Das Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtssprache im Bereich der Grammatik in der deutschen und polnischen Sprache. Die Analyse wird aufgrund der ausgewählten Beispiele aus den Gesetzen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte durchgeführt. Der Gegenstand der Untersuchung ist nicht zufällig und ohne Grund ausgewählt. Das Thema der Menschenrechte scheint hier optimal als Basis für die Analyse zu fungieren, da sie die Grundrechte des ganzen Rechtswesens sind und dem Recht der Europäischen Union zugrunde liegen.
In der heutigen Welt sind zahlreiche Bereiche der Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und auch Hobby zu nennen, die alle Tätigkeiten der Menschen betreffen. In allen diesen Bereichen entwickeln sich spezifische Fachsprachen, die die Kommunikation zwischen den Fachleuten oder Enthusiasten gegebenen Bereichs erleichtern und beschleunigen, aber für die anderen Menschen ein großes Hindernis sind. Es entstehen immer neue Fachsprachen und sie werden immer öfter verwendet, da die Welt und alle ihre Bereiche sich ununterbrochen und dynamisch entwickeln.
Die Fachsprachen dringen sehr schnell und weit in die Alltagssprache ein. Jeder Bereich ändert die Standardsprache mithilfe seiner eigenen Sprachvarietät. Die Menschen bemerken diese sprachlichen Prozesse überhaupt nicht, obwohl sie auch verschiedene Fachbegriffe jeden Tag verwenden, da die Grenzen zwischen Standard- und Fachsprache durchlässig und fließend sind. Die Standard- und Fachsprache evolvieren fortdauernd und beeinflussen sich gegenseitig. Die Entwicklung der Sprachen läuft dynamisch ab und ist ein komplizierter, ununterbrochener Prozess. Aus diesem Grund müssen die Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien sowohl der Standard-, als auch der Fachsprachen ständig aktualisiert werden.
Die Fachsprachen charakterisiert vor allem der Fachwortschatz. Sie enthalten oft lange Komposita und Wortzusammensetzungen, die näher und genauer den Gegenstand beschreiben. Grund dafür sind die komplexen Sachverhalte, die Präzision und Genauigkeit erfordern. Als gutes Beispiel dafür kann hier die Sprache der Mediziner dienen, da sie die bestimmten, auch lateinischen Ausdrücke verwenden, die die menschlichen Organe und alle biochemischen Prozesse bezeichnen. Andere Menschen kennen diese Wendungen überhaupt nicht oder nur aus dem Biologieunterricht und verwenden solche Begriffe, ohne Kenntnis ihrer Bedeutung, selten, z.B. bei dem Arztbesuch.
Die Fachsprache des Rechtswesens hat auch eine Metasprache – die juristische Fachsprache. Das ist eine spezifische Sprache, die die Menschen verwenden, um das Recht zu interpretieren, und in der die Juristen sich über die rechtlichen Angelegenheiten zu äußern. Sie wird auch als „Juristen-Jargon“ bezeichnet, aber diese Beschreibung ist für einige Menschen mit negativen Konnotationen verbunden und kann beleidigend wirken. Die juristische Fachsprache unterscheidet sich nicht sehr von der Standardsprache, beinhaltet aber die Fachbegriffe und betrifft bestimmte Themen nur aus dem rechtlichen Bereich.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung
1. Konfrontative Linguistik
2. Standardsprache und Fachsprache
2.1. Definitionen
2.2. Merkmale
3. Rechtssprache und juristische Fachsprache
3.1. Definitionen
3.2. Merkmale
4. Empirischer Teil
4.1. Ziele, Material und Methode
4.2. Ergebnisse und Auswertung
Schlusswort
Bibliographie
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Diagrammverzeichnis
Einführung
In der heutigen Welt sind zahlreiche Bereiche der Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und auch Hobby zu nennen, die alle Tätigkeiten der Menschen betreffen. In allen diesen Bereichen entwickeln sich spezifische Fachsprachen, die die Kommunikation zwischen den Fachleuten oder Enthusiasten gegebenen Bereichs erleichtern und beschleunigen, aber für die anderen Menschen ein großes Hindernis sind. Es entstehen immer neue Fachsprachen und sie werden immer öfter verwendet, da die Welt und alle ihre Bereiche sich ununterbrochen und dynamisch entwickeln.
Die Fachsprachen dringen sehr schnell und weit in die Alltagssprache ein. Jeder Bereich ändert die Standardsprache mithilfe seiner eigenen Sprachvarietät. Die Menschen bemerken diese sprachlichen Prozesse überhaupt nicht, obwohl sie auch verschiedene Fachbegriffe jeden Tag verwenden, da die Grenzen zwischen Standard- und Fachsprache durchlässig und fließend sind. Die Standard- und Fachsprache evolvieren fortdauernd und beeinflussen sich gegenseitig. Die Entwicklung der Sprachen läuft dynamisch ab und ist ein komplizierter, ununterbrochener Prozess. Aus diesem Grund müssen die Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien sowohl der Standard-, als auch der Fachsprachen ständig aktualisiert werden.
Die Fachsprachen charakterisiert vor allem der Fachwortschatz. Sie enthalten oft lange Komposita und Wortzusammensetzungen, die näher und genauer den Gegenstand beschreiben. Grund dafür sind die komplexen Sachverhalte, die Präzision und Genauigkeit erfordern. Als gutes Beispiel dafür kann hier die Sprache der Mediziner dienen, da sie die bestimmten, auch lateinischen Ausdrücke verwenden, die die menschlichen Organe und alle biochemischen Prozesse bezeichnen. Andere Menschen kennen diese Wendungen überhaupt nicht oder nur aus dem Biologieunterricht und verwenden solche Begriffe, ohne Kenntnis ihrer Bedeutung, selten, z.B. bei dem Arztbesuch (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 175).
Die Fachsprache unterscheidet sich deutlich von der Standardsprache auch in dem Bereich der Syntax. Die Passivkonstruktionen werden oft in den Fachtexten verwendet, weil dort ein hoher Grad der Anonymisierung und der Objektivität erfordert wird (vgl. Busse 1998: 26). Die Handlung und die Information, die die Texte vermitteln, sind wichtiger als die Person, die sie verfasst hat. Auch aus diesem Grund treten oft Sätze mit „man“ auf. Die Fachtexte sind deskriptiv. Sie sollen objektive und möglichst detaillierte Darstellung eines Sachverhaltes vermitteln und weitere Handlungsweise empfehlen. Die Verständlichkeit dieser Texte ist auf eine bestimmte Gruppe der Empfänger bezogen. Für andere Menschen können sie unverständlich oder schwierig zu entziffern sein.
Im Rechtswesen funktioniert, genauso wie in anderen Bereichen des menschlichen Lebens, eine Fachsprache – die Rechtssprache. Die Rechtssprache ist eine Sprache, in der die Rechtsvorschriften und -normen formuliert werden. Sie ist auch in allen Rechtstexten enthalten, in der Konstitution, in den Gesetzen und in den Verordnungen.
Ihre Bedeutung gewinnt sie aber nicht nur durch ihre Funktion im Recht selbst, also in den das Recht setzenden und Recht sprechenden Institutionen, wo sie geprägt wird und wo sie das wichtigste Handwerkszeug darstellt. Vielmehr hängt ihre Bedeutung für den öffentlichen Sprachverbrauch auch damit zusammen, dass sie auch in anderen gesellschaftlichen Arbeits- und Handlungsbereichen eine zentrale Rolle spielt, darunter zuerst Ämter und Verwaltungen, aber letztlich auch alle anderen Situationen, in denen Recht, als rechtliche Regeln oder als Rechtstexte, Gegenstand oder Anlass sprachlicher Äußerungen ist (vgl. Busse 1998:24).
