Die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und die daraus resultierende Entwicklung multinationaler Unternehmen haben dazu geführt, dass die Thematik der internen Verrechnungspreise stetig an Bedeutung gewinnt. Vor allem international agierende Konzerne, wie z.B. Wessling, haben aus Gründen der optimalen Unternehmenssteuerung ein großes Interesse daran, den für ihre Unternehmung richtigen Verrechnungspreis zu finden. Die Wessling-Gruppe wurde 1983 im Münsterland gegründet und erstreckt sich mittlerweile auf nahezu 30 Standorte weltweit. Der Name Wessling steht seit Jahren für exzellente Qualität der hochwertigen Laboranalytik und ingenieurtechnischen Beratungsdienstleistungen und beschäftigt derzeit mehr als 880 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Doch nicht nur auf Grund steuerlicher Aspekte, wie der Einkunftsabgrenzung, spielen Verrechnungspreise eine primäre Rolle, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Sie dienen als Planungs- und Lenkungsinstrument und erfüllen eine Reihe verschiedenartiger interner und externer Funktionen. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Zielkonflikten, sodass bei der Analyse der unterschiedlichen Verrechnungspreismodelle nie das erwünschte Ziel bzw. Ergebnis aus den Augen gelassen werden darf. Es empfiehlt sich somit im Vorhinein eine klare Zielpriorität festzulegen. Doch nicht nur die Unternehmen, sondern auch der Fiskus hat sein Augenmerk verstärkt auf die Verrechnungspreise gelegt, da diese einen wesentlichen Schwerpunkt in der steuerlichen Betriebsprüfung bilden. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und weitgehende Aufzeichnungs- und Nachweispflichten für Unternehmen, verbunden mit der Möglichkeit einer Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen und empfindlichen Strafen bei Verletzung der Dokumentationspflichten, beschlossen. Folglich müssen die betroffenen Unternehmen künftig mit einem noch höheren Aufwand und verstärkten Kontrollen bei der Bestimmung der Verrechnungspreise rechnen.
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
2 Grundlagen interner Verrechnungspreise
2.1 Funktionen von Verrechnungspreisen
2.2 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
2.2.1 Das Dealing at Arm`s Length - Prinzip
2.2.2 Gesetzliche Neuregelungen in Bezug auf Dokumentationspflichten und Sanktionsvorschriften
3 Betriebswirtschaftliche Formen interner Verrechnungspreise
3.1 Marktpreise
3.2 Verhandlungspreise
3.3 Kostenorientierte Preise
3.3.1 Vollkostenpreise
3.3.2 Grenzkosten
3.3.3 Deckungsbeitragsaufteilung
4 Steuerliche Formen interner Verrechnungspreise
4.1 Transaktionsbezogene Standardmethoden
4.1.1 Preisvergleichsmethode
4.1.2 Wiederverkaufspreismethode
4.1.3 Kostenaufschlagsmethode
4.2 Gewinnbezogende Standardmethoden
4.2.1 Gewinnvergleichsmethode
4.2.2 Transaktionsbezogene Nettomargenmethode
4.2.3 Gewinnaufteilungsmethode
5 Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
6 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht der Funktionen von Verrechnungspreisen
Tabelle 1: Ergebnisrechnung auf Vollkostenbasis
Tabelle 2: Ergebnisrechnung auf Teilkostenbasis
Tabelle 3: Ergebnisrechnung auf Basis des Two-Step-Pricing
Tabelle 4: Ergebnisrechnung auf Basis der DB-Aufteilung
Tabelle 5: Risiken der Margenfestsetzung
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und die daraus resultierende Entwicklung multinationaler Unternehmen haben dazu geführt, dass die Thematik der internen Verrechnungspreise stetig an Bedeutung gewinnt. Vor allem international agierende Konzerne, wie z.B. Wessling, haben aus Gründen der optimalen Unternehmenssteuerung ein großes Interesse daran, den für ihre Unternehmung richtigen Verrechnungspreis zu finden. Die Wessling-Gruppe wurde 1983 im Münsterland gegründet und erstreckt sich mittlerweile auf nahezu 30 Standorte weltweit. Der Name Wessling steht seit Jahren für exzellente Qualität der hochwertigen Laboranalytik und ingenieurtechnischen Beratungsdienstleistungen und beschäftigt derzeit mehr als 880 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.[1] Doch nicht nur auf Grund steuerlicher Aspekte, wie der Einkunftsabgrenzung, spielen Verrechnungspreise eine primäre Rolle, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Sie dienen als Planungs- und Lenkungsinstrument und erfüllen eine Reihe verschiedenartiger interner und externer Funktionen. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Zielkonflikten, sodass bei der Analyse der unterschiedlichen Verrechnungspreismodelle nie das erwünschte Ziel bzw. Ergebnis aus den Augen gelassen werden darf. Es empfiehlt sich somit im Vorhinein eine klare Zielpriorität festzulegen. Doch nicht nur die Unternehmen, sondern auch der Fiskus hat sein Augenmerk verstärkt auf die Verrechnungspreise gelegt, da diese einen wesentlichen Schwerpunkt in der steuerlichen Betriebsprüfung bilden. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und weitgehende Aufzeichnungs- und Nachweispflichten für Unternehmen, verbunden mit der Möglichkeit einer Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen und empfindlichen Strafen bei Verletzung der Dokumentationspflichten, beschlossen. Folglich müssen die betroffenen Unternehmen künftig mit einem noch höheren Aufwand und verstärkten Kontrollen bei der Bestimmung der Verrechnungspreise rechnen.
