Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, welche Chancen und Risiken für die Verwaltung durch die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts hin zu einem „inklusiven SGB VIII“ entstehen. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Einführung des sogenannten „Verfahrenslotsens“ im Jahr 2024. Zudem wird ein Ausblick auf die Übernahme der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Eingliederungshilfe in das SGB VIII und die damit verbundenen Chancen und Risiken gegeben.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wichtiger geworden. Dies trifft umso mehr für Kinder und Jugendliche zu. Der Eingliederungshilfe kommt daher eine wesentliche Rolle innerhalb des Sozialleistungssystems der BRD zu. Dabei erstaunt jedoch, dass Hilfen für Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht, von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht werden. Zudem sind nach Art der Behinderung unterschiedliche Träger für die Gewährung der Eingliederungshilfe zuständig, sodass sich der Erhalt einer Hilfe für die Eltern schwierig gestalten kann. Bereits seit den 1990er Jahren wird daher in der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe immer wieder eine Zusammenführung aller Leistungen für Kinder mit und ohne Behinderung im SGB VIII gefordert.
Der Bundesgesetzgeber nahm sich daher in der letzten Legislaturperiode vor, das SGB VIII zu reformieren und die sogenannte „inklusive Lösung“ zu normieren, was jedoch an der nicht zufriedenstellenden Umsetzung und schlussendlich der fehlenden Zustimmung des Bundesrates scheiterte. Mit Verabschiedung des Koalitionsvertrages der 19. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien erneut auf eine Weiterentwicklung des SGB VIII. Ende 2018 wurde dazu der Dialogprozess „Mitreden - Mitgestalten“ zur Modernisierung des SGB VIII gestartet. Im Oktober 2020 legte das BMFSFJ dann einen Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Es folgte im Januar 2021 der Regierungsentwurf. Nach den Lesungen im Bundestag, der Stellungnahme des Bundesrates und leichten Anpassungen durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgte am 22.04.2021 die Verabschiedung des KJSG durch den Bundestag und am 07.05.2021 die Zustimmung des Bundesrates. Damit kann das Gesetz zeitnah nach der noch vorzunehmenden Verkündung in Kraft treten.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die aktuelle Rechtslage
3 Darstellung der SGB VIII-Reform zum „inklusiven SGB VIII“
4 Chancen und Risiken der Gesetzesänderung
4.1 Verfahrenslotse
4.2 Sachliche Gesamtzuständigkeit des Jugendhilfeträgers
5 Fazit
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2021, Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1334880
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