Spielen findet im Unterricht laut verschiedenen Forschungsliteraturen in mannigfachen Varianten immer mehr Eingang in den Unterricht der Bundesrepublik. Diverse Ansätze von Spieltheorien bilden dazu die Grundlage. Die vielen unterschiedlichen Spielformen, wie zum Beispiel das Planspiel, Rollenspiel oder die Fallstudie lassen sich nur schwer gegeneinander abgrenzen. Dies soll auch nicht die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein. Aus diesem Grund werden aus variierenden Programmen einzelne Bruchstücke entnommen, um sie für Nachfolgendes gewinnbringend nutzbar zu machen. Dabei wird wichtig sein, dass Spielen im Unterricht sehr zeitaufwendig ist. Deswegen werden für eine relativ kleine Einsicht in ein religiöses System der Gegenwart mindestens vier Unterrichtsstunden eingeräumt, die allerdings nicht den Abschluss dieses Wissensgebietes darstellen können.
Der Hinduismus, im Besonderen das Kastenwesen Indiens soll der Gegenstand der Unterrichtsstunden sein.
Idealerweise wird von zwanzig SchülerInnen ausgegangen. Variationen des Konzepts ergeben sich dann spontan mit Schwankungen dieser Zahl.
Verorten lässt sich das Thema in seiner Umsetzung in der achten oder neunten Klasse, je nach Entwicklungsstand der Klasse und Einordnung in Themenkomplexe. Die SchülerInnen „vergleichen ethische Grundforderungen und Normen dieser Religion[...] mit ... eigenen Normen und Wertvorstellungen.“ Im Vordergrund stehen dabei im Folgenden das hinduistische Leben und die alltäglichen Brauchtümer, auch anhand von Beispielen mit unterschiedlich starkem Realitätsgehalt. Das Erkennen der Zusammenhänge zwischen dem Leben und dem Glauben eines Hindus sind dafür ausschlaggebend.
Die Darstellung des Kastenwesens wird oft mit der Religion des Hinduismus in einem Atemzug genannt. Sicherlich sind die immer noch bestehenden Kastenunterschiede, obwohl zwar offiziell abgeschafft, höchst brisant. Doch dementsprechend darf kein falsches Bild vermittelt werden, dass Indien und der Hinduismus auf dieses System beschränkt sind, sondern es nur einen, wenn auch äußerst wesentlichen, Punkt ausmacht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sachanalyse
3. Klarheiten
4. Didaktische Konzeption
4.1. Motivation – Vorbereitung
4.2. Aktion – Rollenspiel
4.3. Reflexion – Befragung & Diskussion, Generalisierung
5. Schlussbetrachtungen
6. Anhang
6.1. Ablauf unserer Gerichtsverhandlung
6.2. Regeln für das Verhalten während des Spiels
6.3. Rollenkarten
6.4. Zusatzinfos
6.5. Beobachterinfos
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Spielen findet im Unterricht laut verschiedenen Forschungsliteraturen in mannigfachen Varianten immer mehr Eingang in den Unterricht der Bundesrepublik. Diverse Ansätze von Spieltheorien bilden dazu die Grundlage. Die vielen unterschiedlichen Spielformen, wie zum Beispiel das Planspiel, Rollenspiel oder die Fallstudie.[1] lassen sich nur schwer gegeneinander abgrenzen. Dies soll auch nicht die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein. Aus diesem Grund werden aus variierenden Programmen einzelne Bruchstücke entnommen, um sie für Nachfolgendes gewinnbringend nutzbar zu machen. Dabei wird wichtig sein, dass Spielen im Unterricht sehr zeitaufwendig ist. Deswegen werden für eine relativ kleine Einsicht in ein religiöses System der Gegenwart mindestens vier Unterrichtsstunden eingeräumt, die allerdings nicht den Abschluss dieses Wissensgebietes darstellen können.
Der Hinduismus, im Besonderen das Kastenwesen Indiens soll der Gegenstand der Unterrichtsstunden sein.
Idealerweise wird von zwanzig SchülerInnen ausgegangen. Variationen des Konzepts ergeben sich dann spontan mit Schwankungen dieser Zahl.
