Globale Finanzmärkte wie wir sie heute kennen, entstehen auf den Säulen der
Grundfreiheiten innerhalb der EU. Die tragende Säule hierbei ist die
Kapitalverkehrsfreiheit. Diese lässt auch Möglichkeiten wie die
Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das Inland für
steuerliche Vorteile zu, die es in dieser Arbeit zu Beleuchten gilt. Ziel dieser Seminararbeit ist die kritische Hinterfragung der Möglichkeit der
Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das Inland vor dem
Hintergrund der Besteuerung. Sie soll das Procedere unter den Bedingungen
des deutschen Steuerrechts veranschaulichen und einen Einblick in die
entsprechenden Optionen geben.
Inhalt
Abbildungen
Quellen
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
1.2 Ziele dieser Arbeit
1.3 Vorgehensweise
2. Ausländische Einkünfte im Einkommenssteuerrecht
2.1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
2.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§1 Abs. 1, 4 EStG)
2.1.2 Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (§1 Abs. 2 EStG)
2.1.3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§1 Abs. 3 EStG)
2.1.4 Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
(§1a EStG)
2.2 Ausländische Einkünfte
2.3 Ermittlung der ausländischen Einkünfte
3. Holdingstrukturen
3.1 Begriff und Bedeutung
3.2 Besteuerung von Holdingstrukturen
3.3 Probleme bei der Besteuerung von Holdingstrukturen
3.4 Beurteilung der Besteuerung von Holdingstrukturen
4. Exemplarische Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das
Inland am Beispiel einer Holdingstruktur
5. Verlagerung von Einkünften in Steueroasen
5.1 Vorraussetzung für die Gewinnverlagerung ins Ausland
5.2 Außensteuergesetz
5.3 Berichtigung von Einkünften (§1 Abs. 5 AStG)
5.3.1 Geschäftsbeziehungen
5.3.2 Berichtigung von Einkünften (§1 Abs. 1 AStG)
5.3.3 Feststellung der Fremdenvergleichswerte (§1 Abs. 3 Satz 1-8 AStG)
5.4 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§§2–5 AStG)
5.4.1 Erweitert beschränkte Einkommenssteuerpflicht (§2 AStG)
5.4.2 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§§2–5 AStG)
5.4.3 Zwischengeschaltete Gesellschaften (§5 AStG)
5.5 Hinzurechungsbesteuerung (§§7–14 AStG)
5.6 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§18 AStG)
5.7 AStG und DBA (§20 AStG)
6. Kritische Würdigung
Anhang
Abbildungen
Abbildung 1: Exemplarische Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in
das Inland am Beispiel einer Holdingstruktur
Abbildung 2: Steuerliche Übersicht der Isle of Man)
Quellen
Abgabenordnung 2009 der Bundesrepublik Deutschland
Außensteuergesetz 2009 der Bundesrepublik Deutschland
Binding, Lothar; in: Paradiese in der Krise, Positionspapier zur Tagung „Die Politik der SPD und der Regierungskoalition gegen schädliche Steuerpraktiken“, Heinrich-Böll-Stiftung, 9. Juni 2009 http://www.boell.de/weltweit/europanordamerika/wirtschaft-6820.html (aufgerufen am 13.08.2009)
Einkommensteuergesetz 2009 der Bundesrepublik Deutschland
Frotscher, Gerrit; Internationales Steuerrecht; 3. Auflage 2009; Verlag C.H.Beck
Kessler, Wolfgang; die Euro-Holding, 1996, Verlag Beck München
London Consulting, Internationale Steuergestaltung: Isle of Man
http://www.london-consulting.org/isleofman.htm
(aufgerufen am 13.08.2009)
Wilke, Kay-Michael; Lehrbuch Internationales Steuerrecht; 9. Auflage 2009; Verlag NWB
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Globale Finanzmärkte wie wir sie heute kennen, entstehen auf den Säulen der
Grundfreiheiten innerhalb der EU. Die tragende Säule hierbei ist die Kapitalverkehrsfreiheit. Diese lässt auch Möglichkeiten wie die Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das Inland für steuerliche Vorteile zu, die es in dieser Arbeit zu Beleuchten gilt.
