Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit den Zielen eines Krankenhauses, wobei diejenigen in öffentlicher Trägerschaft besonders beleuchtet werden. Darüber hinaus werden verschiedene Vergütungssysteme im Laufe der Historie, das aktuelle Vergütungskonzept Diagnosis Related Groups und ihre Auswirkungen auf die Ziele eines Krankenhauses näher betrachtet.
Das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den weltweit Besten und genießt auch über die Grenzen hinaus ein großes Ansehen – und das nicht zuletzt wegen der sehr guten Versorgung in Deutschlands zahlreichen Krankenhäusern. 1.942 Krankenhäuser an der Zahl waren es in Deutschland im Jahr 2017. Mit der Anzahl seiner Krankenhäuser und der Anzahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern befindet sich Deutschland mit an der weltweiten Spitze.
Diese Situation sichert eine hervorragende Versorgung der Bevölkerung, wie sich auch im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie im Jahr 2020 wieder einmal beweist. In Deutschland kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 6 Krankenhausbetten. Zum Vergleich: im Nachbarland Italien kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner nur 2,6 Krankenhausbetten. Und in den Vereinigten Staaten sind es sogar nur 2,4 Betten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bei der Ausstattung mit den Intensivbetten in den Krankenhäusern sehen die Vergleiche ähnlich aus. In Deutschland kommen 33,9 Intensivbetten auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Wieder zum Vergleich: in den Vereinigten Staaten sind es 25,8 Betten auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und in Italien nur 8,6 auf die gleiche Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern. Deutschlands Zahlen können sich also durchaus sehen lassen. Die Anzahl der Krankenhausbetten ist ein Indikator für die verfügbaren Ressourcen im Bereich der stationären Versorgung. Krankenhäuser braucht es zur Sicherstellung der Gesundheit einer Bevölkerung. Doch was sind überhaupt die Ziele eines Krankenhauses? Krankenhäuser sind Unternehmen, auch wenn sie für die Bevölkerung eines Landes eine unverzichtbare Institution darstellen.
Wie alle anderen Unternehmen auch, muss ein Krankenhaus mit seinen finanziellen Ressourcen wirtschaften, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Den auch in einem Krankenhaus kosten alle verfügbaren Ressourcen Geld. Die Gesundheitsvorsorge und damit auch das Krankenhauswesen sind zwar Verpflichtungen des Staates, aber darum keinesfalls kostenfrei. Ohne ein komplexes Management-Wissen ist die Leitung und entwickeln sich immer mehr von Fürsorgeanstalten hin zu modernen Dienstleistern und müssen auch ihre Ziele dementsprechend ausrichten. Wie sich ein Krankenhaus finanziert, spielt dabei eine große Rolle, da dies die Einnahmen des Unternehmens Krankenhaus sind.
In der Bundesrepublik Deutschland werden in allen Branchen, auch im Gesundheitssektor und somit in den Krankenhäusern, unternehmerischer Wettbewerb und sozialer Interessenausgleich miteinander verbunden. Im Bereich der Krankenhausfinanzierung gab es in der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der Jahre viele verschiedene Vergütungskonzepte zur Vergütung und Finanzierung der Krankenhäuser. Seit dem Jahr 2003 nutzen Deutschlands Krankenhäuser als Vergütungssystem „Diagnosis Related Groups“, kurz DRG genannt. Immer wieder stellt sich hierbei die Frage nach den Auswirkungen des DRG-Vergütungskonzeptes, auf die Krankenhäuser sowie auf die Kostenträger. Diese Frage stellt sich unter anderem auch um negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es in Deutschland aber keine umfassenden Studien zu dieser Thematik. Die Frage nach den Auswirkungen auf die Krankenhäuser und auf die Kostenträger bleibt weitestgehend unbeantwortet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Methodisches Vorgehen
2.1 Systematische Literaturanalyse
2.2 Aufbau der Arbeit
3 Krankenhäuser in Deutschland
3.1 Definition und Arten von Krankenhäusern
3.2 Der Krankenhausplan
3.3 Besonderheiten eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
3.4 Die Duale Krankenhausfinanzierung
4 Ziele eines Krankenhauses
4.1 Formalziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
4.2 Sachziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
5 Die historische Entwicklung der Vergütungskonzepte
5.1 Selbstkostendeckungsprinzip (1972 bis 1985)
5.2 Kostenbudgets (1986 bis 1992)
5.3 Gedeckelte Kostenbudgets (1993 bis 2002)
5.4 German Diagnosis Related Groups - das deutsche DRG-System (ab 2003)
5.5 Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem deutschen DRG-System (ab 2020)
6 Auswirkungen der Vergütungskonzepte auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
6.1 Auswirkungen des Selbstkostendeckungsprinzips auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
6.2 Auswirkungen der Kostenbudgets auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
6.3 Auswirkungen der Gedeckelten Kostenbudgets auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
6.4 Auswirkungen des DRG-Vergütungssystems auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
6.5 Auswirkungen des DRG-Vergütungssystems mit ausgegliedertem Pflegebudget auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
7 Fazit und Ausblick
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arten von Krankenhausträgern
Abbildung 2: Ziele im Krankenhaus
Abbildung 3: Beispiele für Sachziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
Abbildung 4: Zeitstrahl, Vergütungskonzepte der Krankenhausfinanzierung seit dem Jahr 1972
Abbildung 5: Berechnung DRG-Entgelt
Abbildung 6: Fallpauschalenkatalog 2020 mit zusätzlicher Spalte für Pflegeerlös Bewertungsrelation/Tag
Abkürzungsverzeichnis
DRG = Diagnosis Related Groups
KHG = Krankenhausfinanzierungsgesetz
BPflV = Bundespflegesatzverordnung
KHEntgG = Krankenhausentgeltgesetz
InEK = Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
