This work pointed out the fiscal policy of the two distinctive welfare states Germany and Sweden in a comparative way. The empirical outcome of the indicators dataset concedes Sweden a more efficient ability to a crisis response both in the decade 1990-2000 and in the period of 2000-2006. The main cause for Germany’s deficit was the governments’ inability in the nineties of the last century to raise the general taxes to the debit of a solid budget.
But differently from Sweden Germany had to manage and reduce financial deficits as a result of the reunification of the two German republics in 1990. Nevertheless the conservative governments made mistakes when they pursued an inflexible policy course.
After the two global recessions around 1990 and 2000 Sweden’s fiscal policy had react by an anti cyclic way which is the classic way to come out of a macroeconomic crisis. Germany had burdened the social security’s budget with a rising of the social contribution instead of going the anti cyclic way too.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitendes
2. Begriffsklärung und Definition des Untersuchungsgegenstandes
2.1.Die drei Typen der Wohlfahrt nach Esping-Andersen
2.2.Der konservative Wohlfahrtsstaat Deutschland
2.3.Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat Schweden
3. Aufgaben und Ziele staatlicher Finanzpolitik
3.1.Zur Finanzpolitik in Deutschland und Schweden 1990-2000
3.1.1.Deutschland
3.1.2.Schweden
3.2.Messergebnisse nach Wintermann
4. Entwicklung finanzpolitischer Indikatoren 2000-2006
4.1.Auswertung
5. Zusammenfassung/ Abstract
Literaturverzeichnis
1. Einleitendes
Ausgehend von der zentralen Fragestellung „Ist die schwedische Finanzpolitik auch nach der zweiten globalen Konjunkturkrise 2000/ 2001 effektiver als die deutsche Finanzpolitik?“ und der die Forschung leitenden Hypothese „Schwedens Finanzpolitik handelt expansiver und reagiert auf extrinsische Konjunktureinbrüche angemessener“ beschäftigt sich die Arbeit mit dem Ländervergleich Deutschland – Schweden. Die komparative Analyse zur Wohlfahrtsstaatlichkeit der Länder Deutschland und Schweden ist klassisch und demgemäß Gegenstand zahlreicher Aufsätze und Studien[1]. Nicht zuletzt deshalb, da Schweden als der klassische Prototyp des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaates gilt mit seinen fast durchgängig sozialdemokratischen Regierungen seit 1932 bis 1991, mit Ausnahme von 1976 bis 1982 mit bürgerlichen Parteien in der Regierung. Demgegenüber gilt Deutschland als ein klassisch konservativer Wohlfahrtsstaat und zeichnet sich v.a. als Sozialversicherungsstaat sowie durch Wohlfahrtsverbände aus. Als Sozialstaat spielt die Bundesrepublik von ihrer Leistung her eher im europäischen Mittelfeld und kann sich vom schwedischen Modell noch etwas abschauen um „aufzusteigen“, so jedenfalls der einschlägige Tenor der Fachaufsätze. Um den Bereich des Untersuchungsgegenstandes für eine adäquate Vergleichsanalyse einzugrenzen, soll nur das Politikfeld der Finanzpolitik in Deutschland und Schweden verglichen werden, da dieses Politikfeld am deutlichsten die unterschiedlichen Potentiale zwischen parteipolitischem Anspruch und realpolitischen Ergebnissen aufzeigt. Die Arbeit knüpft an Wintermanns Forschungsarbeit an, sein untersuchter Zeitraum für den Bereich der Finanzpolitik beider Länder beschränkt sich auf die Jahre 1990-2000, in dieser Arbeit wird weiterführend der Zeitraum 2000-2006 (aktuellste Datenverfügung) untersucht, um festzustellen, ob Wintermanns positive Schlussfolgerungen für Schweden auch heute noch gültig sind. Der Darstellungsprozess dieses Vergleichs erfolgt in drei Schritten: Der erste Teil umfasst eine Definition des Forschungsgegenstandes, eine Typisierung von Wohlfahrtsstaaten sowie die Zuordnung beider Länder. Der zweite Teil behandelt die länderspezifische Finanzpolitik theoretisch für 1990-2000 und empirisch für 2000-2006. Im dritten Teil werden die Vergleichsergebnisse bewertet und analysiert, um die Hypothese zur Beantwortung der Forschungsfrage verifizieren oder falsifizieren zu können. Das Vergleichspaar wurde nach dem most-similar-system-design ausgewählt für einen möglichst repräsentativen Vergleich. Im Anschluss hieran folgen Definitionen für die Termini Wohlfahrtsstaat und Finanzpolitik, da sie den Bereich des Untersuchungsgegenstandes dieser Arbeit bilden.
