Der Verbriefungsmarkt in Europa nimmt zu und floriert regelrecht. Im ersten Quartal 2006 stieg das europäische Asset Backed Securities-Emissionsvolumen um 40 Prozent von 48,4 Milliarden Euro auf 65,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Diese Entwicklung macht deutlich, dass der klassische Bankkredit zur Finanzierung vieler Unternehmen nicht mehr ausreicht. Somit bilden Asset Backed Securities (ABS) eine interessante, aber außerhalb des Bankensektors etwas unbekannte Alternative, die stark im Kommen ist.
In folgender Ausarbeitung soll insbesondere die bilanzielle Behandlung von ABS-Transaktionen untersucht werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der mit der Forderungsverbriefung verbundenen Einbehaltung der Chancen und Risiken sowie den Kriterien zur Konsolidierung der vom Forderungsverkäufer gegründeten Zweckgesellschaft.
Zu Beginn sind in Kapitel 2 die Grundlagen der Asset-Backed Securities erörtert. Ferner soll auf die Struktur einer ABS-Transaktion und deren Vor- und Nachteile eingegangen werden. Daraufhin wird im dritten Kapitel im Rahmen der bilanziellen Abbildung im Einzelabschluss geprüft, ob und ab welchem Zeitpunkt die übertragene Forderung aus der Bilanz des Originators ausgebucht werden kann bei gleichzeitiger Einbehaltung von Risiken durch diverse bereitgestellte Sicherheiten seitens des Originators. Abschließend werden die Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften anhand der Regelungen des IAS 27 sowie des SIC-12 im vierten Kapitel ausführlich beleuchtet. Kapitel 5 ist eine thesenförmige Zusammenfassung der Ergebnisse.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Grundlagen und Funktionsweise von Asset Backed Securities
2.1 Definition und Abgrenzung von Asset Backed Securities
2.2 Zweck und Ablauf einer ABS-Transaktion
2.3 Vor- und Nachteile von ABS-Transaktionen
3. Bilanzierung im Einzelabschluss
3.1 Prüfschema zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
3.2 Continuing Involvement Approach und Credit Enhancements
3.3 Klassifizierung einer ABS-Transaktion beim Investor
3.4 Zahlenbeispiel einer ABS-Transaktion
4. Konsolidierung der Special Purpose Entity
4.1 Hindernisse bei der Off-balance-sheet Finanzierung
4.2 Merkmale der Konsolidierung nach IAS 27 und SIC-12
4.3 Kritische Würdigung von SIC-12
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gestaltung einer ABS-Transaktion
Abbildung 2: Prüfschema des IAS 39.AG36 zur Ausbuchung einer Forderung
Abbildung 3: Ablaufschema für die Festlegung des Konsolidierungskreises nach IAS 27 und SIC-12
1. Problemstellung
Der Verbriefungsmarkt in Europa nimmt zu und floriert regelrecht. Im ersten Quartal 2006 stieg das europäische Asset Backed Securities-Emissionsvolumen um 40 Prozent von 48,4 Milliarden Euro auf 65,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal1.
Diese Entwicklung macht deutlich, dass der klassische Bankkredit zur Finanzierung vieler Unternehmen nicht mehr ausreicht. Somit bilden Asset Backed Securities (ABS) eine interessante, aber außerhalb des Bankensektors etwas unbekannte Alternative, die stark im Kommen ist2.
In folgender Ausarbeitung soll insbesondere die bilanzielle Behandlung von ABS-Transaktionen untersucht werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der mit der Forderungsverbriefung verbundenen Einbehaltung der Chancen und Risiken sowie den Kriterien zur Konsolidierung der vom Forderungsverkäufer gegründeten Zweckgesellschaft.
Zu Beginn sind in Kapitel 2 die Grundlagen der Asset-Backed Securities erörtert. Ferner soll auf die Struktur einer ABS-Transaktion und deren Vor- und Nachteile eingegangen werden. Daraufhin wird im dritten Kapitel im Rahmen der bilanziellen Abbildung im Einzelabschluss geprüft, ob und ab welchem Zeitpunkt die übertragene Forderung aus der Bilanz des Originators ausgebucht werden kann bei gleichzeitiger Einbehaltung von Risiken durch diverse bereitgestellte Sicherheiten seitens des Originators. Abschließend werden die Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften anhand der Regelungen des IAS 27 sowie des SIC-12 im vierten Kapitel ausführlich beleuchtet. Kapitel 5 ist eine thesenförmige Zusammenfassung der Ergebnisse.
