Die Studienabschlussarbeit befasst sich mit der rechtsphilosophischen Problematik des nicht-positivistischen Rechtsbegriffes, vertreten durch Robert Alexy sowie verneint durch Hans Kelsen. Im Rahmen der Arbeit wird Alexys Begriff der ethischen Geltung skizziert und in Verbindung zu der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts erörtert. Um die finale Befürwortung eines nicht-positivistischen Rechtsbegriffes zu veranschaulichen, wird das Abtreibungsverbot nach den §§ 218 ff. StGB eingehender untersucht sowie die konfliktbehaftete Geschichte hinter dem Tatbestand erleuchtet.
Inhalt
A. AUFGABENSTELLUNG
B. GLIEDERUNG
C. LITERATURVERZEICHNIS
D. DER POSITIVISTISCHE RECHTSBEGRIFF UND DER BEGRIFF DER ETHISCHEN GELTUNG NACH ROBERT ALEXY SOWIE VERANSCHAULICHUNGEN ANHAND DER §§ 218 FF. StGB
I. Das Verhältnis von Recht und Moral als ein dem Rechtsbegriff immanenter und historischer Streit mit Gegenwartsbezug
II. Erörterung der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts in Verbindung zum Begriff der ethischen Geltung des Rechts bei Robert Alexy
1. Robert Alexys triologische Struktur des Rechtsbegriffes
a. Rahmenelemente des nichtpositivistischen Rechtsbegriffes 3 b. Das Element der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts
c. Das Verhältnis der Rahmenelemente zueinander
2. Robert Alexys Begriff der ethischen Geltung
a. Die Verbindung zur inhaltlichen Richtigkeit
b. Die Notwendigkeit einer rudimentären Ethik
3. Auszüge der argumentativen Vorgehensweise Alexys
a. Das Richtigkeitsargument
b. Das Unrechtsargument
c. Das Prinzipienargument
III. Die methodische Vollendung der gesetzespositivistischen Rechtslehre Hans Kelsens
1. Kelsens rechtsbegrifflicher Methodendualismus
a. Die Herleitung der Trennungsthese
b. Kelsens rechtspositivistische Normbegründung
c. Der Kunstgriff der Grundnorm
2. Gegenüberstellung Kelsens und Alexys
IV. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruches nach §§ 218 StGB - eine rechtstheoretische Auseinandersetzung
1. Entstehungsgeschichtliche Darstellung der Normenkette
a. Schwangerschaftsabbrüche in der Weimarer Republik
b. Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der nationalsozialistischen Politik
c. Kein Reflektieren nach Kriegsende - Keine Reform
d. Reform der Normenkette im Zuge der Wiedervereinigung
2. Rechtstheoretische Diskussion der Tatbestände
a. Kelsens rechtspositivistische Geltungsbegründung
aa. Ordnungsgemäße Gesetztheit
bb. Soziale Wirksamkeit
cc. Fazit
b. Alexys nichtpositivistische Kritikansätze
aa. Inhaltliche Richtigkeit der Normenkette
bb. Kelsens Negierung der Geltung des Rechts
V. Das kontroverse Votieren um einen nichtpositivistischen Rechtsbegriff
- Citar trabajo
- Felix Drechsler (Autor), 2022, Der positivistische Rechtsbegriff und der Begriff der ethischen Geltung nach Robert Alexy. Veranschaulichungen anhand des Abtreibungsverbotes der §§ 218 ff. StGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1353568
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