Diese Arbeit versucht darzustellen, an welche Pflichten betreffend Kulturgut Besatzungsmächte im Allgemeinen völkergewohnheitsrechtlich gebunden sind; der völkerrechtliche Stand des Kulturgutschutzes soll kritisch bewertet werden. Darüber hinaus wird die Besatzung der Palästinensischen Gebiete durch Israel, unter Einbeziehung des sogenannten IGH Mauergutachtens, exemplarisch in Bezug auf Kulturgutschutzpflichten beleuchtet. Dabei wird der Argumentation des IGHs folgend die Legalität der Siedlungen Israels in den Palästinensischen Gebieten sowie die Errichtung der israelischen Schutzmauer beurteilt, anhand Fallstudien wird der Einfluss dieser auf Kulturgüter dargestellt. Weiterer Gegenstand dieser Analyse ist die Befolgung von Pflichten, an die Israel in den Palästinensischen Gebieten gebunden ist sowie die Gewährleistung des Kulturgutschutz im Rahmen der UNESCO in den Palästinensischen Gebieten, insbesondere in der Altstadt Jerusalems. Schlussendlich stellt sich die im Lichte eklatanter Rechtsbrüche zwangsläufige Frage, wie die Implementierungsmechanismen, insbesondere der in der Altstadt Jerusalems greifende Reactive Monitoring Process der UNESCO, nachhaltiger durchgesetzt werden können bzw. welche Alternativen für die Staatengemeinschaft bestehen.
Inhalt
I. Einleitung und Erkenntnisinteresse
II. Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht bezüglich Kulturgutes, dargestellt am Beispiel Israels
1. Israel als Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebieten
2. Völkerrechtliche Pflichten einer Besatzungsmacht in Bezug auf Kulturgut
a) Definition von Kulturgut (Art. 1 Haager Konvention von 1954)
b) Respektierungspflicht (Art. 23 g, Art. 56 HLKO ; Art. 33, 53 viertes Genfer Abkommen von 1949; Art. 4 Abs. 1, 2, 4, 5 Haager Konvention von 1954 ; VGR: Regel 38, 39, 40a IKRK-Studie)
c) Pflicht, jede Art von Diebstahl, Plünderung oder anderer widerrechtlicher Inbesitznahme von Kulturgut zu verbieten, zu verhindern und gegebenenfalls zu unterbinden (Art. 43, 46, 47, 56 HLKO ; Art. 4 Abs. 3 Haager Konvention von 1954 ; VGR: Regel 40b IKRK-Studie)
d) Pflicht, die unerlaubte Ausfuhr aus besetztem Gebiet sowie die unerlaubte Übertragung des Eigentums von Kulturgut zu verhindern sowie unerlaubt ausgeführte Güter an die zuständigen Behörden des besetzen Gebiets zurückzugeben . (Art. 9 Abs. 1 a Zweites Zusatzprotokoll von 1999 ; Art. I Abs. 1 Haager Protokoll von 1954 ; Art. 5 Haager Konvention von 1954 ; VGR: IKRK-Studie Regel 41)
e) Pflicht Israels als Vertragsstaat des Haager Protokolls von 1954, aus besetztem Gebiet eingeführtes Kulturgut in Gewahrsam zu nehmen, bei Beendigung der Feindseligkeiten das Kulturgut an die zuständigen Behörden des ehemals besetzen Gebiets zurückzugeben und bei erfolgter Ausfuhr Entschädigung zu leisten. (Art. 1 Abs. 2, 3 , 4 Haager Protokoll von 1954)
f) Pflicht Israels zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei Sicherung und Erhaltung ; ggf. Pflicht zur Ergreifung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen (Art. 5 Haager Konvention von 1954)
g) Pflicht Israels, freien Zugang zu heiligen Stätten zu gewährleisten und den sogenannten status quo von ausgewählten Kulturgütern zu respektieren
h) Pflicht, archäologische Ausgrabungen und Veränderungen von Kulturgut zu unterlassen und zu verhindern? (Art. 9 Abs.1 b, c Zweites Zusatzprotokoll von 1999)
i) Pflicht zur Achtung des Rechts auf kulturelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 Zivil- und Sozialpakt, VGR)
3. Zwischenfazit
III. IGH-Gutachten über „Rechtliche Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzen Palästinensischen Gebieten“ von 2004
1. Vertragliche Verpflichtungen Israels in den palästinensischen Gebieten
2. Legalität der Siedlungen
3. Legalität der Mauer
4. Zwischenfazit
IV. Pflichten Israels in dem von der UNESCO etablierten Schutzregime
1. Schutzbestimmungen der Welterbekonvention
2. Der Reactive Monitoring Process (Art. 169 OG) dargestellt anhand der Altstadt von Jerusalem und ihrer Mauern
3. Durch das WHC auferlegte Pflichten Israels in der Altstadt Jerusalems
a) Rechtsverbindlichkeit der Entscheidungen
b) Forderungen des WHCs
aa) Die Forderung, dass Israel die anhaltenden Ausgrabungen, Tunnelbauten, Arbeiten, Projekte und andere illegale Praktiken in Ostjerusalem, insbesondere in und um die Altstadt Jerusalems einstellt, die unter dem Völkerrecht illegal sind, sowie die UNESCO-Übereinkommen, -Resolutionen und -Beschlüsse konterkarierenden Vorgehen verbietet.
bb) Die Forderung, dass die israelischen Behörden mit Jordanien und der jordanischen Waqf Behörde kooperieren .
4. Zwischenfazit
V. Probleme der Implementierung
1. Probleme bei der Umsetzung des RMPs
a) Allgemein positive Aspekte des RMPs
b) Weniger positive Aspekte des RMPs
aa) Politisierung des Kulturgüterschutzes
bb) Fehlende Durchsetzung der Entscheidungen des WHCs
2. Fallstudie: Die Altstadt Jerusalem und ihre Mauern – Der Tempelberg / Al-Haram Al-Sharif
a) Sachverhalt
b) Rechtliche Einordnung
3. Summarischer Überblick über ausgewählte Fallbeispiele
VI. Kritische Würdigung
1. Kritische Betrachtung des Schutzregimes der UNESCO und der israelischen Befolgung völkerrechtlicher Pflichten
2. Handlungsmöglichkeiten der UNESCO und der Staatengemeinschaft
VII. Fazit
Anhang
Verwendete Quellen
Völkerrechtliche Verträge
Rechtsprechung
Gesetze
Offizielle Dokumente
Literaturverzeichnis
Internetquellen:
- Arbeit zitieren
- Luca Bürgener (Autor:in), 2023, Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht betreffend Kulturgut, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1364045
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