2. Begriffsklärung und Definition des Untersuchungsgegenstandes
Der Terminus Wohlfahrtsstaat findet in der Literatur keine einheitliche Kennzeichnung, sondern wird verschieden ausgelegt, da sich bereits sprachlich historische, politische und kulturelle Entwicklungsunterschiede widerspiegeln. Bei dem Begriff des Wohlfahrtsstaates handelt es sich um einen „Kunstbegriff“, der in der vergleichenden Sozialwissenschaft eingeführt wurde zum Zwecke der Verwendung von Variablen statt Eigennamen, was eine der wesentlichen Voraussetzungen der vergleichenden Methodenlehre ist (Schmid/ Niketta 1998: 14). „Den“ Wohlfahrtsstaat gibt es also nicht, was bei der Analyse zu berücksichtigen ist.
Für diese Arbeit wird eine Einteilung nach Josef Schmid herangezogen, wonach der Begriff Wohlfahrtsstaat abzugrenzen sei von den Termini Sozialstaat und Sozialpolitik und vorwiegend als empirische Kategorie zur Analyse der Aktivitäten moderner Staaten gelte. Der Begriff des Sozialstaates hingegen beinhalte eine Fokussierung auf die rechtlich-normative Dimension, bspw. in Abgrenzung zum Rechtsstaat, während Sozialpolitik vorwiegend ein politisches Handlungsfeld aus speziellen Programmen und Akteuren bezeichne (Schmid 2000: 2). Da die Regelungen und Leistungen eines Wohlfahrtsstaates nach Raum und Zeit erheblich differieren, wird der Untersuchungsgegenstand qua Definition konstruiert, um anschließend analysiert werden zu können. Schmid schlägt die Definition Jens Albers vor:
„Der Begriff <Wohlfahrtsstaat> (welfare state) charakterisiert als
deskriptives Konzept einen bestimmten Typus der Staatstätigkeit. Er kennzeichnet
Länder, in denen der Staat eine aktive Rolle in der Steuerung wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Abläufe übernimmt und einen beträchtlichen Teil seiner Res-
sourcen sozialpolitischen Zwecken widmet, die der Förderung nach einer größeren
Gleichheit der Lebenschancen in den Dimensionen Einkommenssicherung,
Gesundheit, Wohnen und Bildung dienen. In der Verwendung des Konzepts
schwingt eine Verpflichtung des Staates auf eine umfassende Politik des Ausbaus
sozialer Staatsbürgerrechte mit, die sich nicht mit der Sicherung von Konsum-
chancen begnügt, sondern auch eine Förderung von Wirtschaftswachstum und
Vollbeschäftigung anstrebt und den Abbau ungleicher Teilnahmechancen am
gesellschaftlichen und politischen Leben zum Ziel erhebt“ (Alber 1996: 705).
Der Finanzpolitik gilt folgende Definition:
„Die Finanzpolitik ist ein Politik-Bereich, der sich mit den Einnahmen und
Ausgaben des Staatshaushaltes beschäftigt. Sie nutzt die Erkenntnisse der Finanz-
theorie und setzt sie in konkretes politisches Handeln um. Dazu gehört die Fest-
legung der Steuern und Subventionen, ggf. Aufnahme neuer Kredite und die
Verabschiedung eines Haushaltes“ (Schubert/ Klein 2006: 107).
Auch dies ist eine allgemeine Definition und es gilt, die länderspezifischen Unterschiede zu berücksichtigen.
2.1. Die drei Typen der Wohlfahrt nach Esping-Andersen
Die allgemeine Definition des Wohlfahrtsstaates wird hier ergänzt durch Esping-Andersens differenzierte Typisierung wohlfahrtsstaatlicher Regime, nach der Deutschland als konservativer und Schweden als sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat einzustufen sind. In seinem Werk The three worlds of welfare capitalism unterscheidet Esping-Andersen drei Typen von Wohlfahrtsstaaten, welche die jeweiligen unterschiedlichen politökonomischen Systeme der Staaten widerspiegeln. Als wesentliches operationales Differenzierungskriterium führt Esping-Andersen den Grad der „Dekommodifizierung“ ein, d.h. der relativen Unabhängigkeit von den Zwängen und Risiken kapitalistischer Märkte, insbesondere des Arbeitsmarktes. Der universalistische, sozialdemokratische Wohlfahrtstyp weist demnach eine hohe Unabhängigkeit vom Markt auf. Soziale Bürgerrechte bilden die Anspruchsgrundlage und es wird Versorgung auf höchstem Niveau angestrebt, allerdings verbunden mit hohen Sozialausgaben. Durch den hier stärksten Grad der Dekommodifizierung soll ein relativ hohes Maß an sozialer Gleichheit erzeugt werden, zugleich sind die Bemühungen um eine aktive Politik der Vollbeschäftigung am stärksten ausgeprägt. Dieser Typus wird vor allem in Norwegen, Schweden und Dänemark realisiert.
Der liberalistische Typ hingegen zeichnet sich durch niedrige soziale Anspruchsrechte aus, verbunden mit individueller Bedürftigkeitsprüfung und geringen sozialen Leistungen. Der Markt ist bestimmend, der Grad der Dekommodifizierung eher niedrig. Vertreter dieses Typs sind die USA, Kanada und Großbritannien.
