Der Bereich der Außenpolitik 1918/1919 soll näher beleuchten werden. Gegenstand dieser Arbeit werden das Auswärtige Amt und die Neuordnung nach außen in der Übergangszeit von Krieg zu Frieden sein. Außerdem stellen sich die Fragen, inwiefern man von einer außenpolitischen Neuordnung sprechen kann, welche neuen außenpolitischen Aufgaben das Auswärtige Amt inne hat und wie es sich im Zusammenhang mit den Prinzipien Wilsons verhalten hat. Als Leitfrage soll also dienen: Verhielt sich das Auswärtige Amt der machtpolitischen Situation 1918/1919 angemessen?
Deutschland 1918. Nachdem der erste Weltkrieg angesichts der drohenden militärischen Niederlage verloren schien, gründete der neue Reichskanzler Max von Baden am 3. Oktober 1918 eine parlamentarische verantwortliche Regierung. Relativ zügig trat der Reichskanzler Max von Baden jedoch zurück und übergab das Reichskanzlertum dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert. Die neue Regierung bestand demnach aus dem SPD-Politiker Friedrich Ebert und drei weiteren Mitgliedern der Mehrheitssozialdemokratie (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei (USPD). Man nannte diese neue Regierung den Rat der Volksbeauftragten.
Am 11. November 1918 wurde der Waffenstillstandsvertrag in Compiegne unterzeichnet, zu einer Zeit, als es noch nicht zu einer offenkundigen militärischen Niederlage gekommen war, denn die Front verlief weiterhin auf französischem und belgischem Gebiet. Man kann also sagen, dass die bedingungslose Kapitulation des deutschen Reiches Voraussetzung für den Waffenstillstandsvertrag war. Im November 1918 war die politische Neuordnung ein zentrales Element.
1. Vorwort
Deutschland 1918. Nachdem der erste Weltkrieg angesichts der drohenden militärischen Niederlage verloren schien, gründete der neue Reichskanzler Max von Baden am 3. Oktober 1918 eine parlamentarische verantwortliche Regierung. Relativ zügig trat der Reichskanzler Max von Baden jedoch zurück und übergab das Reichskanzlertum dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert. Die neue Regierung bestand demnach aus dem SPD-Politiker Friedrich Ebert und drei weiteren Mitgliedern der Mehrheitssozialdemokratie (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei (USPD). Man nannte diese neue Regierung den Rat der Volksbeauftragten.
Am 11. November 1918 wurde der Waffenstillstandsvertrag in Compiegne unterzeichnet, zu einer Zeit, als es noch nicht zu einer offenkundigen militärischen Niederlage gekommen war, denn die Front verlief weiterhin auf französischem und belgischem Gebiet. Man kann also sagen, dass die bedingungslose Kapitulation des deutschen Reiches Voraussetzung für den Waffenstillstandsvertrag war. Im November 1918 war die politische Neuordnung ein zentrales Element. Um das Thema dieser Arbeit einzugrenzen, möchte ich den Bereich der Außenpolitik 1918/1919 näher beleuchten. Gegenstand dieser Arbeit werden das Auswärtige Amt und die Neuordnung nach außen in der Übergangszeit von Krieg zu Frieden sein. Außerdem stellen sich die Fragen, inwiefern man von einer außenpolitischen Neuordnung sprechen kann, welche neuen außenpolitischen Aufgaben das Auswärtige Amt inne hat und wie es sich im Zusammenhang mit den Prinzipien Wilsons1 verhalten hat. Als Leitfrage soll also dienen: Verhielt sich das Auswärtige Amt der machtpolitischen Situation 1918/1919 angemessen?