Wie oben vorgebracht, begleitet die Rechtssprache die Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Fachsprache betrifft nicht nur eine begrenzte Gruppe der Fachleute, sondern auch alle anderen Menschen auf der Welt. Angefangen von Geburt, wenn das Kind in dem Amt registriert werden muss, durch die zahlreiche Rechtstexten in der Bildung, Handel und Arbeit, bis zum Tod und seinen Formalitäten. Jeden Tag verwenden die Menschen das Recht, ohne sich dessen genau bewusst zu sein.
Die Fachsprache des Rechtswesens hat auch eine Metasprache – die juristische Fachsprache (vgl. Spillner 1996: 106). Das ist eine spezifische Sprache, die die Menschen verwenden, um das Recht zu interpretieren, und in der die Juristen sich über die rechtlichen Angelegenheiten zu äußern. Sie wird auch als „Juristen-Jargon“ (vgl. Busse 1998: 38) bezeichnet, aber diese Beschreibung ist für einige Menschen mit negativen Konnotationen verbunden und kann beleidigend wirken. Die juristische Fachsprache unterscheidet sich nicht sehr von der Standardsprache, beinhaltet aber die Fachbegriffe und betrifft bestimmte Themen nur aus dem rechtlichen Bereich.
Sowohl die Rechtssprache, als auch die juristische Fachsprache werden von der Rechtslinguistik untersucht und analysiert. Diese Teilwissenschaft ist ziemlich neu und verbindet die linguistischen und juristischen Bereiche. (Kielar 2003: 150)
Das Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtssprache im Bereich der Grammatik in der deutschen und polnischen Sprache. Die Analyse wird aufgrund der ausgewählten Beispiele aus den Gesetzen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte durchgeführt. Der Gegenstand der Untersuchung ist nicht zufällig und ohne Grund ausgewählt. Das Thema der Menschenrechte scheint hier optimal als Basis für die Analyse zu fungieren, da sie die Grundrechte des ganzen Rechtswesens sind und dem Recht der Europäischen Union zugrunde liegen.
Unter dem Begriff Menschenrechte sind zahlreiche „Rechte der Individuen, die ihnen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu Staaten von Natur aus zukommen“ (vgl. Nohlen 1993:377) zu verstehen. Jedes menschliche Wesen besitzt diese Rechte sein ganzes Leben lang, es kann sie nie loswerden und sie können ihm nie weggenommen werden.
Angeborene, unveräußerliche und unantastbare Rechte und Freiheiten jedes Menschen gegenüber staatl. Eingriff; sie werden in den modernen Verfahren als Grundrechte gewährleistet (vgl. Meyers 2002:439).
Die Menschenrechte, also die Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenwürde, Gleichheit und Wahrung der Menschenrechte sind universal und bilden die Grundrechte der Europäischen Union. (Borchardt 2010: 26)
Die Europäische Union als internationale Organisation und „Garant des Friedens“ (vgl. Borchardt 2010:23) gewährt ihren Mitgliedsländern den Zustand der Ruhe durch ihre europäische Friedenspolitik. Näher betrachtet wird es unter anderem durch die wirtschaftliche Stabilität, Kulturtransfer, europäische Integration und vor allem durch die konsequente Beachtung der Menschenrechte realisiert. Sie sind als das grundlegende Fundament zu verstehen, das diese Gemeinschaft bildet und stärkt, da es Einheit, Gleichheit und Friedensordnung zwischen den Mitgliedsstaaten und ihren Bürgern einführt. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass bei solcher internationalen Organisation die Rechtsvorschriften gleich sind, trotz der Vielfältigkeit der Nationen und ihrer eigenen Rechtssystemen. (vgl. Lipiński 2006: 155)
Alle diese persönlichen, sozialen, bürgerlichen, wirtschaftlichen und politischen Rechte der in der EU lebenden Personen sind in der Charta der Grundrechte erfasst.
Die Charta der Grundrechte ist eine Sammlung der fundamentalen Rechte der Menschen. Sie besteht aus einer Präambel und sieben Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte, Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta). In 54 Artikeln werden die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Grundrechte der Bürger aller Mitgliedsländer der Europäischen Union definiert.
Dieses Dokument ist mit dem Vertrag von Lissabon ab Dezember 2009 rechtlich verbindlich. Zusätzlich funktioniert ab Oktober 2010 durch EU-Kommission eingeführte Strategie für die effektive Umsetzung der Charta der Grundrechte.
Die Idee, so ein Dokument zu verfassen, ist aber schon früher entstanden. Die Charta der Grundrechte geht auf ein Projekt zurück, das im Jahr 2000 der Europäische Rat in Nizza proklamiert hat, aber noch ohne rechtliche Kraft. Im Laufe der Zeit ist diese Version der Grundrechtecharta noch gründlich überarbeitet und als selbstständiges Dokument während des Vertrags von Lissabon vorgestellt und eingeführt werden.
Hiermit werden die Grundrechte durch die Europäische Union einwandfrei garantiert, eingehalten und geschützt. Alle nächsten Dokumente, die die rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder sozialen Angelegenheiten bestimmen und regeln, werden auf der Basis und unter Einhaltung aller Ansprüche der Grundrechtecharta formuliert (vgl. Borchardt 2010: 24-26).
Hier ist es auch zu unterstreichen, dass alle Rechttexte der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Mitgliedsländer vereinheitlicht und veröffentlicht werden. Obwohl die Texte vereinheitlicht werden, bestehen zwischen Ihnen gewisse Unterschiede, die auch im Laufe der Untersuchung vorgestellt und beschrieben werden. Um die Sprachversionen richtig zu übersetzen, müssen die Übersetzer die „kommunikative Realien“ (vgl. Dzierżanowska 1990: 36) beachten.
Vor der linguistischen Analyse der ausgewählten Beispiele aus der Rechtssprache der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte im Deutschen und im Polnischen muss auch genauer der Begriff „das Recht in der EU“ vorgestellt und beschrieben werden. Dieser Begriff kann auf zweierleie Weise verstanden werden:
1. Das Recht im weiteren Sinne als Recht aller westeuropäischen internationalen Organisationen (d.h. Europäischen Gemeinschaften);
2. Das Recht im engeren Sinne als Europäisches Recht (vgl. Jopek-Bosiacka 2006:176-177).
Die Beispiele, die in der folgenden Arbeit vorgestellt und untersucht werden, stammen aus zwei Rechttexten der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte, nämlich Charta der Grundrechte auf Deutsch und Karta Praw Postawowych auf Polnisch. Diese Rechttexte gehören zum Europäischen Recht und sind einer der wichtigsten Dokumente dieser internationalen Gemeinschaft. Es ist das gleiche Dokument in zwei gleichklingenden Sprachversionen.
Die Rechttexte, die nicht nur die Rechte der Menschen, sondern auch das alle Bereiche der menschlicher Existenz betreffende Rechtswesen umfassen und schützen, werden durch die folgenden Merkmalen gekennzeichnet, nämlich: spezifische Stilistik, Syntax, Phraseologie und für die geeignete Terminologie, die sich deutlich von der allgemeinen Sprache unterscheidet (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 175)
Alle Rechttexte der Europäischen Union sind speziell nicht nur für die ganze Organisation, ihre 28 Mitgliedsländer, sondern auch für die Handels- und Kooperationspartnern geschaffen und vereinheitlicht (Borchardt 2010: 23). Obwohl die Rechttexte der Europäischen Union in allen EU-Sprachen vereinheitlicht werden, bestehen zwischen ihnen gewisse Unterschiede.
Diese Unterschiede leiten sich vor allem aus dem Bau einzelner Sprachen und ihrer Herkunft her. In der Europäischen Union sind 24 offizielle Sprachen zu nennen, die aus verschiedenen Sprachfamilien stammen. Nicht nur die Begriffe und Ausdrücke, sondern auch die Wortgruppen und die ganze Syntax werden auf verschiedene Art und Weise konstruiert und ausgedrückt. Unter anderem aus diesem Grund können die Übersetzungen der Gesetze nur im gewissen Maße vereinheitlicht werden.
