Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande pflegen als direkte Nachbarstaaten umfangreiche wirtschaftliche Beziehungen. So ist Deutschland in den Niederlanden das Hauptabnehmer-, als auch das Hauptlieferland. Importe nach Deutschland kommen am zweithäufigsten aus den Niederlanden. Bei den Exporten liegen die Niederlande in Deutschland auf Platz Fünf. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Umsätze der beiden Länder untereinander und auch die grenzüberschreitenden Investitionen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. International tätig zu werden ist für viele Unternehmen notwendig geworden um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben, neue Märkte zu erschließen und somit Erträge ausbauen zu können. Bei der Wahl des optimalen Standortes für eine Expansion in neue Märkte spielen für die Unternehmen eine Reihe von Standortfaktoren wie Marktzugang, Infrastruktur, Arbeitskosten oder Ausbildungsniveau eine Rolle. Steuern sind nur ein Standortfaktor unter Vielen . Allerdings hat das Ruding-Komitee der Europäischen Kommission schon im Jahr 1992 mit Umfragewerten belegt, dass Unternehmen bei der Wahl des Standortes ein deutliches Augenmerk auf Steuern legen.
Bei internationalen Aktivitäten werden nicht nur Staatsgrenzen überschritten, sondern es werden auch zwei Steuerhoheiten berührt. Hieraus ergeben sich Fragestellungen und Probleme, von denen folgende im Laufe der Untersuchung beantwortet werden sollen.
- Welchem Land steht für welche Erträge das Besteuerungsrecht zu? - Besteht die Gefahr der Besteuerung der gleichen Erträge in beiden Staaten? - Welche Rechtsformen gibt es in den Niederlanden und wie werden diese unterschiedlich besteuert? - Welche Möglichkeit in den Niederlanden tätig zu werden, ist aus steuerlicher Sicht die Attraktivste?
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Eingrenzung/Gang der Untersuchung
2. Rechtliche Grundlagen
2.1. Gesellschaftsrecht der Niederlande
2.2. Steuerrecht der Niederlande
2.2.1. Einkommenssteuer
2.2.2. Körperschaftssteuer
3. Doppelbesteuerung
3.1. Was ist Doppelbesteuerung ?
3.2. Vermeidung von Doppelbesteuerung
3.3. Doppelbesteuerungsabkommen
3.3.1. Freistellungsmethode
3.3.2. Anrechnungsmethode
4. Methodische Grundlagen der Vorteilhaftigkeitsanalyse
4.1. Zielsetzung und Kriterien
4.2. Prämissen für die Analyse
5. Möglichkeiten des Auslandsengagements in den Niederlanden
5.1. Direktgeschäft
5.1.1. Definition
5.1.2. Besteuerung
5.2. Betriebsstätte
5.2.1. Definition
5.2.2. Besteuerung
5.3. Tochterkapitalgesellschaft
5.3.1. Definition
5.3.2. Besteuerung
6. Vorteilhaftigkeitsanalyse
6.1. Vergleich Direktgeschäft – Betriebsstätte
6.2. Vergleich Direktgeschäft – Tochterkapitalgesellschaft
6.3. Vergleich Betriebsstätte – Tochterkapitalgesellschaft
7. Ergebnis
7.1.Zusammenfassung
7.2. Fazit
7.3.Wertung
Anhang Nr. 1: Aktionsparameter und Prämissen der Analyse
a) Festgelegte Aktionsparameter
b) Methodische Vorgaben
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der amtlichen Drucksachen
Verzeichnis der Gesetze
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1.: Entwicklung sep’ in Abhängig von Ea bei konstantem E i
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
SYMBOLVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Die Bundesrepublik Deutschland1 und das Königreich der Niederlande2 pflegen als direkte Nachbarstaaten umfangreiche wirtschaftliche Beziehungen. So ist Deutschland in den Niederlanden das Hauptabnehmer-, als auch das Hauptlieferland. Importe nach Deutschland kommen am zweithäufigsten aus den Niederlanden. Bei den Exporten liegen die Niederlande in Deutschland auf Platz Fünf. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Umsätze der beiden Länder untereinander und auch die grenzüberschreitenden Investitionen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind.3 International tätig zu werden ist für viele Unternehmen notwendig geworden um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben, neue Märkte zu erschließen und somit Erträge ausbauen zu können. Bei der Wahl des optimalen Standortes für eine Expansion in neue Märkte spielen für die Unternehmen eine Reihe von Standortfaktoren wie Marktzugang, Infrastruktur, Arbeitskosten oder Ausbildungsniveau eine Rolle. Steuern sind nur ein Standortfaktor unter Vielen4. Allerdings hat das Ruding-Komitee der Europäischen Kommission schon im Jahr 1992 mit Umfragewerten belegt, dass Unternehmen bei der Wahl des Standortes ein deutliches Augenmerk auf Steuern legen.5
Bei internationalen Aktivitäten werden nicht nur Staatsgrenzen überschritten, sondern es werden auch zwei Steuerhoheiten berührt. Hieraus ergeben sich Fragestellungen und Probleme, von denen folgende im Laufe der Untersuchung beantwortet werden sollen.
- Welchem Land steht für welche Erträge das Besteuerungsrecht zu? - Besteht die Gefahr der Besteuerung der gleichen Erträge in beiden Staaten? - Welche Rechtsformen gibt es in den Niederlanden und wie werden diese unterschiedlich besteuert? - Welche Möglichkeit in den Niederlanden tätig zu werden, ist aus steuerlicher Sicht die Attraktivste?
