Seit Mitte der 1990er Jahre findet in den Industrieländern vor dem Hintergrund knapper Ressourcen der öffentlichen Verwaltung und der Tendenz zu einer „Ökonomisierung des Politischen“ eine wissenschaftliche und politische Debatte um die Möglichkeiten der
qualitativen Verbesserung und quantitativen Reduzierung staatlicher Regulierungen statt.
Dabei wird sich vor allem auf Fragen der „besseren Rechtsetzung“ (better lawmaking) und „besseren Regulierung“ (better regulation) konzentriert. Mit diesem Diskurs verbinden sich Fragen zum „Bürokratieabbau“ und der „Deregulierung“. Der Beitrag der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) wird hingegen bei der qualitativen Gestaltung staatlicher Regulierung oftmals vernachlässigt.
Woran liegt das? Seit Jahrzehnten wird versucht die öffentliche Verwaltung mittels Informations- und Kommunikationstechnologie zu reformieren. Der gegenwärtige Beitrag in diesem Zusammenhang lautet „Electronic Government“ (eGovernment bzw. E-Government).
Bislang verbanden sich mit diesem Instrument allerdings übertriebene Erwartungen, welche regelmäßig enttäuscht wurden. Die Bilanz dieses Reformkonzepts ist ernüchternd. Schuppan/Reichard führen dies u.a. auf die unrealistisch hohen Erwartungen zurück, die an eine technikinduzierte Verwaltungsmodernisierung geknüpft wurden. Dieser Trend wird sich nicht ändern, solange kein Verständnis geschaffen wird, dass es bei eGovernment nicht um
Technikeinsatz als solchen geht, sondern um technisch vermittelte Innovationen in allen Bereichen guten Regierens und Verwaltens.
Technische Innovationen – wie eGovernment – können jedoch ein Hilfsmittel des Modernisierungsprozesses in der öffentlichen Verwaltung sein. Sie unterstützen den
Bearbeiter beim Erfassen, Verarbeiten, Weitergeben und Speichern von Informationen. Die Informationstechnik kann in diesem Zusammenhang als Produktionskraft begriffen werden, die zur Qualitäts- und Effektivitätssteigerung in der öffentlichen Verwaltung beitragen soll.
Das eigentliches Potential kann eGovernment aber erst nach einem organisatorischen Reengeneering ausschöpfen. Diese Arbeit untersucht, ob eGovernment einen Beitrag leisten kann, bürokratische Hemmnisse durch Vollzugserleichterung tatsächlich abzubauen und es soll geklärt werden, weshalb eGovernemnt bislang eine untergeordnete Rolle in diesem Prozess einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Bedarf
1.3 Fragestellung
1.4 Methodische Vorgehensweise
2. Konzeptionelle Grundlagen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
2.1 Bürokratie und bürokratische Hemmnisse
2.2 Better Regulation und ausgewählte Instrumente
2.3 Beurteilung und weiterführender Ansatz
3. Evolutionstheoretischer Wandel von Organisationen
3.1 Grundannahmen evolutionärer Ansätze
3.2 Organisationale Population
3.3 Trägheit von Organisationen
3.4 Organizational Change
3.5 Kritische Würdigung
3.6 Anwendbarkeit auf den Untersuchungsgegenstand
4. Potentiale von eGovernment
4.1 Grundlagen zur Neugestaltung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung
4.1.1 Entwicklungen von IuK in der öffentlichen Verwaltung
4.1.2 Neue Rahmenbedingungen
4.1.3 Gestiegene Anforderungen an die Verwaltung
eGovernment als Instrument zum Abbau bürokratischer Hemmnisse IV
4.2 Grundlagen und Kennzeichnung von eGovernment
4.2.1 Begriffliche und inhaltliche Abgrenzung
4.2.2 Dimensionen der Handlungsfelder
4.2.3 Reifestufen
4.3 Verknüpfung von eGovernment und Bürokratieabbau
4.3.1 Erwartungen der Wirtschaft
4.3.2 Leistungsnetze als Produktionsformen
4.3.2.1 Prozessketten
4.3.2.2 Portale und Portaltechnologie
4.3.2.3 One-Stop-Verwaltung
4.3.3 Grundlegende Architekturmodelle
4.3.3.1 Behördeninterne Implementierung
4.3.3.2 Behördenübergreifende Plattform
4.3.3.3 Integrationsplattform
4.4 Zwischenfazit
5. eGovernment-Projekt am Beispiel von VEMAGS
5.1 Ausgangssituation
5.2 Bisheriger Verfahrensablauf
5.3 Ebenenübergreifende Integration von Verwaltungsprozessen
5.4 Neugestalteter Verfahrensablauf
5.4.1 Zugangswege für Antragsteller und Antragsmanagement
5.4.2 Verwaltungsinterner Verfahrensablauf
5.5 Zwischenfazit
6. Schlussbetrachtungen
7. Quellenverzeichnis
8. Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Modernisierungs- und Leistungslücke der Verwaltung (Budäus/Schwiering)
Abb. 2: Dimensionen der Bürokratiekritik (in Anlehnung an Jann/Wegrich/Tiessen)
Abb. 3: Primäre und Sekundäre Gesetzesfolgen für Unternehmen (eigene Darstellung nach
Müller und Kay)
Abb. 4: Vorgestellte better regulation-Instrumente im Vergleich
Abb. 5: Organisationaler Wandel und Transformation
Abb. 6: Exogene Veränderungstreiber (in Anlehnung an Budäus)
Abb. 7: eGovernment und eGovernance
Abb. 8: Governance, eGovernance, Public eGovernance und eGovernment
Abb. 9: Electronic Government in einem "X2Y"-Beziehungsgeflecht
Abb. 10: Entwicklungsniveau von eGovernment (angepasst nach Zaugg)
Abb. 11: Vereinfachtes Modellbeispiel einer Level-2-Prozesskette (eigene Darstellung)
Abb. 12: Beispielhafte Funktionen eines Unternehmensportals (eigene Darstellung)
Abb. 13: Basisarchitektur für IT-gestützte Geschäftsprozesse der Verwaltung
Abb. 14: Schema einer behördeninternen Implementierung
Abb. 15: Schema einer behördenübergreifende Plattform
Abb. 16: Schema der Referenzarchitektur NORA
Abb. 17: Bisheriger Verfahrensablauf bei Groß- und Schwertransporten (vereinfachte Darstellung)
Abb. 18: Föderale Projektorganisation von VEMAGS (nach Sütterlin / Maltzner)
Abb. 19: Ausschnitt der Startseite eines Antragsstellers
Abb. 20: Verfahrensprozess aus Kundensicht (eigene Darstellung)
Abb. 21: Entwicklungsniveau von VEMAGS (angepasst nach Zaugg)
Abb. 22: Entwicklungsniveau (nach Grabow)
Abb. 23: Ablauf und Aufgaben von VEMAGS am Beispiel des Landes NRW
1. Einleitung
Seit Mitte der 1990er Jahre1 findet in den Industrieländern vor dem Hintergrund knapper Ressourcen der öffentlichen Verwaltung und der Tendenz zu einer „Ökonomisierung des Politischen“2 eine wissenschaftliche und politische Debatte um die Möglichkeiten der qualitativen Verbesserung und quantitativen Reduzierung staatlicher Regulierungen statt.3 Dabei wird sich vor allem auf Fragen der „besseren Rechtsetzung“ (better lawmaking) und „besseren Regulierung“(better regulation) konzentriert.4 Mit diesem Diskurs verbinden sich Fragen zum „Bürokratieabbau“ und der „Deregulierung“. Der Beitrag der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) wird hingegen bei der qualitativen Gestaltung staatlicher Regulierung oftmals vernachlässigt.