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, einen generellen Überblick über die unterschiedlichen Arten der Verrechnungspreismodelle zu verschaffen und die Bedeutung der Verrechnungspreise im Bezug auf Ihre Funktionen und rechtlichen Rahmenbedingungen näher zu bringen. Zudem dient sie als theoretische Basis für eine darauf aufbauende Bachelorarbeit. Dazu werden im zweiten Kapitel die grundlegenden Funktionen definiert, um die aus ihnen resultieren Instrumente zu verdeutlichen. Im Anschluss daran wird auf den Fremdvergleichsgrundsatz, welcher die Basis für jedes der Modelle bildet, eingegangen und die steuerrechtlichen Neuerungen im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen erläutert. Im dritten Kapitel folgt eine Darstellung ausgewählter betriebswirtschaftlicher Methoden zur Ermittlung von Verrechnungspreisen, deren Unterschiede anhand eines durchlaufenden Zahlenbeispiels hervorgehoben werden. Nachstehend werden im weiteren Verlauf die steuerlichen Formen der Verrechnungspreisermittlung aufgezeigt. Abschließend folgt in der Schlussbetrachtung eine kritische Würdigung der unterschiedlichen Ermittlungsmethoden und zudem ein kurzer Ausblick über künftige Trends. .
2 Grundlagen interner Verrechnungspreise
2.1 Funktionen von Verrechnungspreisen
Als Wertansatz für die konzern- oder unternehmensintern erstellten Leistungen können Verrechnungspreise eine Reihe von Funktionen erfüllen. Folgende Abbildung zeigt, dass sich diese in diverse interne und externe Funktionen spalten und zudem die Gefahr von Zielkonflikten bergen.
Abb. 1: Funktionen interner Verrechnungspreise
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Weber, Jürgen, Stoffels, Mario, Kleindienst, Ingo, Internationale Verrechnungspreise im Konzern, 2004, S. 14.
Verrechnungspreise bilden ein wesentliches Element für die Koordination des gesamten Unternehmens. Mit diesem Koordinationsinstrument wird versucht, einen fiktiven Marktmechanismus innerhalb des Unternehmens zu implementieren und somit dezentrale Entscheidungen über ein Preissystem zu steuern. Das Management und die jeweiligen Bereichsleiter werden demzufolge auch intern einem künstlich geschaffenen Wettbewerb ausgesetzt. Zielsetzung ist hierbei eine optimale Entscheidungsfindung für seinen Verantwortungsbereich zu ermöglichen. Ein häufig auftretendes Problem in größeren Organisationen ist jedoch, dass sich, aufgrund verschiedenster Verflechtungen und Interdependenzen, zumeist keine klaren Teilaufgaben und -bereiche bestimmen lassen. Auch in diesem Fall können Verrechnungspreise als übergreifendes Koordinationssystem eingesetzt werden.[2] Im Mittelpunkt steht hierbei, die Handlungen der gesamten Unternehmung aufeinander abzustimmen. Eine weitere wichtige Funktion ist die Anreizgestaltung. Sie kann dazu dienen, das Verhalten und die Planungen der Bereichsleiter, durch die pretiale Lenkung, so zu beeinflussen, dass daraus eine optimale Ressourcenallokation und Gewinnmaximierung des Gesamtunternehmens resultiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn das unternehmenseigene Anreizsystem eine bereichserfolgsabhängige Karriereentwicklung oder Vergütung vorsieht.[3] Das interne Preissystem dezentraler und übergreifender Funktionalität ermöglicht neben der Entscheidungsfindung auch die Erfolgsermittlung einzelner Bereiche, da durch die Verrechnungspreise Leistungen und Kosten für jede Einheit, z. B. Profit Center, separat bewertet werden können. So richten sich die strategischen Handlungsalternativen u.a. nach dem Beitrag den ein Bereich zum Gesamtergebnis beiträgt. Problematisch bei der internen Erfolgsermittlung ist jedoch die Verrechnung von Synergien, da diese nur durch die gemeinsame Leistung entstehen. Verrechnungspreise führen aus interner Sicht, wenn möglich anreizkompatibel, zu Kostentransparenz, zu einer Sensibilisierung des Kostenbewusstseins bei den betroffenen Bereichen und zu einer Legitimation der eigenen Existenzgrundlage. Sie entfalten somit eine verhaltenssteuernde Wirkung.[4]