2. Grundlagen und Funktionsweise von Asset Backed Securities
2.1 Definition und Abgrenzung von Asset Backed Securities
Im wörtlichen Sinn bedeutet der Begriff „Asset Backed Securities“ durch Vermögensgegenstände gedeckte Wertpapiere3.
Bei einer ABS-Transaktion überträgt ein Unternehmen (Originator4) einen größeren Bestand an gleichartigen Finanzaktiva, in der Regel Forderungen, an eine eigens zu diesem Vorhaben gegründete Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity5). Den Erwerb der Forderungen refinanziert die Special Purpose Entity (SPE) durch die Ausgabe von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Die begebenen Wertpapiere (securities) werden durch die übertragenen Forderungen (assets) gesichert (backed), die somit als Haftungsgrundlage für die Zahlungsansprüche dienen6 und daher als Asset Backed Securities bezeichnet werden.
Um ABS von anderen, ähnlichen Finanzierungsformen abzugrenzen sind folgende Merkmale zu betonen. Der wesentliche Unterschied zum gängigen Factoring besteht darin, dass der Gewinn der ABS-Investoren unmittelbar von den Zahlungsströmen der Forderungen abhängig ist. Der Gegensatz zur Sicherungszession oder zu Pfandbriefen ist in der rechtlichen Verselbständigung des übertragenen Forderungspools zu sehen, wonach bei einer ABS-Transaktion die Kapitalgeber in weiterer Folge keinen Anspruch auf das übrige Vermögen des Originators haben7.
2.2 Zweck und Ablauf einer ABS-Transaktion
In diesem Abschnitt soll auf die wichtigsten mitwirkenden Parteien der Securitization, deren Rollen, sowie auf die Struktur einer ABS-Transaktion eingegangen werden. Abschließend erfolgt die Einführung in eine beispielhafte Darstellung.
Zu den Beteiligten gehören hauptsächlich der Originator, die Zweckgesellschaft, sowie die Rating-Agenturen und Investoren.
Als Originator sind alle Unternehmen geeignet, die über einen sehr hohen Bestand an Forderungen verfügen, beispielsweise Großunternehmen, Banken, Leasing- oder Kreditkartenunternehmen8 oder gar Sportunternehmen wie der englische Fussballclub Arsenal London durch den Verkauf der Tickets für die Heimspiele im neuen Emirates-Stadium9. Für ökonomisch in Not geratene Unternehmen sind ABS kein angebrachtes Instrument10, da die fixen Kosten sehr hoch sind und erst ab einer Transaktionssumme von 30 Mio. Euro Sinn machen. Multi Seller-Transaktionen, bei der mehrere Originatoren dieselbe Zweckgesellschaft nutzen, können hingegen bereits ab 5 Mio. Euro durchgeführt werden11.
Der Initiator fasst den Entschluss zur Realisierung einer ABS-Transaktion und bestimmt darüber hinaus die Qualität der zu übertragenden Aktiva und damit das Rating der ABS12. Die Gründung der SPE erfolgt ebenfalls durch den Originator, der somit auf deren organisatorische Beschlüsse Einfluss nehmen kann. So kann er seine Interessen auch bei einer späteren Abtretung der mehrheitlichen Stimmrechte wahren. Die Übertragung der ausgewählten Forderungen an die Zweckgesellschaft erfolgt im Rahmen einer stillen Zession13. Der Kaufpreis, den die SPE zu entrichten hat, entspricht dem Nennwert abzüglich Abschlägen für Transaktionskosten und weiteren Risiken14 und gelangt zum Umlaufvermögen des Originators. Es kommt somit zum „True Sale“. Dies ist ein bilanzneutraler Aktivtausch per Kasse an Forderungen15. Um die Bonität der auszugebenden Wertpapiere zu erhöhen, räumt der Originator den Investoren zumeist weitere risikomindernde Sicherheiten, sog. Credit Enhancements, ein16, auf die in Kapitel 3.2 ausführlich eingegangen wird.
Das Kernelement der Durchführung einer ABS-Transaktion ist die Special Purpose Entity17. Die rechtliche Trennung des Forderungspools vom Originator wird durch ihre zwingend erforderliche Gründung, meist in der Rechtsform eines Fonds oder einer GmbH18, erlangt. Dadurch können im Insolvenzfall des Originators dessen Gläubiger nicht auf die Forderungen, die auf die Zweckgesellschaft übertragen wurden, zugreifen19. Die SPE besitzt lediglich die Aufgabe der Verwaltung der ABS und hat weder Räumlichkeiten noch Personal20.