Verorten lässt sich das Thema in seiner Umsetzung in der achten oder neunten Klasse, je nach Entwicklungsstand der Klasse und Einordnung in Themenkomplexe. Die SchülerInnen „vergleichen ethische Grundforderungen und Normen dieser Religion[...] mit ... eigenen Normen und Wertvorstellungen.“[2] Im Vordergrund stehen dabei im Folgenden das hinduistische Leben und die alltäglichen Brauchtümer, auch anhand von Beispielen mit unterschiedlich starkem Realitätsgehalt.[3] Das Erkennen der Zusammenhänge zwischen dem Leben und dem Glauben eines Hindus sind dafür ausschlaggebend.[4]
Die Darstellung des Kastenwesens[5] wird oft mit der Religion des Hinduismus in einem Atemzug genannt. Sicherlich sind die immer noch bestehenden Kastenunterschiede, obwohl zwar offiziell abgeschafft, höchst brisant. Doch dementsprechend darf kein falsches Bild vermittelt werden, dass Indien und der Hinduismus auf dieses System beschränkt sind, sondern es nur einen, wenn auch äußerst wesentlichen, Punkt ausmacht.
2. Sachanalyse
Der Name „Hinduismus“ wird erst seit dem ausgehenden 18., Anfang des 19. Jahrhundert als Sammelbegriff für die Religion Gesamtindiens verwendet.[6] Ebenso vielgestaltig wie Indien, dessen Gesellschaft, Lebensformen, Naturformen, stellt sich auch die Religiosität dar. Eine treffend Beschreibung liefert das folgendes Zitat aus der Süddeutschen Zeitung, das Indien mit folgenden Worten beschreibt: „60 Sprachen, ein halbes Dutzend Religionen, Tausende von Sekten, eine Million Heilige, 400 Millionen Unterernährte, 562 Fürstengeschlechter.“[7]
Das Kastenwesen ist ein essentieller Bestandteil, der stets mit dem Hinduismus in engen Zusammenhang gebracht wird. Allerdings wird im Folgenden alles unter der Prämisse dargestellt, „dass Kaste und Kastenwesen für Indien nicht allgemeinverbindlich zu definieren sind“[8].
Also was bedeutet nun „Kastensystem“ und wie weit reicht es? Dumont behauptet drei Säulen des Kastensystems. Hierarchie, Separation und Interdependenz.[9] Berremann postuliert für Angehörige des Kastensystems, dass diese sich in ständigen Kontroversen zwischen „Macht und Verwundbarkeit, Privileg und Unterdrückung, Ehre und Erniedrigung, Fülle und Mangel, Belohnung und Verwerfung, Sicherheit und Angst“[10]
Das Wort Kaste kommt vermutlich ursprünglich aus dem Portugiesischen und macht schon mit seiner Bedeutung, „etwas nicht Vermischtes“[11], darauf aufmerksam, dass die Kastenunterteilung strikt spaltend wirkt. Ein weiterer Bedeutungsursprung könnte im Lateinischen liegen, in dem castus soviel wie „’ keusch ’ oder ’ rein ’“[12] heißt. Daraufhin ist Kaste in Indien gleichzusetzen mit jati und/oder varna. Jatis ist die Bezeichnung der Unterkasten, von denen es in Indien zirka gibt. Das Wort kommt wiederum aus Sanskrit und kann auf die Wurzel jan oder ja zurückgeführt werden und „besitzt damit die Grundbedeutung ‚Geburt, Zeugung’“[13]. Jatis bezeichnen also Geschlechter, biologisch wie auch verwandtschaftlich gesehen, Rassen, Stämme, Klassen, Stände, Nationen, Berufs- oder Religionsgruppen oder eben auch Kasten.[14]
Das Varna-System unterteilt die indische Gesellschaft traditionell in vier Kasten. Varna kommt ursprünglich aus dem Sanskrit und bedeutet „Farbe“. Das weist auf eine Beziehung zwischen Kaste und Hautfarbe hin. Dazu gibt es verschiedene Theorien. Eine davon erklärt, dass die Abstufung der Dunkelheit der Hautfarbe aller Hindus von dem jeweiligen Beruf abhängt.
Doch dazu müssen erst die vier Kasten an sich und deren klassischen Berufe betrachtet werden. Die Kaste eines Menschen wird immer durch Geburt bestimmt. Endogamieregeln, die Hochzeiten nur unter Angehörigen gleicher Schichten erlauben bestärken eine Unveränderbarkeit. Eine Kaste kann somit nie eine Wahlgemeinschaft sein und man kann in einem Leben auch nicht unter den Kasten auf- oder absteigen. Sammelt man in einem Leben gutes Karma, so die Vorstellung des Hinduismus, ist es möglich in einem weiteren Leben als höher gestellter Mensch wiedergeboren zu werden. Passiert das gleiche mit negativem Karma, wird man in einer niederen Kaste oder gar als Tier oder Pflanze erneut auf die Welt kommen. Deswegen werden Brahmanen, Angehörige der obersten drei Kasten, auch als „Zweimalgeborene“ bezeichnet, da sie in einem früheren Leben mit Sicherheit genügend gutes Karma angesammelt haben, um in eine höhere Kaste aufsteigen zu können. Die Shudras werden analog dazu „Einmalgeborene“ genannt.