SGB = Sozialgesetzbuch
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
AO = Abgabenordnung
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
ICD-10 = Internationale Klassifikation der Krankheiten - 10. Revision
OPS = Operationen- und Prozedurenschlüssel
NUB = Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
1 Einleitung
Das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den weltweit Besten und genießt auch über die Grenzen hinaus ein großes Ansehen - und das nicht zuletzt wegen der sehr guten Versorgung in Deutschlands zahlreichen Krankenhäusern. 1.942 Krankenhäuser an der Zahl waren es in Deutschland im Jahr 2017.1 Mit der Anzahl seiner Krankenhäuser und der Anzahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern befindet sich Deutschland mit an der weltweiten Spitze. Diese Situation sichert eine hervorragende Versorgung der Bevölkerung, wie sich auch im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie im Jahr 2020 wieder einmal beweist. In Deutschland kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 6 Krankenhausbetten. Zum Vergleich: im Nachbarland Italien kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner nur 2,6 Krankenhausbetten. Und in den Vereinigten Staaten sind es sogar nur 2,4 Betten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bei der Ausstattung mit den Intensivbetten in den Krankenhäusern sehen die Vergleiche ähnlich aus. In Deutschland kommen 33,9 Intensivbetten auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wieder zum Vergleich: in den Vereinigten Staaten sind es 25,8 Betten auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und in Italien nur 8,6 auf die gleiche Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern. Deutschlands Zahlen können sich also durchaus sehen lassen. Die Anzahl der Krankenhausbetten ist ein Indikator für die verfügbaren Ressourcen im Bereich der stationären Versorgung.2 Krankenhäuser braucht es zur Sicherstellung der Gesundheit einer Bevölkerung. Doch was sind überhaupt die Ziele eines Krankenhauses? Krankenhäuser sind Unternehmen, auch wenn sie für die Bevölkerung eines Landes eine unverzichtbare Institution darstellen. Wie alle anderen Unternehmen auch, muss ein Krankenhaus mit seinen finanziellen Ressourcen wirtschaften, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Den auch in einem Krankenhaus kosten alle verfügbaren Ressourcen Geld. Die Gesundheitsvorsorge und damit auch das Krankenhauswesen sind zwar Verpflichtungen des Staates, aber darum keinesfalls kostenfrei.3 Ohne ein komplexes Management-Wissen ist die Leitung und Führung eines Krankenhauses mittlerweile nicht mehr möglich. Krankenhäuser entwickeln sich immer mehr von Fürsorgeanstalten hin zu modernen Dienstleistern und müssen auch ihre Ziele dementsprechend ausrichten. Wie sich ein Krankenhaus finanziert, spielt dabei eine große Rolle, da dies die Einnahmen des Unternehmens Krankenhaus sind. In der Bundesrepublik Deutschland werden in allen Branchen, auch im Gesundheitssektor und somit in den Krankenhäusern, unternehmerischer Wettbewerb und sozialer Interessenausgleich miteinander verbunden.4 Im Bereich der Krankenhausfinanzierung gab es in der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der Jahre viele verschiedene Vergütungskonzepte zur Vergütung und Finanzierung der Krankenhäuser. Seit dem Jahr 2003 nutzen Deutschlands Krankenhäuser als Vergütungssystem „Diagnosis Related Groups“, kurz DRG genannt. Immer wieder stellt sich hierbei die Frage nach den Auswirkungen des DRG-Vergütungskonzeptes, auf die Krankenhäuser sowie auf die Kostenträger. Diese Frage stellt sich unter anderem auch um negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es in Deutschland aber keine umfassenden Studien zu dieser Thematik. Die Frage nach den Auswirkungen auf die Krankenhäuser und auf die Kostenträger bleibt weitestgehend unbeantwortet. Die Autorin der vorliegenden Bachelor-Thesis hat recherchiert und sich in der vorliegenden Bachelorarbeit mit den Zielen eines Krankenhauses, speziell in öffentlicher Trägerschaft, auseinandergesetzt und wie sich die verschiedenen Vergütungssysteme im Laufe der Historie, insbesondere das aktuelle Vergütungskonzept Diagnosis Related Groups, auf die Ziele ausgewirkt beziehungsweise in der Vergangenheit ausgewirkt haben.
2 Methodisches Vorgehen
Im folgenden Abschnitt wird das methodische Vorgehen beim erstellen der vorliegenden Bachelor-Thesis erläutert. Bei der vorliegenden Bachelor-Thesis handelt es sich um eine Literaturarbeit. Bei einer Literaturarbeit wird ein bestimmtes Thema anhand der dazu vorhandenen Literatur untersucht.5 Die vorliegende Bachelorarbeit wurde auf einem anwendungsorientierten, sowie theoretischem Ansatz aufgebaut. Dieser wurde dazu genutzt, um im Zuge der Literaturrecherche gewonnene Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen und aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Zuerst wurde eine Literaturrecherche durchgeführt, um sich mit dem Thema vertraut zu machen. Als das grobe Thema für diese Bachelorarbeit „Auswirkungen des DRG- Vergütungskonzeptes auf die Ziele eines Krankenhauses“ nach intensiven persönlichen Gesprächen mit der betreuenden Lehrkraft dieser Arbeit feststand, wurde eine aufwendigere Literaturrecherche durchgeführt und sich so tiefergehend mit dem Thema auseinandergesetzt. Nach durchforsten der Literatur wurde das Thema noch einmal konkretisiert und die Forschungsfrage formuliert und angepasst, bis das endgültige Thema „Auswirkungen des DRG-Vergütungskonzeptes auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft“ feststand. Bei der Recherche musste sich bereits für die spätere Erstellung der Bachelor-Thesis für eine Perspektive entschieden werden. In der vorliegenden Bachelorarbeit wird auf die Perspektive der Krankenhäuser gesetzt und eingegangen. Es ist durchaus möglich, dass die gewonnen Erkenntnisse auch folgerichtige Bewertungen für die anderen Akteure des Gesundheitswesens nach sich ziehen.
