Kaum ein Thema auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik hat die Bundesrepublik Deutschland zum Beginn des neuen Jahrtausends gesellschaftspolitisch so bewegt.
Im Zentrum dieser Hauptseminarbeit im Rahmen der zu Grunde liegenden Seminarthematik ”Der Arbeitsmarkt“ im Fachbereich Volkswirtschaftslehre steht eine Darstellung der Konzeption und Analyse des Zustands der Umsetzung der Reformen der sogenannten ”Hartz-Kommission“.
Diese Studie bietet basierend auf einer Betrachtung der Regelungen von Hartz I-IV eine Analyse der politischen Intentionen und Implikationen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Ausgangsbedingungen und Hintergrund der Hartz - Arbeitsmarktreformen
2.2. Die Hartz - Kommission
2.3. Hartz I und II
2.4. Hartz III
2.5. Hartz IV
2.6. Analysen und Grundtendenzen in der aktuellen Diskussion
3. Schlussbetrachtungen
4. Literatur- und Quellenverzeichnis:
1. Einleitung
Im Zentrum dieser Hauptseminarbeit im Rahmen der zu Grunde liegenden Seminarthematik ”Der Arbeitsmarkt“ im Fachbereich Volkswirtschaftslehre steht eine Darstellung der Konzeption und des Stands der Umsetzung der Reformen der sogenannten ”Hartz-Kommission“.
Kaum ein Thema auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik hat die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zwei Jahren gesellschaftspolitisch so bewegt. Nach zunächst breitem Konsens in den meisten gesellschaftlichen Schichten über dessen Vorschläge und deren Umsetzung schlug die Stimmung vielerorts, nicht zu letzt auch aufgrund unqualifizierter Darstellungen politischer Akteure, in ablehnende Haltung über.
Die zunächst als richtungsweisende Neugestaltung des Arbeitsmarktes gedachte Initiative, drohte von Beginn an von Kompromissen in ihrer eigentlichen Intention aufgezehrt zu werden. Der Anspruch, die Bundesrepublik für die nächsten Jahrzehnte für den globalen Markt wieder wettbewerbsfähiger zu machen und dennoch ein gewisses Maß an wohlfahrtsstaatlicher Lebenssicherung zu erhalten, hatte schon vor dem Beginn der Umsetzung viele Vorschläge der Kommission nur modifiziert übernehmen können.
Diese Studie, mit einem zunächst deskriptiven Charakter, soll als Ergebnis auf der Basis der Darstellung des gegenwärtig umgesetzten Hartz - Konzepts eine Basisanalyse dessen politischer Intentionen und Implikationen bieten. Damit soll diese Schrift geeignet sein, als Einstiegslektüre für das Themengebiet `Neuordnung des Arbeitsmarktes´ fungieren zu können.
2. Hauptteil
2.1. Ausgangsbedingungen und Hintergrund der Hartz - Arbeitsmarktreformen
Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder am 14.März 2003 vor dem Deutschen Bundestag vor dem Hintergrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage[1], nach wie vor verfestigten sozioökonomischen Spannungen innerhalb der wiedervereinten deutschen Gesellschaft und neuen Tiefpunktwerten bei Meinungsumfragen für die Bundesregierung waren Ausgangspunkte für die Überlegungen zur Agenda 2010 der amtierenden Bundesregierung.[2]
Diese Tagesordnung, direkt im Nachgang der noch auch als persönlichkeitsstilisiert geführten Bundestagswahl 2002[3], sollte als Programm zur weiteren Reform des Arbeitsmarktes, zum Umbau der Sozialsysteme und zum wirtschaftlichen Wachstum nebenrangig unter anderem dafür auch dazu geeignet sein, dem zunehmenden Vertrauensverlust in die Politik der rot-grünen Regierungskoalition von SPD und Die Grünen entgegenzuwirken.
