In den letzten Jahren wurde kaum ein Bilanzierungsthema kontroverser diskutiert, als die Frage der Bewertung und Erfassung von aktienbasierten Vergütungsformen (Share-based Payment Transactions) für Mitarbeiter und Führungskräfte. Hierbei handelte es sich grundsätzlich um die Fragestellungen, ob Aktienoptionen auf Gesellschafter- oder Gesellschaftsebene gewährt werden, eine Begebung von Aktienoptionen erfolgswirksam zu erfassen ist und mit welchem Wert sowie zu welchem Zeitpunkt diese Vergütungen zu bewerten sind. Mit der Verabschiedung von IFRS 2 am 19. Februar 2004 hat das IASB die bis dahin bestehende Regelungslücke in der Bilanzierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen in der externen Rechnungslegung geschlossen. Lange Zeit überwiegte die Entlohnung aus einem Festgehalt und einer ergebnisabhängigen Tantieme. Die zunehmende Verbreitung von aktienbasierten Vergütungen ist Folge der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und soll der unzureichenden Beachtung von Renditeinteressen der Aktionäre, insbesondere durch die Führungskräfte eines Unternehmens, entgegenwirken. Gegenstand der nachstehenden Ausführungen ist die Darstellung der Vorschriften zur bilanziellen Behandlung von aktienbasierten Vergütungssystemen nach IFRS 2. Des Weiteren werden diese Vorschriften einer kritischen Analyse unterzogen. Um der Komplexität der Thematik gerecht zu werden, finden lediglich die Rechnungslegungsvorschriften des IASB Berücksichtigung. Die vorliegende Seminararbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Nach der vorangegangenen Darstellung der Thematik, wird im zweiten Kapitel die Bedeutung aktienbasierter Vergütungen aus Sicht des Unternehmens und der Anteilseigner bzw. Aktionäre erläutert. Im dritten Kapitel wird zunächst der Geltungsbereich des IFRS 2 beschrieben. Darauf aufbauend werden die Regelungen zum Bilanzansatz und deren Bewertung der unterschiedlichen Formen aktienbasierter Vergütungen aufgezeigt. Darüber hinaus werden diese anhand eines ausgewählten Beispieles näher erläutert. In Kapitel vier werden die Regelungen des IFRS 2 einer kritischen Beurteilung unterzogen. Die vorliegende Seminararbeit endet im fünften Kapitel mit einer kurzen Zusammenfassung der Thematik.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Motive für den Einsatz aktienbasierter Vergütungen
2.1 Motive aus Sicht des Unternehmens
2.2 Motive aus Sicht der Aktionäre
3. Ausgestaltung und Bilanzierung aktienbasierter Vergütungen nach IFRS
3.1 Anwendung und Geltungsbereich des IFRS
3.2 Eigenkapitalorientierte aktienbasierte Vergütungen
3.2.1 Bilanzansatz und Bewertung
3.2.2 Anwendungsbeispiel
3.3 Cashorientierte aktienbasierte Vergütungen
3.3.1 Bilanzansatz und Bewertung
3.3.2 Anwendungsbeispiel
3.4 Kombinationsmodelle
3.5 Anhangangaben
4. Kritische Würdigung des IFRS
4.1 Informationsgehalt und Aussagekraft
4.2 Bewertungs- und Gestaltungsspielräume
5. Zusammenfassende Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Versicherung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aktienbasierte Vergütungen nach IFRS 2
Abb. 2: Bilanzierungsvorschriften von eigenkapitalorientierten aktienbasierten Vergütungen
Abb. 3: Ausübungsbedingungen bei Aktienoptionen
Abb. 4: Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf den Bewertungsprozess 10
Abb. 5: Bilanzierungsvorschriften von cashorientierten aktienbasierten Vergütungen
Abb. 6: Einfluss von Ausübungsbedingungen bei Bedienung in Cash
Abb. 7: Einfluss von Ausübungsbedingungen bei Wahlrechten
1. Einleitung
In den letzten Jahren wurde kaum ein Bilanzierungsthema kontroverser diskutiert, als die Frage der Bewertung und Erfassung von aktienbasierten Vergütungsformen (Share-based Payment Transactions) für Mitarbeiter und Führungskräfte. Hierbei handelte es sich grundsätzlich um die Fragestellungen, ob Aktienoptionen auf Gesellschafter- oder Gesellschaftsebene gewährt werden, eine Begebung von Aktienoptionen erfolgswirksam zu erfassen ist und mit welchem Wert sowie zu welchem Zeitpunkt diese Vergütungen zu bewerten sind. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung und des erheblichen Umfangs aktienbasierter Vergütungen wurden Forderungen nach einer erhöhten Transparenz und einer bilanziellen Erfassung immer stärker.1
