Wenn die Kommunen die Entscheidung treffen, Private bei der Erbringung der Daseinsvorsorge einzubeziehen, findet im Falle öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte das EG-Vergaberegime Anwendung. Soweit die Verträge nicht unter die beiden Vergaberichtlinien fallen, sind jedenfalls die Binnenmarktregeln zu berücksichtigen. Auch die interkommunale Zusammenarbeit muss sich an den Teckal-Kriterien messen. Bei einer privaten Beteiligung sind hier gleichfalls Ausschreibungspflichten zu beachten
Die sogenannte Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung von für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Leistungen und Güter wie etwa Strom- und Gasversorgung, Müllbeseitigung, öffentlicher Personennahverkehr, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen. Grundsätzlich besteht für die Kommunen Wahlfreiheit, in welcher Form sie diese öffentlichen Aufgaben erfüllen wollen.
Im Grünbuch über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Jahr 2003 betont die Europäische Kommission, dass die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, das Wettbewerbsrecht sowie das Beihilferegime grundsätzlich auch für öffentliche Unternehmen gelten. Bereiche wie die Müllentsorgung, die Wasserversorgung oder der ÖPNV werden von der Kommission als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse eingestuft, weil für sie eine wirtschaftliche Gegenleistung etwa in Form von Gebühren erbracht wird. Die Kommunen besitzen zwar die Kompetenz zu entscheiden, in welcher Form sie die Daseinsvorsorge erbringen wollen. Wenn sie dabei jedoch Private einbeziehen, findet das europäische Wettbewerbsrecht, vor allem in der Form des EG-Vergaberegimes, Anwendung. Nach dem Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Jahr 2004 verzichtet die Kommission zwar zunächst auf eine Rahmenrichtlinie für diese Dienstleistungen, verfolgt allerdings ihre sektorale Politik weiter.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Liberalisierung und Privatisierung
II. Formale Privatisierung
III. Funktionale Privatisierung
1. Betriebsführungsmodell
2. Betreibermodell
3. Kooperationsmodell
4. Konzessionsmodell
IV. Materielle Privatisierung
V. Ausschreibungspflichten in Bezug auf Zweckverbände
VI. Staatliche Gewährleistungsverantwortung
Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der Einbeziehung privater Akteure in die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere unter Berücksichtigung des europäischen Vergaberechts und der staatlichen Gewährleistungsverantwortung.
- Grundlagen der Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen
- Analyse verschiedener Privatisierungsmodelle (Betriebsführungs-, Betreiber-, Kooperations- und Konzessionsmodell)
- Vergaberechtliche Anforderungen und Schwellenwerte bei der Auftragsvergabe
- Die Rolle der "In-House"-Vergabe und die Auswirkungen von EuGH-Rechtsprechung auf interkommunale Kooperationen
- Staatliche Gewährleistungspflichten beim Rückzug aus der direkten Aufgabenerfüllung
Auszug aus dem Buch
1. Betriebsführungsmodell
Beim Betriebsführungsmodell führt ein Privater als Verwaltungshelfer im Namen der Gemeinde für mehrere Jahre im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Managementvertrages die öffentliche Einrichtung. Die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung verbleibt vollständig bei der Kommune. Der Betriebsführer erhält für die technische und wirtschaftliche Steuerung des Anlagenbetriebs ein Betriebsführerentgelt. Die Kommune bleibt Eigentümer der Versorgungsanlagen, baut und finanziert sie auf eigene Rechnung. Sie begründet auch unmittelbar die Benutzungsverhältnisse. Es entstehen somit keine Rechtsbeziehungen zwischen dem Betriebsführer und den Nutzern. Da hier ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag vorliegt, findet beim Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten das EG-Vergaberecht in Form der RL 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge und der RL 2004/17/EG für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste Anwendung.
