstehen werde ich kurz auf die geschichtlichen Hintergründe in beiden Ländern eingehen. Der Umgang mit Ausländern, das heisst die Ausländerpolitik beider Staaten, spielt dabei eine tragende Rolle. Anschliessend werde ich mich mit den Reaktionen (gesellschaftlich wie auch politisch) auf das Kopftuch bzw. die kopftuchtragenden Musliminnen befassen. Dabei werden Gemeinsamkeiten wie auch Differenzen zwischen den beiden europäischen Staaten (Frankreich und Deutschland) ersichtlich werden. Es ist von Interesse zu fragen, wodurch diese Differenzen bzw. Gemeinsamkeiten entstanden sind und in wie weit sie sich heute auswirken. Gleichzeitig stellt sich die Frage welche Konsequenzen der unterschiedliche Umgang mit dem Kopftuch – als religiöses (und teilweise auch politisch gedeutetes) Symbol mit sich bringt. Abschliessend werde ich einen kurzen Überblick über die Selbstbeschreibung und Selbstdarstellung muslimischer Frauen geben.
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung – Darstellung der Thematik
2) Das Verhältnis von Kirche und Staat in Frankreich
i) Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds
ii) Aktuelle Situation
3) Das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland
i) Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds
ii) Aktuelle Situation
4) Wie wird in Frankreich mit dem Kopftuch umgegangen?
5) Wie wird in Deutschland mit dem Kopftuch umgegangen?
6) Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen Frankreich und Deutschland hinsichtlich
des Umgangs mit dem Kopftuch
7) Welche Folgen hat der unterschiedliche Umgang mit diesem religiösen Symbol? (Das Selbstbildnis muslimischer Frauen in Frankreich und in Deutschland)
9) Abschliessende Bemerkung
Literaturverzeichnis
1) Einleitung – Darstellung der Thematik
In der sich anschliessenden Seminararbeit werde ich auf die Diskussionen über das Tragen eines Kopftuchs und die Politisierung des Kopftuchs in Frankreich sowie in Deutschland eingehen. Zunächst wird zu klären sein, wie sich das Verhältnis von Kirche und Staat in Frankreich, wie auch in Deutschland darstellt. Um die aktuellen Beziehungen (zwischen Kirche und Staat) besser zu verstehen werde ich kurz auf die geschichtlichen Hintergründe in beiden Ländern eingehen. Der Umgang mit Ausländern, das heisst die Ausländerpolitik beider Staaten, spielt dabei eine tragende Rolle. Anschliessend werde ich mich mit den Reaktionen (gesellschaftlich wie auch politisch) auf das Kopftuch bzw. die kopftuchtragenden Musliminnen befassen. Dabei werden Gemeinsamkeiten wie auch Differenzen zwischen den beiden europäischen Staaten (Frankreich und Deutschland) ersichtlich werden. Es ist von Interesse zu fragen, wodurch diese Differenzen bzw. Gemeinsamkeiten entstanden sind und in wie weit sie sich heute auswirken. Gleichzeitig stellt sich die Frage welche Konsequenzen der unterschiedliche Umgang mit dem Kopftuch – als religiöses (und teilweise auch politisch gedeutetes) Symbol mit sich bringt. Abschliessend werde ich einen kurzen Überblick über die Selbstbeschreibung und Selbstdarstellung muslimischer Frauen geben.
Mein Ziel ist es, zu verdeutlichen wie sich aus zwei unterschiedlichen Systemen (Laizismus versus Neutralität in Religions- und Glaubensfragen) unterschiedliche Wege ergeben, um mit einem religiösen Symbol umzugehen. Diese Wege sind nicht gänzlich verschieden, sie weisen auch Gemeinsamkeiten auf, aber an entscheidenden Punkten weichen sie von einander ab.
So wird das hier zur Diskussion stehende Symbol des Kopftuchs in beiden Ländern mannigfach bewertet, behandelt, verstanden und interpretiert.