Wie bereits erwähnt, werden in dieser Arbeit die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtssprache im Bereich der Grammatik in der deutschen und polnischen Sprache untersucht.
In dem theoretischen Teil werden alle in der vorliegenden Arbeit verwendete Definitionen der Begriffe vorgebracht, die zu diesem Thema notwendig sind. Die Standardsprache, Fachsprache, darin die juristische Fachsprache und Rechtssprache und konfrontative Linguistik werden als Hauptbegriffe vorgestellt. Besonders wichtig scheinen hier aber die genaue Beschreibung der Termini juristische Fachsprache und Rechtssprache und auch die Unterschiede zwischen ihnen zu sein, da viele Menschen diese beiden Begriffe verwechseln, oder sogar als Synonyme verwenden. Zur Darstellung aller Begriffe dienen Wörterbücher und Lexika, da in jedem einzelnen Wörterbuch oder Lexikon, wie DUDEN Deutsches Wörterbuch, Linguistisches Wörterbuch, Wörterbuch Staat und Politik, Lexikon der Germanistischen Linguistik, Lexikon der Sprachwissenschaft, Metzler Lexikon Sprache und Meyers Taschen Lexikon A-Z, wichtige Eigenschaften und Details der Begriffe enthalten sind. Die vollständigen Definitionen sind aufgrund der Komplexität der Termini noch nicht beendet.
In dem empirischen Teil wird die Analyse der ausgewählten Beispiele aus den Gesetzen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte durchgeführt, die zum Ziel hat, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtssprache im Deutschen und im Polnischen zu zeigen und das mögliche Hilfsmittel für den ausländischen Lerner in dem Bereich der Grammatik zu kreieren. Die Analyse der ausgewählten Beispiele wird mit Hilfe der Instrumente der deutsch-polnischen konfrontativen Linguistik durchgeführt. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Einteilung der Merkmale der Rechtssprache im Bereich der Wortbildungsmorphologie in drei Gruppen, nämlich: Komposition, Derivation und Konversion eingeteilt. Diese Einteilung wird aus der Sicht der deutschen Sprache vorgestellt. Die bestimmten deutschen Einheiten werden gleichzeitig mit den gleichklingenden polnischen Einheiten beschrieben und verglichen, was die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen diesen beiden Sprachen präsentieren soll. Die Ergebnisse der Analyse und ihre Auswertung werden gemäß der vorgestellten Methode und Muster zusammengebracht. Alle Beispiele werden ausführlich beschrieben und mit einem entsprechenden Kommentar versehen. Am Ende dieses Teils werden die Schlussfolgerungen aus der ganzen Analyse beinhaltet und die Zusammenfassung, die das Thema, seine Analyse und die Ergebnisse der Analyse resümiert.
Am Ende der Arbeit sind das Schlusswort, die Bibliographie von genutzten Literatur- und Internetquellen, Tabellen-, Abbildungs- und Diagrammverzeichnis zu finden.
1. Konfrontative Linguistik
Um eine Übersicht über das Thema zu ermöglichen und eine tiefgründige Analyse der Beispiele durchzuführen, muss der Terminus konfrontative Linguistik erklärt werden. Der Bereich der Grammatik, der in der folgenden Arbeit analysiert wird, ist umfangreich und betrifft viele verschiedene Ebenen der Sprache. Die Sprache wird auf ihrer Basis gebaut, und durch ihre Regeln strukturiert und geordnet. Die Grammatik ist in jeder Sprache präsent. Wie alle Bereiche der Sprache, kann auch sie, genauer gesagt, ihre Regeln, einer Analyse untergezogen werden. Es sind die Aufgaben der vergleichenden Linguistik. Die vergleichende Linguistik wird, in Abhängigkeit von der Art des Vergleiches, eine kontrastive oder eine konfrontative Linguistik genannt (vgl. Lewandowski 2 1976: 580).
Synchron-vergleichende Linguistik. Nach Zabrocki die synchron-vergleichende Untersuchung von zwei oder mehreren Sprachen; die Aufdeckung und Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Sprachen durch systematischen Vergleich auf phonetisch-phonologischer, grammatischer und lexikalischer Ebene mit dem Ziel der Erarbeitung von Grammatiken oder Teilgrammatiken (Lewandowski 2 1976: 580).
Eine kontrastive Linguistik, auch kontrastive Grammatik genannt, ist eine Art der Grammatik, die sich mit den Unterschieden zwischen den Sprachen beschäftigt. Sie ist nur ein Teilgebiet des ganzen Gegenstands, nämlich konfrontativer Grammatik. Der Unterschied zwischen den beiden Grammatiken besteht darin, dass die konfrontative Grammatik sich sowohl mit den Unterschieden, als auch mit den Gemeinsamkeiten (auch Ähnlichkeiten) zwischen beliebig ausgewählten und untersuchten Sprachen beschäftigt. Diese beiden sprachwissenschaftlichen Termini werden oft synonymisch verwendet.
Obwohl dieser Bereich der Sprachwissenschaft ziemlich neu ist, entwickelt er sich dynamisch und legt die Basis für weitere konfrontativen Untersuchungen auf anderen Ebenen des menschlichen Lebens, die direkt oder indirekt die Sprache betreffen.
Die kontrastiven und konfrontativen Untersuchungen betreffen nicht nur sprachliche Systeme, sondern auch andere Bereiche der Sprache auf verschiedenen Ebenen, wie z.B. Pragmatik oder Textlinguistik. In den Untersuchungen im Bereich der Pragmatik werden interkulturelle Kommunikation und ihre Aspekte, z.B. Diskursstrategien oder Sprechakte in beliebig ausgewählten Sprachen analysiert. Die konfrontative Textlinguistik beschäftigt sich mit den gleichen Textsorten in ähnlichen oder gleichen Kontexten aus den untersuchten Sprachen.
Die konfrontative Linguistik hat Bezüge zu Fremdsprachenmethodik, Übersetzungswissenschaft, Sprachtypologie und Lexikographie. Nach Bondzio (1980, S. 201ff.) geht die konfrontative Linguistik von interlingual existenten lexikalischen und grammatischen Inhalten aus; Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollen aufgrund der Spezifik des Verhältnisses von Form (Kongruenz) und Bedeutung (Äquivalenz) ermittelt werden. Dabei geht es um den praktischen bzw. anwendungsorientierten Vergleich nicht nur genetisch und typologisch verwandter Sprachen im Sinne der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft (Lewandowski 2 1976: 580-581).
Die konfrontative Grammatik vergleicht die beliebig ausgewählten zwei oder mehrere Sprachen, die nicht unbedingt aus der gleichen Sprachgruppe stammen. Den Gegenstand der Analyse bilden entweder einzelne Elemente oder Teilsysteme und sie können auf unterschiedlichen Ebenen der Sprache untersucht werden. Es lassen sich drei Gruppen der konfrontativen Beschreibung unterscheiden:
Erste Gruppe:
- unilaterale Beschreibung – eine Beschreibung von einer zu anderen Sprache. Unterschiedliche sprachliche Strukturen in der Fremdsprache werden analysiert und mit der Muttersprache verglichen;
- bilaterale Beschreibung – auch multilateral oder gegenseitig genannt – eine Beschreibung, in der auf unterschiedlichen sprachlichen Strukturen sowohl in der Fremdsprache, als auch in der Muttersprache hingewiesen werden. In dieser Analyse wird konkretes sprachliches Phänomen, also z.B. ein Ausdruck, Wortgruppe oder eine Wendung;
Zweite Gruppe:
- deskriptiv-konfrontative Beschreibung – eine deskriptive Beschreibung, in der gleichzeitig zwei Sprachen konfrontativ verglichen werden. Der Kern dieser Beschreibung ist die Gleichzeitigkeit der Analyse;
- deskriptive und konfrontative Beschreibung – in dieser Beschreibung werden zuerst zwei oder mehrere Sprachsysteme beschrieben und danach verglichen;
Dritte Gruppe:
- selektive Beschreibung – der Vergleich betrifft nur ausgewählte Strukturen;
- ausführliche Beschreibung – der Vergleich umfasst alle Strukturen. (vgl. Helbig 2001: 175-179)
Eine perfekte Beschreibung besteht aus gemischten Typen der Beschreibung: bilateraler, deskriptiver und konfrontativer zugleich. Sie wird auch ausführlich. Zum Zweck der Analyse wird in dieser Arbeit die Beschreibung bilateral, deskriptiv und konfrontativ, betrifft aber nur ausgewählte Strukturen, es ist also eine selektive Beschreibung.