Am Forschungsstand ist zu erkennen, dass laut Peter Grupp die historische Forschung davon ausgegangen ist, dass seit dem ersten Weltkrieg bis zum Inkrafttreten der Friedensregelungen Anfang 1920 kaum Außenpolitik in Deutschland gegeben hat.2 Hauptsächlich findet man Themen wie den Waffenstillstand von Compiegne, den Friedensvertrag von Versailles oder die deutsche Politik in der Friedens- und Reparationsfrage, sowie die Beziehungen zu den USA, als Macht die den Krieg entschieden hatte. Wolfang Elben zum Beispiel ist der Überzeugung, dass nach November 1918 keine deutschen außenpolitischen Aktivitäten möglich gewesen wären.3 Deshalb sollte man sich erst einmal fragen, woran es gelegen hat, dass z. B. keine Außenpolitik betrieben werden konnte.
Als meine Hauptliteratur dienen Peter Grupp: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918-1920 und L. Haupts: Deutsche Friedenspolitik, sowie die deutsche Außenpolitik in der Ära der Weimarer Republik von Ludwig Zimmermann.
2. Ausgangslage und politische Situation der Übergangsperiode
„Außenpolitik ist die planvolle Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen mit dem Ziel, die Lebensinteressen des eigenen Staates tatkräftig zu fördern, sie in Übereinstimmung mit den Interessen möglichst vieler anderer Staaten zu bringen oder auch gegen Widerstände durchzusetzen. Im Sinne echter Staatskunst setzt eine eigenständige Außenpolitik die Unabhängigkeit der beteiligten Staaten und die Handlungsfreiheit ihrer Führungsorgane heraus.“4
Ludwig Zimmermann erklärt in diesem Zitat die Idealvorstellung einer funktionalen Außenpolitik. Im folgenden Kontext soll untersucht werden, wie die Ausgangslage nach dem Krieg war und, ob man überhaupt 1918/1919 von einer aktiven Außenpolitik sprechen kann.
2.1. Die militärische Niederlage zwingt zum Waffenstillstand
Nach der totalen Zerstörung Deutschlands wurden Verhandlungen mit den Siegermächten angestrebt und am 11. November 1918 der Waffenstillstandsvertrag von Compiegne unterzeichnet, obwohl es noch keine offizielle militärische Niederlage gab. Durch die Kapitulation vernichtete man die Souveränität und konnte dementsprechend von keiner staatlichen politischen Einheit mehr sprechen.
Nun sollte die Revolution auch Veränderungen in der Regierung mit sich bringen, der Anfang wurde gemacht: der Wechsel von der Monarchie der Hohenzollern zur demokratischen Republik.5 Nun galt als innenpolitisches Ziel, den Staat neu aufzubauen. Wenn man nun einen Blick auf die Außenpolitik wirft, ging es hauptsächlich im außenpolitischen Bereich darum, Deutschland wieder in das europäische Staatensystem einzugliedern und auch nach außen eine Neugliederung zu organisieren.6 Peter Grupp kritisiert in seiner Literatur, dass das Auswärtige Amt schon viel früher mit der Neuordnung hätte beginnen müssen, also während des Krieges. Sowohl innen- als auch außenpolitische Ziele waren bedeutend für das Auswärtige Amt.
Peter Krüger ist der Auffassung, dass ein Grund für das Vernachlässigen der Erfordernisse die Friedenskonferenz 1917 sein könnte, die einfach zu hohe Forderungen und unvereinbare Vorstellungen beinhaltete. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Kriegswirren waren ebenfalls dringend zu bewältigen. Die Staaten waren hohem inneren Druck ausgesetzt. Es schien schwierig durch den Kriegszustand eine akzeptable europäische Neuordnung zu verwirklichen.7 Offiziell galt als erstes parlamentarisches Regierungsprogramm die Friedensrevolution von 1917. Auch Zimmermann ist sicher, dass nachdem der Krieg verloren war, der Parlamentarismus dem Volksstaat eher aufgezwungen wurde.8 Schließlich kamen noch die Folgen der zusammengebrochenen Monarchie und die Reparationszahlung dazu.