Mit der Verabschiedung von IFRS 2 am 19. Februar 2004 hat das IASB die bis dahin bestehende Regelungslücke in der Bilanzierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen in der externen Rechnungslegung geschlossen.2
Lange Zeit überwiegte die Entlohnung aus einem Festgehalt und einer ergebnisabhängigen Tantieme. Die zunehmende Verbreitung von aktienbasierten Vergütungen ist Folge der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und soll der unzureichenden Beachtung von Renditeinteressen der Aktionäre, insbesondere durch die Führungskräfte eines Unternehmens, entgegenwirken. Hierbei soll der Forderung einer nach dem Shareholder-Value-Konzept3 ausgerichteten Unternehmensführung Rechnung getragen werden. Um vor dem Hintergrund des Principal-Agent-Konfliktes4 und somit einem opportunistischem Verhalten entgegenzuwirken, sollen die Beschäftigten5 durch diese monetären Anreize in eine eignerähnliche Position versetzt werden und somit zu einer Wertsteigerung des Unternehmens beitragen.6
Gegenstand der nachstehenden Ausführungen ist die Darstellung der Vorschriften zur bilanziellen Behandlung von aktienbasierten Vergütungssystemen nach IFRS 2. Des Weiteren werden diese Vorschriften einer kritischen Analyse unterzogen.
Um der Komplexität der Thematik gerecht zu werden, finden lediglich die Rechnungslegungsvorschriften des IASB Berücksichtigung.7 Obwohl im Titel der Verordnung von „anteilsbasierter Vergütung“ die Rede ist, wird im Veröffentlichungstext durchgängig von der Bezeichnung „aktienbasierte Vergütung“ Gebrauch gemacht. Im Folgenden wird somit die zuletzt genannte Bezeichnung verwendet.
Die vorliegende Seminararbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Nach der vorangegangenen Darstellung der Thematik, wird im zweiten Kapitel die Bedeutung aktienbasierter Vergütungen aus Sicht des Unternehmens und der Anteilseigner bzw. Aktionäre erläutert. Im dritten Kapitel wird zunächst der Geltungsbereich des IFRS 2 beschrieben. Darauf aufbauend werden die Regelungen zum Bilanzansatz und deren Bewertung der unterschiedlichen Formen aktienbasierter Vergütungen aufgezeigt. Darüber hinaus werden diese anhand eines ausgewählten Beispieles näher erläutert. In Kapitel vier werden die Regelungen des IFRS 2 einer kritischen Beurteilung unterzogen. Die vorliegende Seminararbeit endet im fünften Kapitel mit einer kurzen Zusammenfassung der Thematik.
2. Motive für den Einsatz aktienbasierter Vergütungen
2.1 Motive aus Sicht des Unternehmens
Für eine Beteiligung der Beschäftigten am eigenen Unternehmen sprechen oftmals personalwirtschaftliche Belange. Die Rolle des Mitunternehmers soll grundsätzlich den Principal-Agent-Konflikt lösen, d.h. die unterschiedlichen Interessen zwischen Management und Anteilseignern sollen abgebaut werden. Der Beschäftigte (Agent) soll aufgrund seiner Beteiligung, in der Annahme, dass diese deckungsgleich mit den Interessen der Anteilseigner (Principal) sind, Entscheidungen treffen, welche den Shareholder-Value erhöhen. Ein vermehrtes Interesse des Beschäftigten am Unternehmen bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem eigenen Unternehmen und eine höhere Leistungsbereitschaft. Eine stärkere Verantwortung und höhere Motivation zieht auch eine geringere
7 Anm.: Der Verzicht auf die Vorschriften des HGB ist vertretbar, da diese eher zu einem Auslaufmodell geworden sind, denn seit 2005 sind sämtliche kapitalmarktorientierten, börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet. Des Weiteren sind die Regelungen der US-GAAP seit Ende des Jahres 2004 nahezu konvergent mit IFRS 2 (Vgl. Rossmanith, J./ Funk, W./ Alber, M. (2006), S. 664 i.V.m. Kirnberger, C. (2006), S. 623).
