Der Leviathan und der Contrat social sind zwei verschiedene staatstheoretische Gesellschaftsverträge.
Verfasst wurde der Leviathan von Thomas Hobbes, der von 1588 bis 1679 lebte. Er gilt in seiner Tätigkeit als Philosoph „als Begründer der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie“ und entwickelte mit seinem Werk ein Staatsmodell, das der politischen Theorie des Absolutismus angehört. Ausgehend von einem theoretischen, gewaltvollen Naturzustand, in dem kein Staat existiert, schließt Hobbes darauf, dass die Menschen aus rationalem Eigeninteresse durch einen Gesellschaftsvertrag einen Staat gründen müssen. Dabei geht es ihm nicht nur darum, Frieden herzustellen, sondern auch die Grundlage für ein zufriedenes Leben zu schaffen.
Der Contrat social ist ein Werk von Jean-Jacques Rousseau. Dieser war zu seinen Lebzeiten (1712 bis 1778) und bis heute noch ein bedeutender Philosoph und Staatstheoretiker.
Mit seinem Gesellschaftsvertrag richtet sich Rousseau gegen den Absolutismus, und damit gleichzeitig gegen Hobbes, da er für das Ideal freier und gleicher Bürger einsteht. In Rousseaus friedlichem Naturzustand entsteht Streit unter den Menschen erst durch Eigentum. Aufgrund dessen muss ein Friedensvertrag geschlossen werden, um Frieden herzustellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Hinführung zum Thema
1.2 Fragestellung und These der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
2. Der Leviathan und der Contrat social
2.1 Der Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes
2.2 Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau
3. Schlussbetrachtung
3.1 Unterschiede der Gesellschaftsverträge / Evaluierung der These
4. Literaturverzeichnis
1. Einführung
1.1 Hinführung zum Thema
Der Leviathan und der Contrat social sind zwei verschiedene staatstheoretische Gesellschaftsverträge.
Verfasst wurde der Leviathan von Thomas Hobbes, der von 1588 bis 1679 lebte. Er gilt in seiner Tätigkeit als Philosoph „als Begründer der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie“1 und entwickelte mit seinem Werk ein Staatsmodell, das der politischen Theorie des Absolutismus angehört. Ausgehend von einem theoretischen, gewaltvollen Naturzustand, in dem kein Staat existiert, schließt Hobbes darauf, dass die Menschen aus rationalem Eigeninteresse durch einen Gesellschaftsvertrag einen Staat gründen müssen. Dabei geht es ihm nicht nur darum, Frieden herzustellen, sondern auch die Grundlage für ein zufriedenes Leben zu schaffen.
Der Contrat social ist ein Werk von Jean-Jacques Rousseau. Dieser war zu seinen Lebzeiten (1712 bis 1778) und bis heute noch ein bedeutender Philosoph und Staatstheoretiker.
Mit seinem Gesellschaftsvertrag richtet sich Rousseau gegen den Absolutismus, und damit gleichzeitig gegen Hobbes, da er für das Ideal freier und gleicher Bürger einsteht. In Rousseaus friedlichem Naturzustand entsteht Streit unter den Menschen erst durch Eigentum. Aufgrund dessen muss ein Friedensvertrag geschlossen werden, um Frieden herzustellen.
1.2 Fragestellung und These der Arbeit
In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, inwieweit sich die Naturzustandstheorien und die damit verbundenen Rechtfertigungen eines Staates aus den Gesellschaftsverträgen von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau unterscheiden. Dabei konzentriere ich mich zunächst auf die jeweiligen Naturzustände und weiterführend auf ihren Verlauf hin zum Staat. Dies tue ich, um zwei Gesellschaftsverträge miteinander zu vergleichen, die in verschiedenen Jahrhunderten und damit auch unter abweichenden politischen Vorstellungen entstanden sind.
Die Naturzustandstheorien aus dem Leviathan und dem Contrat social unterscheiden sich dahingehend, dass Hobbes den Naturzustand als einen gewaltvollen beschreibt. Aus dem Selbsterhaltungswillen der Menschen heraus muss daher ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, damit Frieden etabliert und gesichert werden kann. Die Menschen büßen dabei Freiheiten ein und übertragen diese auf einen autoritären Souverän, dem sogenannten „Leviathan“.