Ab dem 1.1.2008 gelten neue Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung. Sie betragen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundeseinrichtungen 133.000 €, für alle sonstigen öffentlichen Auftraggeber 206.000 €. Bauaufträge sind ab 5.150.000 € europaweit auszuschreiben. Die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich werden auf 412.000 €, für Bauaufträge im Sektorenbereich auf 5.150.000 € festgesetzt. Bei Verträgen, die nicht in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien fallen, sind bei der Vergabe jedenfalls die Binnenmarktregeln des EG-Vertrages zu beachten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Definition der Daseinsvorsorge und Erläuterung der Bedeutung des europäischen Wettbewerbsrechts bei der Einbeziehung privater Akteure.
I. Liberalisierung und Privatisierung: Unterscheidung zwischen Wettbewerb im Markt und Wettbewerb um den Markt bei der Einführung von Marktmechanismen.
II. Formale Privatisierung: Erörterung der Änderung der Rechtsform unter Berücksichtigung der In-House-Geschäftskriterien und relevanter EuGH-Urteile.
III. Funktionale Privatisierung: Detaillierte Betrachtung von vier Modellen der Aufgabenübertragung und der damit verbundenen vergaberechtlichen Anforderungen.
IV. Materielle Privatisierung: Abgrenzung der materiellen Privatisierung, bei der die Aufgabenverantwortung vollständig auf Dritte übertragen wird.
V. Ausschreibungspflichten in Bezug auf Zweckverbände: Analyse der Rechtsprechung zu interkommunaler Zusammenarbeit und der Problematik der Kontrolle bei Zweckverbänden.
VI. Staatliche Gewährleistungsverantwortung: Darstellung der Pflichten des Staates, trotz Privatisierung eine gemeinwohlorientierte Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.
Resümee: Zusammenfassende Einschätzung der vergaberechtlichen Konsequenzen bei der Einbeziehung privater Partner in die Daseinsvorsorge.
Schlüsselwörter
Daseinsvorsorge, Europäisches Vergaberecht, Liberalisierung, Privatisierung, Betriebsführungsmodell, Betreibermodell, Kooperationsmodell, Konzessionsmodell, In-House-Geschäft, Gewährleistungsverantwortung, Zweckverbände, Wettbewerb, Schwellenwerte, EuGH, Öffentliche Dienstleistungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Herausforderungen, die entstehen, wenn Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge an private Partner auslagern oder mit anderen öffentlichen Stellen kooperieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem europäischen Vergaberecht, den verschiedenen Modellen der Privatisierung sowie der fortbestehenden staatlichen Gewährleistungsverantwortung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Einbeziehung Privater oder eine interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtskonform ist und wie der Staat die Qualität der Leistung sicherstellen muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie einschlägige EU-Richtlinien auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die verschiedenen Privatisierungsformen wie die formale, funktionale und materielle Privatisierung detailliert analysiert und die vergaberechtlichen Pflichten für diese Modelle erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Daseinsvorsorge, Vergaberecht, Konzessionsmodell, In-House-Vergabe und staatliche Gewährleistungsverantwortung.
Warum ist das Parking Brixen-Urteil für die Arbeit wichtig?
Es verdeutlicht, dass eine 100-prozentige kommunale Eigentümerschaft nicht automatisch ein In-House-Geschäft darstellt, wenn die für eine Kontrolle notwendige Weisungsgebundenheit fehlt.
Welche Rolle spielt die staatliche Gewährleistungsverantwortung?
Sie besagt, dass der Staat auch nach der Übertragung einer Aufgabe auf Private rechtlich verpflichtet bleibt, eine gemeinwohlorientierte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Warum sind Zweckverbände aus vergaberechtlicher Sicht problematisch?
Weil bei einem Zweckverband oft kein einzelnes Mitglied die vollständige Kontrolle über die neue Einrichtung ausüben kann, was die Voraussetzungen für eine privilegierte In-House-Beauftragung erschwert.
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- Dr. Gerald G. Sander (Author), 2009, Daseinsvorsorge und europäisches Vergaberecht. Staatliche Gewährleistungsverantwortung in Bezug auf die funktionale und materielle Privatisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133988