Fluktuation, einhergehend mit einer höheren Arbeitszufriedenheit, niedrigeren Fehlzeiten und mehr Kostenbewusstsein nach sich.8
Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird zunehmend in die Beschäftigten investiert, was eine hohe Kapitalbindung in das Humanvermögen bedeutet. Um den Abfluss dieser Investitionen und die Verursachung zusätzlicher Kosten durch neue Mitarbeitersuche zu vermeiden, ist die Reduktion der Fluktuation durch eine Beteiligung der Beschäftigten am eigenen Unternehmen erstrebenswert.
Zusätzlich ist aufzuführen, dass nicht nur für große Unternehmen sondern auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen die durch Mitarbeiterbeteiligungen erzielbare Stützung der schwachen Kapitalbasis interessant ist. Besonders Start-Up-Unternehmen profitieren von der Liquiditätsschonung und können durch das Angebot von anteilsbasierten Vergütungen qualifizierte Mitarbeiter anwerben.
Der direkte Zusammenhang zwischen anteilsbasierten Vergütungen, deren Leistungssteigerung bzw. des individuellen Beitrages jedes Beschäftigten zur Wertsteigerung des Unternehmens ist jedoch nur schwer ableitbar. Denn diese kann ggf. auf verschiedene weitere Faktoren zurückzuführen sein. Außerdem ist eine Leistungsbeurteilung des Einzelnen eher schwierig. Hier kann das Unternehmen der Problematik gegenüberstehen, dass sich einzelne Mitarbeiter auf dem Engagement anderer ausruhen. Dies bewirkt dann das Gegenteil der erwarteten Motivations- und Leistungssteigerung.
Wichtig ist, das Verhältnis der Entlohnung aus Beteiligung angemessen zu bestimmen, denn ein zu hoher Beteiligungsanteil kann für den einzelnen Beschäftigten durch drohende Gehaltsminderungen ein Einkommensrisiko darstellen. Dies könnte für das Unternehmen suboptimale Investitions-entscheidungen nach sich ziehen.9
2.2 Motive aus Sicht der Aktionäre
Die Globalisierung der Finanzmärkte mit weltweit operierenden institutionellen Kapitalanlegern, die als primäres unternehmerisches Ziel die Orientierung am Shareholder-Value verlangen, hat zum Einzug einer wertorientierten Unternehmensführung, insbesondere bei börsennotierten Unternehmen, geführt.10 Ein Ziel des Shareholder-Value-Konzeptes ist es, im Interesse der Anteilseigner den Marktwert des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen langfristig zu maximieren.11
Eine wichtige Stufe zur erfolgreichen Realisierung der am Shareholder-Value orientierten Unternehmensführung ist die Einführung einer, an der Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten, variablen Entlohnung der Führungskräfte. Über diese variable Entlohnung kann die Führungsebene zur Einhaltung einer an der langfristigen Wertsteigerung orientierten Unternehmensstrategie motiviert und das Interesse der Führungskräfte mit dem von den Unternehmenseignern verfolgten Ziel der Unternehmenswertsteigerung harmonisiert werden. In den meisten Fällen wird der variable Vergütungsbestandteil, bspw. durch die Gewährung von Kaufoptionen auf Aktien des Unternehmens, an die zukünftige Entwicklung des Aktienkurses gekoppelt.12
Ebenso soll auch hier das immer stärkere Auseinanderfallen von Eigentümerfunktionen (Principal) und Unternehmensleitung (Agent) aufgehalten werden. Denn Eigentümerinteressen werden nicht immer mit dem gebotenen Nachdruck durchgesetzt. Indem das Management am Unternehmen beteiligt wird, wird die Unternehmensleitung durch seine Eigentümerstellung stärker an den Interessen der Aktionäre ausgerichtet.13
Aus der anteilsbasierten Vergütung können auch hier Problemfelder abgeleitet werden. So führen die anteilsbasierten Vergütungen einerseits zu einem erhöhten Anreizeffekt, andererseits erhöht sich auch das Risiko die für diese Vergütung geforderten Ziele nicht zu realisieren. Das Risiko der Beschäftigten ist somit höher als das Risiko der Aktionäre. Des Weiteren kann der Beschäftigte, da er mit seiner Arbeitskraft an das Unternehmen gebunden ist, keine Diversifikation der Investition ggü. einem reinen Kapitalgeber durchführen.14
Zudem haben vor allem in den Jahren 2001 und 2002, durch intransparente und teils bewusst falsche Bilanzierungen namhafte amerikanische Unternehmen eine Vertrauenskrise in die Berichterstattung ausgelöst und eine kontroverse Diskussion über die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen in den USA entfacht. Auch wenn in den Bilanzskandalen die Bilanzierung solcher Vergütungen nicht direkt angesprochen wurde, galten diese dennoch als Anlass dafür, dass die Führungsebene besagter Unternehmen eine das zutreffende Bild der Unternehmenslage verschleiernde Bilanzpolitik betrieben, um so den Aktienkurs in die Höhe zu treiben.15
3. Ausgestaltung und Bilanzierung aktienbasierter Vergütungen nach IFRS 2