In Rousseaus Naturzustandstheorie wiederum sind die Menschen glücklich und zufrieden. Im Gegensatz zu dem gewaltvollen Naturzustand bei Hobbes, leben sie friedlich und ungestört. Dies wird erst durch Konflikte beeinträchtigt, die durch Eigentumsbildung der Menschen entstehen. Folglich muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, damit die Menschen friedlich miteinander leben.
Rousseaus wichtigste Gegenstände dabei sind der Allgemeinwille und die Souveränität des Volkes. Dabei kommt er unseren heutigen demokratischen Vorstellungen erstaunlich nahe.
1.3 Vorgehensweise
Ich werde die Fragestellung der Arbeit wie folgt beantworten: Zunächst werde ich die Naturzustandstheorie aus Thomas Hobbes Werk Leviathan und dessen daraus resultierende Rechtfertigung eines Staates wiedergeben. Anschließend setze ich mich mit Jean-Jacques Rousseau und dessen Contrat social auseinander, um seine Vorstellungen eines theoretischen Naturzustands und eines folgenden Staates zu erläutern.
Darauffolgend werde ich die Unterschiede der beiden Gesellschaftsverträge aufzeigen, bevor ich abschließend bei der Zusammenfassung meiner Ergebnisse meine anfangs gestellte These verteidigen werde.
2. Der Leviathan und der Contrat social
2.1 Der Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes
Thomas Hobbes gründete mit dem Werk Leviathan den reinen Staatsbeweis2. Die Idee des philosophischen Kontraktualismus ist die „Autoritäts- und Herrschaftslegitimation durch freiwillige Selbstbeschränkung aus eigenem Interesse“3.
Mit seiner Naturzustandstheorie beschreibt Hobbes den Menschen als ein Lebewesen, das erst anfängt über eine politische Ordnung nachzudenken, wenn es sich in einem kriegerischen Zustand befindet. In dieser gewaltvollen Lage merkt es, dass ein System etabliert werden muss, um diesen Zustand zu beenden. Damit widerspricht Hobbes dem Anthropos zoon politikon physei estin -Argument von Aristoteles4. Übersetzt bedeutet das Der Mensch ist von Natur aus ein politisches Lebewesen.
Vielmehr sieht Hobbes den Staat als eine menschliche Erfindung5, die erst empirisch aus der Situation heraus entwickelt wurde. Somit versteht er „seine politische Philosophie als methodische Friedenswissenschaft, die die Bedingungen dauerhaften gewaltfreien Zusammenlebens freilegt“6.
Um dies zu ermöglichen ist die individuelle Freiheitseinschränkung nötig. Die natürliche Freiheit, die die Menschen im Naturzustand besaßen, müssen sie aufgeben und in den politischen Gehorsam einwilligen. Natürliche Freiheit bedeutet, dass jeder seine Fähigkeiten für den Erhalt des eigenen Lebens auch mit Gewalt einsetzen kann.
Doch wie genau sieht der Naturzustand nach Thomas Hobbes aus?
Voraussetzung des Naturzustandes ist die Nichtexistenz eines Staates. Im Naturzustand selbst gibt es keine allgemeinverbindlichen Gesetze und daher auch kein Recht und Unrecht7.
Im Hinblick auf die Bedeutung des Wortes Recht als eine Freiheit oder Erlaubnis, existiert das „jus naturale“8 – es ist das natürliche Recht, alles zu tun für den Erhalt des eigenen Lebens. Außerdem existiert im Naturzustand, aufgrund des vernunftgeleiteten Handelns der Menschen, das Gesetz der Natur als „lex naturalis“9. Dies ist eine von der Vernunft vermittelte Bestimmung, die es den Menschen verbietet, etwas zu tun, was ihr Leben vernichten könnte. Hier wird das Handeln zur Selbsterhaltung der Menschen deutlich.