„Dass das Kopftuch unterschiedlich definiert und benutzt werden kann, entspricht der Wirklichkeit. Es gibt Frauen, die es auf Druck und unter dem Zwang seitens der Väter und Ehemänner tragen. Es gibt Gesellschaften, die diese Kleidung gesetzlich festlegen und Strafen auferlegen, wenn eine Frau sich nicht an diese Gesetzte hält. Für die Frauen, die das Kopftuch freiwillig tragen, gehört es zu den religiösen Pflichten, deren Erfüllung verbindlich ist. Sie sehen darin ihre Verantwortung vor Gott, ein bewusstes Leben zu führen, und den göttlichen Bestimmungen mit Liebe und Aufmerksamkeit zu folgen. Es gibt Frauen, die mit ihrer Kleidung ihre Zugehörigkeit und Identität ausdrücken. In dieser Kleidung kann auch der Protest gegen die intensive Vermarktung und Zurschaustellung des Körpers der Frau für wirtschaftliche Interessen ausgedrückt werden.“[1]
Religionswissenschaftlich interessant ist nicht nur der Grund für diese von einander abweichenden Standpunkte, sondern auch ihre Auswirkungen und Folgen.
Von Interesse erscheint mir zusätzlich, zu analysieren, in welcher Form der Entwurf bzw. die Darstellung eines fremden Gegenübers (die europäische emanzipierte Frau versus die kopftuchtragende Muslimin) erscheint und auf welche Weise dadurch gleichzeitig die eigene Identität definiert wird.
2) Das Verhältnis von Kirche und Staat in Frankreich
i) Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds
Frankreichs Umgang mit Religionsangelegenheiten beruht auf dem Prinzip der Laizität. Dieser Begriff ist in sich schon sehr facettenreich und kann vielfach gedeutet werden. Grundsätzlich geht es um die völlige Trennung von Staat und Kirche. Diese Separierung basiert auf dem Gedanken der strikten Trennung von Vernunft und Glaube, welcher ein Grundsatz der Französischen Revolution war. Die Religion soll eine reine und ausschliessliche Privatangelegenheit sein. So ist es jedem Bürger freigestellt, welche Religion (oder ob überhaupt irgendeine Religion) er ausüben möchte. Dieser Grundsatz entstand aus dem starken Gleichheitsverständnis und Gleichheitsbedürfnis, welches in Frankreich tief verankert ist. Der Staat kämpfte mehr als hundert Jahre gegen die Vormachtstellung der Kirche an, bis 1905 ein Gesetz zur absoluten Trennung von Staat und Kirche erlassen wurde.[2]
Das Prinzip der Laizität, wird an jenem Punkt seinem Namen bzw. seiner Definition nicht gerecht, an dem es nach einer homogenen Gesellschaft verlangt. Die Forderung nach einer homogenen, einheitlichen Gesellschaft – wie sie teilweise in Frankreich gestellt wurde und immer noch wird – führt zu einer Diskriminierung der von der Norm abweichenden Individuen. Eine solche, einheitliche Gesellschaft würde eine spezifische Doktrin entwickeln und hätte entsprechende Ähnlichkeiten mit einem religiösen System.
Im Falle Frankreichs wurde der Glaube an die Republik zu einer Art Zivilreligion stilisiert. Die Republik stand über allem und jedem, die christlichen Kirchen dagegen wurden aus dem Alltagsleben und der Öffentlichkeit nach Möglichkeit verdrängt.