2. Standardsprache und Fachsprache
2.1. Definitionen
Die Arbeit über die Rechtssprache muss mit der Erklärung der grundlegenden Begriffe begonnen werden. Prinzipiell scheint hier der Unterschied zwischen Standard- und Fachsprache zu sein, da sie die grundlegende Basis für die Untersuchungen von zwei verschiedenen sprachlichen Bereichen bilden. Viele Lexika und Wörterbücher geben mehr oder weniger ausgebaute Definitionen von den beiden Termini. Unmöglich ist, eine vollendete Definition zu geben, da die Begriffe viele Bereiche betreffen, aber jedes Wörterbuch bringt wichtige Elemente ein und betrachtet den ganzen Gegenstand aus verschiedenen Perspektiven. Im DUDEN Wörterbuch wird der Terminus die Standardsprache folgendermaßen erklärt:
Die über den Mundarten, lokalen Umgangssprachen und Gruppensprachen stehende allgemeinverbindliche Sprachform; Hoch-, Nationalsprache (Duden 1989: 478). und die Fachsprache:
Die Sprache, die sich im Wortschatz durch Fachausdrücke von der Gemeinsprache unterscheidet (Duden 1989: 1225).
Dazu wird die Rechtssprache beschrieben als:
Im Rechtswesen gebräuchliche Fachsprache (Duden 1989: 1452).
Diese oben vorgebrachten Definitionen weisen auf zwei wichtige Feststellungen hin. Erstens, dass die Standardsprache für die Fachsprache, sowie die Fachsprache für die Rechtssprache als Oberbegriff fungiert. Und zweitens, dass die Rechtssprache eine Fachsprache ist, die sich in ihrem Tätigkeitsbereich aber nur auf das Rechtswesen beschränkt.
Während der DUDEN eine kurze und bündige Erklärung gibt, sind die Definitionen in anderen Wörterbüchern und Lexika mehr ausgebaut und wodurch wichtige Eigenschaften der Standard- und Fachsprache und auch ihre Aspekte in dem menschlichem Leben vorgestellt werden.
Das Lexikon der Germanistischen Linguistik stellt die Erklärung der Termini ausführlich dar. Es enthält sowohl die terminologischen Informationen und allgemeine Eigenschaften, als auch Unterschiede zwischen den beiden Begriffen. Es enthält auch Hinweise, was diese Termini bezeichnen, oder was sie bezeichnen sollen. Das Lexikon enthält ausführliche Information, welcher Begriff welche Ebenen betrifft und welche Konnotationen mit jedem einzelnen verbunden sind.
Während bei „Hochsprache“ die populärwissenschaftliche Assoziation des Hohen (gegenüber der „niederen“ Umgangssprache) für die Ablehnung dieses Terminus und seine Ersetzung durch „Standardsprache“ maßgeblich gewesen ist, ist gegen „Standard-“ einzuwenden, dass man sich unter der damit bezeichneten Sprache etwas Statistisches, starr Fixiertes, ein für allemal Festliegendes vorstellen könnte. (…) Andere Termini (wie Landessprache, Nationalsprache u. ä.) haben sich insbesondere aus politischen inklusive historischen Gründen (Deutsche Sprache im Ausland: Schweiz/Österreich; Reminiszenzen an den Nationalstaat usw.) ebenso wenig als brauchbar erwiesen. Ähnlich fragwürdig sind die Termini Schriftsprache und Einheitssprache (Althaus, Henne, Wiegand 1980: 375-376).
Im Lexikon wird die Richtigkeit der Begriffe unter Frage gestellt, indem auf ihre Konnotationen verwiesen wird. Die Ersetzung eines Begriffes durch den anderen ändert nur den Blickwinkel, aus welchem der breite Gegenstand betrachtet wird, stellt neue Eigenschaften dar, löst aber das Problem der vollständigen Definition nicht. Hier wird die Erklärung des Terminus Standardsprache so vorgestellt:
Als Standardsprache wird die Sprache bezeichnet, die im Sprachverkehr der oberen und mittleren sozialen Schichten verwendet wird. Aus dem sprachlichen Verhalten dieser Schichten lässt sich die Sprachnorm dieser Schichten ableiten als derjenige Teil ihrer sprachlichen Gesamtkompetenz, der im Allgemeinen die Grundlage für ihren Sprachverkehr bildet (Althaus, Henne, Wiegand 1980: 377).
Die Standardsprache wird hier also aus der Perspektive der Benutzer betrachtet. Sie entwickelt sich im Sprachgebrauch. Im Unterschied zu der im DUDEN vorgestellten Definition wird hier der Sprachverkehr der Gesellschaft beachtet. Die Sprache hängt von dem sprachlichen Verhalten der sozialen Schichten, also auch direkt von ihrer Ausbildung und ihrem Wissen ab.
Die Fachsprache begrenzt sich auf konkreten technischen oder wissenschaftlichen Bereich und kann als „Berufssprache“ (Althaus, Henne, Wiegand 1980:390) oder als eine „Subsprache“ (Kielar 2003: 150) bezeichnet werden. Dieser Begriff bezieht sich auf diese Lebensbereiche, die das Berufsleben der Menschen betreffen. Es kann also, in Abhängigkeit von dem Beruf, unterschiedlich sein. Es wird nicht in der alltäglichen Kommunikation verwendet und nicht von allen Menschen benutzt. Es dient, um die Gegenstände des Fachwissens aus verschiedenen Bereichen auszudrücken und Theorien oder Experimentergebnisse zu beschreiben.
Entsprechend den Kommunikationsanlässen ist eine schnelle, möglichst ökonomische und eindeutige Informationsübertragung innerhalb eines Faches, fachübergreifend und nach außen beabsichtigt. Oft tritt das Interesse in den Vordergrund, einen Vorgang dokumentierbar zu machen (Althaus, Henne, Wiegand 1980:390).
Wie oben vorgebracht, wird der Begriff der Fachsprache dem Begriff der Standardsprache untergeordnet. Die Standardsprache, als allgemeinverbindliche Form der Sprache, gilt für einen bestimmten Staat als die Nationalsprache, die durch zahlreichen Sprachnormen reguliert und ständig aktualisiert wird. Eine Fachsprache gilt in bestimmten Berufen als alltägliche Sprache und als effektives Medium in der Kommunikation zwischen den Fachmenschen.
2.2. Merkmale
Dass zwischen Standard- und Fachsprache gewisse Unterschiede bestehen, unterliegt keinem Zweifel. Diese Unterschiede sind schon lange Gegenstand der sprachwissenschaftlichen Untersuchungen. Der Fachwortschatz ist aber ein auffälliges Merkmal der Fachsprache gegenüber der Standardsprache.
