Ein Essay zu Harry G. Frankfurts Konzeption von Personalität, die für ihn von der Fähigkeit abhängt, einen Willen auszubilden. Der Begriff der „Person“ ist aus dem Lateinischen entlehnt. „Persona“ hieß dort ursprünglich
„Maske“, wurde dann jedoch auch im Sinn von „Rolle von Schauspielern“ und schließlich –
so etwa bei Cicero – von Rollen von Individuen im gesellschaftlichen Kontext verwendet. Im
Rechtsbereich dagegen war die Bedeutungsdimension eine etwas andere. Eine Person war
dadurch definiert, dass sie im Gegensatz zur Sache – „res“ – über sich selbst verfügen und das
eigene Handeln bestimmen konnte. Auf dieser Ebene setzt auch die Definition von Harry G.
Frankfurt an. Der Autor wendet sich in seinem Aufsatz zunächst vor allem gegen das psychophysische
Konzept, das er bei Philosophen wie Ayer und Strawson diagnostiziert. Diese Definition
stelle, so Frankfurt, einen „Sprachmissbrauch“ dar. [...]