Als Thema meiner Arbeit wurde mir vorgegeben mich mit den positiven Seiten der Einführung der Scharia in Deutschland auseinander zu setzten. Da dies selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt ein realer Vorgang sein wird, habe ich überlegt, dass es schwer wird, darüber zu schreiben, was daran positiv sein soll, unser Rechtssystem durch ein wesentlich unzulänglicheres zu ersetzen. Ich kam zu dem Schluss, dass die einzige Basis, auf der meiner Meinung nach über eine Berücksichtigung der Scharia in unserem Rechtssystem diskutiert werden kann, die der Integration ist. Grundgedanke hierbei sollte sein, dass man auf diesem Weg den Muslimen vermitteln könnte, dass man ihre spezielle kulturelle und religiöse Andersartigkeit achtet und gewillt ist, sie - soweit sie deutsches Recht oder die Grundrechte des Menschen und der Demokratie allgemein nicht beschneiden - zu berücksichtigen. Dies könnte es den Muslimen erleichtern, sich in unser Rechtsystem und unsere Kultur zu integrieren. Mithilfe dieser Ansicht möchte ich untersuchen, ob es grundsätzlich von Nöten ist, darüber nachzudenken, in wieweit islamisches Recht auch hier Anwendung finden sollte. Ob dies auf kultureller sowie rechtlicher Ebene möglich ist und in wieweit dies ein Vorteil für die Integration der Muslime hier in Deutschland sein könnte. Denn nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie England oder Frankreich, steht man vor der Aufgabe, dem immer größer werdenden Anteil der Muslime im Land dahingehend Rechnung zu tragen, dass man sich für die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenheiten einsetzt, anstatt sie zu dämonisieren und aus der Gesellschaft auszuklammern. Denn ein großer Teil der Muslime will freiwillig außerhalb der islamischen Welt leben und sich da auf Dauer einrichten. Sie stehen somit vor der Frage, wie sie sich integrieren und ihren Glauben leben können im Einklang mit dem Grundgesetz und den deutschen Gesetzen. Sie müssen einen Islam ausformen, der keine Ängste mehr bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung auslöst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Was ist die Scharia?
2.1 Quellen der Scharia
2.2 Was schreibt die Scharia vor?
3. Gemeinsame Werte finden Scharia in Deutschland oder Integration als Herausforderung?
3.1 Ein Land eine Kultur?
3.2 Gleiches Recht für alle?
4. Fazit Seite 11 Soll islamisches Recht in Deutschland Anwendung finden?
5. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Als Thema meiner Arbeit wurde mir vorgegeben mich mit den positiven Seiten der Einführung der Scharia in Deutschland auseinander zu setzten. Da dies selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt ein realer Vorgang sein wird, habe ich überlegt, dass es schwer wird, darüber zu schreiben, was daran positiv sein soll, unser Rechtssystem durch ein wesentlich unzulänglicheres zu ersetzen. Ich kam zu dem Schluss, dass die einzige Basis, auf der meiner Meinung nach über eine Berücksichtigung der Scharia in unserem Rechtssystem diskutiert werden kann, die der Integration ist. Grundgedanke hierbei sollte sein, dass man auf diesem Weg den Muslimen vermitteln könnte, dass man ihre spezielle kulturelle und religiöse Andersartigkeit achtet und gewillt ist, sie - soweit sie deutsches Recht oder die Grundrechte des Menschen und der Demokratie allgemein nicht beschneiden - zu berücksichtigen. Dies könnte es den Muslimen erleichtern, sich in unser Rechtsystem und unsere Kultur zu integrieren. Mithilfe dieser Ansicht möchte ich untersuchen, ob es grundsätzlich von Nöten ist, darüber nachzudenken, in wieweit islamisches Recht auch hier Anwendung finden sollte. Ob dies auf kultureller sowie rechtlicher Ebene möglich ist und in wieweit dies ein Vorteil für die Integration der Muslime hier in Deutschland sein könnte. Denn nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie England oder Frankreich, steht man vor der Aufgabe, dem immer größer werdenden Anteil der Muslime im Land dahingehend Rechnung zu tragen, dass man sich für die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenheiten einsetzt, anstatt sie zu dämonisieren und aus der Gesellschaft auszuklammern. Denn ein großer Teil der Muslime will freiwillig außerhalb der islamischen Welt leben und sich da auf Dauer einrichten. Sie stehen somit vor der Frage, wie sie sich integrieren und ihren Glauben leben können im Einklang mit dem Grundgesetz und den deutschen Gesetzen. Sie müssen einen Islam ausformen, der keine Ängste mehr bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung auslöst.
Die hohe Aktualität dieses Themas beweist auch ein Merkblatt des deutschen Bundestags das just dieser Tage (16.12.08) erschienen ist und auf das ich am Ende meiner Arbeit noch einmal genauer eingehen werde.
2. Was ist die Scharia?
„Scharia“ ist eines der meistgebrauchten Schlagwörter wenn über den Islam diskutiert wird. In einigen islamischen Ländern regelt die Scharia nicht nur den Alltag der gläubigen Muslime sondern ist gleichzeitig auch Grundlage der staatlichen Gesetzgebung und der Rechtssprechung. Kritiker des Islam warnen vor der Grausamkeit der Scharia, die sich in einigen Bestrafungen äußert wie z.B. das Handabhacken bei Dieben oder die Steinigung von Ehebrecherinnen. Aber auch die Tatsache, dass die Scharia in vielen Familienangelegenheiten und erbrechtlichen Fällen zugunsten der Männer ausgelegt wird bzw. das Selbstbestimmungsrecht der Frau unterdrückt, ist oft Mittelpunkt der Kritik.