Den Rating Agenturen kommt ebenfalls eine bedeutende Rolle zu. Zur Verringerung der Informationsasymmetrien zwischen Originator und den Investoren beurteilen sie die Bonität der auf dem Kapitalmarkt zu platzierenden Wertpapiere, in dem sie ein Rating vergeben. Das bedeutet, dass eine Einschätzung der Kreditqualität der ABS stattfindet, da die Investoren in der Regel nicht das Know-how besitzen, weder die rechtliche noch die strukturtechnische Ausgestaltung der Wertpapiere ausführlich zu analysieren. So haben die Bewertungen der Rating Agenturen eine enorme Wichtigkeit inne, da sie die Anlageentscheidung der Investoren sowie den Erfolg des Originators beeinflussen21.
Neben dem Originator und der SPE stehen die Investoren im Mittelpunkt einer ABS-Transaktion. Durch den Erwerb der Wertpapiere stellen sie somit der SPE die nötigen Gelder für die Refinanzierung des Forderungsankaufes zur Verfügung22. Als Investoren kommen überwiegend institutionelle Anleger wie Banken oder Versicherungen in Frage.
Darüber hinaus gibt es mit dem Arrangeur, der die Funktion der Abwicklung und Prüfung der Transaktion übernimmt, und dem Treuhänder, der als Repräsentant der ABS-Gläubiger für die vorschriftsmäßige Verwaltung der als Sicherheit dienenden Forderungen verantwortlich ist, weitere Beteiligte bei der Transaktion von ABS23. Zur Veranschaulichung einer ABS-Transaktion wird folgendes Beispiel angewendet. Hierbei stellt die Klinsi AG den Originator und die Poldi GmbH die Zweckgesellschaft dar. In Kapitel 3.4 erfolgt die bilanzielle Darstellung einer ABS-Transaktion anhand eines konkreten Zahlenbeispiels zwischen den erwähnten Unternehmen.
Abbildung 1 illustriert den gesamten Vorgang einer ABS-Transaktion in grafischer Weise.
2.3 Vor- und Nachteile von ABS-Transaktionen
Für den Originator ergeben sich bei einer ABS-Transaktion sowie Vor-, als auch Nachteile. Einen wesentlichen Nutzen stiftet die Möglichkeit illiquide Forderungen in flüssige Mittel umzuformen, was zu einer größeren Unabhängigkeit von Bankkrediten führt, da in diesem Fall der Kapitalmarkt als Darlehensgeber agiert24. Diese Erschließung neuer Refinanzierungsquellen stellt somit eine Alternative zur bewährten Kreditfinanzierung dar25. Da ab 2007 die neuen Basel II Richtlinien gelten werden und die Banken somit höchstwahrscheinlich auch ihre Kredite begrenzter vergeben, wird diese Perspektive zukünftig an Bedeutung zunehmen26.
[...]
1 Vgl. Bosak/ Weller (2006), S. 20
2 Vgl. Bertl (2004), S. 1 f.
3 Vgl. Morr u.a. (2005), S. 3
4 Synonym verwendete Begriffe sind: Initiator, Sponsor
5 Synonym verwendeter Begriff ist: Special Purpose Vehicle
6 Vgl. Peterek (2003), S. 7
7 Vgl. Bertl (2004), S. 6
8 Vgl. Rosar (2000), S. 16
9 Vgl. Kötting (2006), S. 8
10 Vgl. Peterek (2003), S. 26
11 Vgl. Nieper (2004), S. 41
12 Vgl. Morr u.a. (2005), S. 37
13 Vgl. Leuschner/ Briesemeister (2004), S. 100 f.
14 Vgl. Nieper (2004), S. 40
15 Vgl. Benoit (2006), S. 48
16 Vgl. Rosar (2000), S. 15
17 Vgl. Ohl (1994), S. 32
18 Vgl. Rosar (2000), S. 23
19 Vgl. Morr u.a. (2005), S. 39
20 Vgl. Bertl (2003), S. 8
21 Vgl. Leuschner/ Briesemeister (2004), S. 100 f.
22 Vgl. Morr u.a. (2005), S. 40
23 Vgl. Rosar (2000), S. 22 f.
24 Vgl. Engel-Ciric/ Schuler (2005), S.19
25 Vgl. Leuschner/ Briesemeister (2004), S.100 f.
26 Vgl. Leitner (2005), S. 165
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.