Hierarchisch geordnet werden Hindus in Brahmanen, Kshatriya, Vaishya und Shudra unterschieden, den Lehrstand, den Wehrstand, den Nährstand und die Unterschicht.[15] Diesen einzelnen Gesellschaftsschichten werden verschiedene Berufe zugeordnet und bilden damit ja auch Bezeichnungen von Berufsgruppen. Während Brahmanen die geistigen Berufe, wie zum Beispiel Priesterämter übernahmen[16], aber auch als Geldverleiher fungierten[17], sind die Kshatriyas für die Verteidigung des Staates zuständige Krieger aus der Aristokratie. Vaishyas sind diejenigen Menschen, die die Bevölkerung mit Nahrung und Gebrauchsgegenständen versorgen sollen, also Händler und auch Bauern. Die niedrigste Kaste, die Shudras, waren lediglich Diener und Handwerker, die niedrigere Arbeiten für ihre Herren verrichteten.
Die Vorstellung der Unterteilung der Gesellschaft in vier Gruppen beruht auf die uralte Legende aus dem Rigveda, einer „Sammlung von Gesängen für den Gottesdienst“[18]. Das kosmische Urwesen Purusha wird demzufolge in vier Teile zerlegt, aus denen die vier Kasten resultieren. Aus dem Mund entstanden die Brahmanen, aus den Armen die Krieger. Die Schenkel wurden zu den Vaishyas, während aus den Füßen die Shudras entstanden.[19]
Je dunkler also die Hautfarbe, desto niedriger der Stand, weil ja Angehörige niedriger Kasten mehr im Freien arbeiten und somit auch in höherem Maße der Sonne ausgesetzt sind.
Unterhalb und vor allem außerhalb dieses Varna-Systems stehen die so genannten Unberührbaren – avarnas, außerhalb der vier Varnas Stehende. Die mittlerweile gängigste und auch Selbstbezeichnung lautet „Dalits“, da dies „Zerbrochene“ oder „Unterdrückte“ heißt und ihren Status nahezu bestmöglich beschreibt. Etwa 15% der indischen Bevölkerung sind Dalits, das entspricht ungefähr 150 Millionen Menschen. Sie werden politisch als „Depressed Classes“ oder „Schedules Castes“ bezeichnet. Doch auch unter dem Titel „Harijans“, Kinder Gottes, ist eine geläufige Benennung, die Gandhi ihnen gegeben hat, die sie selbst jedoch teilweise ablehnen. Zu den Unberührbaren gehören Menschen, die in der Regel als Nachkommen der Ureinwohner gelten. Heute zählen zum Beispiel aber auch in Indien lebende Ausländer oder angehörige anderer Religionen dazu.[20] Zweitgenanntes ist nach wie vor ein brisantes Thema, da im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts viele Dalits zum Christentum konvertierten, in der Hoffnung ihre Situation verbessern zu können. Sie werden jedoch in der Realität doppelt diskriminiert: erstens, weil sie Dalits sind und zweitens, weil sie an Jesus Christus als Gottes Sohn glauben.