Den Fachsprachen werden konstitutive Merkmale wie Klarheit, Objektivität, Unpersönlichkeit, Neutralität, strenge Sachbezogenheit, Deskriptivität und vor allem das Fehlen von Expressivität, Emotionalität und Konnotation zugeschrieben (Spillner 1996: 106).
Für diese fachliche Kommunikation sind die expliziten, formalen und sprachlich normierten Ausdrücke kennzeichnend. Es handelt sich hier nicht um die Kommunikation oder den Dialog zwischen den Menschen, sondern um die schnelle und unverzügliche Vermittlung der Information. Der Kommunikationspartner kann auch unbekannt bleiben, da diese Vermittlung am häufigsten schriftlich abläuft und sowohl zeitlich, als auch örtlich entfernt ist.
Er dient zur genaueren Beschreibung der technischen oder wissenschaftlichen Probleme, ist präziser und angemessener als der Wortschatzvorrat der Standardsprache. Er ist aber für die alltäglichen Fälle und Angelegenheiten nicht geeignet, da in der Fachsprache zahlreiche Fremdwörter, komplizierter und ausgebauter Syntax oder eigenen Textstrukturen verwendet werden (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 178).
Wie bereits erwähnt, ist die Fachsprache als „Berufssprache“ zu beschreiben. Sie wird in verschiedenen Berufen und Fächern unterschiedlicher Bereiche der menschlichen Tätigkeit verwendet. In dem Linguistischen Wörterbuch wird die Tatsache hervorgehoben, dass die Fachsprache den spezifischen Wortschatz anbietet, der alle mit dem Beruf verbundenen Sachverhalte genau und präzise beschreibt, was deutlich auch die Kommunikation zwischen den Fachleuten erleichtert.
Sprachen der fachlichen bzw. beruflichen Spezialisierung, die sich gegenüber der Umgangssprache oder Standardsprache nicht durch grammatische, syntaktische oder ähnliche Differenzierungen auszeichnen, sondern lediglich durch einen speziellen Wortschatz, der den Erfordernissen der Praxis dient, indem mit seiner Hilfe Gegenstände, Verhältnisse und Vorgänge im jeweiligen Fach- und Sachgebiet erfasst und kommuniziert werden können (Fischer, Jäger, Zimmerleute, Bergleute, Drucker, Mediziner usw.) (Lewandowski 1 1976: 371-372).
Hier wird auch betont, dass die Fachsprache als Vermittlungsmittel der Informationen nicht nur im technischen und wissenschaftlichen Bereich nützlich und völlig angemessen ist. Sie ist auch für den Hobby-Bereich geeignet, wie z.B. Fischerei oder Jägerei, wo auch der Fachwortschatz erscheint. Alle Wörter, die für die Beschreibung der Ausrüstung, Ausstattung und Nutzung verschiedenen Zubehör, sind gleichzeitig Fachbegriffe und schaffen zusammen die Fachsprache des bestimmten Bereiches. Sie treten auch in der Standardsprache auf, aber sind nicht für alle Menschen verständlich und nicht für alltäglichen Sprachverkehr geeignet.
Die Standardsprache wird dagegen nicht nur in bestimmten Gebieten des menschlichen Lebens verwendet, sondern immer im Alltag gebraucht. Sie dient als überregional und übergeordnet im Verhältnis zur Umgangssprache, zu den Dialekten und zu der Fachsprache. Die Standardsprache ist historisch und institutionell geprägt. Sie wird von den Sprachnormen determiniert, und kreiert damit die korrekte mündliche und schriftliche Kommunikation. Da die Standardsprache durch diese Eigenschaften gekennzeichnet wird, wird sie in den Schulen als korrekter Sprachgebrauch gelehrt. (vgl. Lewandowski 3 1976: 756-757)
Allgemeine Verbindlichkeit erhält eine Standardsprache, indem sich der Staat dahinter stellt, was oft nicht ohne weiteres erkennbar ist, sich aber z.B. in Regelungen für den Schulunterricht (Lehrpläne, Lehrmaterialien) oder Behörden zeigt (Glück 2010: 667).
Im Metzler Lexikon der Sprache wird auch die Standardsprache als Synonym für die Begriffe National-, Kultur- und Literatursprache genannt (vgl. Glück 2010: 667). Es bedeutet also, dass die Standardsprache nicht nur institutionell und historisch geprägt wird, sondern auch der wichtigste Bestandteil der Kultur und Literatur ist. Das gleiche betrifft das Volk, da es ohne Nationalsprache nicht funktionieren kann. Alle diese Bereiche der Nationalität eines Staates sind unzertrennlich und miteinander stark verbunden.
Die Klassifizierung von Fachsprachen ist außerordentlich kompliziert und kann unterschiedlich fein durchgeführt werden. Dementsprechend divergiert die Gesamtzahl der Fachsprachen. Den Kern einer Fachsprache bildet in der Regel ihre Terminologie, in der die Fachkenntnisse spiegeln. Fachsprachen können jedoch auch syntaktische Besonderheiten (vgl. z.B. die aussagenlogische oder mathematische Konnektoren usw.) aufweisen (Glück 2010: 194-195).
Wie bereits erwähnt, dient die Fachsprache nicht nur der Wissenschaft, sondern auch dem Hobby. Deswegen ist die Zahl der Fachsprachen wirklich groß, da die Wissenschaft und Hobby alle menschlichen Lebensbereiche betreffen. Die Fachsprache erscheint nicht nur in den komplexen Bereichen der Wissenschaft, wie Physik oder Mikrobiologie, bei dem Hobby, wie Fischerei, sondern auch bei allen alltäglichen Aktivitäten wie z.B. beim Essen oder beim Training. Es ist allgemein bekannt, dass auch bei diesen Tätigkeiten bestimmte Fachausdrücke auftreten, wie z.B. Muskelbezeichnungen, Trainingsarten oder Zusammensetzung verschiedener Produkte mit den in der Tabelle dargestellten Nährwerten.
In der Fachsprache zeigen sich auch spezifische Eigenschaften, die in der Standardsprache nicht vorkommen. Diese spezifischen Eigenschaften, wie „die aussagenlogischen oder mathematischen Konnektoren“ (vgl. Glück 2010: 195), also Symbole oder andere Merkmale, die lange Erklärungen ersetzen, werden häufig in der Fachsprache verwendet. Solche Konnektoren erscheinen meistens in der Mathematik. Als Beispiel dafür können die Symbole wie: ^ für „und“, v für „oder“ und ¬ für „nicht“ dienen. Bei längeren Berechnungen oder Erklärungen lohnt es sich, die Symbole zu verwenden.
Exemplarisch ist für die Anwendung dieser Konnektoren die Diskussion. Während der Vorstellung der Argumente müssen die Redner fließend und überzeugend sprechen, um die Zuhörer zu überzeugen und sie zu berühren. Es besteht in solchen Situationen ziemlich großer Stress und die Redner können einen Teil des vorbereiteten Vortrags vergessen. Die früher vorbereiteten Notizen helfen, solchen Situationen vorzubeugen. Und da nicht die ganzen Textsequenzen auf kleineren Blättern wegen des beschränkten Platzes stehen dürfen, verwenden die Redner verschiedene Abkürzungen oder Symbole, um nur einen kleinen Blick auf die Notizen zu werfen und weiter zu sprechen. Es sind zahlreiche Methoden für die Anfertigung der Notizen zu nennen, aber jeder Mensch entwickelt seine eigene Art und Weise, die Notizen kurz, bündig und vor allem für ihn verständlich zu verfassen. Das ist schnelle und effiziente Lösung, die aber viel Training verlangt.