2.2. Improvisationscharakter der Demokratie
Schon in der Geburtsstunde der Weimarer Demokratie zu erkennen ist, dass ihr Konstrukt den Charakter der Improvisation trug.9 Zimmermann äußert sich in diesem Kontext, er spricht von einem „Notbau, der auf dem Trümmerfeld des Kaiserreichs errichtet wurde“ und bis zur Zerstörung vorhanden blieb und dass der Parlamentarismus als eine strategische Aushilfe galt.10 Es gab keine gute Grundlage, daher hat „die Demokratie aus der Niederlage den Weimarer Staat zu Siechtum und Untergang verurteilt“11. Erich Matthias weist darauf hin, dass „nach dem Ausbruch der Revolution nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten bestand, jedoch die bolschewistische Lösung keine ernsthafte Alternative darstellte, da laut Sebastian Haffner, das bolschewistische Programm konkret basisdemokratisch war und das Establishment keine Basisdemokratie duldete und dies nicht dem Grundgedanken einer Republik entsprach. Aber auch vorzeitige Versuche den Parlamenten eine Machterweiterung zuzuschreiben scheiterten daran, dass das Reichsoberhaupt, Wilhelm II. die alleinige Führung in der Außenpolitik beibehalten wollte. Es blieb bis zum Ende des Weltkrieges so, dass den Parlamenten nur indirekte Kontrollbefugnisse zustanden.12
„Alle Versuche, eine handlungsfähige Mehrheit des Reichstages zu bilden und sie zum Ausschlaggebenden politischen Faktor zu machen, scheiterten, weil die Rechtsparteien die Demokratisierung des Reiches und der Einzelstaaten nicht wollten, zum anderen, weil die Oppositionsgruppen der Sozialdemokratie, des Zentrums und der linksliberalen sich bei ihren Vorstößen gegen den Obrigkeitsstaat auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm nicht einigen konnte.“13
An dieser Aussage von Zimmerman wird deutlich, welchen Standpunkt er vertritt. Er schreibt den Rechtsparteien die Schuld zu, da sie zu keiner Einigung gekommen sind. Den Parteien war es wichtiger, den eigenen Willen durchzusetzen, statt die Notwendigkeit der Einigung zu erkennen und dieser nachzugehen. Man konnte erkennen, dass schon vor Ausbruch des Weltkrieges kein Programm vorlag, das eine demokratische Verfassungsreform beinhaltete. Die Parteien hatten weder den Willen noch den Mut, Macht und Verantwortung zu übernehmen14, was ebenfalls als schlechte Grundlage dient. Erich Matthias kritisiert, „die allgemeine Schwäche all dieser Versuche, Vorbelastung, Charakter und Labilität der Weimarer Republik […] liegt darin, dass sie dazu verführen, den verfassungsgeschichtlichen Wandel allzu sehr als einen einheitlichen Akt zu begreifen und die ständige Verlagerung der inneren Kräfteverhältnisse in der Übergangsperiode zu vernachlässigen.“15
Als hauptsächliche Voraussetzung jedoch galt immer wieder das gleiche Problem: die ungelöste Frage, welche Stellung Deutschland bzw. das Deutsche Reich in Europa einnehmen konnte oder sollte. Schon vor dem Ersten Weltkrieg war dies unklar. Krüger argumentiert, dass dies schon seit den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress als Problemfrage aufkam, denn seit dem Deutschen Bund war die Großmachtstellung des Deutschen Reiches nur auf Zeit gegeben, solange sie die Aufrechterhaltung des Staatensystems von Europa unterstützt.16
2.3. Die Frage nach einem dritten Weg und die Legende der bolschewistischen Gefahr
Man kann erkennen, dass immer wieder die These aufkommt, dass nach Ausbruch der Novemberrevolution die sozialdemokratischen Volksbeauftragten vor der Entscheidung standen: Entweder – Oder. Dies lässt sich auch an den Aufzeichnungen erkennen, die die Beteiligten verfassten. Entweder „die soziale Revolution im Bund mit den auf eine proletarische Diktatur hingedrängten Kräften oder die parlamentarische Republik im Bund mit konservativen Elementen wie dem alten Offizierskörper“17. Matthias kritisiert an dieser These, dass die Chance auf eine „dritte“ Alternative nicht gesucht oder diskutiert wurde. Es wurden die zwei gegensätzlichen Möglichkeiten akzeptiert und es fiel eine Entscheidung. Ein weiteres Merkmal, das in der Entscheidungsphase erkennbar war, ist der mächtige bolschewistische Impuls, der von der russischen Revolution 1917 ausgegangen war. In den Revolutionsmonaten kam es dazu, dass „breite Kreise der deutschen Arbeiterschaft in ihren Bann gezogen wurden und eine Bestärkung ihres Friedenswillens stattfand“18. Dies löste Furcht in den bürgerlichen und kleinbürgerlichen Schichten aus, aber auch bei den Mehrheitssozialdemokraten und der Führerschaft der USPD. Aber nicht nur innerhalb der deutschen Regierung stellten die bolschewistischen Impulse ein Problem dar, auch die Regierungen aus anderen Ländern versuchten ein Bündnis zwischen Deutschland und Russland zu vermeiden, beispielsweise Amerika.