2.1 Systematische Literaturanalyse
Die für diese Bachelor-Thesis angewandte systematische Literaturanalyse erfolgte in der Bibliothek Grünwald, im Katalog der Bibliothek der Hochschule München und auf Google Scholar. Sie wurde im Zeitraum zwischen November 2019 und Februar 2020 durchgeführt. Die vorliegende Arbeit stützt sich überwiegend auf Bücher zum Thema, Fachzeitschriften, Zeitungsartikel, Internetdokumente, Internetseiten, sowie diverse Statistiken. In den gefundenen Büchern wurde jeweils nach weiterer passender Literatur im Literaturverzeichnis gesucht. Bei der Suche nach passenden Originaltexten im Internet wurde zu Beginn bei Google und bei Google Scholar mit den Schlagwörtern „DRG- System Deutschland“, „Ziele Krankenhaus“ und „Auswirkungen DRG“ gesucht und sich so mit dem Thema vertraut gemacht. Bei Google erschienen hierbei über 18 Millionen, über 10 Millionen und über 200.000 Treffer. Bei Google Scholar erschienen über 17.000, über 92.000 und über 10.000 Treffer. Weiter wurde auf den Seiten des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Bundesministerium für Gesundheit, sowie des Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gezielt weitergeforscht. Besonders Google Scholar erwies sich als große Hilfe, um relevante Primärliteratur ausfindig zu machen. So wurden auch hier nach und nach weitere Quellen identifiziert und für die Literaturanalyse hinzugezogen. Diese Quellen führten auch wieder zu weiterer Literatur und weiteren Dokumenten. Die Schlagwörter waren hierbei „Krankenhaus“, „Krankenhausfinanzierung“ und „G-DRG“. Auch Kombinationen der einzelnen Schlagwörter waren hier erfolgreich. Im Rahmen der vorliegenden Bachelor-Thesis wurde sowohl auf primäre, als auch auf sekundäre Literatur zurückgegriffen. Die gefundenen Daten wurden gesammelt, aufbereitet und analysiert. Die gefundene Literatur wurde in eine Literaturliste eingetragen und je nach Zugehörigkeit zu den einzelnen Kapiteln sortiert. Das machte während dem schreiben der Bachelor-Thesis einen schnellen und unkomplizierten Abruf der passenden Literatur möglich. Schon während der Erstellung einer Literaturübersicht konnte der theoretische Rahmen der vorliegenden Bachelor-Thesis gedanklich erstellt werden. In der vorliegenden Bachelorarbeit wurde nach der qualitativen systematischen Literaturrecherche vorgegangen. Diese hilft einen Überblick über die vorhandene Literatur zu erhalten, sowie diese zu ordnen und im Anschluss zu analysieren. Das Ziel ist die Verallgemeinerung der gesammelten Daten im ausgewählten Textmaterial.
2.2 Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Bachelor-Thesis startet nach der Einleitung und dem methodischen Vorgehen mit einer allgemeinen Darstellung der Krankenhäuser in Deutschland. Diese werden definiert und in ihren Arten unterteilt. Weiter wird auf den Krankenhausplan, die Besonderheiten von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft und die Duale Krankenhausfinanzierung eingegangen. Im darauffolgenden Abschnitt werden die Ziele, unterteilt in Formal- und Sachziele, eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft identifiziert. Danach folgt eine chronologisch angeordnete Erläuterung zu den in der Vergangenheit genutzten Vergütungskonzepten im Bereich der Krankenhausfinanzierung bis hin zum aktuellen Stand. Im Anschluss wurden die Auswirkungen der verschiedenen Vergütungskonzepte auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft herausgearbeitet und übertragen. Zum Abschluss folgt ein Fazit mit Ausblick in die Zukunft.
3 Krankenhäuser in Deutschland
Jeder Bürger, der in Deutschland aufgewachsen ist, weiß was unter der Einrichtung mit der Bezeichnung „Krankenhaus“ zu verstehen ist und muss mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens eines der insgesamt 1.942 Krankenhäuser Deutschlands (Stand 2017) aufsuchen.6 Ein Großteil der in Deutschland geborenen Kinder kommt zudem in einem solchen zur Welt - im Jahr 2017 waren es über 98%. So sieht es auch in den darauffolgenden Jahren aus.7 Im Folgenden Abschnitt dieser Arbeit wird definiert was ein Krankenhaus dem Gesetz nach ist, welche Aufgaben es zu erfüllen hat und welche Arten von Krankenhäusern es in Deutschland gibt. Es wird am Beispiel des Freistaates Bayern der Krankenhausplan und dessen Aufgaben und Funktionen erklärt und welche Unterscheidungen und Versorgungsstufen es bei den einzelnen Krankenhäusern gibt. Im Anschluss wird auf die Besonderheiten von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft eingegangen.