Übliche deskriptive Bezeichnung für die historisch legitimierte, überregionale, mündliche und schriftliche Sprachform der sozialen Mittel- bzw. Oberschicht; in diesem Sinn synonyme Verwendung mit der (wertenden) Bezeichnung >>Hochsprache<<. Entsprechend ihrer Funktion als öffentliches Verständigungsmittel unterliegt sie (besonders in den Bereichen Grammatik, Aussprache und Rechtsschreibung) weitgehender Normierung, die über öffentliche Medien und Institutionen, vor allem aber durch das Bildungssystem kontrolliert und vermittelt wird. Die Beherrschung der Standardsprache gilt als Ziel aller sprachdidaktischen Bemühungen (Bußmann 2008: 670).
In dem vorgebrachten Zitat aus dem Lexikon der Sprachwissenschaft werden alle wichtigen Eigenschaften der Standardsprache zusammengebracht, die einzeln in anderen schon vorgestellten Wörterbüchern vorkommen. Das Lexikon hebt aber noch hervor, dass die Standardsprache als Nationalsprache und demzufolge auch als „öffentliches Verständigungsmittel“ (vgl. Buβmann 2008: 670) in einem Land ist und von allen dort lebenden Menschen erworben oder gelernt wird, um sich miteinander schnell und korrekt in einer bestimmten Sprache zu kommunizieren. Im Lexikon wird auch deutlich betont, dass alle Menschen beim Lernen der Sprache sowohl der Erst-, als auch Fremdsprache, zum Ziel haben, die Standardsprache gegebener Sprache richtig zu verwenden. Deswegen ist es so wichtig, dass die Standardsprache verschiedenen Normierungen und Aktualisierungen unterliegt, damit sie sich die Menschen von Anfang an korrekt und fehlerlos aneignen können.
Kennzeichen sind ein differenzierter Gebrauch von Wortbildungsregeln, z.B. für mehrgliedrige Komposita, spezielle Präfixbildungen, Fremd- und Kunstwörter, Fachmetaphorik, ferner in der Syntax das Vorherrschen des Nominalstils und unpersönlicher Konstruktionen, die eine Unterdrückung der subjektiven Sprecherrolle gestatten, sowie auf Textebene der explizite Ausdruck von Kohärenz, z.B. durch Überschriften, Konnektoren, Rekurrenz und andere Mittel der Kohäsion (Buβmann 2008: 186-187).
Die oben aufgezählten Eigenschaften gehören zu den wichtigsten Merkmalen der Fachsprache. Diese Merkmale unterscheiden die Fachsprache von der Standardsprache deutlich, da die Fachsprache aus dem Fachwortschatz, speziellen sprachlichen Konstruktionen und Textsorten besteht. Dieser Stil lässt die Verwendung verschiedener anderer Mittel zu, wie z.B. Überschriften, Kommentare und Konnektoren, die die fachliche Kommunikation erleichtern, auffüllen und dem Autor die Ergänzung des Inhaltes ermöglicht. Das ist für reibungslosen und flüssigen Sprachverkehr in einem Fachgebiet äußerst relevant.
Das hohe gesellschaftliche Prestige von Fachsprache ist erkennbar an der stilistisch motivierten Übernahme fachsprachlicher Elemente in andere Kommunikationsbereiche, z.B. in die Umgangssprache oder Werbesprache (Buβmann 2008: 186).
Wie bereits erwähnt, kommen die Fachsprachen und die Fachwörter in allen Bereichen des menschlichen Lebens zum Einsatz. Die Anwendung von Fachwörtern in anderen Bereichen als Wissenschaft oder Technik hat außer der genauen Beschreibung des Gegenstands auch zum Ziel, die Glaubwürdigkeit des Sprechers/Autors zu erhöhen. In der Werbung werden die Aussagen der Experten und der Fachwortschatz oft benutzt. Die Zuschauer oder Zuhörer haben dann den Eindruck, mit glaubwürdigen und zuverlässigen Menschen zu tun zu haben und sind leichter zu verschiedenen Zwecken zu überzeugen, wie z.B. zum Kauf neuer Zahnbürste oder Einnahme bestimmter Medikamenten.
Mehrere Beispiele für die Verwendung der fachlichen Begriffe sind auch in den Schulen oder in Human Ressourcen zu finden. Viele Schüler, die einen Vortrag halten, eine Arbeit schreiben oder die Menschen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben, benutzen Fachwortschatz, um die Tatsache präzise zu beschreiben und als ausgebildete Menschen anerkannt zu werden. Obwohl sie die Fachsprache nicht jeden Tag gebrauchen, verwenden sie einige Fachbegriffe zum Zweck der Genauigkeit und Eindeutigkeit ihrer Aussagen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zwischen Standardsprache und Fachsprache deutliche Unterschiede bestehen. Beide haben konkrete Eigenschaften, die die beschreiben und charakterisieren. Sowohl die Standardsprache, als auch die Fachsprache werden in bestimmten Sprachsituationen mithilfe bestimmter sprachlicher Mittel verwendet. Die Umstände des Sprachverkehrs können sich sehr unterscheiden, aber das Ziel der Verwendung von beiden Sprachen bleibt gleich. Das Wichtigste ist, nicht nur die reibungslose Kommunikation, sondern auch der einwandfreie Informationsverkehr zwischen den Menschen zu kreieren und zu gewährleisten.
3. Rechtssprache und juristische Fachsprache
3.1. Definitionen
Um sich richtig in das Thema der Rechtssprache zu vertiefen und es genau zu untersuchen, müssen erst zwei wichtigste Begriffe erklärt werden: Die Rechtssprache und die juristische Fachsprache. Diese Begriffe betreffen das Gebiet des Rechtwesens, da diese beiden Sprachen die Angelegenheiten des Rechtswesens beschreiben und erklären, obwohl dieser Vorgang auf unterschiedliche Art und Weise verläuft (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 17) Zwischen ihnen bestehen also gewisse Unterschiede, die von großer Bedeutung sind.
Allgemein bekannt sind die genauen Definitionen beider Termini leider nicht, da viele Menschen sie oft verwechseln oder sogar als Synonyme verwenden. Deswegen werden hier diese Begriffe dargestellt, erklärt und mit Kommentar versehen.
Erstens ist zu unterstreichen, dass schon seit dem 18. Jahrhundert die Sprache im Rechtwesen und damit verbundene Probleme der Gegenstand verschiedener Untersuchungen werden, erst nur in dem terminologischen, später auch in dem linguistischen Bereich. Bis heute sind aber zahlreiche Aspekte der Rechtssprache zu nennen, die noch nicht untersucht werden, z.B. in dem Bereich der Pragmatik, Sprechaktanalyse oder kognitiver Linguistik (vgl. Jopek-Bosiacka, 2006: 17).
Eine der ausführlichsten Bearbeitungen dieser Problematik, spezifisch im Bereich der Rechtssprache und juristischer Fachsprache, stammt von Zieliński. Die Kategorisierung der Rechtssprachen und juristischen Fachsprachen wird von diesem Autor in Anlehnung an die Teilung, die von Wróblewski vorgeschlagen ist, detailliert in der Form eines Diagramms dargestellt. Die Sprachen im Rechtwesen sind hier nicht nur in die Rechtssprache und die juristische Fachsprache geteilt (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 19).
