Der Auszubildende (1. Lehrjahr) kann nach der Unterweisung selbständig, sorgsam und sorgfältig und in angemessener Zeit Lieferungen im Bereich Wareneingang auspacken, die Ware auf offene Mängel überprüfen und mit der beiliegenden Rechnung/Lieferschein abgleichen. Bei Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten vermerkt er dieses auf der Rechnung/Lieferschein. Zuletzt versieht er die beiden Dokumente mit einem Wareneingangsstempel und legt diese richtig ab.
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