Bedeutend für das Verständnis des Umgangs der Franzosen mit dem Kopftuch ist die Kolonial- (in der Vergangenheit) bzw. Integrationspolitik Frankreichs. Die große Anzahl in Frankreich lebender Maghrebs, Anhänger der islamischen Religion, erklärt sich aus den früheren Kolonien Frankreichs in Nordafrika. Diese Zuwanderer kamen nach Frankreich, um Existenzen zu gründen und ein neues Zuhause zu finden. Selbstverständlich brachten sie ihre Kultur und ihre Religion mit in die neue Heimat. Frankreich verfolgte und verfolgt das Ziel, die Einwanderer zu integrieren, aber unter der Voraussetzung, dass diese auch assimilierungswillig sind. Frankreich und die Franzosen akzeptieren die neuen „Bürger“ sobald sie sich den Franzosen und deren Sitten, Gepflogenheiten und Normen angeglichen haben. Nicht die kulturelle Differenz wird gewünscht und akzeptiert – sondern ein Angleichungsprozess auf Seiten der Immigranten. Sie sollen den Franzosen möglichst ähnlich sein und sich der französischen Art und Weise zu leben anpassen. Bezüglich der Religion fordert man von Immigranten nicht, dass sie zum Christentum oder einer anderen Religion übertreten, aber man erwartet, dass sie ihre Religion(meist der Islam) im Stillen, im Privaten und Verborgenen praktizieren.
Sehr Interessant ist, dass die Mehrzahl der Frauen, die zu Forschungszwecken zum Tragen des Kopftuchs befragt wurden, sich selbst als französisch bezeichnen. Diese Frauen, meist maghrebinischer Herkunft, nennen sich Französinnen und wollen auch von ihren Mitbürgern als solche erachtet werden. Die Hautfarbe spielt dabei für sie ebenso wenig eine Rolle, wie die Religion, der sie angehören. Sie möchten vollwertige Mitglieder der Gesellschaft sein. Durch diesen Wunsch entsteht ein Druck von Seiten der Gesellschaft auf diese Frauen, denn die Gesellschaft steht ihnen eine völlige Akzeptanz als „französische“ Mitbürgerinnen nur unter der Bedingung der Angleichung zu. Diese Frauen müssen den französischen Idealen und Normen entsprechen, um ihren Wunsch zu erfüllen. In Deutschland ist die soeben geschilderte Situation eine andere, wie noch ersichtlich werden wird.[3]
Schon an diesem Punkt kann eine Folgerung gezogen werden:
Durch die Forderung der französischen Gesellschaft nach Gleichheit, nach einer konformen Einheit, wird die Andersartigkeit der kopftuchtragenden Musliminnen besonders deutlich. Sie passt nicht ins Bild – sie weicht von der Norm am. So erklärt sich schon vom Denkansatz her die vehemente Ablehnung des Kopftuchs innerhalb Frankreichs. Diese Ablehnung ist bedeutend stärker ausgeprägt, als dies in Deutschland der Fall ist, worauf ich späterer noch genauer eingehen werde.
Frankreich war und ist nicht bereit eine neue Kultur bzw. neue kulturelle Strömungen innerhalb der Gesellschaft zu akzeptieren. Die Immigranten aus den Maghreb-Staaten werden sehr wohl geduldet, doch man verlangt von ihnen ihre Andersartigkeit abzulegen.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte, erscheint die hohe Anzahl der "banlieus" (besonders in Paris), die schon beinahe wie Gettos wirken, als logische Konsequenz der französischen Integrationspolitik, obwohl immer wieder versucht wird, durch Stadtplanung und soziale Wohnungsbauprogramme die bestehenden Situation zu entschärfen.
Kurz sollte das Verständnis der Institution Schule erläutert werden: Die französische Gesellschaft erachtet die Schule als einen Ort, als eine Institution an, an welchen den Kindern (den Bürgern von Morgen) die französischen Werte und Normen vermittelt werden. Überspitzt formuliert produziert die Schule also die bereits erwähnte Zivilreligion. Alle Kinder sollen dieselben Prinzipien erlernen um kulturelle Differenzen möglichst auszuschließen. So erklärt sich, dass Abweichungen – zum Beispiel bezüglich des Tragens religiöser Kleidung - in der Schule nicht geduldet werden. Das Kopftuch, welches manche Schülerinnen in Frankreich in der Schule tragen wollen, stellt eine solche Abweichung dar.[4]
ii) Aktuelle Situation
Aktuell stoßen kopftuchtragende Musliminnen zumeist auf Ablehnung und Diskriminierung. Besonders für französische Frauen sind die Kopftuchträgerinnen bezüglich ihres sozialen Status diskreditiert. Sie erachten sich selbst als westliche emanzipierte Frauen an und definieren die rückständigen, orientalischen Kopftuchträgerinnen als ihr Gegenteil. Dabei werden die Hintergründe des Kopftuch-Tragens sowie die Beweggründe zum Tragen eines Kopftuchs meist ausgeblendet.