3.1 Definition und Arten von Krankenhäusern
Ein Krankenhaus zeichnet sich nach §2 Krankenhausfinanzierungsgesetz dadurch aus, eine Einrichtung zu sein, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt und gelindert werden sollen. Zudem wird in Krankenhäusern Geburtshilfe geleistet und zu versorgende Personen verpflegt und untergebracht (kurz: §2 KHG). Aus diesem Paragraphen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geht sehr gut das Leistungsspektrum eines Krankenhauses hervor: Diagnose, Pflege, Therapie, sowie Unterkunft und Verpflegung.8 Einen weiteren gesetzlichen Rahmen gibt der §107 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch vor. Dort heißt es Krankenhäuser sind Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, unter einer fachlich-medizinischen ärztlichen Leitung stehen, ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden, mit entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten und nach wissenschaftlichen anerkannten Methoden arbeiten. Zudem steht jederzeit ärztliches, pflegerisches und medizinisch-technisches Personal zur Verfügung, welches durch Hilfeleistungen Krankheiten der Patienten erkennen und heilen kann, Verschlimmerungen von Krankheiten verhüten kann, Krankheitsbeschwerden lindern oder Geburtshilfe leisten kann. In einem Krankenhaus können Patienten untergebracht und verpflegt werden (kurz: § 107 SGB V). Abzugrenzen sind Krankenhäuser von Einrichtungen, deren Aufgabe darin besteht medizinische Leistungen zur Vorsorge am Patienten zu leisten oder von Einrichtungen, die der Rehabilitation dienen.9 Die Behandlung in einem Krankenhaus kann vor-, nach-, teiloder vollstationär erfolgen, sowie stationsäquivalent und ambulant. Dies ist im §39 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelt (kurz: §39 I 1 SGB V). Mit dieser Leistungsumschreibung werden konkret die möglichen Behandlungsformen innerhalb eines Krankenhauses festgelegt. Die klassische Krankenhausbehandlung ist dabei die vollstationäre mit Unterkunft und Verpflegung. Diese ist aber nur dann auszuwählen, wenn andere Behandlungsformen wie beispielsweise eine ambulante oder teilstationäre Behandlung das Behandlungsziel nicht erreichen können. Die sehr kostenintensive vollstationäre Krankenhausbehandlung ist also nachranging gegenüber den anderen Behandlungsformen.10 Die vor- und nachstationären Behandlungsformen im Krankenhaus sind im §115a des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelt. Hierbei wird der Patient ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt. Im Rahmen der vorstationären Behandlung soll geklärt werden, ob ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt überhaupt erforderlich ist oder dieser gegebenenfalls vorbereitet. Nachstationäre Behandlungen finden im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung statt und haben das Ziel, den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (kurz: §115a SGB V). Im §115b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ist das Ambulante Operieren im Krankenhaus geregelt (kurz: §115b SGB V). Eine teilstationäre Behandlung findet ebenfalls in der medizinischorganisatorischen Infrastruktur eines Krankenhauses statt, jedoch ohne Übernachtung. Die Unterbringung der Patienten beschränkt sich auf sogenannte Tages- und Nachtkliniken. Es ist keine ununterbrochene Anwesenheit des Patienten notwendig. In der Tagesklinik sieht die Behandlung beispielsweise wie folgt aus: Der Patient kommt morgens und wird tagsüber behandelt. Am Abend geht er nach Hause und darf die Nacht in seinem gewöhnlichen häuslichen Umfeld verbringen.11 Neben der Patientenversorgung in Form von voll-, teil-, vor- und nachstationärer Behandlung haben Krankenhäuser aber noch weitere wichtige Funktionen: zum Beispiel die Notfallversorgung in organisatorischer Abstimmung mit der rettungsdienstlichen Versorgung und der Überleitung in ambulante oder pflegerische Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Zudem muss eine Abstimmung zwischen den Versorgungsaktivitäten der verschiedenen Versorgungsbereiche ambulant, stationär und rehabilitativ erfolgen, sowie eine gute Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern gewährleistet sein. Weiter erfüllen Krankenhäuser gesellschaftliche Aufgaben, die über die Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hinaus gehen. So tragen sie zur Standortattraktivität von Regionen, Städten und Gemeinden bei und sind Arbeitgeber, sowie Auftraggeber für Zulieferer.12 Bei den Krankenhäusern gibt es jedoch auch Unterscheidungsdimensionen, denn es gibt einige verschiedene Arten von Krankenhäusern in Deutschland. Die Krankenhäuser Deutschlands lassen sich in folgende drei Kategorien einteilen: Hochschulkliniken, Allgemeinkrankenhäusern und Fachkrankenhäusern. Allgemeinkrankenhäuser sind Einrichtungen, die die oben erläuterten Voraussetzungen für ein Krankenhaus nach §2 Krankenhausfinanzierungsgesetz und §107 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch erfüllen, ohne dass eine bestimmte medizinische Fachrichtung im Vordergrund steht. Fachkrankenhäuser hingegen widmen sich überwiegend einer Fachdisziplin beziehungsweise einer bestimmten Krankheitsart.13 Hochschulkliniken, auch Universitätskliniken genannt, sind Krankenhäuser, die an die medizinische Fakultät einer Universität angegliedert sind. Neben der medizinischen Behandlung von Patienten wird an Hochschulkliniken auch Forschung und Lehre betrieben.14 Hochschulkliniken sind nach landesrechtlichen Vorschriften auch als solche anerkannt.15
3.2 Der Krankenhausplan