3. Die außenpolitische Hauptambition: Hoffnungen in Wilsons Friedenspolitik
Woodrow Wilson, der US Präsident, ist einer der wichtigen Akteure nach dem Ersten Weltkrieg, denn von ihn stammt das 14-Punkte-Programm19, was er am 8. Januar 1918 vor dem US-Kongress verkündete. Es sollte die Grundzüge fürden Wiederaufbau des zerstörten Europas beinhalten und den Grundstein für einen Weltfrieden legen. In dem 14- Punkte- Programm waren in den ersten fünf Punkten Vereinbarungen wie zum Beispiel die Rüstungsbeschränkung, Freiheit der Meere, Auflösung der Geheimverträge und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Förderung von Handelsbeziehungen ohne wirtschaftliche Schranken sowie die Beendigung des Wettrüstens unter den Ländern festgehalten, die sich an alle Nationen richten.20 Die Punkte sechs bis dreizehn beziehen sich auf Deutschland, in diesen bezog Wilson sich auf territoriale Forderungen. Wilson forderte, dass alle Besetzungen in den russischen Landteilen aufgelöst würden, Belgien sowie Frankreich sollen wiederhergestellt werden und auch das in der Reichsgründung 1871 annektierte Elsass-Lothringen an Frankreich abgegeben wird.21 Besonders mit Erfüllung der letzten Forderung, würde Deutschland weiterhin geschwächt werden, was es zu verhindern galt.
Der US Präsident traf mit seinen vierzehn Punkten auf unterschiedliche Reaktionen, auch im deutschen Auswärtigen Amt undder Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff, die weitestgehend ihre Kriegsziele verfolgten. Es war an die Zustimmung zu den Friedensverhandlungen nicht zu denken. Erst nachdem die deutschen Truppen im Kriegsgeschehen in die Defensive gedrängt wurden und Deutschland keinen besseren Ausweg mehr sah, entschieden sie sich den Waffenstillstandsvertrag von Compagne zu unterzeichnen, um einen möglichst günstigen Frieden zu verhandeln und sich eine Zukunftsperspektiven offen zu halten.22
Die von Wilson benannten Länder waren gewissermaßen auch von den USA abhängig, denn diese war die Gewinner des Krieges und eine überragende Weltmacht in der Nachkriegszeit. Nur die US-Staaten konnten den Wiederaufbau von Europa stützen, dies Deutschland finanziell und wirtschaftlich ermöglichen. Außerdem gab es ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen den USA und den europäischen Menschen in Bezug auf Nahrungsmittel.23 Der deutsche Staat unter der Führung des neuen Reichskanzlers Max von Baden richtete sich an die USA und nahm die Friedenspolitik Wilsons an. Es hieß in einer Note an den US-Präsidenten am 3. Oktober 1918: „Die deutsche Regierung nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongressbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen aufgestellte Programm für die Friedensverhandlungen an.“24
Laut Grupp ist zu erkennen, dass sofort nachdem der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet wurde, Solf, der Staatssekretär bzw. Leiter des Auswärtigen Amtes, sich ganz einseitig auf die USA konzentrierte, da Hoffnungen geweckt wurden, dass der amerikanische Präsident in der Lage sei, besonders die französischen und britischen Delegierten von einem milden Frieden für Deutschland zu überzeugen, was bei allen anderen Ententeländern25 allerdings misstrauen und Eifersucht hervor rief. Sie hegten den Verdacht, dass Deutschland somit das Wissen um die Gegensätze der Beziehungen zwischen den Ländern und der USA ausnutzen konnte, um davon zu profitieren.26 Ebenso denkt sein Nachfolger Brockdorff-Rantzau, der erst noch in der Kabinettssitzung vom 21. Januar eine Warnung an Groener vergibt, der die ganze Situation optimistisch begrüßt, es solle sich nicht zu sehr auf Amerika gestützt werden, jedoch dann aber verkündet, welche große Bedeutung die USA für Deutschland hat27. Dies gelte besonders, nachdem Wilson verkündete, dass er persönlich an den Friedensverhandlungen teilnehmen wolle. Anderen Ländern gegenüber, wie England oder Frankreich, tritt Brockdorff-Rantzau eher vorsichtig entgegen.28
[...]