Momentan ist es französischen Schülerinnen, Lehrerinnen und Studentinnen untersagt, ein Kopftuch zu tragen. (Das gilt nicht nur für „das“ Kopftuch, an öffentlichen Bildungsstätten ist es untersagt religiöse Symbole oder Kleidungsstücke – gleich welcher Art -zu tragen). Der Bildungsraum soll strikt von jeglichem religiösen Einfluss getrennt bleiben – ebenso ist ein Ineinandergreifen oder eine Vermischung von Religion und Politik unerwünscht.[5]
In Frankreich gibt es sowohl Gegner als auch Befürworter des Kopftuchverbots – wobei die Zahl jener, die dieses Verbot befürworten, weitaus größer ist.
Die Befürworter sehen im Kopftuch eine Gefahr und Provokation. Einerseits erkennt man einen Zusammenhang zwischen dem Tragen eines Kopftuchs und dem Islamismus (der als eine Bedrohung für die Demokratie beschrieben wird), und andererseits weist das Kopftuch auf die Unterordnung der Frau unter den Mann hin. Das heißt es ist – laut deren Aussagen – ein Zeichen der Unterdrückung und Diskriminierung der Frau.
Diese Argumente stellen grobe Verallgemeinerungen dar: Die Kopftuchträgerinnen werden zu einer uniformen Gruppe ohne Individualität, quasi „in einen Topf“ geworfen. Die einzelne Person und ihre Motivation sind nicht von Interesse. Die genannten Argumente spiegeln lediglich Vorurteile wieder, fundiert sind sie nicht. Die mangelnde Beschäftigung mit der fremden – aber zugleich innerhalb des Landes und der Gesellschaft präsenten - Kultur, lässt Vorurteile unüberprüft und begünstigt so ihre weitere Ausbreitung.
Nur wenige ergreifen das Wort im Namen der Kopftuchträgerinnen. Diese weisen vor allem darauf hin, dass man nicht allgemein festlegen könne, warum ein Kopftuch getragen werde, und vor allem könne man so etwas nicht bestimmen, ohne die Trägerinnen selbst zu Wort kommen zu lassen. Nach deren Meinung unterliegt das Kopftuch vielfältigen Deutungsmöglichkeiten – und damit gibt es mindestens genauso viele Beweggründe, warum ein Kopftuch getragen wird.
Es wird betont, dass die Art und Weise wie das Laizitätsprinzip von Befürwortern des Kopftuchverbots ausgelegt wird (das Verlangen nach einer homogenen, einheitlichen Gesellschaft, die ein hohes Maß an Zusammenhalt aufweist, und in welche sich der einzelne Bürger zum Gemeinwohl einzuordnen hat) nicht angebracht ist. Laizität müsse in der heutigen Zeit, so argumentieren sie, als das Recht der individuellen Selbstbestimmung und der Religionsfreiheit verstanden werden. Daher muss dem einzelnen auch das Recht zugestanden werden, seine Religion, auf die Art und Weise, die er für richtig hält, zu leben und zu praktizieren.[6]
Man kann die Befürworter und Gegner des Verbots als zwei Diskurse bzw. als zwei Fraktionen bezeichnen. Die eine Fraktion – welche eindeutig die Mehrheit stellt – dominiert das Bild Frankreichs im Umgang mit religiösen Symbolen und Kleidung, im speziellen dem Kopftuch, dagegen erscheint die Minderheiten-Fraktion als machtlos – auf politischer, wie auch auf gesellschaftlicher Ebene.[7]
3) Das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland
i) Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds
Die historische Entwicklung und die aktuelle Situation sind in Deutschland völlig anders. In der Bundesrepublik wurde bzw. wird das Kopftuch und die durch das Kopftuch vermeintlich entstandenen Probleme weitaus weniger diskutiert als dies in Frankreich der Fall war. Zunächst bot das Kopftuch keinen Anlass zum Gespräch, weder in Schulen und erst recht nicht im öffentlichen und privaten Leben. Erst mit dem Musterfall von Frau Fereshta Ludin in Baden-Württemberg wurde die Diskussion eingeleitet.