Im korporatistischen, konservativen Wohlfahrtsstaat wird stärker durch den Staat interveniert, doch dies ist meist temporär begrenzt und stark sozialversicherungszentriert. Staatspolitische, paternalistische Gründe führten dazu, dass soziale Rechte stark an Klasse und Status gebunden sind. Der Grad der Dekommodifizierung erreicht im Durchschnitt ein mittleres Niveau, variiert jedoch in Abhängigkeit vom Beschäftigungsstatus. Beispielländer hierfür sind Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien (Vgl. Schmid/ Niketta 1998: 16-17).
Zwar wurde Esping-Andersens Ansatz mittlerweile mehrfach kritisiert und ergänzt, dennoch avancierte seine Typologie zur Grundlage der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung und soll für diese Arbeit vorläufig im Sinne von Realtypen genügen. Die unterschiedlichen Modelle des Wohlfahrtsstaates sind lange stabil geblieben, so sind bspw. in Deutschland trotz aller Regimewechsel vom Kaiserreich über die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepublik die basalen Merkmale des Modells erhalten geblieben. Die jeweiligen Entwicklungspfade wurden in ihrer Grundlegung auch nicht durch Wahlen verändert. Waren die Welten der Wohlfahrt besonders für die „goldene Phase“ der 60er und 70er Jahre belegt, besitzen die Modelle auch Gültigkeit für die 80er und 90er Jahre, in denen „die Krise des Wohlfahrtsstaates bzw. der Abbau von Leistungen die Diskussion und die praktizierte Politik dominierten.“ (Schmid 2000: 6). Je nach Typ traten unterschiedliche Reaktionen und Effekte durch die Krisen auf (ab Kapitel 3.1.).
2.2. Der konservative Wohlfahrtsstaat Deutschland
Die Einführung der Sozialversicherungsgesetze[2] in den 1880er Jahren unter dem damaligen Reichskanzler Bismarck als politische Antwort auf ökonomische und soziale Probleme im Zuge der Industriellen Revolution sollten „der Gefahr einer Revolution aus dem 'sozialdemokratischen Lager' entgegenwirken“ (Schmid 2002: 105). Allerdings reichten die Absicherungen durch die Sozialversicherungen in ihren Anfängen für die Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse nicht aus. Darüber hinaus waren die Versicherungsstrukturen auch nicht als soziale Mindestsicherung für alle Bürger gedacht, sondern einzig für die Arbeitnehmer entworfen. Daraus erklärt sich der „enge Bezug zwischen Beitragshöhe und Leistung, was größere umverteilende Elemente oder gar eine Mindestsicherung für alle Staatsbürger weitgehend ausschließt“ (Schmid 2002: 106). Bis heute hat sich daran kaum etwas geändert, nach Esping-Andersens Klassifizierung zählt Deutschland daher zu den konservativen Wohlfahrtsstaaten. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfuhr das deutsche Sozialversicherungssystem eine signifikante Erweiterung hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen, auch der Empfängerkreis erweiterte sich. Dabei blieb das ursprüngliche Vier-Stützpfeiler-System in seinen Grundzügen bis heute bestehen. Phasen der Reformen traten ab den späten 1950er Jahren auf, so wurde 1957 mit der Reform der Rente das Prinzip der beitragsäquivalenten und einkommensbezogenen Absicherung verankert. Zwischen 1969 und 1975 wurde unter einer sozialliberalen Regierung der Bereich der Sozialpolitik systematisch erweitert, z.B. mit der Einführung von Arbeitslosengeld und -hilfe als Ergänzung der Arbeitsmarktpolitik. Mit der Öl- und Wirtschaftskrise 1973/74 erfuhr die deutsche Sozialpolitik Einschnitte und Kürzungen, die Einnahmen des Staates sanken, während zeitgleich die Ausgaben mit zunehmender Arbeitslosigkeit und demographischer Verschiebung anstiegen. 1990 stellte die Wiedervereinigung die Bundesrepublik vor finanzielle und regulative Herausforderungen, doch hier bewies das Sozialsicherungssystem ein evidentes Maß an Leistungsfähigkeit und Kontinuität, da „alle relevanten Institutionen sowie umfangreiche Finanzmittel nach Ostdeutschland transferiert“ wurden (Schmid 2002: 106-107). Insgesamt weist die Geschichte des Wohlfahrtsstaates in der Bundesrepublik neben seiner historischen Verankerung im vorvorigen Jahrhundert und der Beharrlichkeit seiner charakteristischen Strukturen drei Aspekte auf, die sich auch in den anderen westlichen Industrieländern zeigen: Expansion, Differenzierung und Wandel (bei Konstanz der typischen Merkmale). Die Ausweitung der sozialen Sicherungssysteme bewirkte, dass mittlerweile über 90 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen Standardrisiken wie Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit abgesichert sind (Schmid 2000: 7).
[...]
[1] Z.B. Josef Schmid, Ole Wintermann.
[2] Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884, Alters- und Invalidenversicherung 1889, Arbeitslosenversicherung 1927.
- Quote paper
- Melanie Baschin (Author), 2007, Komparative Analyse zur Finanzpolitik der Wohlfahrtsstaaten Deutschland und Schweden , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134204
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