Im Jahr 1972 wurde durch Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes festgelegt, dass der Sicherstellungsauftrag der Krankenhausversorgung beim Staat liegt. Dieser wird von den einzelnen Bundesländern ausgeübt.16 Die 16 Bundesländer Deutschlands sind nach §6 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz dazu verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen (kurz: §6 I KHG). Der Krankenhausplan hat zum Ziel ein gut strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser für die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Denn eine gute, sozial tragbare und wirtschaftliche stationäre Krankenversorgung setzt gewisse Planung voraus.17 Der §108 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch bestimmt, dass die Krankenkassen Behandlungen im Krankenhaus nur übernehmen dürfen, wenn es sich beim behandelnden Krankenhaus um eine Hochschulklinik, einem Krankenhaus, dass im Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ist (sogenanntes Plankrankenhaus), oder einem Krankenhaus mit dem ein Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen wurde, handelt (kurz: §108 SGB V). Im Folgenden Abschnitt dieser Bachelorarbeit wird der Krankenhausplan am Beispiel des Freistaates Bayern genauer beleuchtet. Im in Deutschland südlich gelegenen Freistaat Bayern ist das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die zuständige Krankenhausplanungsbehörde. Bei der Erstellung des Krankenhausplanes werden Standort, Fachrichtungen, Versorgungsstufen und die Bettenzahl der Krankenhäuser betrachtet und effizient geplant. Der Krankenhausplan ist ein äußerst wichtiges Instrument. Mit ihm wird der konkrete Bedarf an Kapazitäten festgestellt und zudem bestimmt, welche Krankenhäuser für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.18 Unter Mitwirkung des Bayrischen Krankenhausplanungsausschusses wird so letztendlich der Krankenhausplan aufgestellt. Der Bayrische Krankenhausplanungsausschuss setzt sich aus einem vom Bayrischen Gesetzgeber vorgesehenem Expertengremium und Mitgliedern der Krankenhausträgerseite, der Ärzteschaft und den Krankenkassen zusammen. Das letzte Entscheidungsrecht liegt immer beim Bayrischen Ministerium für Gesundheit und Pflege. Der Krankenhausplan in Bayern wird seit dem Jahr 1974 jährlich fortgeschrieben, so kann flexibel auf regionale Veränderungen wie die Zahl der Einwohner, veränderte Altersstrukturen oder medizinischen Fortschritt reagiert werden. Die Krankenhäuser, die vom Ministerium in den Krankenhausplan aufgenommen sind, ausgenommen von den Hochschulkliniken, haben die Möglichkeit Investitionsförderungen zu beantragen.19 Im Krankenhausplan werden die Krankenhäuser in ihren Arten unterschieden. Wie im Kapitel 3.1 „Definition und Arten von Krankenhäusern“ dieser Bachelorarbeit bereits erwähnt, können Krankenhäuser in Allgemeinkrankenhäuser, Fachkrankenhäuser und Hochschulkliniken unterschieden werden. Die Allgemeinkrankenhäuser werden im Krankenhausplan Bayerns zudem in drei Versorgungsstufen eingeteilt. Krankenhäuser der ersten Versorgungsstufe dienen der Grundversorgung. Die Grundversorgung stellt eine ortsnahe allgemeine Versorgung in den Grunddisziplinen sicher. Krankenhäuser der zweiten Versorgungsstufe erfüllen neben der Grundversorgung auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Man spricht hier häufig von einer Regelversorgung. In Krankenhäusern der zweiten Versorgungsstufe ist man für die allgemeine Versorgung einer Region in allen Disziplinen ausgestattet. Die Regelversorgung betrifft die Bevölkerungsmehrheit. Lediglich Spezialfälle werden an Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe überwiesen.20 Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe bieten ein umfassendes und differenziertes Leistungsangebot mit entsprechenden medizinisch-technischen Einrichtungen. Alle Hochschulkliniken nehmen die Aufgaben der dritten Versorgungsstufe wahr. Der Bedarf an Krankenhäusern wird unter anderem dadurch ermittelt, dass die aktuelle Einwohnerzahl, die Krankenhaushäufigkeit, die Verweildauer im Krankenhaus und die Bettennutzung genauer betrachtet werden. Für jeden dieser Punkte gibt es Formeln zur genauen Berechnung des Bedarfes. Im Krankenhausplan finden sich zudem weiter die Trägerbezeichnung und die Trägerschaft eines jeden Krankenhauses.21 Dies ist für viele Managementfragen die wichtigste Unterscheidung zwischen den Krankenhäusern. Träger eines Krankenhauses ist, wer über die Kapital- und Stimmenmehrheit verfügt und das Krankenhaus somit betreibt und bewirtschaftet. Hat ein Krankenhaus mehrere verschiedene Träger, ist derjenige der die Mehrheit besitzt ausschlaggebend.22 Im Krankenhausplan ist weiter ersichtlich über welche Fachrichtungen und Besonderheiten das jeweilige Krankenhaus verfügt. Krankenhäuser in Deutschland können Anstalten des öffentlichen Rechts oder Kommunalunternehmen sein. Als Trägerschaft kommen folgende drei Optionen in Frage: öffentlicher Träger, freigemeinnütziger Träger oder privater Träger.23 Die Unterscheidung in drei verschiedene Arten von Krankenhausträgerschaften folgt der Definition des Statistischen Bundesamts. Eine gesetzliche Definition der verschiedenen Krankenhausträger gibt es aber nicht.24 Die drei verschiedenen Gruppen der Krankenhausträger unterscheiden sich wie folgt: Zu den öffentlichen Trägern zählt man Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, also den Bund, das Land, die Stand, den Landkreis oder den Bezirk. Die Trägerschaft im Einzelnen kann aber trotzdem beispielsweise als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert sein. Freigemeinnützige Träger sind soziale Vereinigungen, kirchliche Orden und karitative Organisationen. Beispiele hierfür sind das Deutsche Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt. Freigemeinnützige Träger sind oft in Verbänden organisiert. Ist ein Krankenhausträger freigemeinnützig organisiert, so profitiert er von steuerlichen Erleichterungen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in den §§51-68 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dies bedeutet dann, dass der freigemeinnützige Krankenhausträger keine Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer zahlen muss. Die dritte und letzte Art der Krankenhausträgerschaft ist die Form der Privaten Trägerschaft. Private Krankenhausträger sind natürliche oder juristische Personen.25 Während bei öffentlichen und freigemeinnützigen Trägerschaften von betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen auszugehen ist, ist das primäre Ziel eines privaten Trägers Gewinn zu erwirtschaften.26
3.3 Besonderheiten eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft
Krankenhäuser weisen je nach der Art ihrer Trägerschaft gewisse Besonderheiten auf. Wie im vorhergehenden Abschnitt erläutert, gibt es ein Deutschland drei verschiedene Arten von Krankenhausträgern: öffentliche Träger, freigemeinnützige Träger und private Träger. In der vorliegenden Bachelorarbeit hat sich die Autorin auf die Ziele von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft fokussiert.