Woran liegt das? Seit Jahrzehnten wird versucht die öffentliche Verwaltung mittels Informations- und Kommunikationstechnologie zu reformieren. Der gegenwärtige Beitrag in diesem Zusammenhang lautet „ Electronic Government “ (eGovernment bzw. E-Government). Bislang verbanden sich mit diesem Instrument allerdings übertriebene Erwartungen, welche regelmäßig enttäuscht wurden.5 Die Bilanz dieses Reformkonzepts ist ernüchternd. Schuppan/Reichard führen dies u.a. auf die unrealistisch hohen Erwartungen zurück, die an eine technikinduzierte Verwaltungsmodernisierung geknüpft wurden.6 Dieser Trend wird sich nicht ändern, solange kein Verständnis geschaffen wird, dass es bei eGovernment nicht um Technikeinsatz als solchen geht, sondern um technisch vermittelte Innovationen in allen Bereichen guten Regierens und Verwaltens.7
Technische Innovationen – wie eGovernment – können jedoch ein Hilfsmittel des
Modernisierungsprozesses in der öffentlichen Verwaltung sein. Sie unterstützen den Bearbeiter beim Erfassen, Verarbeiten, Weitergeben und Speichern von Informationen. Die Informationstechnik kann in diesem Zusammenhang als Produktionskraft begriffen werden, die zur Qualitäts- und Effektivitätssteigerung in der öffentlichen Verwaltung beitragen soll.8 Das eigentliches Potential kann eGovernment aber erst nach einem organisatorischen Reengeneering ausschöpfen. Diese Arbeit untersucht, ob eGovernment einen Beitrag leisten kann, bürokratische Hemmnisse durch Vollzugserleichterung tatsächlich abzubauen und es soll geklärt werden, weshalb eGovernemnt bislang eine untergeordnete Rolle in diesem Prozess einnimmt.
1.1 Problemaufriss
Verfolgt man die gegenwärtige Diskussion zum Bürokratieabbau, so ist festzustellen, dass sich diese vor allem auf die Bereiche der Rechtsbereinigung und Deregulierung konzentriert.9 Vor diesem Hintergrund gilt das Standardkostenmodell (SKM) als ein scheinbar „unpolitisches Instrument“ zur nachhaltigen Reduzierung administrativer Lasten. Normen und Standards werden auf Grundlage des SKM abgebaut, um Bürokratiekosten zu senken. Durch die Standardisierung und Quantifizierung der Verwaltungslasten (administrative burdens) werden jedoch auch Mess-Artefakte geschaffen, die diese Objektivität relativieren10. Ein wesentlicher Kritikpunkt in der aktuellen Debatte besteht vor allem darin, dass andere Instrumente zur Reduzierung bürokratischer Hemmnisse kaum Beachtung finden.
Vor wenigen Jahren wurde in der Diskussion auch auf die Vollzugsoptimierung und der damit verbundenen Kosteneffizienz des eGovernments verwiesen, die mit prognostizierten Einsparungen in Milliardenhöhe verbunden waren.11 Heute wird in diesem Zusammenhang eher allgemein von Effizienzvorteilen oder 'langfristigen Kostenvorteilen' gesprochen. Schwierig gestaltete sich bislang das eigentliche Einsparpotential zu bestimmen. Hierfür müsse der 'status ex ante' mit dem 'status ex post' gegenüber gestellt werden. Konkret müssten dann die Kosten konventioneller Erstellung bzw. Produktion staatlicher Leistungen und Güter mit den Kosten (ganz oder teilweise) digitalisierter Verfahren verglichen werden.12 Demnach wären Kostenvorteile gegeben, wenn für gleiche Mengen und Qualität weniger Aufwand anfällt oder wenn bei gleichem Aufwand größere Mengen oder höherwertigere Produkte erzeugt werden.13
Durch erste bereits umgesetzte Maßnamen in Folge der Standardkostenmessungen wurden in Deutschland mittlerweile rund 1,8 Mrd. Euro an Bürokratiekosten eingespart.14 Darüber hinaus wird bis 2011 von der Bundesregierung ein globales Abbauziel von 25 Prozent der bisherigen Bürokratiekosten gegenüber dem Stand von 2005 angestrebt. Dies soll jährlich zu Einsparungen in Höhe von 4,4 Mrd. Euro führen. Es ist aber zu befürchten, dass dieser Effekt für die Adressaten nicht spürbar sein wird. In anderen Ländern hat sich diese Erfahrung mit globalen Abbauzielen bestätigt. In den Niederlanden, in der das SKM entwickelt wurde, konnten beispielsweise zwischen 2004 und 2008 die Bürokratiekosten global um mehr als 25 Prozent abgebaut werden. Eine spürbare Entlastung der Unternehmen blieb jedoch – entgegen der Darstellung der niederländischen Regierung – aus15. Diese Lücke der Vollzugsferne kann durch eGovernment geschlossen werden, so dass sich verschiedene Instrumente sinnvoll beim Abbau von bürokratischen Hemmnissen ergänzen.
