Das Ziel der Arbeit ist es, die Rolle des Gesamthandsprinzips bei der GbR herauszuarbeiten, um dessen Bedeutung de lege ferenda erfassen zu können. Hierzu muss die begriffliche und historische Herkunft der Gesamthand studiert werden, um die Rolle des Gesamthandsprinzips im Recht der GbR nach heutigem Verständnis einordnen zu können. Dann erst lässt sich tiefgründig untersuchen, ob das Gesamthandsprinzip bei der modernisierten Außen- und Innengesellschaft noch eine berechtigte Stellung einnehmen wird. An dieser Stelle dürfen auch potenzielle Auswirkungen auf das Steuerrecht nicht außen vor gelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Ziel der Arbeit
B. Das Gesamthandsprinzip bei Innen- und Außengesellschaften
I. Grundlagen des Gesamthandsprinzips
1. Die Begriffsbestimmung „Gesamthand“
2. Historischer Exkurs zur Gesamthand in der GbR
a) Herkunft des Gesamthandsgedankens im Gesellschaftsrecht
b) Die Einführung der Gesamthand ins Bürgerliche Gesetzbuch
c) Das objektbezogene Verständnis — Die traditionelle Lehre
d) Vom Objekt zum (Rechts-)Subjekt — Die Gruppenlehre
e) Anerkennung der Gruppenlehre — BGHZ 146, 341
II. Das Gesamthandsprinzip im Gesellschaftsrecht de lege lata
1. Das Gesamthandsprinzip de lege lata
a) Die vermögensrechtliche Komponente
b) Die personale Komponente
2. Bedeutung für die Innen- und Außengesellschaft
III. Das Gesamthandsprinzip bei der modernen Außen-GbR
1. Die Außen-GbR de lege ferenda
2. Gesamthandsprinzip und Rechts- bzw. Vermögensfähigkeit
a) Fortführung von BGHZ 146, 341 ?
b) Rechtsfähigkeit durch oder ohne das Gesamthandsprinzip?
aa) §§ 712, 713, 722 BGB-E als Ausgangspunkt
bb) Notwendigkeit des Gesamthandsprinzips
cc) Berücksichtigung des gesetzgeberischen Ziels
c) Zwischenfazit
3. Gesamthandsprinzip als wesentliches Strukturmerkmal
a) Beibehaltung des Gesamthandsprinzips als Strukturmerkmal?
b) Verlust des Abgrenzungskriteriums zur juristischen Person?
4. Fazit
IV. Das Gesamthandsprinzip bei der modernen Innen-GbR
1. Die Innen-GbR de lege ferenda
2. Möglichkeit einer Innen-GbR mit Gesamthandsvermögen
3. Bedürfnis nach einer Innen-GbR mit Gesamthandsvermögen
a) Bedürfnis nach systematischer Gleichstellung?
b) Bedürfnis der Gesellschafter nach Gesamthandsvermögen?
c) Entgegenstehende Interessen
aa) Interessen der Privatgläubiger
bb) Reforminteressen des Gesetzgebers
4. Fazit
V. Exkurs: Probleme im Steuerrecht ohne Gesamthandsprinzip?
C. Endergebnis und Ausblick 25
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