3.1 Anwendung und Geltungsbereich des IFRS 2
Der Anwendungsbereich des IFRS 2 erstreckt sich grundsätzlich auf die bilanzielle Erfassung von empfangenen Gütern oder Leistungen, unabhängig von der Ausgestaltung aktienbasierter Vergütungen. Als aktienbasierte Vergütungen werden Sachverhalte definiert, bei denen ein Unternehmen für empfangene Güter bzw. Leistungen Eigenkapitalinstrumente oder eine Barvergütung, die auf dem Wert von Eigenkapitalinstrumenten basieren, gewährt oder bei denen das Unternehmen oder die Gegenseite zwischen Ausgleich in bar oder anderen Vermögenswerten und Eigenkapitalinstrumenten an sich wählen kann.16
Anhand dieser Definition lassen sich aktienbasierte Vergütungen in folgende drei Grundformen unterscheiden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anl. an IFRS 2 (2008), 2.2.
Abb. 1: Aktienbasierte Vergütungen nach IFRS 2
Beim Ausgleich durch echte Eigenkapitalinstrumente erhält das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen und gibt im Gegenzug Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens hin. Hierbei handelt es sich bspw. um Belegschaftsaktien (Restricted Shares) oder echte Aktienoptionen (Stock Options).
Vergütungsformen mit Barausgleich sind im Gegensatz zur ersten Variante sog. virtuelle Eigenkapitalinstrumente. Das Unternehmen erhält Güter oder Dienstleistungen und verpflichtet sich liquide Mittel oder andere Vermögenswerte zu übertragen, deren Höhe vom Aktienkurs oder vom Wert anderer Eigenkapitalinstrumente abhängig ist. In diesem Falle handelt es sich um virtuelle Aktienoptionen (Stock Appreciation Rights) oder virtuelle Unternehmensanteile (Phantom Stocks).
Bei Kombinationsmodellen aus echten und virtuellen Eigenkapitalinstrumenten ist entscheidend, welche Partei das Erfüllungswahlrecht, d.h. die Wahl zwischen der Begleichung in bar und der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten hat.17
In IFRS 2 werden alle Arten von Transaktionen geregelt, bei denen Unternehmensanteile oder Optionen als Entgelte für Güter und Dienst- bzw. i.e.S. für Arbeitsleistungen gewährt werden. Der Anwendungsbereich des IFRS 2 ist nicht auf die Rechtsform der AG beschränkt sondern findet bspw. auch auf die Bezahlung von Warenlieferungen mit Eigenkapitalinstrumenten bei einer GmbH Anwendung.18 Da die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen in der Praxis vorwiegend die Vergütung von Mitarbeitern bzw. Führungskräften von AGs mit Aktien und Aktienoptionen zum Gegenstand hat, beschränken sich die weiteren Ausführungen auf die aktienbasierte Arbeitnehmervergütung.
Eigenkapitaltransaktionen, die unter die spezifischen Regelungen des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse), des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung) respektive des IAS 39 (Finanzinstrumente: Absatz und Bewertung einschließlich der Bestimmungen über die Anwendung der ‚Fair Value Option’) fallen, sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.19
3.2 Eigenkapitalorientierte aktienbasierte Vergütungen
3.2.1 Bilanzansatz und Bewertung
Eigenkapitalorientierte, echte Vergütungen führen seitens des Unternehmens zu einer Eigenkapitalmehrung und im Ergebnis zu einer Einstellung in der Kapitalrücklage. Eine Gegenbuchung erfolgt durch die Aktivierung der empfangenen Gegenleistung. Die Vergütung erfolgt in diesem Falle aus bedingtem Kapital oder aus Aktienrückkäufen eigener Aktien.20
Stellen die empfangenen Arbeitsleistungen keine aktivierungsfähigen Vermögenswerte dar, sind diese sofort aufwandswirksam zu verrechnen.21 Die Gewährung von Belegschaftsaktien oder Aktienoptionen ist, unabhängig davon ob diese noch zu erbringen sind oder schon erbracht wurden, nicht aktivierungsfähig.22 Ferner darf bei der Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistungen die freie Verfügbarkeit der Aktien bzw. die Ausübbarkeit der Optionen nicht von einem weiteren Anstellungsverhältnis abhängen. Bei Aktienoptionen ist ein Anstellungsverhältnis die Regel, so dass von einer Vergütung zukünftiger Arbeitsleistungen auszugehen ist und zum Zeitpunkt der Gewährung noch keine Arbeitsleistung erbracht ist.23
Das Datum der Ausübbarkeit der gewährten Eigenkapitalinstrumente für die Erfassung des Aufwandes ist entscheidend. Falls die Instrumente umgehend ausübbar werden, ist anzunehmen, dass die entsprechende Dienstleistung des Beschäftigten bereits erbracht wurde. Dementsprechend kommt es zur vollen aufwandswirksamen Erfassung der gewährten Aktien am Ausübungstag. Wird eine Sperrfrist, bspw. der Verbleib des Beschäftigten im Unternehmen, vereinbart, erfolgt die Erfassung der Aufwendungen zeitanteilig über diese Periode(Vesting Period).