1.2 Bedarf
Die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung haben sich seit Beginn der 1990er Jahre erheblich geändert. Einerseits steigen die Erwartungen an die Behörden von Seiten der Gesellschaft. Demnach verbindet sich mit dem Trend wachsender Individualisierung ein erhöhter Anspruch des Einzelnen an den Staat als Problemlöser.16 Diese gesellschaftliche Entwicklung beruht nicht zuletzt auf dem Einfluss neuer Technologien und Kommunikationsmöglichkeiten. Andererseits verlangt aber auch der nationale und internationale Standortwettbewerb effizientes und effektives staatliches Handeln sowie die
Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten in einer Region oder in einem Land.17 Verwaltungshandeln kann somit auch als Standortfaktor begriffen werden. In diesem Kontext wächst das Aufgabenvolumen der Verwaltung kontinuierlich an. Das tatsächliche Leistungspotential stagniert jedoch. Schwiering führt, neben den bereits genannten Ursachen, einen Anstieg des Aufgabenvolumens auch auf umfassende wohlfahrtsstaatliche Aktivitäten18 zurück. Zudem bewirken Funktionsmechanismen des politisch-administrativen Systems19 und das budgetmaximierende Verhalten der Bürokraten20 eine quantitative Aufgabenerweiterung.
Für den klassischen Wohlfahrtsstaat wird es, unter Beibehaltung der bisherigen Strukturen, somit immer schwieriger seine Leistungen vollständig zu erbringen.21 Schwiering konstatiert, dass es bis heute nicht gelungen sei, parallel zu dem steigenden Aufgaben auch die Leistungsfähigkeit des Staates signifikant zu verbessern.22 Durch die Abweichung von Aufgabenvolumen und Leistungspotential ist eine Modernisierungs- und Leistungslücke entstanden.
Abb. 1: Modernisierungs- und Leistungslücke der Verwaltung (Budäus / Schwiering)23
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Leistungslücke könnte mit Einsatz von IuK verringert werden und gleichzeitig einen Beitrag zur aktuellen Diskussion zum Abbau bürokratischer Hemmnisse liefern. Anstatt Normen und Standards allein nach finanziellen Gesichtspunkten zu reduzieren, wird bei technikinduzierten Verfahren der Fokus auf den Abbau von Interaktionen und der Optimierung interner Prozessketten gelegt. Die Zugangswege und das Verwaltungshandeln sollen somit für den Adressaten weniger spürbar werden.24 Lenk plädiert in dem Zusammenhang, die Politik der better regulation durch Maßnahmen der Vollzugserleichterungen zu fördern bzw. zu ergänzen.25 Ein geeignetes Instrument können eGovernment -Konzepte sein, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen.
In der allgemeinen Diskussion verbindet sich die Vorstellung, das eGovernment noch immer häufig auf den elektronischen Zugang begrenzt ist, so dass Fragen eines strukturellen Wandels kaum gestellt werden.26 Der wesentliche Transformationsprozess findet jedoch innerhalb der Verwaltung statt – Bürokratieabbau, eGovernment und Verwaltungsmodernisierung sind daher nicht losgelöst voneinander zu betrachten.
1.3 Fragestellung
Aus dem bereits vorangegangenen Problemaufriss wird untersucht, wie sich eGovernment mit dem „Dauerthema Bürokratieabbau“ verknüpfen lässt. Insbesondere interessiert, weshalb diese Verknüpfung erst jetzt allmählich ins öffentliche Bewusstsein dringt, obwohl dieses Verfahren seit mehr als einem Jahrzehnt in der öffentlichen Verwaltung präsent ist. Anders gefragt: Wieso haben elektronische Verfahren der Leistungserstellung beim Bürokratieabbau bislang keine größere Resonanz hervorgerufen? Aus diesen Überlegungen leitet sich die erste Untersuchungsfrage ab, die sich zunächst mit Veränderungsprozessen großer Organisationen beschäftigt:
Wie verändern sich Strukturen und Prozesse der öffentlicher Verwaltung unter exogenen Einflüssen und welche Implementationsprobleme treten hierbei auf?
Dieser Veränderungsprozess soll aus der Makro-Perspektive mit dem Population Ecology -Ansatz dargestellt werden. Hierbei wird angenommen, dass große Organisationen (bspw. öffentliche Verwaltungen) träge sind und sich gefestigte Abläufe (Routinen) nur schwer ändern. Vor allem exogene Faktoren zwingen Organisationen jedoch zu Veränderungen. Mögliche Veränderungstreiber sind u.a. die Entwicklung von IuK, politische Vorgaben oder auch Bedürfnisse der Unternehmen.
In einem weiteren Schritt sollen die Möglichkeiten von eGovernment beim Abbau bürokratischer Hemmnisse aufgezeigt werden. Bislang vollzog sich eGovernment vor allem auf der Informations- und Kommunikationsebene. Wesentliche Vollzugserleichterungen treten jedoch erst mit der Abwicklung von Transaktionsdiensten ein. Mit den organisationalen Veränderungen und der Neugestaltung von Prozessabläufen bieten sich nunmehr neue Möglichkeiten dieses Instrumentes. Hieraus leitet sich die zweite Untersuchungsfrage dieser Arbeit ab:
Welche Potentiale bietet eGovernment beim Abbau bürokratischer Hemmnisse für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU27 )?
In dieser Arbeit werden bewusst nur die bürokratischen Hemmnisse der klein- und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt. Einerseits bilden diese ca. 90 Prozent der deutschen Wirtschaft, anderseits sind KMU oft mit einer guten IT-Infrastruktur ausgestattet. Darüber hinaus fühlen sich aktuell ca. 79 Prozent der Unternehmen von einer zu hohen staatlichen Bürokratisierung betroffen.28 Administrative Belastungen der Bürger werden nicht betrachtet, da sich hierbei neue Problemfelder (demographischer Wandel, digitale Spaltung etc.) ergeben, die zugleich den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden.
1.4 Methodische Vorgehensweise
Um das Gestaltungspotential von eGovernment beim Abbau bürokratischer Hemmnisse für Unternehmen erfassen zu können, sollen zunächst im zweiten Kapitel die konzeptionellen Grundlagen dargestellt werden. Hierbei wird vor allem aufgezeigt, welche Ansätze derzeit zum Bürokratieabbau diskutiert werden und was unter dem better regulation -Ansatz der OECD zu verstehen ist. Zudem wird untersucht, ob dieser Ansatz allein die gesetzten Ziele zum Bürokratieabbau erreichen kann.