1.2 Ziele dieser Arbeit
Ziel dieser Seminararbeit ist die kritische Hinterfragung der Möglichkeit der
Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das Inland vor dem Hintergrund der Besteuerung. Sie soll das Procedere unter den Bedingungen des deutschen Steuerrechts veranschaulichen und einen Einblick in die entsprechenden Optionen geben.
1.3 Vorgehensweise
Am Beispiel der Holdingstrukturen der Kapitel 3. und 4. wird die komplexe
Vorgehensweise unter der Berücksichtigung der nationalen steuerlichern Aspekte der Kapitel 1. und 2. die Rückgängigmachung ausländischer Gewinneinkünfte in das Inland vereinfacht und anschaulich dargestellt. Die Grundvoraussetzungen dazu sollen in Kapitel 5. erläutert werden. Eine kritische Würdigung erfolgt dann abschließend in Kapitel 6.
2. Ausländische Einkünfte im Einkommenssteuerrecht
2.1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
2.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§1 Abs. 1, 4 EStG)
Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die einen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und nach dem Welteinkommensprinzip versteuert werden. (§1 Abs. 1 Satz 1 EStG)
2.1.2 Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (§1 Abs. 2 EStG)
Erweitert unbeschränkt steuerpflichtig sind z.B. Botschafts- oder
Konsularbeamte der BRD im Ausland. Allgemein sind also deutsche Auslandsbeamte gemeint.
2.1.3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag ( § 1 Abs. 3 EStG) Unbeschränkt Steuerpflicht auf Antrag sind Personen, die unter das
Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (EWR-Vertrag) fallen. Dazu zählen auch unbeschränkt Steuerpflichtige nach §1 Abs. 3 EStG verheiratete und unverheiratete Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
2.1.4 Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (§1a EStG)
Als unbeschränkt steuerpflichtig zählen auch verheiratete Personen mit EU bzw. EWR-Staatsangehörigkeit, wenn der Ehegatte und die ggf. gemeinsamen Kinder im EU bzw. EWR-Ausland wohnen.
2.2 Ausländische Einkünfte
Als ausländische Einkünfte sind zu bezeichnen:
a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§34d Nr. 1 EStG)
- Auslandsbelegenheit der bewirtschafteten Fläche
b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§34d Nr. 2 EStG)
- im Ausland belegene Betriebsstätte (§12 AO) oder dort ständiger Vertreter (§13 AO)
c) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§34d Nr. 3 EStG)
- Ausgeübt wird die selbstständige Arbeit dort, wo sich die ausübende Person physisch aufhält
- Verluste fallen nicht unter §2a Abs. 1 EStG
d) Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften (§34d Nr. 4 EStG)
- Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
e) Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§34d Nr. 5 EStG)
- Arbeitsortprinzip
- Ausübung auf tatsächlich physischem Gebiet des Staates
- Ausübungstatbestand hat Vorrang vor Verwertungstatbestand
- Einkünfte aus ausländischen öffentlichen Kassen
- keine Zahlungen inländischer öffentlicher Kassen für im Ausland ausgeübte Arbeit
f) Einkünfte aus Kapitalvermögen (§34d Nr. 6 EStG)
- Wohnsitz (§8 AO), Geschäftsleitung (§10 AO) oder Sitz (§11 AO) im Ausland
g) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§34d Nr. 7 EStG)
- unbewegliche Vermögen oder vermietete Sachinbegriffe im Ausland belegt
h) Sonstige Einkünfte (§34d Nr. 8 EStG)
2.3 Ermittlung der ausländischen Einkünfte
Zur Ermittlung der ausländischen Einkünfte sind die folgenden skizzierten Vorgehensweisen zu beachten:
a) Umrechnung
- die in ausländischer Währung ermittelten Gewinne sind nicht generell nach Stichtagsprinzip umzurechnen (Kursschwankungen)
- Tag der Gewinnrealisierung
b) Kursgewinne und Kursverluste
- wenn die Ermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt: Wechselkurs am Tag des Zuflusses
c) Währungsverluste am Dotationskapital
- Berücksichtigung des Währungsverlustrisikos
d) gewerbliche Einkünfte
- direkte Methode
- indirekte Methode
- Kapitalspiegelmethode
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