Abbildung 1: Arten von Krankenhausträgern
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Eigene Darstellung)
Im folgenden Abschnitt dieser Bachelorarbeit wird auf die Unterscheidungsmerkmale von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft eingegangen und deren Besonderheiten herausgearbeitet. Öffentliche Träger können Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Bezirke, Kreise oder Gemeinden sein, sowie Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften zu Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden. Es sind auch Zusammenschlüsse zu Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden mit Sozialversicherungsträgern möglich.27 Die Stadt oder der Landkreis gelten hierbei als kommunale Träger eines Krankenhauses. Bei Universitätskliniken ist meist das Bundesland der öffentliche Träger und bei den Bundeswehrkrankenhäusern der Bund. Der Krankenhausträger ist der gesetzliche Vertreter des Krankenhauses und damit auch der offizielle Verhandlungspartner der Krankenkassen im Hinblick auf die jährlichen Budgetvereinbarungen.28 Die Vorhaltung von Krankenhäusern ist zudem grundsätzlich eine Aufgabe des Staates. Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung ist eine Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte. Dieser Auftrag der Sicherstellung ist vollkommen unabhängig von der Art der Trägerschaft der Einrichtungen.29 Öffentliche Krankenhäuser sind für eine optimale Sicherstellung von hoher Bedeutung, dürfen aber gegenüber Krankenhäusern in freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft nicht bevorzugt werden.30 Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel landkreiseigene Kommunalkrankenhäuser wie sie in den oberbayrischen Städten Erding31 und Freising32 zu finden sind, sind aber unverzichtbar für eine optimale stationäre Versorgung der Patienten. Egal ob in der Großstadt oder in ländlichen Regionen - Krankenhäuser mit einem öffentlichen Träger finden sich überall. Denn selbst da wo private und freigemeinnützige Träger aus wirtschaftlichen Gründen kein Krankenhaus betreiben wollen, wird man Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft finden. So wird die Sicherstellung von Krankenhäusern für die Bevölkerung gewährleistet. Ein Blick auf den Krankenhaussektor zeigt, dass die Anzahl der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen ist. Die Krankenhäuser wurden zum Teil ganz geschlossen, haben fusioniert oder wurden an private, oft gewinnorientierte Träger, verkauft. In Deutschland ermöglicht und befürwortet man die Vielfalt der verschiedenen Krankenhausträger. Aber besonders aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten haben viele Städte und Landkreise ihre Krankenhäuser in der Vergangenheit an private Träger übergeben.33 Während der Anteil an Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft also stark zurückgegangen ist, stieg der Anteil an Krankenhäusern in privater Trägerschaft also enorm an. Es gehört, wie bereits erwähnt, zur staatlichen Daseinsvorsorge der Bevölkerung ein leistungsfähiges Krankenhausnetz zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistung von einer ausreichenden Anzahl von Krankenhausbetten ist damit zwar eine öffentliche Aufgabe des Staates, aber es ist keinesfalls eine ausschließlich staatliche Aufgabe. Genau deshalb dürfen neben öffentlichen Trägern auch freigemeinnützige oder private Träger bestehen. So wird die Vielfalt von Krankenhausträgern langfristig gewahrt. In vielen Städten und Gemeinden, besonders in denen in strukturschwachen Gebieten, ist es aber definitiv so, dass die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft das Grundgerüst der Versorgung der Bevölkerung bilden.34 Krankenhäuser, die sich in den Händen eines öffentlichen Trägers befinden, dienen immer auch unmittelbar der Umsetzung gesundheitspolitischer Ziele. Die gesundheitspolitischen Ziele eines Landes orientieren sich immer auch an gesellschaftlichen Werten. Für öffentliche Krankenhausträger sind ihre Krankenhäuser somit ein zentraler Baustein ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik. Ihre Motivation ist sozial getriggert und Entscheidungen werden immer auch politisch beleuchtet. Ein obergeordnetes Ziel der Gesundheitspolitik ist die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und somit eine Wahrung der sozialen Sicherheit. Ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft hat darum neben der bloßen Überlebensfähigkeit, immer auch Wirksamkeit, Qualität, Nachhaltigkeit und ein effizientes wirtschaften im Fokus.35 Das wirtschaftliche Handeln ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Leitung eines Krankenhauses, denn was für Unternehmen anderer Branchen als selbstverständlich gilt, ist für Krankenhäuser aufgrund der Besonderheit der Finanzierung mit dem dualen Finanzierungssystem außergewöhnlich. Auf diese einzigartige Art der Finanzierung wird im Punkt 3.4 der vorliegenden Bachelorarbeit eingegangen. Die Struktur, Kalkulation und Höhe der Entgelte der Krankenhäuser sehen keinen Ansatz für das eingesetzte Eigenkapital des Krankenhausträgers vor. Eigenkapitalkosten oder Abschreibungen auf eigenfinanzierte Anlagegüter sind in den Kalkulationen der zur Krankenhausfinanzierung genutzten Vergütungskonzepte nicht enthalten.36 Die Krankenhäuser müssen darum, allein um ihre bloße Überlebensfähigkeit zu sichern ihre Zielsysteme auch auf ökonomische Ziele auslegen. Wie bereits erwähnt, haben Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft die Gesundheits- und Sozialpolitik im Fokus und orientieren sich stark an dieser. Zum Vergleich: Freigemeinnützige Krankenhausträger orientieren sich eher an weltanschaulichen Gesichtspunkten, denn viele freigemeinnützige Träger sind kirchliche Zusammenschließungen. Diese orientieren sich zum Beispiel an religiös begründeten Zielsystemen. Private Träger verfolgen in der Regel in erster Linie wirtschaftliche Ziele, wie beispielsweise einen möglichst hohen Gewinn. Der Staat darf, wie bereits erwähnt, grundsätzlich keine freigemeinnützige oder private Vereinigung in Hinblick auf die Krankenhausträgerschaft verbieten, denn nur so wird eine Trägervielfalt gewahrt. Er darf aber auch nicht das Gesundheitswesen komplett dem Wettbewerb verlassen und sich vollkommen herausnehmen. Die Vielfalt der Krankenhausträger hat zu einem Gleichgewicht divergierender Ziele und zu einem Ausgleich von Zielkonflikten geführt. Die unterschiedlichen Träger mit ihren unterschiedlichen Zielen haben das Krankenhauswesen bereichert und es zu dem gemacht, was es heute ist. Einseitigkeiten wurden so vermieden. Die verschiedenen Ansichten und Ziele der jeweiligen Träger spiegeln unsere offene Gesellschaft wider. Für das Krankenhauswesen ist es von existenzieller Bedeutung die Trägervielfalt