1.2. Eingrenzung / Gang der Untersuchung
Die eingangs aufgeworfenen Problemstellungen werden in dieser Untersuchung für ein Personenunternehmen als Spitzeneinheit mit Sitz in Deutschland und zu strukturierenden Auslandsaktivitäten (Tochtereinheit) in den Niederlanden behandelt (sog. Outbound-Investitionen). Hierbei werden lediglich Ertragssteuern betrachtet, Verkehrssteuern, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer bleiben auschließt er Acht. Die Erträge bewegen sich in einem festgelegten Intervall (siehe auch Kap. 4.2).
In Kap. Nr. 2 werden die rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Gegebenheiten der Niederlande erläutert.
Das Problem der Doppelbesteuerung und das vorhandene Steuerabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden sind Gegenstand von Kap. Nr. 3. In Kap. Nr. 4 werden Kriterien, Zielsetzungen und Prämissen der Vorteilhaftigkeitsanalyse erläutert. Die verschiedenen Möglichkeiten des Auslandsengagements und ihre Besteuerung werden in Kap. Nr. 5 definiert.
Der Vergleich der Steuerbelastung der verschiedenen Alternativen findet sich in Kap. Nr.6.
Kap. Nr.7 nennt die Ergebnisse der gesamten Untersuchung, zieht und schließt mit einer kritischen Wertung.
2. Rechtliche Grundlagen
2.1. Gesellschaftsrecht in den Niederlanden
Das Gesellschaftsrecht der Niederlande ist dem deutschen Gesellschaftsrecht sehr ähnlich. Auch in den Niederlanden wird unterschieden zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesell-schaften, sowie zwischen juristischen und natürlichen Personen. Zu den nl. Personenunternehmen gehören die „Eenmanszaak“ (wie dt. Einzelfirma), die „Maatschap“ (wie dt. BGB-Gesellschaft), die „V.O.F.“ (wie dt. OHG) und die „C.V.“ (wie dt. KG).6 Kapitalgesellschaften können in Form einer „B.V.“7 (ähnlich dt. GmbH) oder der „N.V.“8 (ähnlich dt. AG) auftreten. Die rechtlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Gesellschaften entsprechen in etwa denen der dt. Gesellschaften. Es gibt aber auch Unterschiede, z.B. bezüglich der Haftung, Einlagengröße, Buchführungspflicht oder Anmeldepflicht.9 Die Unterschiede sind aber für die weitere Untersuchung nicht relevant.
2.2. Steuerrecht in den Niederlanden
Das niederländische Steuersystem kennt wie das deutsche System verschiedene Steuerarten. Auf Einkommen und Gewinne werden die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer erhoben. Dividenden und Ausschüttungen werden mit einer Kapitalertragssteuer belastet.10 Zudem gibt es Verbrauchssteuern (Umsatzsteuer, Zölle), Besitzsteuern (Grundsteuer) und weitere Steuerarten wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer etc.. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland wird in den Niederlanden nicht erhoben.11 Für die folgende Analyse sind nur die Einkommenssteuer, (s. Kap. 2.2.1.) und die Körperschaftssteuer (s. Kap. 2.2.2.) relevant.
2.2.1. Einkommenssteuer (nl.: inkomstenbelasting)
In den Niederlanden ansässige13, natürliche Personen sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt in den Niederlanden steuerpflichtig. Hierzu gehören auch die Gesellschafter von Personengesellschaften, sofern es sich um natürliche Personen handelt. Nichtansässige sind mit den Einkünften, die aus niederländischen Quellen fließen beschränkt steuerpflichtig12.14
Die nl. Einkommenssteuer ist seit 2001 in ein Schedulensystem unterteilt. Die Besteuerung ist je nach Einkommensart unterschiedlich und wird in drei verschiedene Boxen eingeteilt.
[...]
1 im folgenden: Deutschland (DE)
2 im folgenden: Niederlande (NL)
3 vgl. bfai, Wirtschaftsdaten 2007a, S.2-4 und bfai, Wirtschaftsdaten 2007b, S.2
4 vgl. Kaminski/Strunk, Steuern 2006, S. 71
5 vgl. EU-Kommission, Ruding-Bericht 1992, S.114
6 geregelt im WvK, Titel 3
7 geregelt im BW, Buch 2, Titel 5
8 geregelt im BW, Buch 2, Titel 4
9 vgl. KPMG Holding N.V., Netherlands 2004, S. 33-41
10 vgl. Müssener, Steuersystem 2002, S.344
11 vgl. Ernst & Young, Steuern 2003, S. 3
12 geregelt im Wet op de inkomstenbelasting (nl. Einkommenssteuergesetz) „ansässig“ ist gesetzlich nicht näher definiert, daher Einzelfallbetrachtung. Merkmal für Ansässigkeit sind ständiger Wohnsitz, Ort der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen o.ä..
13 „ansässig“ ist gesetzlich nicht näher definiert, daher Einzelfallbetrachtung. Merkmal für Ansässigkeit sind ständiger Wohnsitz, Ort der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen o.ä..
14 vgl. Müssener, Steuersystem 2002, S.332
- Quote paper
- Diplom-Kaufmann Frank Uesbeck (Author), 2008, Steuerpolitik bei internationalen Aktivitäten deutscher Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133501
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