Die Scharia ist jedoch kein real vorliegendes Gesetzbuch, das man ohne weiteres zum Gesetz eines Staates machen könnte, vielmehr ist sie eine Idealvorstellung vom göttlichen Gesetz, das alle Lebensbereiche der Muslime regeln soll. Es gibt heute in Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit sehr verschiedene Modelle hinsichtlich der Umsetzung der Scharia. Während z.B. die Türkei laut Verfassung ein säkularer Staat ist, dessen Verfassung keinen Bezug auf das islamische Recht nimmt, haben andere Staaten (Pakistan, Sudan) beschlossen, die Scharia zur Grundlage ihrer Rechtssprechung zu machen. Das kann in der Praxis heißen, dass neue Gesetzte von islamischen Juristen auf ihre Vereinbarkeit mit dem überlieferten islamischen Recht überprüft werden.1
Verbindliche Rechtsgutachten dürfen jedoch nur „Muftis“ anfertigen, die auf Antrag von Einzelpersonen, Staatsorganen oder Gerichten tätig werden. Die Bedeutung des Rechtsgutachtens, auch „Fatwa“ genannt, hängt jedoch maßgeblich von der religiösen Autorität des Muftis ab. Höchste Autorität in Rechtsfragen besitzt für die sunnitische Glaubensrichtung, der 85 % aller Muslime angehören, die al-Azhar-Universität in Kairo2 unter der Leitung von Scheich Mohammed Sayyed Tantawi. Im Westen gilt er als liberaler unter den islamischen Rechtsgelehrten. Er erkannte 2003 das Recht des französischen Staates, ein Kopftuchverbot zu erlassen, ausdrücklich an und kritisierte die Frauenpolitik der Taliban.3
2.1 Quellen der Scharia und Entstehung des islamischen Rechts
Der arabische Begriff „Scharia“ bezeichnet den Pfad in der Wüste, der zur Wasserquelle führt. Die Scharia ist der Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle führen soll.4
Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen, dem Koran, welcher jedoch nur einzelne Anweisungen enthält, die nicht direkt zur Grundlage einer Gesetzgebung dienen können, der „Sunna“ dem vorbildlichen Handeln und Reden des Propheten Mohammad sowie auf der normativen Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. Die Überlieferungen aus dem Leben Mohammads wurden in den sogenannten „Haditen“ gesammelt und im Laufe der Zeit von verschiedenen Theologen auf ihre Echtheit bzw. Glaubwürdigkeit überprüft. Daraufhin fanden sie Eingang in die weitgehend noch heute anerkannten „Hadith“-Sammlungen. Neben Detailanweisungen zur Religionsausübung enthalten sie auch eine Reihe von Rechtsfragen. Daraus ergibt sich allerdings die Problematik, dass die Scharia, so wie sie heute aufgefasst wird auf den Regeln einer arabischen Stammesgesellschaft im 7. und 8. Jahrhundert basiert. Anhand dieser Tatsache wird schnell klar, dass die islamische Rechtssammlung nicht auf alle Fragen der heutigen Zeit eine konkrete Antwort bzw. Empfehlung für ein korrektes Verhalten enthalten kann. „Eine Fortentwicklung des islamischen Rechts durch selbständige Rechtsfindung (arab. ijtihad) ist zwar häufig gefordert worden, jedoch nie allgemeingültig und anerkannt durchgesetzt worden; in gewissem Rahmen jedoch zu allen Zeiten unter Vorgabe der Auslegung des unantastbaren göttlichen Rechts vollzogen worden“5. So traten für die Rechtsgelehrten im Zweifelsfall zwei weitere Quellen der islamischen Rechtswissenschaft hinzu:
1) „idschma“ der Konsens über ein Thema. Stimmen alle bedeutenden islamischen Rechtsgelehrten einer Generation in einer Frage überein, dann findet dies Eingang in die Scharia
2) „qiyas“ der Analogieschluss dabei werden neu auftretende Fälle in Anlehnung an bereits bekannte Fälle entschieden
Trotzdem sind viele Regeln und Gesetzte, die aus der Scharia abgeleitet werden kaum vereinbar mit der heutigen Vorstellung von Recht und Gesetz in einem Staat. Die strengen Regeln für die Religionsausübung und Strafen wie körperliche Züchtigung durch Peitschenhiebe oder das amputieren von Gliedmaßen sowie die meist massive Benachteiligung der Frau sind ohne jeden Zweifel nicht mehr zeitgemäß.
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1 Minikurs Islam, Orientdienst e.V. Wiesbaden (www.orientdienst.de)
2 Musharbash, Yassin: Im Imperium des gerechten Glaubens, Spiegel Online 9.02.2006
3 Musharbash, Yassin: Im Imperium des gerechten Glaubens, Spiegel Online 9.02.2006
4 moschee-online.de/koran/predigt
5 Prof. Dr. Christine Schirrmacher: Frauen unter der Scharia – Familien und Strafrecht im Islam, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.V. http://igfm.de/?id=461
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