Der Prüfungsbericht ist die detaillierte schriftliche Berichterstattung des (Konzern-)Abschlussprüfers über Prüfungsverlauf und -ergebnis. Maßgebend für die Erstellung eines Prüfungsberichtes sind § 321 HGB „Prüfungsbericht“ und der IDW PS 450 „Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ sowie z.T. die ehemalige Rechtslage des gleichnamigen IDW FG 2/1988.
Für den Aufbau des Prüfungsberichtes gem. § 321 HGB bestehen generell keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen. Die Gliederung muss jedoch den Mindestanforderungen der „Pflichtbestandteile“ gem. Wortlaut des § 321 HGB genügen sowie sich grundsätzlich an der vorgegebenen Gliederung in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung
(IDW PS 450) halten. Die Entscheidung über die adäquate Strukturierung der Berichterstattung ist letztendlich vom Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß nach Würdigung seiner Berufspflichten sowie des Informationsanspruchs der Berichtsadressaten zu treffen. Dabei sind die Gliederung sowie Form der Berichterstattung im Prüfungsbericht und dessen Anlagen, soweit nicht sachliche Gründe ein Abweichen gebieten, im Zeitverlauf beizubehalten.
Mustergliederung (gemäß IDW PS 450 und WP-Handbuch) eines Einzelabschluss-Prüfungsberichtes (gemäß § 321 HGB):
A. Prüfungsauftrag
B. Grundsätzliche Feststellungen
1. Lage des Unternehmens
1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
1.2. Entwicklungsbeeinträchtigungen oder bestandsgefährdende Tatsachen
2. Unregelmäßigkeiten
2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
2.1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
2.2. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
2.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
3. Lagebericht
E. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
G. Bestätigungsvermerk
H. Anlagen zum Prüfungsbericht
Inhaltsverzeichnis
- Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einführung
- Allgemeines
- Grund der Erstellung eines Prüfungsberichtes gemäß 321 HGB
- Aufgaben, rechtlicher Charakter und Adressaten eines Prüfungsberichtes
- Allgemeine Grundsätze für die Erstellung eines Prüfungsberichtes
- Änderungen der Anforderungen durch das KonTraG
- Aufbau und Inhalt eines (Einzelabschluss-)Prüfungsberichtes
- Prüfungsauftrag
- Grundsätzliche Feststellungen
- Lage des Unternehmens
- Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
- Entwicklungsbeeinträchtigungen oder bestandsgefährdende Tatsachen
- Unregelmäßigkeiten
- Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
- Sonstige Unregelmäßigkeiten
- Lage des Unternehmens
- Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
- Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
- Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
- Jahresabschluss
- Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
- Gesamtaussage des Jahresabschlusses
- Lagebericht
- Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
- Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
- Bestätigungsvermerk
- Anlagen zum Prüfungsbericht
- Besonderheiten eines Konzernabschlussprüfungsberichtes
- Resümee
- Literaturverzeichnis
- Anhang — Abbildungen und Tabellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Aufbau eines Prüfungsberichtes gemäß § 321 HGB. Ziel ist es, die Struktur und den Inhalt eines solchen Berichtes anhand der aktuellen Rechtslage und der einschlägigen Richtlinien des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) zu erläutern. Dabei wird insbesondere auf die Änderungen durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingegangen. Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Abschnitte eines Prüfungsberichtes, die jeweiligen Anforderungen und die Bedeutung für die verschiedenen Adressaten.
- Der Aufbau und Inhalt eines Prüfungsberichtes gemäß § 321 HGB
- Die Anforderungen des KonTraG an den Prüfungsbericht
- Die verschiedenen Abschnitte eines Prüfungsberichtes
- Die Bedeutung des Prüfungsberichtes für die verschiedenen Adressaten
- Die Unterschiede zwischen einem Einzelabschluss- und einem Konzernabschlussprüfungsbericht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Prüfungsbericht. Es werden die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung eines Prüfungsberichtes sowie die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Aufgaben des Berichtes dargestellt. Im zweiten Kapitel wird der Aufbau und Inhalt eines Einzelabschlussprüfungsberichtes detailliert erläutert. Dabei werden die einzelnen Abschnitte des Berichtes, wie z.B. Prüfungsauftrag, Grundsätzliche Feststellungen, Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung, Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem und Bestätigungsvermerk, ausführlich beschrieben. Im dritten Kapitel werden die Besonderheiten eines Konzernabschlussprüfungsberichtes im Vergleich zum Einzelabschlussprüfungsbericht beleuchtet. Abschließend fasst das Resümee die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Prüfungsbericht gemäß § 321 HGB, die Anforderungen des KonTraG, die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450), die verschiedenen Abschnitte eines Prüfungsberichtes, die Bedeutung des Prüfungsberichtes für die verschiedenen Adressaten, die Unterschiede zwischen einem Einzelabschluss- und einem Konzernabschlussprüfungsbericht sowie die Redepflicht des Wirtschaftsprüfers.
- Arbeit zitieren
- Michael Seichter (Autor:in), 2002, Aufbau eines Berichtes über eine Pflichtprüfung gemäß § 321 HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13579
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