In dieser Hausarbeit soll die Frage geklärt werden, welche Bedeutung der EU-Beitritt der acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Maltas und Zyperns für die EU-Innenpolitik, speziell für die Bereiche der Asyl-, Migrations- und Visapolitik, hat. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen eventuelle Schlüsse hinsichtlich des allgemeinen Fortgangs der EU-Integration als auch in näherer Zukunft bevorstehender Beitritte, beispielsweise Bulgariens, Rumäniens und der Türkei, gezogen werden. Als Grundlage der Arbeit werden die Beiträge von Peter-Christian Müller-Graff / Friedemann Kainer im Jahrbuch der Europäischen Integration 2003/2004, von Wilhelm Knelangen im Sammelband der EU-Osterweiterung sowie von Jörg Monar in der Pflichtlektüre unseres Seminars über die Europäische Union diskutiert.
Die Arbeit gliedert sich in vier, nach Sachblöcken unterteilte, Abschnitte: Im ersten Abschnitt wird als Grundlage und Ausgangspunkt zunächst das innenpolitische Konzept der Europäischen Union als ein „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ dargelegt. In den folgenden Kapiteln soll aufgezeigt werden, wie die EU-Erweiterung überhaupt mit dem Politikbereich des Innern zusammenhängt, welche Chancen und Probleme sich aus der Zehner-Erweiterung ergeben und welcher Reformbedarf schließlich daraus folgt.
Inhaltsverzeichnis
1.EINLEITUNG
2. GRUNDLAGE: DIE EU ALS RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
3. WELCHE BEDEUTUNG HAT(TE) DIE INNEN- UND JUSTIZPOLITIK FÜR DIE EU- ERWEITERUNG IM JAHRE 2004
3.1 WELCHE CHANCEN UND PROBLEME BARG UND BIRGT DIE ZEHNER-ERWEITERUNG 2004 FÜR DIE EU-INNEN- UND JUSTIZPOLITIK UND FÜR DIE BEITRITTSLÄNDER?
3.2 WELCHER KONKRETE REFORMBEDARF ENTSTEHT FÜR DIE EU DURCH DIE ERWEITERUNG?
4. FAZIT UND AUSBLICK
VERZEICHNIS VERWENDETER LITERATUR:
1.Einleitung
In dieser Hausarbeit soll die Frage geklärt werden, welche Bedeutung der EU-Beitritt der acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Maltas und Zyperns für die EU-Innenpolitik, spe-ziell für die Bereiche der Asyl-, Migrations- und Visapolitik, hat. Aus den gewonnenen Er-kenntnissen sollen eventuelle Schlüsse hinsichtlich des allgemeinen Fortgangs der EU-Integration als auch in näherer Zukunft bevorstehender Beitritte, beispielsweise Bulgariens, Rumäniens und der Türkei, gezogen werden. Als Grundlage der Arbeit werden die Beiträge von Peter-Christian Müller-Graff / Friedemann Kainer im Jahrbuch der Europäischen Integration 2003/2004, von Wilhelm Knelangen im Sammelband der EU-Osterweiterung sowie von Jörg Monar in der Pflichtlektüre unseres Seminars über die Europäische Union diskutiert.
Die Arbeit gliedert sich in vier, nach Sachblöcken unterteilte, Abschnitte: Im ersten Abschnitt wird als Grundlage und Ausgangspunkt zunächst das innenpolitische Konzept der Europäi-schen Union als ein „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ dargelegt. In den fol-genden Kapiteln soll aufgezeigt werden, wie die EU-Erweiterung überhaupt mit dem Politik-bereich des Innern zusammenhängt, welche Chancen und Probleme sich aus der Zehner-Erweiterung ergeben und welcher Reformbedarf schließlich daraus folgt. Abschließend wage ich auf der Grundlage der vorangegangenen Feststellungen einen kleinen Ausblick auf den Fortgang der EU-Integration im Bereich der Innen- und Justizpolitik als auch auf die anste-henden Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei.
2. Grundlage: Die EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Um verstehen zu können wie sich die Erweiterungsrunde von 2004 auf die Innenpolitik der Europäischen Union auswirkt, muss zunächst das innenpolitische Konzept Europas als ein gemeinsamer „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ dargelegt werden.
Im 1997 beschlossenen und 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurde erstmals das Ziel ausgegeben, die Europäische Union zu einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu machen. In diesem Zusammenhang wurde die Schengen-Zusammenarbeit, also die Abschaffung der Binnengrenzenkontrollen, die bisher außerhalb des rechtlichen Rahmens der EU praktiziert wurde, in den selbigen übernommen. Während die polizeiliche und strafjustitielle Zusammenarbeit im dritten Pfeiler der EU verblieb, wurden die Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik sowie die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen von der dritten in die erste Säule der EU überführt – sie wurden also vergemeinschaftet. Durch die damit, zumindest teilweise, neu zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsinstrumente, wie Verordnungen und Richtlinien, wurde ein erheblicher Effizienzgewinn gegenüber den bishe-rigen schwerfälligen, intergouvernementalen, ratifizierungspflichtigen Übereinkommen er-reicht.
