Mit einem Staatshaushalt von knapp 280 Milliarden Euro in 2008 verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eine riesige Nachfragemacht, mit der sie die Marktwirtschaft beeinflussen könnte.
Der Staat könnte somit für die Implementierung von Innovationen sorgen, indem er als Nachfrager nach diesen Ideen auftritt und ihnen somit den Markteintritt erleichtert. Die öffentliche Auftragsvergabe bietet sich hierfür als ein effizientes Instrument an um sowohl den Bedarf des Staates zu decken, als auch Innovationen zu fördern. Auf der einen Seite ist der Staat als Verwalter der Steuergelder sogar dazu verpflichtet mit diesen gesellschaftliche Ziele zu fördern wie z. B. Innovationen und ggf. als Folge davon Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum. Auf der anderen Seite fällt es genau diesem Staat schwer mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen, da er per Definition nicht „Pleite gehen kann“ bei ineffektivem Einsatz. Er hat zudem durch fehlenden Wettbewerb keinen Anreiz zum effektiven Ressourceneinsatz. Genau hier greift das Vergaberecht, dessen Intention u.a. die Motivation des Staates zu mehr wirtschaftlichem Handeln in der Auftragsvergabe ist, ein.
In dieser Ausarbeitung wird nun genauer beleuchtet werden, ob eine staatliche Innovationsförderung im Vergaberecht zulässig ist. Dazu soll zuerst geklärt werden, wo und wie Innovationsförderung statt finden kann und mit welchen Grundsätzen des Vergaberechts diese Förderung kollidiert.
Die Zulässigkeit der Instrumentalisierung der Auftragsvergabe zur vergabefremden Zielerreichung (s. S. 4 ff.) wird später sowohl unterhalb als auch oberhalb der Schwellenwerte beleuchtet bezogen auf gesetzliche Vorgaben bzw. europäische Vorgaben und Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Innovation und deren Förderung – Eine Begriffsklärung
1) Innovative Beschaffung
2) Beschaffung von Innovationen
3) Förderung innovativer Unternehmen
III. Das „deutsche“ Vergaberecht
1) Zweiteilung des Vergaberechts
2) Grundsätze des Vergabeverfahrens
IV. Zulässigkeit der Innovationsförderung
A. Zulässigkeit von innovativer Beschaffung
B. Zulässigkeit der Beschaffung von Innovationen
1) Förderung durch Nebenangebote, Änderungsvorschläge und funktionale Leistungsbeschreibung
a) Nebenangebote und Änderungsvorschläge
b) Funktionale Leistungsbeschreibung
2) Förderung durch Innovationsförderung als Eignungs bzw. Zuschlagskriterium
a) Qualifizierung von Innovationsförderung als vergabefremdes Kriterium
b) Zulässigkeit von Innovationsförderung unterhalb der Schwellenwerte
c) Zulässigkeit von Innovationsförderung oberhalb der Schwellenwerte
aa) Auslegung des § 97 GWB
aaa) Eignungskriterien
bbb) Zuschlagkriterien
ccc) Zulässigkeit nach § 97 GWB
bb) §101 I GWB Wettbewerblicher Dialog
cc) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
aaa) Grundgesetz
bbb) Europarecht
aaaa) Primärrecht
bbbb) Sekundärrecht
ccc) Rechtsprechung
aaaa) Beentjes
bbbb) Nord-Pas-de-Calais
cccc) Concordia Bus
dddd) Wienstrom
eeee) Standpunkt des EuGH
dd) Zusammenfassung
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit, staatliche Innovationsförderung gezielt in das System des Vergaberechts zu integrieren. Dabei wird analysiert, inwieweit die öffentliche Auftragsvergabe als Instrument für wirtschafts- und innovationspolitische Ziele genutzt werden kann, ohne dabei gegen grundlegende vergaberechtliche Prinzipien wie das Diskriminierungsverbot oder den Wettbewerbsgrundsatz zu verstoßen.
- Differenzierung zwischen innovativer Beschaffung und der Beschaffung von Innovationen
- Analyse der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte
- Bewertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im Hinblick auf Innovationsförderung
- Untersuchung der Vereinbarkeit mit europäischem Primär- und Sekundärrecht
- Einordnung der Innovationsförderung unter Berücksichtigung aktueller EuGH-Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
IV. Zulässigkeit der Innovationsförderung
Nachdem nun im vorherigen Abschnitt geklärt wurde was man unter Innovationen versteht und wie eine Förderung durch die öffentlichen Auftraggeber aussehen kann, soll nun ihre Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht überprüft werden. Wobei die Beschaffung von Innovationen und die Förderung innovativer Unternehmen zusammen auf deren Zulässigkeit überprüft werden wird, da es sich bei dem einem um ein Zuschlagskriterium (produktbezogen) und bei dem anderen um ein Eignungskriterium (produzentenbezogen) handelt.