Des Weiteren wird der Naturzustand durch ein unaufhörliches Streben der Menschen nach Macht charakterisiert. Dadurch, dass keine Macht über ihnen steht, vernichten sie sich gegenseitig. Dies geschieht durch die nach Hobbes aufgestellten drei hauptsächlichen Konfliktursachen: Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht10. Für ihn ist das ein Zustand, in dem ein Krieg eines jeden gegen jeden herrscht11. Es ist auch ein Zustand, in dem Menschen hinsichtlich geistiger und körperlicher Fähigkeiten gleich geschaffen sind – Klugheit ist eine empirische Stärke und auch der körperlich Schwächste kann den Stärksten durch Hinterlist töten12.
Durch diese relative Gleichheit der Menschen hat niemand jemand anderem gegenüber einen Vorteil und dadurch ist der Naturzustand keineswegs ungerecht - Ungerechtigkeit existiert auch noch nicht, da die Bedeutung von gut und böse in noch keinem Gesetz festgeschrieben ist. Erst durch die Entstehung von Regeln in Form von Gesetzen kann zwischen ihnen unterschieden werden.
Jedoch streben die Menschen danach, sich ein zufriedenes Leben zu schaffen und zu sichern. Dies führt dann zu einem fortwährenden Handeln nach immer neuer Macht, welches allerdings nur mit dem Tod endet. Dies ist so, weil der Mensch seine gegenwärtige Macht zu einem angenehmen Leben ohne den weiteren Erwerb von Macht nicht sicherstellen kann13.
Durch diese Unsicherheit des eigenen Lebens und den kriegerischen Zustand ist das menschliche Leben „einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz“14. Aus dieser Situation heraus erkennen die Menschen aus rationalem Eigeninteresse, dass der Naturzustand für sie schlecht ist und sie einen friedlichen Zustand brauchen, der „durch wechselseitigen Verzicht auf unbegrenzte Interessenverfolgung“15 erreicht werden kann. Das bedeutet sich durch Gesetze und Regeln selbst zu beschränken, um ein friedliches Leben miteinander zu führen.
Folglich wird der Naturzustand verlassen, in dem jeder einen Vertrag schließt, um damit eine „politische, machtbewehrte Ordnung zu“16 schaffen. Die uneingeschränkte Macht wiederum wird an einen Souverän, dem „Leviathan“, übertragen, welcher nach dem biblischen Seeungeheuer benannt wurde. Am „Leviathan“ wird die absolute Herrschaftsgewalt illustriert, die der politischen Ideologie des Absolutismus zugeordnet werden kann. Diese Übertragung der Macht entsteht durch die Einsicht in die Notwendigkeit eines Staates – das ist die Entstehung „des gewaltmonopolistischen modernen Staates aus der Selbsterhaltungsnot der Menschen“17.
[...]
1 Celikates, Robin. Philosophie der Moral, Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 2009, S. 118.
2 Vgl. Kersting, Wolfgang. Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Berlin 2008, S. 1.
3 Kersting, Wolfgang. Einleitung: Die Begründung der politischen Philosophie der Neuzeit im Leviathan. In: Kersting, Wolfgang (Hrsg.). Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Berlin 2008, S. 19.
4 Vgl. Kersting, Wolfgang. Einleitung: Die Begründung der politischen Philosophie der Neuzeit im Leviathan. In: Kersting, Wolfgang (Hrsg.). Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Berlin 2008, S. 10.
5 Vgl. ebd., S. 10.
6 Ebd., S. 17.
7 Vgl. Celikates, Robin. Philosophie der Moral, Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 2009, S. 118.
8 Hobbes, Thomas. Leviathan. In: Celikates, Robin (Hrsg.). Philosophie der Moral, Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 2009, S. 129.
9 Ebd., S. 129.
10 Vgl. ebd., S. 126.
11 Vgl. ebd., S. 126.
12 Vgl. Hobbes, Thomas. Leviathan. In: Celikates, Robin (Hrsg.). Philosophie der Moral, Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 2009, S. 124.
13 Vgl. ebd., S. 122.
14 Ebd., S. 127.
15 Celikates, Robin. Philosophie der Moral, Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 2009, S. 119.
16 Kersting, Wolfgang. Einleitung: Die Begründung der politischen Philosophie der Neuzeit im Leviathan. In: Kersting, Wolfgang (Hrsg.). Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Berlin 2008, S. 19.
17 Ebd., S. 22.
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- Jonas Poburski (Autor), 2022, Die zwei Gesellschaftsverträge von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1326238
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