Im dritten Kapitel wird erläutert, weshalb manche Instrumente und Prozesse einfacher und zügiger in Organisationen implementiert werden können als andere. Hintergrund bildet die Tatsache, dass eGovernment bereits seit Mitte der 1990er Jahre in der öffentlichen Verwaltung Einzug gehalten hat, jedoch bislang nur eine geringe Wirkung entfaltet. Aus diesem Grund soll aufgezeigt werden, wie sich Organisationen wandeln und welche Schwierigkeiten mit der Transformation einhergehen. Aufgrund der Mehrdeutigkeiten und Vielschichtigkeit von Organisationen wird bei diesen Betrachtungen ein geplanter Wandel mit seinen intentionalen und rationalen Kalkulationen ausgeschlossen.29 Stattdessen wird aus der evolutionstheoretischen Perspektive versucht, den Wandlungsprozess der Verwaltung und die Implementierung von eGovernment zu erklären.
Das vierte Kapitel widmet sich dem eGovernment als Instrument zum Abbau bürokratischer Hemmnisse. An dieser Stelle soll vor allem das Potential von eGovernment aufgezeigt werden. Hierfür ist es notwendig zunächst eine begriffliche und inhaltliche Abgrenzung des Instrumentes vorzunehmen sowie dessen Rahmenbedingungen zu beschreiben. In dem Teilabschnitt zum Bürokratieabbau werden zwei Betrachtungsebenen eingeführt:
Einerseits geht es um Prozesse innerhalb der Verwaltung sowie um Prozesse, die über Verwaltungsebenen hinweg verlaufen (G2G).
An dieser Stelle werden die grundlegenden Architekturmodelle des Verwaltungshandelns unter dem Einsatz von IuK vorgestellt. Es wird aufgezeigt wie neue Leistungsnetzwerke durch ein institutionelles Reengeneering entstehen und wie diese dann als Produktionsfaktor dienen können.
Auf der anderen Seite sind Prozesse zwischen Verwaltung und Unternehmen (G2B bzw. B2G) von Interesse.
Diese Interaktionen bauen auf den neuen Organisationsprinzipien der Verwaltung auf, so dass Arbeitsvorgänge und Informationsflüsse über räumliche und organisatorische Grenzen hinweg erledigt werden können. Dies verspricht nicht nur verwaltungsinterne Effizienzgewinne, sondern bietet auch einen direkten Nutzen für die Unternehmen durch Vollzugserleichterung.
Im fünften Abschnitt wird das aktuelle eGovernment -Projekt „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VEMAGS) vorgestellt. Bundesweit müssen pro Jahr insgesamt 350.000 Anhörungsfälle für Großraum- und Schwertransporte (GST) von rund 3550 Behörden und nachgeordneten Stellen bearbeitet werden. Bislang basierte die Antragstellung auf der Faxkommunikation, so dass die Bescheiderstellung zeitintensiv und die Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens von Medienbrüchen geprägt war. Zu den Anwendern dieses Verfahrens zählen u.a. die Straßenverkehrsbehörden der Kreise und Städte, die Straßenbauverwaltungen aller Bundesländer, Polizei, Deutsche Bahn, sowie Spediteure, Transporteure, Bundeswehr und weitere Antragsteller. Mit VEMAGS soll veranschaulicht werden, welchen Beitrag eGovernment -Verfahren im Zusammenhang mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse bereits leisten können. Die empirische Untersuchung wird vor allem auf Grundlage der Auswertung von fachbezogenen Publikationen durchgeführt.
2. Konzeptionelle Grundlagen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
In diesem Kapitel soll geklärt werden, was unter Bürokratie und bürokratischen Hemmnissen verstanden wird (2.1) und welche Lösungsansätze es für dieses Problem in der aktuellen Diskussion (2.2) gibt. Hieraus leitet sich dann der Untersuchungsrahmen der weiteren Betrachtungen ab.
2.1 Bürokratie und bürokratische Hemmnisse
Bürokratisches Handeln der Verwaltung im Weberschen Sinne bildet ein Grundpfeiler des modernen Rechtsstaates. Für Weber ist die Bürokratie die einzig legale Herrschaftsform, da bürokratische Regeln und Institutionen den Einzelnen vor Willkürakten staatlicher Stellen (bspw. Sozialämter, Finanzämter etc.) schützen und fachliche und verfahrensmäßige
Unabhängigkeit sicherstellen.30 Um dies zu gewährleisten ist „Bürokratie“ u.a. durch folgende Merkmale charakterisiert: Aktenmäßigkeit, hierarchische Strukturen, Regelgebundenheit, Schriftlichkeit, Arbeitsteilung und Spezialisierung. Andererseits tendiert der Verwaltungsapparat aber auch zu mangelnder Effizienz und Inflexibilität aufgrund starrer Anwendungen und Regeln, Schwerfälligkeit und Langsamkeit durch die Aktenführung.31 Darüber hinaus besitzt die Verwaltung eine starke Tendenz zur Stellenvermehrung, um das eigene Marktpotential zu erhöhen (budgetmaximierende Verhaltensweise) und fördert die Überreglementierungen durch Tendenz zum Übermaß und hohen Detailgrad von Vorschriften.32 Gerade diese negativen Konnotationen treten in der aktuellen öffentlichen Diskussion in Erscheinung, wenn über „die Bürokratie“, „bürokratische Belastungen“ oder „bürokratische Hemmnisse“ gesprochen wird. Jann / Wegrich / Tiessen machen darauf aufmerksam, dass neben dem „gefühlten“ Anstieg der Bürokratisierung, eine Vermengung des Bürokratiebegriff, mit seinen ganz unterschiedlicher Probleme, in der aktuellen Debatte stattfindet.33 Verschiedene Phänomene werden so unter dem „Schlagwort Bürokratie“ subsumiert, wie u.a. bürokratische Geschäftsprozesse, unnütze und überflüssige Rechtsnormen, der bürokratische Sprachstil, unverständliche bis absurde Vorschriften und Bescheide, unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern, Unpersönlichkeit, Rigidität, Dogmatismus, undurchschaubare Prozesse und Zuständigkeiten.34
Für den weiteren Gang der Untersuchungen und einem zielgerichteten Abbau von Bürokratielasten ist es daher zunächst sinnvoll, die Dimension der Bürokratiekritik näher zu bestimmen bzw. zu systematisieren. Jann / Wegrich / Tiessen unterscheiden hierbei drei Ebenen35:
(1) Zu viel Staat – Aufgabenebene;
(2) Zu viel Regulierung – Regelungsebene;
(3) Bürokratische Verfahren – Implementations- bzw. Organisationsebene.
Bürokratieabbau setzt demnach auf verschiedenen Ebenen an. Die Instrumente zum Abbau bürokratischer Hemmnisse richten sich in der Folge an den konkreten Problemlagen aus. Es muss demnach stets gefragt werden: Was soll auf welcher Ebene mit welchem Instrument erreicht werden. Die nachfolgende Abbildung (Abb. 2) fasst die Dimensionen der Bürokratiekritik zusammen.