Vorweg muss auf einen grundsätzlichen Unterschied zwischen den Republiken Frankreich und Deutschland hingewiesen werden:
Frankreich wird zentralistisch regiert, Deutschland dagegen ist dem föderalen Prinzip verpflichtet. Die Gesetzte, welche in Frankreich auf Staatsebene erlassen werden, haben verbindliche Geltung für den ganzen Staat. In Deutschland dagegen sind die Zuständigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund aufgeteilt. Fragen, die das Bildungswesen betreffen, werden überwiegend auf Landesebene entschieden. Jedes Bundesland kann seine eigenen Gesetzte erlassen, die zwar für das gesamte Bundesland verbindlich sind, außerhalb dessen aber keine Gültigkeit haben. Der Bund selbst übt keine Bildungshoheit aus.
Ein weiterer nennenswerter Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland ist die Tatsache, dass Frankreich jegliche Art der Religion aus der Politik (damit auch aus der staatlichen Bildung) ausgeschlossen hat. Die Kirchen in Frankreich haben keinen Einfluss auf staatliche Schulen oder andere staatliche Institutionen.
In Deutschland greifen Religion und Politik ineinander. Die Kirchen unterstützen das Sozialwesen der Bundesrepublik und sind so durch den Staat dazu befugt Kirchensteuern einzunehmen. Die christlichen Kirchen haben eine eindeutige Vorrangstellung gegenüber anderen religiösen Gruppierungen.
„Manche Länder – wie etwa Frankreich und die Türkei, mit Abstrichen die USA – haben sich dem laizistischen Modell einer Trennung von Staat und Religion verschrieben. Deutschland hingegen gehört nicht dazu. Dies zeigt schon die Inkorporation der Weimarer Kirchenartikel in Art. 140 GG, die in vielfältiger Weise eine Verquickung von Staat und Religion vorsehen, indem sie beispielsweise Religionsgesellschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ermöglichen und die Erhebung der Kirchensteuer garantieren. Stellt man zudem die Garantie der Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach nach Art. 7 Abs. 3 GG in Rechnung, ist offensichtlich, dass die deutsche Verfassung dem laizistischen Bild einer „unüberwindlichen Trennungsmauer“ zwischen Staat und Religion nicht entspricht.“[8]
Diese Verflechtung von Staat und Kirche ist darauf zurückzuführen, dass Deutschland und seine Verfassung auf einem christlichen Erbe fundieren. Der Einfluss der christlichen Kirchen variiert unter den einzelnen Bundesländern. Bayern und Baden-Württemberg sind stark katholisch orientierte Bundesländer, Brandenburg oder Bremen dagegen hängen weitaus mehr dem Protestantismus an.
ii) Aktuelle Situation
Im Allgemeinen kann festgehalten werden, dass in Deutschland weitaus weniger scharf und weniger polemisch mit dem Kopftuch umgegangen wird, als in Frankreich.
Dort wird das Thema in den Medien und in der Öffentlichkeit sozusagen „zerrissen“, wohingegen in Deutschland das Thema nicht nur weniger häufig diskutiert wird, sondern die Argumente erscheinen hier auch als stichhaltiger und aussagekräftiger, als dies in Frankreich der Fall ist.