1 Siehe Kapitel 3.
2 Grupp, Peter: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918-1920. Zur Politik des Auswärtigen Amts vom Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrags, Paderborn 1988, S. 8.
3 Grupp 1988, S. 8; Das Kabinett Scheidemann, 13. Februar bis 20. Juni 1919, bearbeitet von Hagen Schulze, Boppard 1971.
4 Zimmermann Ludwig: Deutsche Außenpolitik in der Ära der Weimarer Republik, Göttingen 1958, S. 11.
5 Grupp Peter, 1988, S. 11.
6 Ebd.
7 Krüger Peter: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985, S. 5.
8 Zimmermann 1958, S. 23.
9 Ebd., S. 22.
10 Zimmermann 1958, S. 22.
11 Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/1919, in: Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Partei, bearbeitet von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff, eingeleitet von Erich Matthias, Bd. 6/ I und II, Düsseldorf 1969, S. 16.
12 Zimmermann 1958, S. 22.
13 Ebd.
14 Ebd.
15 Regierung der Volksbeauftragten 1918/1919, S. 17.
16 Krüger 1985, S. 5.
17 Meinecke Friedrich, die Revolution. Ursachen und Tatsachen, in: Gerhard Anschütz/Richard Thoma, Handbuch des Deutschen Staatsrecht, Bd. 1, Tübingen 1930, S. 112; Schulz Gerhard, Revolutionen und Friedensschlüsse 1917-1020, dtv-Weltgeschichte Bd. 2, München 1067, S. 151.
18 Regierung der Volksbeauftragten 1918/1919, S. 15.
19 Als das 14-Punkte-Programm werden alle Grundzüge der Friedensordnung bezeichnet, die für Europa nach der Erschütterung des ersten Weltkrieges gelten und von dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson aufgestellt wurden.
20 Woodrow Wilson: Memoiren und Dokumente über den Vertrag zu Versailles anno MCMXIX, Bd. 3, S. 40-42, in: Bruch, Rüdiger vom/Hofmeister, Björn (Hrsg.), Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Kaiserreich und Erster Weltkrieg 1871-1918, Bd. 8, Stuttgart 2010, S. 40 – 42.
21 Ebd., S. 453 - 455.
22 Grupp 1988, S. 51
23 Grupp 1988, S. 52.
24 Ludendorff, Erich (Hrsg.): Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18., Berlin 1920, S. 535, in: Bruch, Rüdiger vom/Hofmeister, Björn (Hrsg.), S. 457.
25 Als Entente Länder bezeichnet man die Ländern, die ein Bündnis geschlossen haben. Bis 1914 gehörten nur Großbritannien, Frankreich und Russland dazu, aber im Laufe des Krieges traten immer mehr Länder in das Entente Bündnis ein.
26 Grupp 1988, S. 52-53.
27 Regierung der Volksbeauftragten 1918/1919, Nr. 114-115.
28 Grupp 1988, S. 53.
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