Abb. 2: Dimensionen der Bürokratiekritik (in Anlehnung an Jann / Wegrich / Tiessen)36
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die staatliche Aufgabenebene („zu viel Staat“) kann als Bürokratiekritik i.w.S. aufgefasst werden, da sie in erster Linie auf den Umfang staatlicher Aufgaben und Interventionen abzielt. Mit dieser Dimension sind keine ‚economic regulations’ gemeint, die in das Marktverhalten eingreifen und bspw. Preissetzungen oder Marktzugangsbeschränkungen festlegen.37 Vielmehr geht es um das Ausmaß staatlicher Aktivitäten, welcher sich
- einerseits am Umfang öffentlicher Ausgaben bemisst (Bürokratie als Haushaltsproblem),
- andererseits in der Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichtbar wird (Bürokratie als Personalproblem).38
Die zweite Ebene der Bürokratiekritik bezieht sich auf die Regelungsintensität staatlichen Handelns („zu viel Regulierung“). Diese untergliedert sich nach Jann / Wegrich / Tiessen in drei Subdimensionen:
- Zum einen wird der quantitative Umfang regulativer Aktivitäten des Staates kritisiert, also die rechtliche Ausgestaltung aller staatlichen Steuerungsaktivitäten einschließlich der entsprechenden Steuerungsinstrumente (staatliche Regulierung, finanzielle Anreize, Information etc.).
- Ferner richtet sich die zweite Subebene auf die materiellen Standards (Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz etc.). Sie beziehen sich auf inhaltliche oder qualitative Anforderungen der staatlichen Ebene (Ruhe- und Lenkzeiten bei Fuhrunternehmen, Filtersysteme bei Kohlekraftwerken oder Qualitätskriterien an Nahrungsmitteln etc.).
- Die Dritte Dimension bezieht sich auf die primären Befolgungseffekte von Rechtsnormen. Hierunter zählen einerseits inhaltliche Pflichten, mit denen politische Ziele erreicht werden sollen (Regulierungskosten). Diese setzen sich vor allem aus direkten finanziellen Kosten, den Kosten des Informationstransfers an Dritte und den Kosten für Investitionen oder Änderungen im Produktionsprozess zusammen.39 Andererseits entstehen durch den Informationstransfer Informationskosten40 für die Adressaten. Die sekundären Gesetzesfolgen bzw. Befolgungseffekte konzentrieren sich vor allem auf Marktzugangsbeschränkungen durch gesetzliche Regelungen. Hierbei kann die Wettbewerbsposition von einzelnen Unternehmen gestärkt oder geschwächt werden.41 Sie lassen sich mit dem Einfluss auf Innovationen sowie makro- und sozialökonomischen Effekten (psychologische bzw. Irritationskosten) beschreiben42. Die nachfolgende Darstellung soll die Gesetzesfolgen aus Adressatensicht zusammenfassen.
Abb. 3: Primäre und Sekundäre Gesetzesfolgen für Unternehmen (eigene Darstellung nach Müller und Kay)43
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für den Untersuchungsgegenstand sind die beiden angeführten Dimensionen nicht relevant, wenngleich durch den Einsatz von IuK (Data Sharing Systemen; zentrale Datenbanken usw.) Informationspflichten mitunter für den Adressaten durch entsprechende Mehrfachnutzung entfallen können.44
Ein drittes zentrales Problem der Bürokratiekritik, das gleichzeitig den Untersuchungsrahmen dieser Arbeit bildet, liegt auf der Implementations- bzw. Organisationsebene. Hierbei geht es vor allem um „übertriebene Hierarchisierung, langsame und schwerfällige Bearbeitung, interne Koordinationsprobleme, mangelndes Kostenbewusstsein, Unpersönlichkeit, mangelnde Dienstleistungs- und Kundenorientierung, abstruse Verwaltungssprache, unzureichende Informationstransparenz usw.“45. Die Kritik bezieht sich auf organisationale Probleme, die innerhalb der Verwaltung (intra-organisatorische Subdimension) und zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen (inter-organisatorische Subdimension) auftreten:
Die intra-organisatorische Bürokratiekritik der Adressaten richtet sich jedoch nicht gegen die klassischen Merkmale des Verwaltungshandelns (bspw. Schriftlichkeit, Aktenmäßigkeit etc.), sondern gegen die damit verbundenen Effekte
(Umständlichkeit, Koordinationsprobleme, Entscheidungsschwäche, Formalismus, mangelndes Zeit- und Kostenbewusstsein etc.).46
Ähnlich verhält es sich bei der inter-organisatorischen Bürokratiekritik, wenn also mehrere Verwaltungsebenen an einem Verfahren beteiligt sind. Die Kritik zielt hierbei auf die negativen Folgen hierarchischer Behördenstrukturen ab. Beispielsweise werden Behörden mitunter als langsame, unflexible und unfreundliche Leistungserbringer wahrgenommen, die nur bedingt Kundeninteressen berücksichtigen.47 Darüber hinaus führen Zuständigkeits- und Koordinationsprobleme zwischen verschiedenen Behörden für Adressaten zu längeren Prüf- und Genehmigungsverfahren.48 Zudem sind Verwaltungsvorgänge für die Kunden bisweilen intransparent gestaltet (Fragen der Zuständigkeit, Suche nach geeigneten Ansprechpartnern, Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand etc.) oder die Antragsteller werden mit unverständlichen Formularen und überflüssigen Berichtspflichten (bspw. durch Mehrfacherfassung) konfrontiert.
2.2 Better Regulation und ausgewählte Instrumente
In den letzten Jahren wurde ein Perspektivwechsel im Handlungsprogramm beim Thema Bürokratieabbau vollzogen: anstatt staatliches Handeln zu deregulieren wird verstärkt eine „bessere Regulierung“ (better regulation) gefordert.49 „Während zuvor Bürokratieabbau gleichbedeutend mit Reduzierung der Staatstätigkeit zu sein schien, geht es der OECD nunmehr um ´Regulatory quality and performance´ (OECD 2005). Das entrückt den Bürokratieabbau dem politischen Streit, der mit einer Deregulierung notwendig verbunden ist.“50 Das toolkit ´better regulation´ umfasst viele Dimensionen, die zwar auch, aber nicht nur den Bereich der Rechtsetzung betreffen51. Hierbei handelt es sich u.a. um Prozesse der Politikformulierung, Umsetzung und Anwendung von Policies sowie die Gesamtheit staatlicher Vorschriften mit Ge- und Verboten, Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie Verwaltungsvorschriften.52 Einige wichtige Instrumente, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden, sind u.a.53:
- Sunset-Legislation
- Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)
- Standardkosten-Messung.
