Entspricht das Recht dem Gesetz und das Gesetzesgerüst dem Gerechtigkeitsempfinden? Wenn man diese Frage als Anstoß der nationalsozialistischen Rechtserneuerung begreift, kann man sie weder bejahen noch verneinen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es mithilfe einer knappen Beleuchtung der Hintergründe der Rechtserneuerung die Methodenanwendung im Nationalsozialismus vorzustellen und in ihrer rechtsbeugenden Funktion zu erläutern.
Denn während die traditionelle Gesetzesbindung nicht ohne Weiteres verworfen werden konnte, fand man sich im Nationalsozialismus schnell vor der Schwierigkeit das „vorrevolutionären“ Recht, das nun mal galt, mit dem „neuen“ – nach der nationalsozialistischen Weltanschauung ausgerichtetem – Werteverständnis und Rechtsempfinden zu vereinbaren. Der ideologische Geist war nicht nur in politischen Schriften eingekehrt sondern forderte eine Umgestaltung allen und jeden, um eine einheitliche und in sich vollkommene „ deutsche Blutsgemeinschaft“ zu bilden, zu schützen und zu erhalten. Das Recht wurde lebendig, es solle dem wirklichen Leben mit allen Wertungen gerecht werden, starre Gesetzestreue genügte dem Rechtsempfinden nicht . Mithilfe der juristischen Methode, der Auslegung aus dem Gesetz, neben dem Gesetz und gegen das Gesetz konnte man das Recht zweckgerichtet den nationalsozialistischen Wertvorstellungen anpassen „ohne daß ein einziges „positives Gesetz“ geändert zu werden brauchte“ . Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es mithilfe einer knappen Beleuchtung der Hintergründe der Rechtserneuerung die Methodenanwendung im Nationalsozialismus vorzustellen und in ihrer rechtsbeugenden Funktion zu erläutern.
Inhalt
I. Einleitung
II. Juristische Methodik
III. Das Ziel der Gesetzesauslegung im Nationalsozialismus
IV. Das neue Rechtsdenken des Nationalsozialismus in seinem Volksbezug
V. Rechtserneuerung
1. Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien (Verbote zuungunsten des Täters)
a) Wie „nulla poena sine lega praevia” zu “nullum crimen sine poena” wurde – Aufhebung des Rückwirkungsverbots
b) Der Kompromiss um das Analogieverbot
c) Der Bestimmtheitsgrundsatz
2. Kieler Schule
a) Entstehung und personelle Besetzung
b) Dahms und Schaffstein – Beitrag zur Rechtserneuerung
VI. Rechtsfindung in der Rechtsprechung
1. Rechtsfindung gegen das Gesetz (contra legem): Verwerfung alten Rechts?
2. Die Auslegung strafrechtlicher Normen im Nationalsozialismus – Rechtsfindung aus dem Gesetz
a) Die Auslegungslehren und der Methodenstreit
b) Die subjektiv-teleologische Auslegung
c) Die objektive Auslegung
d) Die Auslegungspraxis
e) Generalklauseln im Nationalsozialismus
3. Rechtsfindung neben dem Gesetz
a) Gesetzesvorsprüche und -einleitungen, Auslegungsregeln – Ermöglichen einer Zweckdeutung
b) Gesetzeslücke
VII. Fazit
VIII. Literaturverzeichnis
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