1998 wurde die Deutsche Telekom von der europäischen Kommission dazu aufgefordert, ihre Kabelnetze zu verkaufen, um einen größeren Wettbewerb zu ermöglichen. Diese wurden daraufhin 2001/2002 an die späteren Unternehmen Unitymedia, KabelBW sowie 2003 an KabelDeutschland verkauft (Vgl.http://www.kabeldeutschland.com). Dadurch wurden der Telekommunikationsmarkt und der Markt für Kabelfernsehnetze getrennt. Gleichzeitig wurde mit dem technologischen Fortschritt die Basis für digitales Kabelfernsehen geschaffen, welches eine bessere Bild- und Tonqualität zulässt und eine größere Kapazität für Fernsehanstalten bereitstellt. Zusätzlich investierten die neuen Kabelunternehmen ebenfalls im Bereich der Rückkopplungsfähigkeit der Kabelnetze, um in Konkurrenz zu den Telekommunikationsunternehmen zu treten. Dadurch können die Kabelunternehmen neue Konsumenten auf dem Telekommunikationsmarkt gewinnen. Im Hinblick auf diese Konstellationen ist erstmals der Begriff des „Triple Play“ aufgetaucht. Mit „Triple Play“ ist gemeint, dass der Konsument Fernsehen, Telefon und Internet aus einer Leitung erhält und diese zudem bei einem Anbieter beziehen kann. Er hat dadurch die Möglichkeit, Transaktionskosten einzusparen. Zeitgleich investierten die Telekommunikationsunternehmen in die Entwicklung des IPTV, welches als sogenanntes Internet Protokollfernsehen definiert wird. Eine Vorreiterrolle nimmt hierbei die Deutsche Telekom ein, die 2006 mit „T-Home“ erstmals ein IP-TV-Angebot auf den Markt brachte. Durch diese Entwicklung stiegen die Telekommunikationsunternehmen ihrerseits in den Markt der Kabelanbieter ein. Demgemäß zeigt der erst 1998 getrennte Markt wieder Tendenzen zu einem Markt zusammenzuschmelzen, beziehungsweise es ist ein dritter Markt entstanden, welcher nun unter dem Begriff des „Triple Play“ Markts bekannt ist. Die interessante Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob sich die Unternehmen einfach dem technischen Fortschritt anpassen und somit diese neuen Errungenschaften durchführen, oder ob sie strategische Absichten im Hinblick auf Marktübernahme, Gewinnerhöhung, Abschöpfung von Konsumentenrente oder ähnlichen Aktivitäten verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Triple Play als Instrument zur Übertragung von Marktmacht
2.1.Bündelung zur Verdrängung eines Wettbewerbers auf einem Markt
2.2. Bündelung zur Etablierung in einem neuen Markt
3 Bündelung als Instrument der indirekten Preisdiskriminierung
3.1. Reine Bündelung
3.2. Gemischte Bündelung
4. Auswirkungen der Bündelung auf die Wohlfahrt
4.1. Korrelationen
4.2. Homogene und heterogene Konsumenten
4.3.Differenziertes Ergebnis für die Wohlfahrt
5. Fazit/Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Problemstellung
1998 wurde die Deutsche Telekom von der europäischen Kommission dazu aufgefordert, ihre Kabelnetze zu verkaufen, um einen größeren Wettbewerb zu ermöglichen. Diese wurden daraufhin 2001/2002 an die späteren Unternehmen Unitymedia, KabelBW sowie 2003 an KabelDeutschland verkauft (Vgl. http://www.kabeldeutschland.com). Dadurch wurden der Telekommunikationsmarkt und der Markt für Kabelfernsehnetze getrennt. Gleichzeitig wurde mit dem technologischen Fortschritt die Basis für digitales Kabelfernsehen geschaffen, welches eine bessere Bild- und Tonqualität zulässt und eine größere Kapazität für Fernsehanstalten bereitstellt. Zusätzlich investierten die neuen Kabelunternehmen ebenfalls im Bereich der Rückkopplungsfähigkeit der Kabelnetze, um in Konkurrenz zu den Telekommunikationsunternehmen zu treten. Dadurch können die Kabel-unternehmen neue Konsumenten auf dem Telekommunikationsmarkt gewinnen. Im Hinblick auf diese Konstellationen ist erstmals der Begriff des „Triple Play“ aufgetaucht. Mit „Triple Play“ ist gemeint, dass der Konsument Fernsehen, Telefon und Internet aus einer Leitung erhält und diese zudem bei einem Anbieter beziehen kann. Er hat dadurch die Möglichkeit, Transaktionskosten einzusparen.
