Was musste in den Jahren zwischen 1152 und 1156 geschehen, damit es auf den Barbinger Wiesen schließlich zum gütlichen Ausgleich kam? Was waren ihre Grundprinzipien, wie waren sie in der mittelalterlichen Gesellschaft verankert und welche Rolle spielten sie für die Beteiligten und für den Ausgang der bayrischen Frage? Welche Erkenntnisse können so über die einzelnen Schritte in der Beilegung des Konflikts gewonnen werden und welches Herrschaftsverständnis Friedrichs I wird daraus deutlich?
Hierzu folgt zunächst eine kurze Darstellung einiger Grundprinzipien der mittelalterlichen Konfliktführung. Anhand der oben genannten Leitfragen werden anschließend die einzelnen Abschnitte der Streitbeilegung chronologisch aus dem Blickwinkel von Konfliktbeilegung und Kommunikation betrachtet und mit den verfügbaren Quellen abgeglichen.
Damit aber durch diesen Vorgang Ehre und Ruhm unseres hochverehrten Oheims keinesfalls gemindert schiene […]“. Mit diesem Wortlaut begründet das Privilegium minus den Urteilsspruch der anwesenden Fürsten, mit dem die bayrische Frage am 17. September 1156 ihr friedliches Ende fand. Der Streit um das Herzogtum Bayern blieb durch den Tod Konrads III. seit 1138 ungelöst, sodass es für Friedrich I. Barbarossa zu einer frühen staatsmännischen Bewährungsprobe wurde, diese „Familienangelegenheit“ zwischen Welfen, Staufern und Babenbergern friedlich zu lösen.
Dabei muss der friedliche Ausgang für die Zeitgenossen eine enorme Erleichterung gewesen sein. Otto von Freising, damals selbst Zeuge und Vermittler in der bayrischen Frage, berichtet nach dem Ausgang: „Von diesem Tage an bis zur Gegenwart lächelte dem ganzen transalpinischen Reich so heiterer Friede, daß man Friedrich nicht nur Kaiser und Augustus, sondern mit Recht auch Vater des Vaterlandes nennt.“. Auch wenn man Otto von Freising an einigen Stellen der Gesta Friderici Tendenziösität vorwerfen kann, so dürfte seine Erleichterung an dieser Stelle doch ehrlich gewesen sein.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Grundprinzipien der hochmittelalterlichen Streitbeilegung
1. Das fürstliche Ehrverständnis (honor)
2. Lösung von Konflikten durch Mittel der Streitbeilegung
III. Kommunikation und gütliche Streitbeilegung in der bayrischen Frage
1. Beachtung von Ehre, Rang und Titel
2. Streitbeilegung durch iudicio vel consilio
3. Verbale Kommunikationsformen in der Streitbeilegung - colloquia
4. Öffentliche Kommunikation durch Demonstration und Inszenierung
IV. Fazit
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
Literatur
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