Einer der wichtigsten Grundpfeiler dieses Programms war mit dem Umbau des Arbeitsmarktes zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten. Eine 15-köpfige Kommission unter dem Vorsitz des VW-Personalvorstandes Peter Hartz war dazu im Februar 2002 vor dem Hintergrund des sogenannten „Vermittlungsskandals“ um die Bundesanstalt für Arbeit von der Bundesregierung eingesetzt worden. Der bis dato verantwortliche Präsident dieser Bundesanstalt mit Hauptsitz in Nürnberg, Bernhard Jagoda, trat am 21.Februar 2002 als Folge um die Vorwürfe von manipulierten Vermittlungsstatistiken über Arbeitslose in der Tätigkeit dieser Bundesanstalt zurück und wurde am 27.März durch Florian Gerster ersetzt.[4]
Die Bundesregierung reagierte auf diesen ”Vermittlungsskandal“ mit einem Zweistufenplan. Als die wichtigsten Sofortmassnahmen wurden im Rahmen der 1.Stufe dieses Plans die Bundesanstalt für Arbeit von einer öffentlichen Behörde in eine Dienstleistungsinstitution mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen beschlossen. Dazu waren die Geschäfte vom bisherigen Präsidenten an einen aus drei Personen bestehenden Vorstand auf einer befristeten vertraglichen Grundlage zu übergeben und der bisherige drittelparitätische Verwaltungsrat in einen verkleinerten Aufsichtsrat umzuwandeln. Ferner waren dazu auf Grundlage dieser Rechts- und Körperschaftsänderung ein freier Marktzugang für privatwirtschaftliche Vermittler und die Einführung von sogenannten Vermittlungsgutscheinen für arbeitslose Leistungsbezieher umzusetzen.
Als Maßnahme der 2.Stufe dieses Zweistufenplans der Bundesregierung wurde eine Einsetzung einer 15-köpfigen „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zeitnah umgesetzt – die sogenannte Hartz – Kommission.
Der grundlegende Ansatz derartiger Bemühungen stellte jedoch kein Novum dar. Mit dem Regierungswechsel der Bundestagswahl in 1998 war die wiederaufgenommene Idee der Einrichtung eines Bündnis für Arbeit, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit etabliert worden.[5] Hierin hatten die Bundesregierung und Spitzenvertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften fortlaufend Initiativen zum Abbau von Arbeitslosigkeit und Schaffung zusätzlicher Beschäftigung sowie einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen besprochen, die in konkreten Maßnahmen anhand der entsprechenden Gesetzgebung zur Aktivierung des Arbeitsmarktes umgesetzt wurden. Eine aus diesem Gremium entstandene Gesetzgebung war das im Herbst 2001 implementierte „Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“[6] - kurz Job AQTIVGesetz - mit dem Leitmotiv Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln gewesen, welches der Neuregelung der Arbeitsförderung diente.
2.2. Die Hartz - Kommission
Am 22.Februar 2002 war Peter Hartz von der Bundesregierung dazu mit dem Vorsitz einer Expertengruppe zur Ausarbeitung von Empfehlungen zur Konzeption einer Reformierung des bundesdeutschen Arbeitsmarkts beauftragt worden.
Peter Hartz (geboren 1941 im Saarland, Ausbildung zum Industriekaufmann, Studium zum Diplom-Betriebswirt an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Saarbrücken, danach Mitglied der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor von Röchling-Burbach in Völklingen, danach Vorstand der Dillinger Hüttenwerke und der Saarstahl AG wechselte 1995 in den Vorstand der Volkswagen AG)[7] hatte als Personaler unter anderem mit dem Projekt 5000 x 5000 für Aufsehen gesorgt und gilt als Entwickler und Verfechter innovativer Arbeitszeitmodelle. Der Ehrendoktor der Universität Trier galt bald als Krisenmanager VW’s mit teilweise unorthodoxen Methoden und Ansichten. Der in der Branche manchmal als „freundlicher Revolutionär“ titulierte Peter Hartz als SPD-Mitglied war noch im Wahlkampfsommer 2002 Gerhard Schröders Wunschkandidat als Gegenspieler auf dem Gebiet Wirtschaft zum Unionswirtschaftsexperten Lothar Späth gewesen, lehnte diese Offerte dann jedoch ab.
Die unter dem Vorsitz von Peter Hartz unter dem Namen Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ beratende Expertengruppe bestehend aus Vertretern von Wirtschaft, Politik Gewerkschaften, Wissenschaft und Verbänden sollte die zu erarbeitende Konzeption zunächst als parteiunabhängiges Diskussionspapier für die Legislaturperiode 2002-2006 entwickeln. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanzen avancierten die Vorschläge dann jedoch rasch zu einem zentralen Wahlkampfthema in den Bundestagswahlen 2002 der rot-grünen Koalition. Schröder plädierte für eine schnelle Umsetzung der zu entwerfenden Ergebnisse und nahm damit in der öffentlichen Diskussion der schon lange auf derartige Reformen drängenden CDU/CSU und bedingt auch der FDP somit in kürzester Frist wirtschaftspolitisch- und gesellschaftspolitisch Wind aus den Segeln der Opposition.