Die Rechtssprache ist die Sprache des Rechtwesens, in der die Rechtsvorschriften und -normen formuliert werden. Die juristische Fachsprache ist für die Rechtssprache eigenartige Metasprache. Sie dient der Erklärung und Interpretation der Rechtsangelegenheiten und ist vor allem an den Universitäten von Professoren und Studenten der Rechtswissenschaft, von den Juristen und den Menschen, die nicht alltäglich mit dem Rechtwesen zu tun haben, verwendet (vgl. Spillner 1996: 106)
Im Unterschied zu der Rechtssprache ist die juristische Fachsprache mehr ausgebaut und in die Geltungsbereiche geteilt. Die Arten der Geltungsbereiche der juristischen Fachsprache werden auch in der Abbildung inbegriffen und einzeln angegeben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbb. 1: Kategorisierung der Rechtssprachen und juristischen Fachsprachen nach M. Zieliński (Jopek-Bosiacka, 2006: 19) (auf der linken Seite); eigene Übersetzung (auf der rechten Seite)
Die juristische Fachsprache tritt hauptsächlich in zwei Geltungsbereichen auf, in der Anwaltspraxis und in der Wissenschaft. In dieser oben vorgebrachten detaillierten Teilung ist es zu unterstreichen, dass die Geltungsbereiche sehr verbreitet sind und fast alle Sphären des menschlichen Lebens betreffen, beispielsweise:
- alle rechtlichen Angelegenheiten, die die Menschen bei dem Anwalt konsultieren oder im Gericht entscheiden (Geltungsbereich – Anwaltspraxis: Gerichtsverfahren, ihre Resultaten und Erklärungen);
- das Wissen über das Recht, das während des Jurastudiums von den Dozenten gelehrt und von den Studenten gelernt wird (Geltungsbereich – Wissenschaft: Wissenschaftsliteratur und praktisch-wissenschaftlich (Didaktik));
- in den Bücher/ Zeitungsartikeln/ Briefen verschiedener Art, wo die rechtliche Angelegenheiten dargestellt sind (Geltungsbereich – Wissenschaft: populärwissenschaftlich);
- die Rechtswissenschaft und die Genese des Rechts (Geltungsbereich – Wissenschaft: historisch-rechtliche Wissenschaften) und andere (vgl. Busse 1998: 37-38).
Mithilfe vorgebrachter Abbildung und Beispiele lässt sich feststellen, dass es unmöglich ist, ohne Recht zu leben, da das Recht und seine Komponenten allgegenwärtig in dem menschlichen Leben sind und seine Bereiche betreffen, vor allem die Sprache.
2.2. Merkmale
Nach der Vorstellung, wie die Rechtssprache und die juristische Fachsprache in ihren Geltungsbereichen aufgeteilt werden, müssen noch die Eigenschaften und Unterschiede beider Termini beschrieben werden. Beide Fachsprachen haben viele Gemeinsamkeiten im Bereich ihrer Eigenschaften, hier bestehen aber auch einige Unterschiede, die auch vorgestellt werden.
Bei der Rechtssprache ist die Eindeutigkeit, Präzision und Verständlichkeit der Ausdrücke überaus wichtig, was sich mit der konsequenten Verwendung rechtlicher Termini verbindet. Für die Bezeichnung gleicher Sachverhalte müssen gleiche Termini und für die Bezeichnung gleicher Termini müssen gleiche Begriffe verwendet werden. Das Recht muss einheitlich bleiben. Um das einheitliche Rechtwesen zu gewährleisten, müssen die Rechtsvorschriften und -normen auch einheitlich, klar, vollständig und auf konkrete Situationen bezogen sein (vgl. Lipiński 2006: 154-156).
Obwohl die Rechtssprache eindeutig und präzise werden sollte, ist in diesem Bereich eine Besonderheit zu nennen. Ein und derselbe Rechtsterminus kann eine unterschiedliche Bedeutung je nach Rechtsgebiet haben. Solche Diskrepanz kommt ziemlich oft vor, und sogar die erfahrenen Juristen haben damit Probleme und müssen genauer die rechtlichen Begriffe und ihre Geltungsbereiche untersuchen.
Laut Busse bilden den Charakter der Rechtssprache vor allem „die Fachlichkeit, die Intertextualität, die Normativität, die Funktionalität und die Institutionalität der Rechtsbegriffe; Diese Aspekte hängen selbstverständlich eng miteinander zusammen.“ (Busse 1998: 16). Die Begriffe die Fachlichkeit und die Intertextualität sind in der Rechtssprache als Ganzheit zu betrachten, da jeder Rechtsterminus und -text einen Bezug auf anderen nehmen muss, da das Recht „ein hochkomplexes Netz aus praxisorientierten Wissensrahmen“ (Busse 1998: 16-18) darstellt, die eng miteinander verbunden sind und bestimmte Bedeutung und Inhalt tragen. Die Begriffe „die Normativität“ und „die Institutionalität“, genauso wie „die Fachlichkeit“ und „die Intertextualität“ sind in der Rechtssprache auch als Ganzheit zu betrachten. Im Recht werden die Normen formuliert, was auf einen normativen Charakter des Rechts verweist. Um die Normen für den Staat gültig zu machen, müssen sie erst durch eine staatliche Institution geprüft und zugelassen werden. Das Recht, seine Normen und Institutionen realisieren ihre Aufgaben mithilfe verschiedener Maßnahmen, also erfüllen ihre Funktionen gegenüber dem Staat, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Die Rechtssprache als Mittel des Rechts erfüllt seine Funktionen, da in der Sprache das Recht formuliert wird. Das ist also die Funktionalität der Rechtssprache.
Da das Recht und seine Normen in der Sprache formuliert werden, sind die Sprache und das Recht stark miteinander verbunden. Diese enge Beziehung kommt von der Tatsache, dass das Recht abstrakte Begriffe und Zusammenhänge zwischen ihnen darstellt und die Sprache als Ausdrucks- und Vermittlungsmittel für seine Inhalte braucht. Die Sprache und das Recht sind also einzige Arbeitsmittel für die Menschen, die sich mit dem Rechtwesen beschäftigen (vgl. Jopek-Bosiacka 2006: 189).
Die Rechtssprache soll effizient sein. Dieser Begriff bedeutet, dass alle staatlichen Organe in der Formulierung vom Recht eine Regel der Wirtschaftlichkeit beachten müssen. Die Sprachökonomie verlangt, nicht mehr oder weniger als nötig und relevant in den Vorschriften zu enthalten. Die Rechtsvorschriften und -normen müssen für sehr viele Situationen im Leben dienen, deswegen sind sie allgemein und abstrakt verfasst, da sie an verschiedene rechtliche Angelegenheiten angepasst werden können (vgl. Lipiński 2006: 155)
Die Rechtssprache und die juristische Fachsprache haben viel gemeinsam. Wie bereits erwähnt, beziehen sich diese beiden Fachsprachen auf das Recht und seine Komponenten. In der Rechtssprache sowie in der juristischen Fachsprache sind die Texte knapp und sachlich. Obwohl aber manchmal die Texte ausführlich sind, herrscht dort die Regel der Wirtschaftlichkeit, also wird nicht mehr und nicht weniger als nötig beinhaltet. Andererseits, wie z.B. in verschiedenen Vorträgen der Parteien vor dem Gericht, sind die Texte detailliert und komplex, um die Situation so klar wie möglich und jemanden in einem günstigen Licht darzustellen.
Die Texte in der juristischen Fachsprache sind einheitlich, sachlich und beziehen sich auf rechtliche Angelegenheiten. Sie sind vor allem nach der Regeln der Logik, Ästhetik und Eleganz verfasst (Busse 1998: 45). Es sind aber auch zahlreiche Situationen zu nennen, wo die Texte nicht selten mit Pathos und übertriebener Emotionalität vorgetragen werden. Hier können als Beispiel die Präambel bei völkerrechtlichen Verfassungen und Verträgen dienen.