Je höher die Kaste, desto höher sei die Reinheit der Menschen, die ihnen angehören. Dalits bilden dabei diejenigen, die als vollkommen unrein gelten. Laut den alten Schriften sind Dalits böse, unverantwortliche Menschen, die entgegen sozialen Normen leben und einsündiges Leben führen, abscheuliche Dinge tun, wie zum Beispiel Hundefleisch essen. Sie sind es nicht wert, als Menschen angesprochen zu werden.[21]
Dalits leben ebenso außerhalb der Stadt, in separaten Siedlungen, meist unter menschenunwürdigen Bedingungen. Zum Beispiel dürfen sie kein Wasser aus dem Brunnen einer Gemeinde entnehmen, da ihre Unreinheit durch Berührung sämtlicher Flüssigkeiten besonders übertragen werden kann. So sind sie auf die Gnade der Kasten-Hindus angewiesen. Doch auch innerhalb der Dalit-Gemeinschaft gibt es wiederum Abstufungen. So sind Wäscher[22] oder Barbiere[23] zum Beispiel noch reiner als Leichenträger oder Latrinenputzer, die als die Unreinsten der Unreinen gelten. Doch immer haben diese Berufe irgendetwas mit Körperausscheidungen oder dem Tod zu tun. Dies lässt sich nun zur hinduistischen Vorstellung der rituellen Reinheit beziehungsweise Unreinheit zusammenfassen. Doch mit Hygiene oder Sauberkeit im westlichen Verständnis hat dies wahrheitsgemäß nichts zu tun.[24] Wenn Dalits einen Angehörigen des Kastensystems auch nur berühren, gelten diese als verunreinigt und müssen sich rituellen Waschungen unterziehen, um sich von der Verunreinigung zu befreien. Dies steht unter anderem auch im Manusmriti, dem „Gesetzbuch des Manu“, das zwischen 200 vor bis 700 nach Christus von Manu zusammengestellt wurde, geschrieben.[25] Dalits dürfen am gesellschaftlichen sowie am religiösen Leben nicht teilnehmen, haben kein Recht auf Eigentum. Die Entehrung geht sogar so weit, dass sie sich durch lautes Rufen oder Läuten einer Schelle ankündigen müssen, um den Kasten-Hindus die Möglichkeit zu geben, sie zu identifizieren und sich so besser drohenden Berührungen entziehen zu können.[26]
Die traditionellen Berufe der unterschiedlichen Kasten sind mittlerweile nicht mehr allzu ernst zu nehmen.[27] So arbeiten Brahmanen oft auch als Köche. Doch dies zeigt, dass die Ansichten von rein und unrein trotzdem noch bestehen.
Die Kastengesetzte sind heute durch den Artikel 17 der indischen Verfassung von 1950 offiziell abgeschafft. Des Weiteren legt Artikel 16 und 15 dieser Staatsordnung fest, dass „[d]er Staat ... keinen Bürger wegen seiner Religion, Rasse, Kaste, Geschlechtszugehörigkeit, seines Geburtsort oder einer Kombination hiervon diskriminieren“ darf und es „Chancengleichheit für alle Bürger in Bezug auf die Anstellung oder die Berufung in staatliche Ämter“ geben soll. Doch die Realität sieht größtenteils anders aus. Zwar passt sich das Kastensystem, an und entwickelt sich weiter, zieht sich teilweise zurück oder löst sich auf,[28] jedoch sind Dalits immer noch die Unberührbaren. Sie haben so gut wie keine Rechte solange sie der hinduistischen Glaubensgemeinschaft angehören[29]. Einige Privilegien werden ihnen mittlerweile von offizieller Seite eingeräumt. Dazu gehören zum Beispiel reservierte Sitze im Parlament und in der Staatsversammlung, finanzielle Hilfen und erleichterte Schul- und Universitätszugänge, wie besondere Stipendien.[30] Sind sie Dalit-Christen oder Angehörige anderer Religionen gilt dies nicht. Sie sind regelrecht Ausgestoßene. Frauen werden des Weiteren nochmals diskriminiert. Auch die verschiedenen Einstufungen der Dalits wirken auf westliche Vorstellungen grotesk. So gelten sie als unrein, die von ihnen geerntete Nahrung wird allerdings ohne Bedenken verzehrt.
Zwar kämpfen Dalits heute vermehrt für ihre Rechte, schon allein dadurch sich an die Öffentlichkeit zu wenden, jedoch zeigen Statistiken, dass Dalits immer noch mit massiven Ungerechtigkeiten zu kämpfen haben. Bei angezeigten Verbrechen gegen sie werden die Schuldigen meist frei gesprochen oder äußerst milde verurteilt. Doch die Dunkelziffer von nicht angezeigten Verbrechen, die sich im Spektrum von Vergewaltigungen bis hin zu Morden erstrecken, muss bei weitem sehr viel höher liegen. Einen Grund dafür, dass trotz der Vielzahl diskriminierter Dalits immer noch keine angemessene Gleichberechtigung eingetreten ist, kann man unter anderem an einer dürftigen Organisation festmachen. Da nach wie vor „75% der indischen Gesellschaft in ländlichen Gebieten leben“[31] und sich der Lebensstil ebenso unmodern gestaltet, fällt es auch schwer „Betroffene“ einheitlich zu koordinieren, die sich untereinander auch im Regelfall gar nicht kennen.