Diese politisch unabhängig arbeitende und interdisziplinär ausgerichtete Arbeitsgruppe war dazu aus namhaften bundesdeutschen Protagonisten und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammengesetzt worden.
Mitglieder der Hartz-Kommission:[8]
Dr. Peter Hartz, Personalvorstand der Volkswagen AG
Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di Bundesvorstandes
Norbert Bensel, Mitglied der DaimlerChrysler Services AG
Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultans
Peter Gasse, Bezirksleiter IG Metall Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam
Dr. Peter Kraljic, Direktor McKinsey & Company Düsseldorf
Klaus Luft, Geschäftsführer Market Access for Technology Services GmbH
Harald Schartau, NRW-Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär Zentralverband des Deutschen Handwerks
Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung
Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Eggert Voscherau, Vorstandsmitglied BASF AG
Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
Ein Hauptziel für die Arbeit dieser Kommission war gewesen, Strategien für neue Beschäftigungs- und Vermittlungsmöglichkeiten und Vorschläge zur Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit zu unterbreiten. Impliziert bedeutete das insbesondere auch ein Konzept für den künftigen Arbeitszuschnitt und die neue Organisationsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit vorzulegen.
Der Auftrag für diese Kommission war dezidiert nicht darauf hin intendiert ein ganzheitliches Konzept zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik unter Einbezug der Verknüpfungsbereiche Steuer-, Geldmarkt- und Lohnpolitik zu erarbeiten. Gleichwohl hat sich die Kommission dann jedoch trotzdem keine engere Grenzen gesetzt und ebenso Vorschläge zur Entwicklung neuer Arbeitsmarktinstrumente getätigt, in dessen Realisierung die Bundesanstalt für Arbeit nur indirekt oder teilweise involviert wäre.
Die von der Kommission bis zum 16. August 2002 vorzulegenden Ergebnisse, aus denen dieses Gremium dann bereits Ende Juni Teilergebnisse des avisierten Abschlussberichts veröffentlichte, hatten es sich darin dezidiert zur Aufgabe gemacht, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren die Arbeitslosenzahl auf zwei Millionen zu reduzieren sowie innerhalb dieses Zeitraum die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe von 40 auf 13 Milliarden Euro zu senken.
Die Bundesregierung beschloss auf dieser Grundlage am 22.August 2002 die Realisierung dieser Vorschläge und begann mit der Erarbeitung von vier Schritten zur Umsetzung. – Maßgeblich für den weiteren Prozess war dann jedoch der Zustand, dass diese Vorschlagsliste der Kommission[9] insbesondere aufgrund von politischem sozialem Druck durch die öffentliche Meinung im Laufe der Monate von 2002 bis 2004 dann nicht eins-zu-eins in der Gesetzgebung umgesetzt wurden.
Die daraus dann im Ergebnis resultierenden umgesetzten Inhalte der Schritte von Hartz I-IV sind es, die hier im folgendem einer eingehenderen Betrachtung zu unterziehen sind.
2.3. Hartz I und II
Die Vorschläge der Kommission wurden im Bundeswirtschaftsministerium von der Bundesregierung in 4 Gesetzesinitiativen umgewandelt, wobei die ursprünglichen Vorschläge jedoch nicht vollständig umgesetzt wurden.[10]
Die inhaltlichen Eckpunkte der vorzubereitenden „Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [11] und des „Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [12], wurden am 21. August 2002 von der Bundesregierung in der Kabinettssitzung und vom Bundestag am 12.September 2002 zur Umsetzung beschlossen. Die daraus vorgelegten Gesetzentwürfe wurden vom Bundeskabinett und Bundesrat am 7. bzw. 29.November angenommen und traten dann zeitgleich zum 1.1.2003 in Kraft.[13]
Die wesentlichsten inhaltlichen Regelungen von Hartz I und II lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Schnellvermittlung: Wer gekündigt wird, muss dies sofort dem Arbeitsamt mitteilen. Andernfalls werden pro Arbeitstag sieben bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen - maximal 30 Tagessätze. Verstärkt mobil sein müssen Arbeitslose ohne familiäre Bindungen. Spätestens ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ist bei ihnen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung zumutbar. Wer eine angebotene Arbeit ablehnt, muss die Unzumutbarkeit nachweisen.