In den folgenden Jahren wurde der in Amsterdam vorgegebene „Raum der Freiheit, der Si-cherheit und des Rechts“ näher definiert und teilweise umgesetzt. So wurde beispielsweise im Jahre 1998 im Wiener Aktionsplan festgelegt, dass Freiheit mehr bedeutet als nur den durch das Schengener Abkommen definierten freien Personenverkehr. Vielmehr schließt sie den Schutz vor Diskriminierung und Kriminalität sowie den Schutz der Grundrechte mit ein. Frei-heit und Sicherheit stehen somit nicht mehr im Gegensatz, beziehungsweise in einem Span-nungsverhältnis zueinander, sondern werden vielmehr miteinander verbunden. Die Grundrechtecharta der EU besagt zudem, dass „jede Person das Recht auf Freiheit und Si-cherheit hat“.1
Weitere wichtige Punkte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicher-heit und des Rechts sind im Einzelnen, im Bereich der Asylpolitik, die Umsetzung des Euro-dac-Abkommens, das die Einrichtung einer Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewer-bern vorsieht um Mehrfachanträge zu verhindern, die Schaffung von einheitlichen Flücht-lingsbestimmungen, darunter eine gemeinsame Definition des Begriffs „Flüchtling“ sowie Richtlinien, um für Schutzbedürftige ein Mindestmaß an Grundrechten und Sicherheit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Das Ziel lautet, ein gemeinsames Asylsystem auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zu errichten. Zu diesem Zweck wurden gemein-same Standards für die Abwicklung von Asylverfahren geschaffen. Außerdem besteht für den Fall eines massiven Zustroms von Flüchtlingen eine gemeinsame Finanzreserve.
Im Bereich der Visapolitik ist die Harmonisierung des Rechtsrahmens weit fortgeschritten: Sowohl die Verfahren zur Visa-Ausstellung als auch die nötigen Voraussetzungen für ihre Erteilung sind gemeinschaftlich geregelt. In diesem Zusammenhang wurde zudem eine Liste Staaten erstellt, die für die Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat ein Visum benötigen.
In der Einwanderungspolitik ist die Steuerung der Migrationsströme die übergeordnete Ma-xime. Um allerdings die Migrationsströme in die EU nicht nur rein restriktiv sondern auch konstruktiv zu lenken und um eine von Kritikern befürchtete „Festung Europa“ 2 zu verhin-dern, werden in bekannten Herkunftsländern demokratische Entwicklungen unterstützt sowie die Armut durch technische und finanzielle Hilfe bekämpft. Dadurch soll der Migrationsdruck auf die Europäische Union aktiv reduziert werden.
In den Herkunftsländern werden außerdem Infokampagnen über legale Einwanderung durch-geführt, um somit das Problem der illegalen Einwanderung und gleichzeitig das Schleppe-runwesen einzuschränken. Darüber hinaus bestehen gemeinsame Richtlinien bezüglich der Erteilung von dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen: „Voraussetzung dafür ist der rechtmä-ßige und fünf Jahre lang ununterbrochene Aufenthalt eines Drittstaatangehörigen in einem Mitgliedstaat.“ 3Die aus diesem Status folgende Rechtslage garantiert Drittstaatlern, dass sie in Bereichen wie dem Zugang zum Arbeitsmarkt und der sozialen Sicherheit wie EU-Bürger behandelt werden müssen. Im EU-Sondergipfel von Tampere (1999) und im Den-Haager-Programm (2004) wurde zudem festgelegt, dass Integration grundsätzlich darauf ausgelegt sein muss, Einwanderern EU-Bürgerrechte zuzuerkennen. Außerdem soll eine Maximierung der positiven Auswirkungen von Migration erreicht werden. In diesem Kontext steht auch die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung: Ein Migrant, der sich rechtmäßig in einem EU-Staat aufhält, darf mit einem mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel seine Familie im Aufnahmestaat zusammenführen. In diesem Zusammenhang wurde auch das ü-bergeordnete Ziel formuliert, dass „Integrationspolitik zum Dialog zwischen Kulturen beitra-gen und Ausgrenzung verhindern soll.“Besondere Bedeutung – vor allem im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung von 2004 und auch im Zusammenhang mit zukünftigen Erweiterun-gen – kommt dem Beschluss über eine gemeinsame Kontrolle des Zugangs zum „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu. Flankierende Maßnahme in diesem Bereich ist die Schaffung einer Europäischen Grenzschutzagentur, die die Außengrenzenüberwachung der Mitgliedstaaten koordiniert. Diese stellt neben Europol die zweite europäische polizeiliche Sicherheitsbehörde dar. Die besondere Bedeutung des gemeinsamen Außengrenzschutzes wird im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung von 2004 im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch diskutiert werden.
[...]
1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 6. <www.europa.eu.int/eur-lex/lex/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=celex:32000X1218(01):DE:HTML> Rev. 2005-09-24 Das Recht soll also das Element sein, „das die beiden Pole Sicherheit und Freiheit verbindet.“ 2)Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. In: e.public – das europa-magazin. Nr.24 11/2004. www.bundesregierung.de/E-magazines-,413.733500/e-magazine.htm?link=bpa_ezine Rev. 2005-09-25
2 Monar, Jörg: Die Entwicklung des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“: Perspektiven nach dem Vertrag von Amsterdam und dem Europäischen Rat von Tampere. In: Integration. 23. Jg. H.1. 2000. S.28.
3 Müller-Graff, Peter-Christian / Kainer, Friedemann: Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik. In: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hg.): Jahrbuch der Europäischen Integration. Bonn. 2004. S. 133.
- Citation du texte
- Alkimos Sartoros (Auteur), 2005, Die Auswirkungen der Erweiterungsrunde 2004 auf die Innen- und Justizpolitik der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136844
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