Zeitgleich investierten die Telekommunikationsunternehmen in die Entwicklung des IP-TV, welches als sogenanntes Internet Protokollfernsehen definiert wird. Eine Vorreiterrolle nimmt hierbei die Deutsche Telekom ein, die 2006 mit „T-Home“ erstmals ein IP-TV-Angebot auf den Markt brachte. Durch diese Entwicklung stiegen die Telekommunikationsunternehmen ihrerseits in den Markt der Kabelanbieter ein.
Demgemäß zeigt der erst 1998 getrennte Markt wieder Tendenzen zu einem Markt zusammenzuschmelzen, beziehungsweise es ist ein dritter Markt entstanden, welcher nun unter dem Begriff des „Triple Play“ Markts bekannt ist.
Die interessante Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob sich die Unternehmen einfach dem technischen Fortschritt anpassen und somit diese neuen Errungenschaften durchführen, oder ob sie strategische Absichten im Hinblick auf Marktübernahme, Gewinnerhöhung, Abschöpfung von Konsumentenrente oder ähnlichen Aktivitäten verfolgen.
2. Triple Play als Instrument zur Übertragung von Marktmacht
Bis 2006 waren die Märkte für Internet, Telefon und TV in Deutschland weitgehend getrennt. Doch unter dem Stichwort der digitalen Konvergenz lösen sich diese Grenzen zunehmend auf. Seitdem treten Kabelanbieter in den Telekommunikationsmarkt ein, auf welchem die Deutsche Telekom früher eine Monopolstellung genoss.
Gleichzeitig versuchen die Anbieter des Telekommunikationsmarktes auf dem Markt der Kabelanbieter Fuß zu fassen. Von diesen Anbietern ist die Deutsche Telekom mit ihrem Angebot „T-Home“ hervorzuheben, welche bereits 2006 drei Milliarden Euro in den Ausbau ihres Glasfasernetzes investiert hat, das als Übertragungsweg für das IP-TV gebraucht wird (Vgl. Picot, Bereczeky, 2007, S. 17). In der späteren Analyse werden IP-TV-Angebote mit Kabel-TV-Angeboten gleichgesetzt, da hier von gleichen Angeboten ausgegangen werden kann, die sich lediglich in der Art des Bezugs unterscheiden.
Laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur steigen seit 2004 die Investitionen der Wettbewerber auf dem Telekommunikationsmarkt, zu denen die Kabelanbieter zu zählen sind. Bereits heute sind die Kabelanbieter in diesem auf dem Vormarsch: Ende 2007 nutzten fast eine Million Kunden ihren Kabelanschluss als Zugangsmöglichkeit zum Internet, was in der folgenden Graphik verdeutlicht wird (Vgl. Tätigkeitsbericht Bundesnetzagentur, S. 4).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Tätigkeitsbericht Bundesnetzagentur 2006/2007, S. 17)
Im folgenden Abschnitt wird nun der Fokus auf den Fernsehmarkt gelegt werden. Am Beispiel der Kabelanbieter, bei denen Kabel Deutschland sowie Unitymedia als größte Anbieter zu nennen sind, und der Deutschen Telekom wird analysiert, ob es der Deutschen Telekom mit ihrem hochwertigen IP-TV-Fernsehangebot gelungen ist, sich auf dem Fernsehmarkt zu etablieren oder gar die dort bisher tätigen Kabelanbieter zu verdrängen. Theoretische Grundlage der Analyse ist hierbei ein Modell von Dr. Jan Krämer aus dem Jahr 2007. Dieses Modell kann als Basis für die Entstehung des Triple-Play-Marktes in Deutschland herangezogen werden, weil der Triple Play Markt durch den Versuch der Übertragung von Marktmacht entstanden ist.
2.1. Bündelung zur Verdrängung eines Wettbewerbers auf einem neuen Markt
Krämer (2007) unterstellt in seinem Modell eine Duopol-Situation. Er betrachtet zwei Märkte m = A, B, auf denen je zwei Anbieter i = 1, 2 existieren. Er geht davon aus, dass jeder der beiden Anbieter einen Stammmarkt besitzt, auf dem er eine höhere Marktmacht als sein Konkurrent aufweist. Markt A wird im Folgenden der Telekommunikationsmarkt sein, auf welchem die Deutsche Telekom de facto noch heute eine enorme Marktmacht besitzt, weshalb sie an dieser Stelle als einziger Anbieter mit Marktmacht auf diesem Markt betrachtet wird. Markt B wird als Fernsehmarkt definiert, auf welchem die Kabelanbieter über eine Monopolstellung verfügen. In der Analyse werden alle Kabelanbieter zu einem Anbieter aggregiert, um der Annahme des Duopols gerecht zu werden.
