Diese Arbeit soll das Instrument der fiktiven Schadensberechnung von Mängelbeseitigungskosten, welche in der Vergangenheit ein solches Mittel zur Schadensersatzberechnung darstellte, im Kontext der Mängelgewährleistung im Baurecht näher beleuchten. Zunächst wird folgend anhand des kürzlich entschiedenen Urteils des BGH vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17, welches die Anwendung der fiktiven Schadensberechnung im Baurecht nun ablehnt, aufgezeigt.
Bei diesem wollte die Kl. den Schaden nicht beheben, gleichzeitig aber Schadensersatz fordern und der Frage der Schadensberechnung entscheidende Bedeutung zukam. Anschließend wird auf der Grundlage dieser Entscheidung ausführlich mit Rückgriff auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des BGH das Instrument der fiktiven Schadensberechnung vertiefend erläutert.
Im Falle eines Schadenseintritts an einem Bauwerk i.F. eines Sach- oder Rechtsmangels i.S.v. § 622 Abs. 2, Abs. 3 BGB zum maßgeblichen Zeitpunkt – dem Gefahrenübergang, welcher in baurechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich die Abnahme gem. § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt – stehen dem Besteller die Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts gem. der §§ 634, 635 BGB zu, sofern diese nicht ausgeschlossen sind.
Nach einem vorrangigen, aber nicht erfüllten Nacherfüllungsanspruch steht dem Besteller u.a. die Möglichkeit zu, vom Werkunternehmer Schadensersatz zu verlangen. Praktisch wichtig für den Geschädigten ist dann in erster Linie die Frage, wie sich der Umfang des vom Werkunternehmers geschuldeten Schadensersatzes ermitteln lässt. Hier setzt diese Arbeit an und untersucht das Verfahren der fiktiven Schadensberechnung genauer.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Inhaltsangabe: Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17
I. Sachverhalt
1. Verfahrensgrundlage
2. Klägerin, Beklagte
3. Zielsetzung der Werk- bzw. Bauverträge
4. Streitgegenstand
5. Vorinstanzen
a) Erste Instanz - LG Düsseldorf
b) Berufungsinstanz - OLG Düsseldorf
6. Revisionsinstanz (BGH)
II. Urteilsgründe in der Revisionsinstanz (BGH)
1. Ende der fiktiven Mängelbeseitigungskosten als Grundlage der Schadensersatzberechnung
2. Zur Entscheidung des Berufungsgerichts
III. Nachinstanz (OLG Düsseldorf)
C. Analyse
1. Teleologie der fiktiven Schadensberechnung
1. Schadensersatz bei Beseitigung des Mangels
2. Schadensersatz bei Nichtbeseitigung des Mangels
II. Ursprung und Entwicklung der Schadensberechnung anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten
1. Originäre Regelung
a) Erstmalige Anwendung
b) Grundkonzeption
c) Dispositionsfreiheit
2. Ausbau der Grundstrukturen der fiktiven Schadensberechnung
a) Ausweitung auf Mangelfolgeschäden
b) Keine Verweisung auf Ersatz der objektiven Minderung
c) Kritik
3. Beginn einer restriktiven Rechtsprechungslinie
a) Einschränkung im Verhältnis zwischen Haupt- und Vorunternehmer
b) Ausschluss der Umsatzsteuer
c) Ausschluss von Begleit- und Folgekosten
d) Praxisbezug
e) Resümee
4. Weitere Entwicklung
a) Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17 als Leitentscheidung
(1) Schadensbegriff
(a) Originär: Fiktiver Schadensbegriff
(b) Entwicklung: Tatsächlicher Schadensbegriff
(c) Minimieren des Risikos einer Überkompensation
(2) Maßgeblicher Zeitpunkt
(3) Reichweite
(4) Kritik
b) Folgende Rechtsprechung
5. Alternativen zur fiktiven Schadensberechnung
c) Differenzmethode
d) Mindererlös, Mindererlös übersteigender Minderwert
e) Minderung
6. Alternative im laufenden Verfahren: Vorschuss
III. Stellungnahme
D. Folgen für die Praxis
E. Ausweitung auf andere Rechtsgebiete?
F. Fazit
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