Die externen Funktionen dienen primär der Interessenbefriedigung unternehmensfremder Adressaten, wie dem Fiskus, der Kapitalgeber oder der Öffentlichkeit. Die Erfolgsermittlungsfunktion dient in diesem Fall nicht nur der Ergebnisbestimmung rechtlich selbständiger Tochtergesellschaften, sondern auch der Erfüllung externer Publizitätspflichten nach nationalen und ggf. internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Zudem können Verrechnungspreise zur Bewertung und Bilanzierung von fertigen und halbfertigen Erzeugnissen heranzogen werden, dessen Werte im Einzelabschluss von Konzerngesellschaften angesetzt werden können. Die aber von vielen Unternehmen am bedeutungsvollsten erachtete Funktion, ist die der Besteuerung. Dies resultiert daraus, dass Verrechnungspreise mit der Bestimmung der Erfolgshöhe auch die Höhe des Besteuerungssubtrats für die nationalen und ggf. internationalen Fisci determinieren. Vor allem bei internationalen Konzernen mit einem hohen Anteil grenzüberschreitender interner Leistungsbeziehungen ist die Versuchung groß, Gewinne dort anfallen zu lassen, wo eine geringe Steuerbelastung herrscht. Um dies zu vermeiden wurden von Institutionen wie der OECD Vorschriften erlassen, auf welche in Punkt 2.1 näher eigegangen wird.[5] Die Funktionalität der Preisrechtfertigung gilt im Rahmen von Regulierungsverfahren insbesondere für Post-, Telekommunikations- und Energiemärkte. Verrechnungspreise und die dadurch extern ermittelten Ergebnisse dienen häufig zur Rechtfertigung gegenüber Regulierungsbehörden für den am Markt geforderten Preis einer Leistung.[6] Festzuhalten ist, dass Verrechnungspreise zur Verfolgung unterschiedlicher Zielsetzungen verwendet werden können. Diese können sowohl komplementär als auch konfliktär wirken. Letzteres tritt häufig dann ein, wenn aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nur ein Verrechnungspreis für multiple Zielsetzungen verwendet wird.
2.2 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
2.2.1 Das Dealing at Arm`s Length - Prinzip
Den zentralen Wertmaßstab für die Verrechnungspreisermittlung bei konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen, bildet der Fremdvergleichsgrundsatz (Dealing at Arm`s Lenght – Prinzip).[7] Danach sind für Transaktionen zwischen international verbundenen Unternehmen genau die Entgelte anzusetzen, die „[…] voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart haben oder vereinbart hätten.“[8] Die Bestimmung eines solchen Fremdvergleichspreises kann nur bei Vorliegen konkreter Vergleichsobjekte zu einem marktgerechten Vergleichswert führen. Das Prinzip stellt dabei auf die Unabhängigkeit der Geschäftspartner sowie der Vergleichbarkeit der Verhältnisse ab. Je nach Ausprägung dieser beiden Tatbestandsmerkmale ergibt sich entweder die Methode des tatsächlichen oder des hypothetischen Fremdvergleichs.[9] Im Idealfall besteht der einzige Unterschied zwischen einer konzerninternen Transaktion und einer unter freien Wettbewerbsbedingungen abgeschlossenen Geschäftsbeziehung im gesellschaftsrechtlichen Verhältnis der Transaktionspartner. In diesem Fall würden die direkte Vergleichbarkeit sowie die tatsächliche Unabhängigkeit der am Vergleichsgeschäft beteiligten Vertragspartner den tatsächlichen Fremdvergleich als Ist-Ist-Vergleich ermöglichen. Hier lässt sich eine weitere Unterteilung in den innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Fremdvergleich vornehmen. Ersteres ist möglich, wenn eine Konzernunternehmung in vergleichbaren Geschäftsbeziehungen sowohl zu einer verbundenen als auch zu einer unverbundenen Unternehmung steht. Bei einem äußeren Fremdvergleich ist der Preis dagegen mit Hilfe vergleichbarer Geschäfte zwischen voneinander unabhängigen Dritten und in diesem Fall konzernfremden, Marktteilnehmern zu ermitteln.