Personal-Service-Agenturen: Über die Leiharbeit soll den schwer vermittelbaren Arbeitslosen die schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zuständig dafür sind die in der Regel privat organisierten Personal-Service-Agenturen (PSA), die an die Arbeitsämter angeschlossen sind. Der Zeitarbeiter wird zu den Tarifbedingungen der Agentur an andere Firmen entliehen, enthält für sechs Wochen jedoch mindestens ein Entgelt in Höhe seines Arbeitslosengeldes. Ausnahmen sind möglich. Die Dauer des Arbeitsvertrages sollte zwölf nicht Monate überschreiten. In der Arbeitslosen-Statistik sollen die PSA-Beschäftigten in Zukunft gesondert aufgeführt werden.
Bildungsgutscheine: Arbeitnehmer, bei denen das Arbeitsamt die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt hat, erhalten einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser muss innerhalb von drei Monaten bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden. Durch die Bildungsgutscheine sollen die Vermittlungschancen verbessert werden.
Ältere: Wenn Arbeitslose ab 50 Jahren schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen, erhalten sie Zuschüsse. Das geplante Brückengeld für einen früheren Übergang in die Rente ist nicht mehr Teil der Gesetze. Bis 2006 verlängert wurde die Möglichkeit, Arbeitslose über 52 Jahren befristet einstellen zu können. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahren einstellen, sind von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit.
Arbeitslosen-Unterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden ab dem kommenden Jahr von den bisher üblichen Anpassungen an die Entwicklung des Lohnniveaus abgekoppelt. Zusätzlich gibt es weitere Vorbereitungen für die 2005 geplante Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Mini-Jobs: Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 Euro. Die Abgaben in Höhe von pauschal 25 Prozent werden vom Arbeitgeber entrichtet, bei 400-Euro-Jobs in Haushalten sind dies nur 12 Prozent. Die neuen Minijobs können auch als Zuerwerb genutzt werden. Von 400 bis 800 Euro steigt die Höhe der fälligen Sozialabgaben stufenweise an. Bis zu einem Betrag von 510 Euro kann der private Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mini-Job von der Steuer absetzen.
Selbstständigkeit: Die neuen "Ich AGs" sollen zur Verminderung der Schwarzarbeit und der Arbeitslosigkeit führen. So werden vormalige Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, drei Jahre lang vom Arbeitsamt gefördert. Im ersten Jahr erhält der Existenzgründer einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr noch 240 Euro zu den Sozialbeiträgen. Gefördert werden auch Kleinstunternehmer. Die Regelungen zur "Ich-AG" sind bis Ende 2005 befristet.
Jobzentren: Zu Gunsten von effizienten und raschen Vermittlungen sollen die bestehenden Arbeits- und Sozialämter in sogenannte Jobzentren umgewandelt werden. Sie sind in Zukunft Anlaufstellen für alle Erwerbfähigen.
[...]
[1] Monatsberichte 2003 des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik Deutschland.
[2] http://archiv.bundesregierung.de/artikel/81/557981/attachment/557980_0.pdf 14.11.2004
[3] geführt zwischen dem Amtsinhaber der Legislaturperiode 1998-2002 Gerhard Schröder (SPD) und dem Kanzlerkandidaten der CDU/CSU Fraktion Edmund Stoiber.
[4] http://www.welt.de/print-welt/article374155/Verfehlte_Arbeitsmarktpolitik.html, 14.11.2004.
[5] http://www.handelsblatt.com/archiv/buendnis-fuer-arbeit-rueckkehr-der-planwirtschaft;396661, 18.11.2004.
[6] BGBl I 2001 Nr. 66 vom 14. Dezember 2001, S.3443.
[7] http://www.boeckler.de/163_19865.html 22.11.2004.
[8] www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/hartz-lexikon 12.11.2004.
[9] http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/02_politik/hartz_kommission/berichte/2002_08_16_gesamt.pdf 10.11.2004
[10] http://www.dgb.de/themen/hartz/index_html, 7.12.2004.
[11] BGBl I Nr. 87 vom 30.12.2002, S. 4607.
[12] BGBl I Nr. 87 vom 30.12.2002, S. 4621.
[13] www.bundesregierung.de/politikthemen/arbeitsmarkt 7.12.2004.
- Citar trabajo
- Thomas M. Scholz (Autor), 2004, Die Arbeitsmarktreformen Hartz I-IV und deren politische Intentionen und Implikationen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135718
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