Die Texte in der juristischen Fachsprache, die sich an Fachleute und technische Institutionen richten, weisen einen hohen Grad der Technizität auf. Sie enthalten außer vielen technischen Fachtermini auch Verweisungen auf andere Vorschriften und Normen. Der Bereich der Technik verlangt die Genauigkeit und Präzision in den Texten, da es dort zahlreiche technische und physische Angaben inbegriffen werden, die das Ergebnis längerer Berechnungen sind. Wenn diese Daten nicht genau beachtet und angewendet werden, droht sogar Lebensgefahr für vielen Menschen, Bau- oder Naturkatastrophe und ist die ganze Angelegenheit später auch mit den rechtlichen Konsequenzen verbunden (vgl. Lipiński 2006: 157)
Was die Rechtssprache und juristische Fachsprache verbindet, ist die Verwendung der lateinischen Begriffe und Formeln. Dank römischen Rechts wird nicht nur der Grund zu dem gegenwärtigen Rechtwesen und der Legislative gelegen. Obwohl in der heutigen Welt nicht viele Juristen die lateinische Sprache können, verwenden sie bis heute verschiedene lateinische oder von dem Latein abgeleitete Ausdrücke und Wendungen nicht nur im Rechtstexten, sondern auch in anderen Lebensbereichen. Die lateinischen Begriffe und Formeln werden so oft benutzt, weil das römische Recht schon lange definiert und gestaltet wird und die Begriffe und Formel weder negative noch positive Konnotationen tragen und semantisch neutral sind (vgl. Jopek-Bosacka 2006: 34).
Die Rechtssprache und die juristische Fachsprache haben auch im Bereich der Grammatik viel gemeinsam. In allen fachlichen Texten wird die erste Person Singular oft vermieden. Diese Tatsache ist damit verbunden, dass der Inhalt und übergebene Daten am wichtigsten sind (vgl. Kielar 2003: 151). Der Autor steht im Hintergrund und keine bedeutende Rolle in diesem Informationsaustausch spielt. Der Verfasser wird also fast immer ausgelassen. Als Ersatzformen für die erste Person Singular können zum Beispiel unbestimmte Pronomina oder lexikalische Stellvertreter dienen. Was noch hier zu unterstreichen ist, alle persönliche Substantive werden in Maskulina gebraucht. Oft wird auch stattdessen die Person im Plural verwendet.
Die rechtlichen Dokumente werden im Indikativ und im Imperativ verfasst. In bestimmten Fällen können auch die Konjunktivformen erscheinen, wo in Falle der Nichterhaltung der Bedingungen mögliche rechtliche Schritte unternommen werden. Oft erscheinen viele Passiv- und Reflexivkonstruktionen, Modalverben und infinite Verbkonstruktionen, und der ganze Text im Präsens formuliert wird. Im Bereich der Deklination werden die sprachlichen Einheiten im Nominativ und Genitiv dargestellt (vgl. Busse 1998: 29).
Es werden auch zahlreiche Wortkürzungen und Abkürzungen in der Rechtssprache und in der juristischen Fachsprache verwendet. Sie sind aufgrund des Strebens nach der Ausdrücksökonomie und Eindeutigkeit so beliebt. Aus diesem Grund erscheinen in der Rechtssprache viele Komposita und Abkürzungen (vgl. Borchardt 2010: 26). Es lassen sich zahlreiche Institutionen nennen, die ihre Namen auch als Abkürzungen gebrauchen. Als ein optimales Beispiel kann vor allem die Europäische Union dienen. In den Texten der Europäischen Union wird oft die Abkürzung EU in verschiedenen Kombinationen benutzt, wie z.B. EU-Kommission, EU-Parlament usw. Diese Komprimierung der Informationen dient vor allem dazu, die Sachverhalte möglichst kompakt und effektiv weiterzuleiten, ohne auf die Klarheit und Deutlichkeit der Mitteilung zu verzichten.
Die Wortkürzungen und Abkürzungen können sowohl am Wortanfang, in der Wortmitte, als auch am Wortende auftreten. Die Abkürzungen, die in der Rechtssprache am häufigsten verwendet werden, sind die Abkürzungen an dem Wortanfang als Erstglieder der Zusammensetzungen. Als der Grund dafür wird hier die Tatsache genannt, dass fast alle Institutionen, Organisationen und Unternehmen eine Kurzform ihrer Namen haben, die einfacher und schneller zu erinnern wird und oft in den Dokumenten erscheint. Im Bereich der Rechttexte der Europäischen Union wird, wie bereits erwähnt, am häufigsten die Abkürzung „EU“ in unterschiedlichen Kombinationen verwendet.
Was noch hier zu unterstreichen ist, werden oft die eigentlichen Abkürzungen als der Name einer Institution oder Organisation verwendet. Die optimale Darstellung dieser Erscheinung ist z.B. die Abkürzung NATO, was von dem Namen North Atlantic Treaty Organization abgeleitet wird und in der deutschen Sprache Organisation des Nordatlantikvertrags bedeutet.
Für viele Wissenschaftsdisziplinen werden die Wörter von großer Bedeutung, die als Oberbegriffe fungieren. Die Oberbegriffe sind die Wörter, die unter sich zahlreiche andere Wörter in ihrer Bedeutung sammelt. In der Linguistik wird dieses Wort auch Hyperonym oder einfach Sammelbegriff genannt (vgl. Helbig 2001: 176). Als ein optimales Beispiel kann hier der Begriff Fachsprache dienen, da dieser Begriff verschiedene fachliche Sprachen in sich beinhaltet, u.a. die Rechtssprache oder die juristische Fachsprache, von denen in dieser Arbeit die Rede ist. In der Rechtssprache erscheinen natürlich vor allem zahlreiche unterschiedliche Rechtsbegriffe, die auch als Hyperonyme für die anderen fungieren.
Da die Syntax in den rechtlichen Texten als kompliziert und verworren scheint, wird über die Satzkomplexität in der Rechtssprache gesprochen. Die Dokumente bestehen aus mehreren Haupt- und Nebensätzen, die auch oft die Reihen von Schachtelsätzen bilden. Das Überangebot an Informationen erfordert gewisse Ordnung und Kondensierung. Aus diesem Grund werden die komplexen Inhalte in Adjektiv gelegt (vgl. Spillner 1996: 109). Besonders gern werden die Konstruktionen verwendet, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv bestehen. Die Rechtssprache und die juristische Fachsprache werden auch durch zahlreiche Funktionsverbgefüge gekennzeichnet, also durch die komplexen Verbkonstruktionen, die aus einem Funktionsverb und einem Präpositional-, Akkusativ-, Dativ-, oder Genitivobjekt bestehen (vgl. Busse 1998: 35). Diese Konstruktionen sind besonders in der juristischen Fachsprache und in der Verwaltungssprache beliebt.
Zusammenfassend ist vor allem diese Tatsache zu bemerken, dass ohne Sprache auch kein Recht existiert, da das Recht abstrakte Sachverhalte enthält, die nur in der Sprache zum Ausdruck kommen und dadurch vermittelt werden können. Die Rechtssprache und die juristische Fachsprache haben viele Gemeinsamkeiten. Diese beiden Fachsprachen sind die Sprachen des Rechtwesens, die das Recht wiederspiegeln, beschreiben und erklären. Der einzige Unterschied besteht in der Art und Weise, wie dieser Sprachverkehr verläuft. In der Rechtssprache werden die Rechtsvorschriften und -normen vermittelt. Sie ist normativ, eindeutig, präzise und vollständig. Die Rechtssprache ist in allen Rechttexten zu finden, z.B. in der Konstitution, in den Gesetzen und in den Richtlinien, die alle Tätigkeitsfelder des Staates betreffen. Die juristische Fachsprache ist eine Metasprache der Rechtssprache und kommt in vielen Lebensbereichen zur Verwendung. Sie dient vor allem der Erklärung und Beschreibung der Rechtsangelegenheiten für die Menschen, die nicht jeden Tag damit zu tun haben. Wichtig ist, dass die beiden Fachsprachen im alltäglichen Leben anwesend sind.
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- Malgorzata Devos (Autor:in), 2015, Vergleich der Rechtssprache im Deutschen und im Polnischen. Ausgewählte Beispiele aus den Gesetzen der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1325585
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