Unter Sunset Legislation wird eine zeitliche Befristung von Ausgabenprogrammen des Staates verstanden.54 Sämtliche Verpflichtungen des Staates, die sich mit diesem Ausgabenprogramm verbinden, laufen dann zu einem bestimmten Zeitpunkt aus. Dieses „Verfallsdatum“ ermöglicht eine umfassende Prüfung der verabschiedeten Rechtsvorschriften – ob damit jedoch eine Steigerung der Rechtsqualität einhergeht bleibt offen.55 Primäres Ziel ist es Ausgabenprogramme nur weiterzuführen, wenn diese notwendig sind. Um keine routinemäßige Verlängerung herbei zu führen, müsste die Wirksamkeit jedes betroffenen Programms erneut vom Gesetzgeber festgestellt werden.56 „Die Befristung als zeitpunktgebunder Wegfall von Gesetzen und Verordnungen hat einen gewissen plakativen Reiz.“57. In der Praxis bedeutet dies jedoch einen erheblichen Mehraufwand für die exekutive und legislative Gewalt, da zunächst die Wirksamkeit der Programme festgestellt werden müsste. Ohne die „Integration von Kostenkriterien an zentraler Stelle der Evaluationsverfahren“58 fehlen den entsprechenden Advokaten jedoch geeignete Argumente, die ein bestimmtes Programm stärken können. Nur unter dieser Vorraussetzung könnte „sunsetting“ einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und Querschnittsakteure im „Deregulierungsspiel“ stärken.59
Ein weiteres Instrument in diesem Zusammenhang ist die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) bzw. das Regulatory Impact Assessment (RIA). Dieses Verfahren soll eine Darstellung und vergleichende Bewertung von Folgen beabsichtigter bzw. bereits in Kraft getretener Rechtsvorschriften ermöglichen.60 Nach Böhret / Konzendorf dient die GFA
Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, S. 47-77.
einer expertengestützten Entwicklung von Regelungsalternativen und deren vergleichender Folgenbeurteilung,
der Überprüfung von Gesetzesentwürfen nach bestimmten Kriterien (bspw. Effizienz, Effektivität, Verständlichkeit),
der laufenden oder zeitpunktbezogenen Evaluierung von Effektivitätszielen (Bewährungsprüfung).61
Im Zusammenhang der Programme von „ better regulation “ und „ good regulatory “ bildet die Gesetzesfolgenabschätzung ein zentrales Element und tritt häufig in Kombination mit weiteren Instrumenten auf. Nach Radaelli ist die Folgenabschätzung demnach „the cornerstone of these programmes, often in combination with other tools, such as consultations, simplification, codes of conduct on legislative drafting, and initiatives to improve on the access of regulation”62. Je nach dem Stadium der Gesetzgebung sind verschiedene GFA-Bausteine zu unterscheiden63:
- Prospektive GFA (pGFA) als ex-ante Verfahren auf Basis von Regelungsalternativen;
- Begleitende GFA (bGFA) als vorausschauendes Verfahren auf Basis eines rechtsförmigen Entwurfs;
- Retrospektive GFA (rGFA) als ex-post Verfahren auf Basis einer verabschiedeten und in Kraft getretenen Rechtsnorm.
Die Praxistauglichkeit dieses Verfahrens ist allerdings umstritten. Einerseits erwartet die politische Führung von der Ministerialverwaltung durchsetzungsfähige Gesetzesentwürfe und „informationelle Entlastung“ gegenüber möglicher Alternativen.64 Andererseits stellt eine idealtypische GFA das Informationsmonopol der Verwaltung durch seine transparente Ausgestaltung in Frage65. Die Ministerialverwaltung wird demnach im eigenen Interesse keinen großen Anreiz haben dieses Instrument über Gebühr einzusetzen, zumal dies stets einen Mehraufwand beim Gesetzgebungsprozess bedeutet.
Gesetzesfolgenabschätzung, Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin, S. 7.
Neuen Auftrieb erhielt die Diskussion zum Thema Bürokratieabbau durch das in den 1990er Jahren in den Niederlanden entwickelte Standardkostenmodell (SKM). Mit diesem Instrument werden die Informationsbefolgungskosten (IBK), also der Verwaltungsaufwand von „Standardprozessen“ der Adressaten, geschätzt.66 Die Bürokratiebelastung für eine bestimmte Rechtsnorm setzt sich aus der Häufigkeit der notwendigen Arbeitsschritte (Q)67 und der dafür in Anspruch genommenen Zeit (P)68 zusammen. Ein fiktives Beispiel soll dies näher veranschaulich:
Eine Verordnung X verpflichtet ein Unternehmen zur quartalsweisen Übermittlung von bestimmten Daten. Von dieser Regelung sind 20.000 Unternehmen betroffen. Für die Vorgangsbearbeitung benötigt der zuständige Mitarbeiter (mit einem Stundenlohn von 50 Euro) eine halbe Stunde. Anschaffungskosten (z.B. spezielle Software, Hardware etc.) fallen nicht an.
Q = 4 x 20.000 = 80.000 Meldungen im Jahr
P = 0,5 Std. x 50 Euro/Std. = 25 Euro kostet somit einem Unternehmen die entsprechende Informationspflicht je Vorgang.
Bürokratiekosten = P x Q = 25 Euro x 80.000 Meldungen im Jahr = 2.000.000 Euro/Jahr. Diese bestimmte Verordnung verursacht demnach bei den betroffenen Unternehmen Kosten in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. Euro im Jahr.
Die Kritik an der Standardkostenmessung besteht einerseits in der Ökonomisierung der Informationspflichten und einem befürchteten Abbau erforderlicher rechtsstaatlicher und bürokratischer Elemente. Die politische Diskussion verlagert sich demnach bei diesem „unpolitischen Instrument“ nur in andere politische Arenen. Entscheidend ist welche Parameter in die Berechnung mit einbezogen werden. Durch die Reduzierung der IBK auf Grundlage des SKM werden zwar global mehrere Milliarden Euro an Informationspflichten für den Adressaten eingespart, jedoch sind diese Einsparungen für den einzelnen Unternehmer kaum relevant. In dem vorangegangenen fiktiven Beispiel beträgt die jährliche Entlastung des einzelnen Unternehmers, bei Wegfall der entsprechenden Regelungen, 100 Euro. Es darf bezweifelt werden, ob der einzelne Adressat diese vergleichsweise geringfügigen Entlastungen überhaupt wahrnimmt.