[...]
1 Vgl. Zeimes, M./ Thuy, M. (2003), S. 39.
2 Vgl. Eiselt, A./ Wulf, I. (2006), S. 639.
3 Anm.: Das Shareholder-Value-Konzept als Managementkonzept zielt auf eine Maximierung des Unternehmenswertes bzw. Aktienwertes ab. Basiselement stellen dabei die betrieblichen Cash Flows (Einzahlungs- und Auszahlungsströme) dar, mit welchen eine Maximierung der Residualgröße (Gewinn) und somit des Aktionärsnutzens erzielt werden soll (Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 782).
4 Anm.: I.e.S. bedeutet dies, dass das Management (Agent) aufgrund gegebener Informations-asymmetrien per se nicht nach den Interessen der Anteilseigner (Principal) handelt (Vgl. Kramarsch, M. (2004), S. 13f.).
5 Anm.: Beschäftigte sind hier i.e.S. die Führungskräfte bzw. das Management und Mitarbeiter.
6 Vgl. Küting, K./ Dürr, U. (2004), S. 609 i.V.m. Kramarsch, M. (2004), S. 13f.
7 Anm.: Der Verzicht auf die Vorschriften des HGB ist vertretbar, da diese eher zu einem Auslaufmodell geworden sind, denn seit 2005 sind sämtliche kapitalmarktorientierten, börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet. Des Weiteren sind die Regelungen der US-GAAP seit Ende des Jahres 2004 nahezu konvergent mit IFRS 2 (Vgl. Rossmanith, J./ Funk, W./ Alber, M. (2006), S. 664 i.V.m. Kirnberger, C. (2006), S. 623).
8 Vgl. PwC (Hrsg.) (2006), S. 4f.
9 Vgl. PwC (Hrsg.) (2006), S. 11.
10 Vgl. Kramarsch, M. (2004), S. 13.
11 Vgl. Kirnberger, C. (2006), S. 622f.
12 Vgl. Kramarsch, M. (2004), S. 198 i.V.m. Towers Perrin (Hrsg.) (2008), S. 10.
13 Vgl. Küting, K./ Dürr, U. (2004), S. 609.
14 Vgl. Kramarsch, M. (2004), S. 13ff.
15 Vgl. Kramarsch, M. (2004), S. 13ff.
16 Vgl. Küting, K./ Dürr, U. (2004), S. 610 i.V.m. IFRS 2 (2008), Anhang A.
17 Vgl. Rossmanith, J./ Funk, W./ Alber, M. (2006), S. 665 i.V.m. IFRS 2 (2008), 2.2 (a).
18 Vgl. Pellens, B.!Füllbier, R.!Gassen, J. (2006), S. 478 i.V.m. IFRS 2 (2008), 2.3-2.5.
19 Vgl. IFRS 2 (2008), 2.6.
20 Vgl. Eiselt, A.! Wulf, I. (2006), S. 639.
21 Vgl. IFRS 2 (2008), 2.8 i.V.m. Pellens, B.!Crasselt, N. (2004), S. 113.
22 Vgl. Pellens, B.!Füllbier, R.!Gassen, J. (2006), S. 483f i.V.m. IFRS 2 (2008), 2.9.
23 Vgl. Rossmanith, J.!Funk, W.!Alber, M. (2006), S. 668.
- Citation du texte
- Dirk Strohmeier-Scheu (Auteur), 2008, IFRS 2- Bilanzierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134065
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.