weiterhin aufrecht zu erhalten. Nur so kann eine komplette Privatisierung des Krankenhausmarktes vermieden werden und verschiedene Visionen und Zielvorstellungen haben weiterhin ihre Daseinsberechtigung.37 Je nach Art der Trägerschaft unterscheiden sich die Ziele eines Krankenhauses sehr stark. Intensiver wird hierauf in einem späteren Abschnitt dieser Bachelorarbeit eingegangen. Wie wichtig aber Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind, zeigt sich vor allem mit steigender Versorgungsstufe. Die Notwendigkeit der Existenz öffentlicher Krankenhausträger steigt mit dieser. Denn die wirtschaftlichen Eingriffe privater Krankenhausträger in das Gefüge der Gesundheitsversorgung sind umso gravierender, je höher die Versorgungsstufe einer Krankenhauseinrichtung ist. Wenn private Krankenhausträger aus wirtschaftlichen Gründen ihre medizinischen Leistungen zurückfahren müssen oder Bereiche sich nicht rechnen komplett aufgeben, werden so Entwicklungen und medizinischer Fortschritt blockiert. Besonders problematisch wäre dieses Szenario für Bundesländer, die über nur eine Einrichtung der universitären Maximalversorgung verfügen. Zudem darf die Krankenhausversorgung nicht von der wirtschaftlichen Lage großer Ballungs- und Metropolfunktionen abhängen. Immerhin ist der Staat zur Gestaltung gleicher Lebensverhältnisse verpflichtet. Die Qualität der Versorgung von Patienten im Krankenhaus darf nicht vom Beitragsaufkommen einer Region beziehungsweise von deren wirtschaftlichen Kraft abhängen. Am Ende des Tages ist der Gesundheitsmarkt kein Markt im klassischen Sinne. Man darf die Erbringung von Gesundheitsleistungen keinesfalls alleine dem Markt überlassen.38 Öffentliche Krankenhäuser sind also schon alleine deswegen von großer Wichtigkeit, um überall, auch in wirtschaftlich eher unattraktiven Gebieten, eine Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Daseinsvorsorge ist hier das richtige Stichwort. Daseinsvorsoge sichert den allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugang zu existentiellen Leistungen.39 So ist es selbstverständlich, dass der Staat das Angebot an privaten und freigemeinnützigen Trägern auch um ein öffentliches Angebot ergänzt.40
3.4 Die Duale Krankenhausfinanzierung
Der Betrieb eines Krankenhauses kostet Geld und muss finanziert werden. Der §4 des 1972 eingeführten Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmt, dass Krankenhäuser über zwei verschiedene Finanzierungsquellen verfügen (kurz: §4 KHG). Seit dem Jahr 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung der Krankenhäuser.41 Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, dass zum einen ihre Investitionskosten für Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von Anlagegütern von öffentlicher Hand gefördert werden. Zum anderen, weil die Krankenhäuser leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlungen, sowie für ambulantes Operieren von den Patienten, beziehungsweise von deren Krankenkassen, erhalten.42 Es gibt also zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung, womit sich der Begriff der „dualen“ Krankenhausfinanzierung erklärt. Die Investitionskosten als erste Säule, die von den Bundesländern getragen werden und die Betriebskosten als zweite Säule, die von den Patienten und deren Krankenkassen getragen werden. Im §4 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird die Finanzierung der Vorhaltung der Krankenhäuser zu einer öffentlichen Aufgabe erklärt (kurz: §4 I KHG). Um die moderne, medizinische Entwicklung in den Krankenhäusern zu sichern, da nur so neue Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung geschaffen werden, ist die Übernahme der Investitionskosten im Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 durch den Bund vorgesehen. Demnach hat der Bund die Kosten für die Ersteinrichtung eines Krankenhauses durch Zuwendungen der tatsächlich entsprechenden Kosten zu tragen und ferner die Kosten der Wiederbeschaffung von Anlagegütern durch pauschale Zuwendungen.43 Bei langfristigen Investitionen wie beispielsweise Neubauten oder größeren Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um Einzelförderungen. Für kleinere und mittlere Investitionen gibt es eine jährliche Pauschalförderung von den Bundesländern, welche sich je nach Anzahl an Krankenhausbetten bemisst. Für größere Investitionen müssen einzeln bei der zuständigen Landesbehörde Anträge gestellt werden.44 Aufgrund der knappen finanziellen Situation der Bundesländer in den letzten Jahren wird die Antragsförderung von den Krankenhäusern aber als unzureichend eingestuft. Leider übersteigen die beantragten finanziellen Mittel durch die Krankenhäuser die bereitgestellten Landesmittel. Es liegt ein sogenannter Investitionsstau, also eine starke Zurückhaltung beim tätigen von Investitionen, vor.45 Das Fördervolumen variiert zudem zwischen den einzelnen Bundesländern. Eine Trendwende ist vor dem Hintergrund der Schuldenbremsen in den einzelnen Bundesländern nicht zu erwarten. Die zweite Säule innerhalb der Dualen Finanzierung, die Betriebskostenfinanzierung, ist der Teil, der von den Patienten, beziehungsweise deren Krankenkassen finanziert wird. Aufgesplittet in zwei Bereiche ist die Finanzierung der Krankenhäuser deshalb, um den Bereich der Betriebskosten, also den Teil der von den Patienten und Sozialversicherungsträgern getragen wird, zu entlasten. Die zweite Säule der Betriebskostenfinanzierung sollte lediglich die Benutzerkosten abdecken müssen.46 Der Part der
Betriebskostenfinanzierung wird gerne auch als Pflegesatz-Bereich bezeichnet, obwohl der überwiegende Teil der Leistungen seit dem Jahr 2003 mit der Einführung des Vergütungskonzeptes „Diagnosis Related Groups“ über die DRG-Fallpauschalen vergütet wird. Der Begriff Pflegesatz-Bereich ist hier historisch geprägt.47 Im Jahr 1972, mit Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und dem Beginn der Dualen Finanzierung, startete der Betriebskosten-Bereich mit einem reinen Kostenerstattungssystem - dem Selbstkostendeckungsprinzip. Öffentliche Förderung und das Selbstkostendeckungsprinzip sollten die Kosten eines sparsamen und gut wirtschaftendem, leistungsfähigen Krankenhauses problemlos decken. Zu beachten ist hier, dass der §17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (kurz: §17 KHG) dabei nicht eine bestimmte Pflegesatzstruktur vorschrieb, sondern schon damals Spielraum für alternative Vergütungskonzepte offen hielt.48 Dies stellte sich als die richtige Entscheidung heraus, denn seit der Einführung des ersten Vergütungskonzeptes, des Selbstkostendeckungsprinzips, hat sich die Säule der Betriebskostenfinanzierung mehrmals ganz grundlegend verändert.49 Darauf wird im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit noch intensiv eingegangen.