[...]
1 An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei Heidrun Müller und Tino Schuppan für die hilfreichen und konstruktiven Anregungen sowie für die Bereitstellung relevanter Literatur und das Nutzen der Infrastruktur am Institute for eGovernment (IfG.CC) an der Universität Potsdam.
2 Zum Begriff vgl. Pelizzari, Alessandro (2001): Die Ökonomisierung des Politischen – New Public Management und der neoliberale Angriff auf die öffentlichen Dienste, UVK - Verlag - Ges., Konstanz.
3 Vgl. Veit, Sylvia (2005): Entpolitisierung staatlicher Regulierungsprozesse durch Gesetzesfolgenabschätzungen?, Forum Junge Staats- und Verwaltungswissenschaft (FoJuS), FoJuS-Diskussionspapier Nr. 3/200, Hamburg, S. 3. Abrufbar unter http://users.ox.ac.uk/~polf0035/ Diskussionspapier%203_2005%20Veit.pdf [Stand: 16.10.2008].
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. Lenk, Klaus (2004) (b): Organisatorische Potenziale für die Verwaltungsmodernisierung. In: Lenk, Klaus/Brüggemeier, Martin/Reichard, Christoph: E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors, Lit-Verlag, Band 1, Münster, S. 36.
6 Vgl. Schuppan, Tino/Reichard, Christoph (2004): E-Government – Von der „Portalisierung“ zur umfassenden Neugestaltung öffentlicher Leistungserbringer. In: Reichard, Christoph / Scheske, Michael/Schuppan, Tino (Hrsg.): Das Reformkonzept E-Government – Potentiale – Ansätze – Erfahrungen. LIT-Verlag, Münster. S. 19.
7 Vgl. Lenk, Klaus (2004) (b): a.a.O., S. 37.
8 Vgl. ebd.
9 Vgl. Lenk, Klaus (2006): Abbau administrativer Lasten für die Wirtschaft und die Bürger. Was E-Government zum Bürokratieabbau beitragen kann - Neue Wege zum Abbau administrativer Belastungen, o.O., S. 1. Abrufbar unter: http://www.egovernmentplattform.de/uploads/media/ Buerokratieabbau.pdf [Stand: 24.10.2008].
10 Vgl. Lenk, Klaus (2007): Bürokratieabbau durch E-Government – Handlungsempfehlungen zur Verwaltungsmodernisierung für Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Entwicklungen und Erfahrungen in den Niederlanden, dNRW, Bochum, S. 14.
11 Vgl. Müller, Horst (2005): eGovernment – Begriffe-Stand-Perspektiven. In: Bär, Wolfgang/Hohl, Michael/Möstl, Markus /Müller, Horst: Rechtskonformes eGovernment - eGovernment-konformes Recht - Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz im Informationszeitalter, 1. Auflage, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, S. 28; Gongolsky, Mario (2002): Behörden online - Wie der Bund eGovernment schön rechnet, Spiegel Online vom 29.07.2002, Hamburg. Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,206676,00.html [18.11.2008].
12 Vgl. ebd.
13 Vgl. ebd.
14 Vgl. BMWi (o.J.): Bestandsaufnahme der vom BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie federführend betreuten Bürokratieabbaumaßnahmen in der 16. Legislaturperiode, Berlin, S. 1. Abrufbar unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/bestandsaufnahme-ma_C3_9Fnahmen-buerokratieabbau,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf [Stand: 10.11.2008].
15 Vgl. Algemeen Dagblad (2006): Bedrijven merken te weinig van schrappen regels, S´Gravenhage. Abrufbar unter http://www.ad.nl/economie/article420210.ece [26.09.2008].
16 Vgl. Mayntz, Renate (1997): Verwaltungsreform und gesellschaftlicher Wandel. In: Grande, Edgar/Prätorius, Rainer (Hrsg.): Modernisierung des Staates?, Baden-Baden, S. 67.
17 Vgl. Becker, Jörg/Algermissen, Lars/Niehaves, Björn (o.J.): Prozessmodellierung als Grundlage des E-Government – Ein Vorgehensmodell zur prozessorientierten Organisationsgestaltung am Beispiel des kommunalen Baugenehmigungsverfahrens, Münster, S. 2. Abrufbar unter: http://www.wi.uni-muenster.de/improot/is/pub_imperia/doc/1662.pdf [Stand: 28.09.2008].
18 Schwiering verweist u.a. auf Gesundheits-, Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik. Hierzu vgl. Schwiering, Katrin (2005): Electronic Government: Ein Konzept zur innovativen Neugestaltung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung, Lit-Verlag, Münster, S. 27.
19 Zu den Funktionsmechanismen im politisch-administrativen System verweist Schwiering auf Blankart, Charles B. (1998), Öffentliche Finanzen in der Demokratie: Eine Einführung in die Finanzwissenschaft, 3. völlig überarb. Auflage, Verlag Vahlen, München, S. 153ff. Siehe auch: Schuppan, Tino/Reichard, Christoph (2004): a.a.O., S. 20.
20 Vgl. Niskanen, William A. (1968): Nonmarket Decision Making – The Peculiar Economics of Bureaucracy, American Economic Review, Papers and Proceedings 58, S. 293-305. Zitiert nach Schwiering, Katrin (2005): a.a.O., S. 28.
21 Vgl. Schwiering, Katrin (2005): a.a.O., S. 27.
22 Vgl. ebd.
23 Budäus, Dietrich/Schwiering, Katrin (1999): Die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien im Modernisierungsprozess öffentlicher Verwaltungen. In: Scheer, August-Wilhelm (Hrsg.): Electronic Business und Knowlege Management, Heidelberg, S. 145.
24 Vgl. Lenk, Klaus (2006): a.a.O., S. 1.
25 Vgl. Lenk, Klaus (2007): Bürokratieabbau durch E-Government – Handlungsempfehlungen zur Verwaltungsmodernisierung für Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Entwicklungen und Erfahrungen in den Niederlanden, dNRW, Bochum, S. 8.
26 Vgl. Schuppan, Tino (2008): Gebietsreform im E-Government-Zeitalter: Potentiale und Erfahrungen auf kommunaler Ebene. In: Reinermann, Heinrich (Hrsg.): Verwaltung & Management, Nr. 2, 14. Jg., S. 66.