3. Klarheiten
In fachlicher Hinsicht besteht das oberste Klarheit, die die SchülerInnen erlangen sollen darin, dass sie einen Einblick in die ihnen fremde Kultur des Hinduismus mit seinem konzeptuell bedeutendsten Merkmal des Kastenwesens erhalten. In Bezug auf das geplante Spiel in Form einer Gerichtsverhandlung stellen die SchülerInnen als Agierende und Beobachter fest, dass ein Prozess in dieser Form eigentlich gar nicht denkbar wäre. Die Einstellungen und Handlungen der dargestellten Personen werden von den SchülerInnen hinterfragt und zu eigenen in Beziehung gesetzt. Die Form des Prozesses dient also ‚lediglich’ zur Veranschaulichung. Ziel ist es also, dass die SchülerInnen eine unbekannte Situation und fremde Verhaltensweisen erarbeiten[32] und erproben.
Die SchülerInnen beobachten, dass die Gesellschaft, die sie Verkörpern, und die sich später als Analogie zur indischen entpuppen soll, in verschiedene Schichten unterteilt werden und dass die niedrigste Schicht wenige oder gar keine Rechte hat und diskriminiert wird.
[...]
[1] Vgl. Keim (1992)
[2] http://www.thillm.de/thillm/pdf/lehrplan/rs/rs_lp_eth.pdf
[3] Vgl. ebd.
[4] Vgl. http://www.sachsen-macht-schule.de/apps/lehrplandb/downloads/lehrplaene/lp_gy_ethik.pdf
[5] Findet unter anderem Erwähnung im sächsischen Lehrplan für das Fach Ethik. (Vgl. http://www.sachsen-macht-schule.de/apps/lehrplandb/downloads/lehrplaene/lp_ms_ethik.pdf)
[6] Vgl. Tworuschka (www.dt-worspace.de)
[7] zit. nach Tworuschka (2006:65)
[8] Stein (2002:26)
[9] Vgl. ebd. (2002:65)
[10] Mohanadoss (1997:255)
[11] zit. nach Stein (2002:28)
[12] ebd.
[13] Ebd.(2002:33)
[14] Vgl. ebd.
[15] Vgl. Antes (2006:53)
[16] Stein fasst zusammen, dass Brahmanen Asketen, geistliche und weltliche Lehrer (gurus), Hauspriester, Priester und Berater für den König, Tempelpriester, Astrologen, Heiler, Pilgerpriester oder Totenpriester sein können. (Vgl. Stein (2002:69))
[17] Vgl. Jürgenmeyer (1998:26)
[18] Antes (2006:52)
[19] Vgl. Rigveda (X,90)
[20] Vgl. Jürgenmeyer (1998:31)
[21] Vgl. Nicht länger mehr „unberührbar“. Indische „Dalits“ fordern Gerechtigkeit. (1995:8)
[22],die mit Menstruationsblut in Berührung kommen,
[23],die mit abgeschnittenen Haaren und Zehennägeln in Berührung kommen,
[24] Vgl. Stein (2002:57)
[25] Grotesk in diesem Zusammenhang ist zum Beispiel, dass Dalits, die unter diesen „Regeln“ des Manu ja offensichtlich zu leiden haben, da sie dadurch aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ja eigentlich im Grunde gegen dieses Gesetzbuch steuern müssten. Aber gerade männliche Dalits, die vom Rest der Gesellschaft unterdrückt werden und gegenwirkend agieren, stimmen gerade in Fragen, die die Frauen betreffen auf einmal mit den Vorstellungen Manus überein und unterdrücken als Unterdrückte zusätzlich noch ihre eigenen Frauen.
[26] In der Zeitschrift Nicht länger mehr „unberührbar“. Indische „Dalits“ fordern Gerechtigkeit. (1995:9) werden die Bedingungen, Restriktionen, Gesetze und Tabus für Dalits aufgeschlüsselt: Dalits ...
(1) dürfen nur außerhalb der Dorfgemeinschaft leben. (2) dürfen sich nicht frei auf der Straße bewegen.
(3) dürfen nicht an öffentlichen Orten erscheinen. (4) dürfen keine Tempel betreten.
(5) müssen die Kleider der Toten tragen. (6) dürfen nur aus zerbrochenem Geschirr essen.
(7) dürfen nur Schmuck aus Eisen tragen. (8) dürfen nur Esel oder Hunde besitzen.
(9) sollen als Unberührbare behandelt werden.
[27] Vgl. Stein (2002:47)
[28] Vgl. Jürgenmeyer (1998:31)
[29] oder sich zur Sikh-Religion oder zum Buddhismus Bekennende
[30] Vgl. Stein (2002:76), Mohanadoss (1997:259)
[31] Stein (2002:50)
[32] Vgl. Kluckhahn (1978:33)
- Quote paper
- Josephine Ernst (Author), 2009, Stundenkonzept für die Sekundarstufe I: Hinduismus - Das Kastensystem in Indien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134244
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