[...]
1 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft- Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/grunddaten- krankenhaeuser-2120611177004.pdf?__blob=publicationFile, S. 8, Zugriff am 18.01.2020.
2 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_119_231.html, Zugriff am 18.04.2020.
3 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
4 Vgl. https://www.businesslocationcenter.de/wirtschaftsstandort/berlin-im-ueberblick/investieren-in- deutschland/das-soziale-netz-der-bundesrepublik-deutschland/, Zugriff am 21.05.2020.
5 Vgl. https://www.scribbr.de/methodik/literaturarbeit/, Zugriff am 19.09.2020.
6 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft- Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/grunddaten- krankenhaeuser-2120611177004.pdf?__blob=publicationFile, S. 8, Zugriff am 18.01.2020.
7 Vgl. https://www.quag.de/quag/geburtenzahlen.htm, Zugriff am 11.01.2020.
8 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 29.
9 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 30.
10 Vgl. https://www.vdek.com/presse/glossar_gesundheitswesen/stationaere_krankenhausbehandlung.html, Zugriff am 18.01.2020.
11 Vgl. https://reimbursement.institute/blog/stationaer-teilstationaer-oder-ambulant/, Zugriff am 30.01.2020.
12 Vgl. Busse, R.; Schreyögg, J.; Stargardt, T., Management im Gesundheitswesen, 2017, S. 50-51.
13 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2019/02/20190101_krankenhausplan_bayern.pdf, S. 5, Zugriff am 18.01.2020.
14 Vgl. https://flexikon.doccheck.com/de/Universitätsklinikum, Zugriff am 26.01.2020.
15 Vgl. Busse, R.; Schreyögg, J.; Stargardt, T., Management im Gesundheitswesen, 2017, S. 53.
16 Vgl. Busse, R.; Schreyögg, J.; Stargardt, T., Management im Gesundheitswesen, 2017, S. 53-55.
17 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2019/02/20190101_krankenhausplan_bayern.pdf, S. 3, Zugriff am 18.01.2020.
18 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/wp.- .content/uploads/2019/02/20190101_krankenhausplan_bayern.pdf, S. 3, Zugriff am 18.01.2020.
19 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-krankenhausbetreiber/krankenhausplanung/, Zugriff am 18.01.2020.
20 Vgl. Busse, R.; Schreyögg, J.; Stargardt, T., Management im Gesundheitswesen, 2017, S. 56.
21 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2019/02/20190101_krankenhausplan_bayern.pdf, S. 9, Zugriff am 18.01.2020.
22 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 31.
23 Vgl. https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2019/02/20190101_krankenhausplan_bayern.pdf, S. 9, Zugriff am 18.01.2020.
24 Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 12: Gesundheitswesen, Reihe 6.1.1: Grunddaten der Krankenhäuser 2015, 2016.
25 Vgl. https://www.info- krankenhausrecht.de/Rechtsanwalt_Arztrecht_Medizinrecht_Krankenhaustraeger_Krankenhaustraeger_0 1.html, Zugriff am 25.01.2020.
26 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 31.
27 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 31.
28 Vgl. Goepfert, A.; Conrad, C., Unternehmen Krankenhaus, 2013, S. 32.
29 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
30 Vgl. Busse, R.; Schreyögg, J.; Stargardt, T., Management im Gesundheitswesen, 2017, S. 53.
31 Vgl. https://www.klinikum-erding.de/de/unser-krankenhaus.html, Zugriff am 01.05.2020.
32 Vgl. https://www.klinikum-freising.de/ueber-uns/, Zugriff am 01.05.2020.
33 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
34 Vgl. Klenk, T., Krise und Krisenmanagement in kommunalen Krankenhäusern, 2012, S. 215-216.
35 Vgl. Fleßa, S., Grundzüge der Krankenhausbetriebslehre: Band 1, 2013, S. 86.
36 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
37 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
38 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der- Privatisierung, Zugriff am 01.05.2020.
39 Vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/daseinsvorsorge-28469, Zugriff am 11.06.2020.
40 Vgl. https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/oeffentliche-krankenhaeuser-ja-wir-brauchen- sie-a-29719, Zugriff am 11.06.2020.
41 Vgl. https://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00437.html, Zugriff am 10.10.2020.
42 Vgl. Heeß, M., Formen der Krankenhausvergütung, 1988, S. 16.
43 Vgl. Heeß, M., Formen der Krankenhausvergütung, 1988, S. 17.
44 Vgl. https://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00437.html, Zugriff am 10.10.2020.
45 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 249.
46 Vgl. Heeß, M., Formen der Krankenhausvergütung, 1988, S. 18.
47 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 252.
48 Vgl. Heeß, M., Formen der Krankenhausvergütung, 1988, S. 18.
49 Vgl. Schlüchtermann, J., Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus, 2016, S. 253.
- Quote paper
- Anonymous,, 2020, Auswirkungen des DRG-Vergütungskonzeptes auf die Ziele eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1326510
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