27 Es wird der KMU-Begriff der Europäischen Kommission zu Grunde gelegt. Vgl. Europäische Kommission (2003): Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, Amtsblatt der Europäischen Union, 2003/361/EG, Brüssel. Abrufbar unter: http://europa.eu/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_124/l_12420030520de00360041.pdf [Stand: 27.11.2008].
28 Vgl. Kayser, Gunther/Clemens, Reinhard/Schorn, Michael/Wolter, Hans-Jürgen (2004): Bürokratiekosten kleiner und mittlerer Unternehmen. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Institut für Mittelstandsforschung, Bonn. Zitiert nach: Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): „Bürokratisierung“ und Bürokratieabbau im internationalen Vergleich - wo steht Deutschland? Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, S. 12.
29 Vgl. Tacke, Veronika (1997): Rationalitätsverlust im Organisationswandel, Campus, Frankfurt/New York, S. 244.
30 Vgl. Weber, Max (1980): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, 5. revidierte Auflage, J.CB. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S. 124ff.
31 Vgl. Schwiering, Katrin (2005): a.a.O., S. 24.
32 Vgl. Ebd.
33 Vgl. Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): a.a.O., S. 12.
34 Vgl. ebd.
35 Vgl. ebd., S 22. Eine ähnliche Einteilung mit fünf Dimensionen der Bürokratiekritik findet sich bei: Jann, Werner (2004): Bürokratieabbau. Thesen zur Öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Bundestagsinnenausschuss A-Drucksache 15(4)121, Berlin, S. 2. Abrufbar unter http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0108/ausschuesse/archiv15/a04/Oeffentliche_Anhoerungen/Anhoer ungen_3/Stellungnahmen/Stellungnahme_6.pdf [Stand: 02.12.2008].
36 Vgl. Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): a.a.O., S. 22.
37 Vgl. OECD (2003): From Red Tape to Smart Tape. Administrative Simplification in OECD Countries, Paris. Zitiert nach: Kay, Ronny (2005): Bürokratieabbau in den Niederlanden - Quantitative Verfahren zur Bewertung von bürokratischen Lasten -- Eine Analyse des Standard-Kosten-Modells im Kontext der regulierungspolitischen Agenda zur Reduzierung der Informationsbefolgungskosten für Unternehmen --, Potsdam, S. 7. Abrufbar unter: http://www.uni-potsdam.de/u/ls_verwaltung/onlinepaper/ docs/ Kay_Buerokratiekostenmessung.pdf [Stand: 09.10.2008].
38 Vgl. Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): a.a.O., S. 21f.
39 Vgl. Müller, Christoph (2007): Folgeeffekte von Regulierungen auf Unternehmen: Einsatzbezogene Beurteilung der Messmethoden, Die Volkswirtschaft, Nr. 6, Bern / St. Gallen, S. 60.
40 Im Folgenden werden die Begriffe Informationskosten, Bürokratiekosten, Informationsbefolgungskosten und Befolgungseffekte synonym verwendet.
41 Vgl. Kay, Ronny (2005): a.a.O., S. 13.
42 Hierzu ausführlich Müller, Christoph (2007): a.a.O., S. 59ff.; Evans, Chris (2001): The operating costs of taxation: a review of the research. In: Journal of the Institute of Economic Affairs, 21(2): S. 5.
43 Vgl. Müller, Christoph (2007): a.a.O., S. 61. Sowie Kay, Ronny (2005): a.a.O., S. 14.
44 Vgl. Lenk, Klaus (2007): a.a.O., S. 42f.
45 Vgl. Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): a.a.O., S. 23.
46 Vgl. ebd.
47 Vgl. ebd., S. 46.
48 Vgl. ebd., S. 47.
49 Vgl. Lenk, Klaus (2007): a.a.O., S. 13.
50 ebd.
51 Vgl. Veit, Sylvia (2005): a.a.O., S. 3.
52 Vgl. ebd.
53 Eine umfassende Darstellung von Instrumenten und Verfahren findet sich u.a. bei Jann, Werner/Wegrich, Kai/Veit, Sylvia (2005): Verfahren und Instrumente erfolgreicher (De-)Regulierung. In: Empter, Stefan/Frick, Frank/Vehrkamp, Robert: Auf dem Weg zu moderner Regulierung. Eine kritische Bestandsaufnahme,
54 Vgl. Dickertmann, Dietrich/Gelbhaar, Siegfried (2000): Finanzwissenschaft - Eine Einführung in die Institutionen, Instrumente und ökonomischen Ziele der öffentlichen Finanzwirtschaft, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne, S. 100.
55 Vgl. Steinhaus, Jörg (2008): Gesetze mit Verfallsdatum: Ein Instrument des Bürokratieabbaus?, BoD, Norderstedt, S. 79.
56 Vgl. Andel, Norbert (1998): Finanzwissenschaft, J.CB. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S. 93.
57 Zimmermann, Peter (2003): Reform der Staatstätigkeit durch generelle Befristung von Gesetzen – Aspekte einer Problembewältigung mir verfassungswidrigen Mitteln. In: Die Öffentliche Verwaltung, Nr. 22, 56. Jg., S. 943.
58 Jann, Werner/Wegrich, Kai/Shergold, Miriam/Stolk, Christian van (2005): Wirksamkeit von Sunset Legislation und Evaluationsklauseln, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, o.S. Abrufbar unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_15600__2.pdf [Stand: 24.11.2008].
59 Vgl. ebd.
60 Vgl. Böhret, Carl/Konzendorf, Götz (2000): Moderner Staat - moderne Verwaltung. Leitfaden zur
61 Nachfolgend vgl. ebd.
62 Raedelli, Claudio M. (2005): Diffusion without convergence – how political context shapes the adoption of regulatory impact assessment, Journal of European Public Policy, Nr. 12, London, S. 925.
63 Vgl. Böhret, Carl/Konzendorf, Götz (2000): a.a.O., S. 7.
64 Vgl. Kroll, Alexander (2008): Das Standardkosten-Modell und dessen Beitrag zum Bürokratieabbau - eine Analyse der Einführungsphase der Bürokratiekostenmessung in Deutschland, Potsdamer Diskussionspapiere zur Verwaltungswissenschaft, Potsdam, S. 14.
65 Vgl. ebd.
66 Vgl. Jann, Werner/Wegrich, Kai/Tiessen, Jan (2007): a.a.O., S. 42.
67 Q setzt sich aus der Anzahl der Fälle (N) und die Periodizität (F) zusammen.
68 P setzt sich aus der Arbeitszeit (H), den entsprechenden Tariflöhnen (T) und den notwendigen Anschaffungskosten (A) zusammen.
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