Krämer (2007) legt seinem Modell auf der Angebotsseite ein dreistufiges Spiel zugrunde. Er geht davon aus, dass die Anbieter in einem ersten Schritt zunächst darüber entscheiden werden, ob sie ein neues Produkt mit einem bereits existierenden Produkt bündeln oder sowohl das alte als auch das neue Produkt separat verkaufen. Bei dieser Wahl entstehen vier mögliche Szenarien. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass beide Anbieter ihre Produkte separat vermarkten werden (Vgl. Krämer, 2007, S. 4 f.). In dieser Situation würde beispielsweise die Deutsche Telekom neben einem Angebot auf ihrem Stammmarkt, dem Telekommunikationsmarkt, ein Angebot für IP-TV auf dem Kabelmarkt anbieten, dieses aber nicht an die Bedingung knüpfen, dass es nur in Verbindung mit ihrem Produkt auf dem Telekommunikationsmarkt erworben werden kann. Die Telekommunikationsprodukte Internet und Telefon können hier als ein Produkt vom Telekommunikationsmarkt angesehen werden, da die beiden Produkte in der Realität meist als Bündel angeboten werden. Diese Vereinfachung ist eine legitime Annahme, da die Wirkungen des Bündelns nicht verstärkt werden, wenn ein Bündel von mehr als zwei Gütern betrachtet wird (Vgl. Nalebuff, 2004, S. 175). Als zweite Alternative wird Anbieter 1 die Produkte bündeln, während Anbieter 2 separate Produkte vertreibt. Im Umkehrschluss wird bei der dritten Alternative Anbieter 2 bündeln, während Anbieter 1 seine Produkte nur separat verkauft. Schließlich ist die Konstellation denkbar, dass beide Anbieter ein Bündel, bestehend aus einem Produkt auf ihrem Stammmarkt und einem neuen Produkt vom anderen Markt, veräußern. Dieses Szenario wird in der Analyse betrachtet. Entscheidend ist hier die Feststellung, dass wenn ein Anbieter eine Bündelungsstrategie wählt, sich die Qualität der beiden Produkte im Bündel nicht entsprechen muss. Im zweiten Schritt ihrer Entscheidung werden die Anbieter dann die Qualität ihrer neuen Produkte wählen. Qualität wird hier als ein Mix von Dienstleistungsumfang, Übertragungsqualitäten und Verfügbarkeit angenommen. Die Anbieter haben die Wahl zwischen einer hohen und einer niedrigen Qualität. Haben die Anbieter allerdings einmal eine Wahl bezüglich der Qualität ihrer neuen Produkte getroffen, so sind die Kosten dieser Entscheidung versunken und damit entscheidungsirrelevant. Im dritten Schritt werden die Anbieter schließlich parallel ihre Preise festsetzen (Vgl. Krämer, 2007, S. 4 f.)
Im Modell ist die Anzahl der Konsumenten auf eine bestimmte Zahl festgelegt, wobei sich die Konsumenten in ihrer marginalen Zahlungsbereitschaft [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Qualität der angebotenen Bündel der beiden Anbieter unterscheiden. Bei der Bewertung der Qualitätsniveaus der Anbieter richten sie sich nach der Funktion [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](Vgl. Krämer, 2007, S. 6).
Würde im ersten Schritt des Spiels die Möglichkeit bestehen, dass die Kabelanbieter und die Deutsche Telekom ihre neuen Produkte separat anbieten, so bieten beide im zweiten Schritt, der Qualitätswahl, bei ihrem bisherigen Produkt auf dem Stammmarkt eine hohe Qualität an, während sie auf dem fremden Markt mit dem neuen Produkt eine niedrige Qualität wählen. Es gäbe damit keine ökonomische Verbindung zwischen dem Telekommunikationsmarkt und dem Fernsehmarkt. Unterstellt man diese Situation, somachen alle Anbieter gleich hohe Gewinne (Vgl. Krämer, 2007, S. 7)
[...]
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- Jens Möller (Autor), Justin Emery (Autor), Sonja Jesumann (Autor), 2008, Triple Play - Strategisches Bündeln von Informationsgütern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135293
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