Während die Ehe als Rechtsinstitut seit jeher anerkannt ist und daher zahlreichen rechtlichen Regelungen unterworfen wird, stellt demgegenüber die nichteheliche Partnerschaft und Lebensgemeinschaft ein nicht wegdenkbares und weitaus häufiger auftretendes Realphänomen dar, das heute der Lebenswirklichkeit mehr entspricht als die eheliche Gemeinschaft. Die derzeit geltende Rechtslage bildet diese Lebensrealität jedoch kaum ab und trifft nur punktuell Regelungen betreffend die nichteheliche Lebensgemeinschaft (zB im Kindschafts- und Erbrecht). Die Diskussion um einen Regelungsbedarf im Hinblick auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht daher nach wie vor dahingehend fort, ob diese Form der Beziehung zumindest der Lebenswirklichkeit entsprechend gesetzlich abgebildet werden sollte.
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