Die vorliegende Arbeit stellt nach einem kurzen historischen Abriss zur Entwicklung des Missale Romanum und der Ausnahmeregeln nach 1969 das Motu Proprio Benedikts XVI. in seinen beiden Teilen (Pars narrativa und Pars normativa) vor und analysiert anschließend die Motivation und Begründungen des Papstes. Die Bestimmungen des Artikels 1 in Summorum Pontificum haben wegen ihrer ungewohnten und deshalb missverständlichen Begrifflichkeit zahlreiche kirchenrechtliche Diskussionen zum richtigen Verständnis und der zugrundeliegenden Intention ausgelöst. Die verschiedenen Positionen von Befürwortern und Gegnern des umstrittenen Gesetzes werden in der gebotenen Kürze zusammenfassend gegenübergestellt.
Das Zweite Vatikanische Konzil reformierte die katholische Kirche in den 1960er Jahren auf vielen Gebieten grundlegend. Eines der ersten Ergebnisse des Konzils war die annähernd einstimmig beschlossene Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Consilium (1963). Die darin gefassten Beschlüsse bilden die Grundlage für das neue Missale Romanum, das Papst Paul VI. 1969 promulgiert. Während die meisten Katholiken weltweit die Liturgiereform, insbesondere wegen der volkssprachlichen Texte und Gebete, freudig begrüßten, hing eine Minderheit von Traditionalisten weiter der vorkonziliaren Liturgie an. Die zunächst nur als Übergangslösung geduldete Zelebration nach dem Missale Johannes XXIII. von 1962 hält sich in den folgenden Jahrzehnten hartnäckig, oft verbunden mit einer grundsätzlichen Geringschätzung der Reformen des Konzils. Insbesondere die Vorgänge um die Priesterbruderschaft St. Pius X. des französischen Erzbischofs Lefebvre manifestieren die Spaltungstendenzen in konservativen Kirchenkreisen. Kardinal Ratzinger bemüht sich als Präfekt der Glaubenskongregation intensiv um die Einheit der Kirche und versucht zusammen mit Papst Johannes Paul II., weitere Abspaltungen aufzuhalten. Die Ausnahmeregelungen zum Gebrauch des alten Missale werden großzügig erweitert. Nach der Übernahme des Papstamtes erlaubt Benedikt XVI. schließlich mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum (2007) den vorkonziliaren Ritus als "außerordentliche Ausdrucksform" wieder grundsätzlich.
Inhaltsverzeichnis
1. Hinführung
2. Vorgeschichte
2.1 Historische Entwicklung des Missale Romanum bis 1969
2.2 Ausnahmeregelungen 1969 – 1988
3. MP Summorum Pontificum (2007)
3.1 Pars narrativa
3.2 Pars normativa
3.3 Intentionen und Theologie Benedikts XVI.
4. Kirchenrechtliche Diskussion des MP Summorum Pontificum
4.1 Ritus – Expressio – Usus
4.2 Ordinaria – Extraordinaria
4.3 Numquam abrogata
5. Aktuelle Entwicklung – MP Traditionis Custodes
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- Dr. Klaus Altenbach (Auteur), 2021, Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1348489
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