Der Streit ums Kopftuch orientierte bzw. orientiert sich maßgeblich an der deutschen Verfassung – in welcher die Neutralität in Religions- und Glaubensfragen einerseits gefordert, andererseits vom deutschen Staat garantiert wird. Diesen Grundwert der Neutralität führt man auf die christlich-abendländische Tradition, welche Deutschland zueigen ist, zurück. Die Neutralität wird dabei im Zusammenhang bzw. Zusammenspiel mit der christlich geprägten deutschen Gesellschaft gesehen.
In Deutschland, wie bereits erwähnt, wurde die Debatte mit einem Musterfall in Baden-Württemberg eröffnet. Dabei ging es im Besonderen um die Neutralität einer Lehrkraft. Der Grundwert der Neutralität wurde nicht von der gesamten Gesellschaft eingefordert – also Eltern, Schüler, Lehrer etc. – sondern bezog sich ausschließlich auf die angehende Beamtin Fereshta Ludin, welche damit auch gleichzeitig Repräsentantin des Staates werden wollte. Da sie den Status einer Staatsdienerin erhalten würde, sah man es als gerechtfertigt, von ihr eine neutrale Repräsentanz in Religions- und Glaubensfragen während ihrer Berufsausübung zu fordern.[9]
Diese in der Verfassung festgeschriebene Neutralität, dürfe nicht ausgerechnet von einer Beamtin untergraben werden.
Sieht man aber genauer und kritischer auf solche Argumente, wird ein eindeutiger Widerspruch erkenntlich:
Einerseits argumentiert man mit der zu gewährleistenden Neutralität in Glaubens- und Religionsfragen, andererseits beruft man sich ständig auf das christlich-abendländische Erbe, welches der deutschen Verfassung und der deutschen Gesellschaft zugrunde liegt. Konkreter noch werden die Präsenz und der Vorrang der christlich-abendländischen Tradition in den Landesverfassungen dargestellt. In diesen wird Bezug auf die „christlichen und abendländischen Kulturwerte“ genommen. Der dargestellte Widerspruch wird durch die Präsenz der christlichen Kirchen in Bildungseinrichtungen (christlicher Religionsunterricht, Schulgottesdienste, Kreuze in Klassenzimmern etc.) offenbar.
Die Befürchtung wurde laut, dass das Tragen eines Kopftuches (von Seiten einer Lehrkraft), zu einer möglichen Zurückdrängung des christlich-abendländischen Erbes führen würde.
Die Säkularität wird in Deutschland auf der Basis einer christlichen Vorstellung konstruiert und die Augen werden noch in zu breitem Ausmaß vor der bestehenden Pluralität der Kulturen und Religionen innerhalb der Gesellschaft verschlossen. Im Falle Deutschlands „zeichnet sich die Vorstellung einer Kontinuität zwischen Christentum und zeitgenössischem säkularen Verfassungsstaat ab.“[10]
[...]
[1] Haugg & Reimer, 2005, S. 26[Hamideh Mohagheghi – Ein Stück (Streit-)Stoff]
[2] (Oestreich, 2004, S. 174ff.)
[3] (Amir-Moazami, 2007, S. 238ff.)
[4] (Amir-Moazami, 2007, S. 52)
[5] (Oestreich, 2004, S. 175)
[6] (Amir-Moazami, 2007, S. 82ff.)
[7] (Amir-Moazami, 2007, S. 43-82)
[8] (Haugg & Reimer, 2005, S. 49 [Ute Sackofsky – Lehrerin mit Kopftuch])
[9] (Oestreich, 2004, S. 35 ff.)
[10] (Amir-Moazami, 2007, S. 110)
- Citar trabajo
- Lydia Haltenberger (Autor), 2009, Politik ums Kopftuch: Frankreich und Deutschland - ein Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137137
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