A. Zulässigkeit von innovativer Beschaffung
Hierauf soll im Rahmen dieser Ausarbeitung nur kurz eingegangen werden, da eine Problematik nicht erkennbar zu sein scheint. So gibt es beispielsweise keine Norm, die Onlineausschreibungen oder Zusammenarbeit verschiedener Vergabestellen untersagt. So bleibt auch die Organisation der Vergabestellen weitgehend vom europäischen Recht unberührt. Soweit die Regeln des EU-Vergaberechts eingehalten werden, ist das „Wie“ der Organisation und Ausübung von öffentlichen Aufgaben nicht weiter eingeschränkt. Die Einführung von neuen Verfahren stellt auch keine Gefahr für eine effiziente und wirtschaftliche Beschaffung dar. Zwar erfolgt mit der Einführung und auch Etablierung eine zusätzliche Ressourcenbindung, so z. B. auch bei der Einführung der E-Commerce-Plattform, schließlich musste diese Plattform erstmals geschaffen und die Mitarbeiter der jeweiligen Vergabestellen damit vertraut gemacht werden, jedoch sinkt dieser Ressourcenverbrauch mit der Häufigkeit der Anwendung des neuen Verfahrensweges bzw. es steigen die Effizienz und die Nachhaltigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle des Staates als bedeutender Nachfrager und die daraus resultierende Möglichkeit, durch gezielte öffentliche Auftragsvergabe Innovationsprozesse sowie wirtschaftliches Wachstum zu stimulieren.
II. Innovation und deren Förderung – Eine Begriffsklärung: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Innovation im Kontext öffentlicher Beschaffung und unterscheidet präzise zwischen der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse, der direkten Beschaffung von Innovationen und der Förderung innovativer Unternehmen.
III. Das „deutsche“ Vergaberecht: Hier werden die Grundstrukturen des deutschen Vergaberechts, insbesondere die Zweiteilung anhand von Schwellenwerten sowie die wesentlichen Verfahrensgrundsätze wie Wettbewerbs- und Transparenzgebot, dargelegt.
IV. Zulässigkeit der Innovationsförderung: Das Hauptkapitel analysiert die Zulässigkeit von Innovationsförderung als Eignungs- oder Zuschlagskriterium unter Berücksichtigung nationaler Normen und europarechtlicher Vorgaben sowie relevanter EuGH-Rechtsprechung.
V. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Innovationsförderung im Vergaberecht grundsätzlich zulässig ist und im Rahmen einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sogar eine wichtige Rolle einnehmen kann.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Innovationsförderung, öffentliche Beschaffung, Schwellenwerte, Zuschlagskriterien, Eignungskriterien, Wettbewerbsgrundsatz, EuGH, Wirtschaftsrecht, Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Diskriminierungsverbot, Vergabeverfahren, öffentlicher Auftraggeber
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob und wie der Staat die öffentliche Auftragsvergabe nutzen kann, um Innovationen zu fördern, ohne dabei gegen die geltenden Gesetze des Vergaberechts zu verstoßen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der begrifflichen Abgrenzung von Innovationen, der Struktur des deutschen Vergaberechts, der Zulässigkeit von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie der Vereinbarkeit mit europäischen Rechtsgrundsätzen.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Untersuchung?
Die zentrale Frage lautet, ob eine staatliche Innovationsförderung im Vergaberecht zulässig ist und mit welchen Grundsätzen des Vergaberechts eine solche Förderung gegebenenfalls kollidiert.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der geltenden Gesetzeslage, ergänzt durch eine Auswertung der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben und einer umfassenden Prüfung der EuGH-Rechtsprechung.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der innovativen Beschaffung, der Beschaffung von Innovationen mittels Nebenangeboten und funktionalen Leistungsbeschreibungen sowie der Prüfung von Innovationskriterien im Licht von nationalem und europäischem Recht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vergaberecht, Innovationsförderung, öffentliche Beschaffung, Wirtschaftlichkeit, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Europarecht und Wettbewerbsgrundsatz.
Wie unterscheidet die Autorin zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Innovationsförderung?
Sie klassifiziert die Förderung innovativer Unternehmen als produzentenbezogenes Eignungskriterium, während sie die Beschaffung von Innovationen als produktbezogenes Zuschlagskriterium einordnet.
Welche Rolle spielen Schwellenwerte für die Innovationsförderung laut der Autorin?
Unterhalb der Schwellenwerte ist die Innovationsförderung durch einfache Verwaltungsvorschriften leichter umsetzbar, während oberhalb dieser Grenze eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des EuGH in Bezug auf Innovationskriterien?
Die Arbeit konstatiert eine offene Haltung des EuGH, der den Vergabestellen weitreichende Spielräume bei der Wahl der Zuschlagskriterien einräumt, sofern Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben.
Kann das Vergaberecht laut Fazit sogar zur Innovationsförderung verpflichten?
Ja, die Arbeit argumentiert, dass Innovationsförderung nicht nur zulässig ist, sondern im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens gemäß Art. 2 EGV sogar als eine Art Verpflichtung angesehen werden kann.
- Quote paper
- Astrid Schmidt (Author), 2008, Die Zulässigkeit von Innovationsförderung im System des Vergaberechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132088