[10] Liegen jedoch keine vergleichbaren Geschäftsbeziehungen zwischen voneinander unabhängigen Dritten vor, kann im Rahmen des hypothetischen Fremdvergleichs, Soll-Ist-Vergleich, ein heranzuziehender Vergleichswert unter der fiktiven Unabhängigkeit der Konzernunternehmung simuliert werden. Die Bestimmung eines hypothetischen Fremdvergleichspreises bedarf eines neutralen Elements, mit dessen Hilfe die Angemessenheit dieses Preises beurteilt werden kann. Als Bezugsfigur hat sich hier der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter herausgebildet.[11] Aus der objektivierten Sicht des Geschäftsleiters wird unter Würdigung sämtlicher einzelfallbezogener Umstände analysiert, ob der fiktiv ermittelte Vergleichspreis einer Preisgestaltung entspricht, die fremde Dritte in einer vergleichbaren Situation getroffen hätten.[12]
2.2.2 Gesetzliche Neuregelungen in Bezug auf Dokumentationspflichten und Sanktionsvorschriften
Verrechnungspreise und deren Dokumentation werden zunehmend bei Betriebsprüfungen gezielt und systematisch aufgegriffen und stellen sich oftmals als unzureichend oder fehlerhaft heraus. Aus diesen Gründen wurden die Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen im StVergAbG mit Wirkung vom 01.01.2004 gesetzlich verankert. Einzelheiten hinsichtlich der Anforderungen an den Steuerpflichtigen hat das BMF in seinem Schreiben „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen“ vom 12.04.2005 konkretisiert. Die Dokumentationspflichten gelten für alle Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2002 begonnen hat. Eine zentrale Rolle spielen in diesem Zusammenhang der § 90 Abs. 3 AO und der § 162 Abs. 3 und 4 AO.
- § 90 Abs. 3 AO
Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen ist der Steuerpflichtige verpflichtet, Aufzeichnungen über Art und Inhalt dieser Geschäftsbeziehungen (Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 GAufzV, Tz. 3.4.11) sowie Aufzeichnungen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zu erstellen (Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 3 GAufzV, Tz. 3.4.12). Die Aufzeichnungen müssen es einem sachverständigen Dritten ermöglichen, innerhalb einer angemessenen Frist festzustellen, welche Sachverhalte der Steuerpflichtige bei seinen grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen verwirklicht hat und ob und inwieweit er dabei den Fremdvergleichsgrundsatz beachtet hat. Zudem muss sich der Steuerpflichtige ernsthaft bemühen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GAufuV), die Angemessenheit seiner Verrechnungspreise zu begründen; dazu hat er eine geeignete Verrechnungspreismethode anzuwenden (§ 2 Abs. 2 GAufzV). Die Finanzbehörde soll die Dokumentation in der Regel nur im Rahmen einer Außenprüfung verlangen, wobei nach Aufforderung diese innerhalb einer Frist von 60 Tagen vorzulegen ist (Satz 8 AO).
[...]
[1] Vgl. URL: http://www.wessling.de/htcms/de/ber-uns.html (05.05.2009)
[2] Vgl. Martini, Jan-Thomas: Verrechnungspreise zur Koordination und Erfolgsermittlung, 2006, S. 10.
[3] Vgl. Laux, Helmut / Liermann, Felix / Library, Myri: Grundlagen der Organisation: Die Steuerung von Entscheidungen als Grundproblem der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 836.
[4] Vgl. Ossadnik, Wolfgang: Controlling, 2003, S. 424.
[5] Vgl. Weber, Jürgen / Stoffels, Mario / Kleindienst, Ingo: Internationale Verrechnungspreise im Konzern, 2004, S. 15.
[6] Vgl. Martini, Jan-Thomas: Verrechnungspreise zur Koordination und Erfolgsermittlung, 2006, S. 12.
[7] Vgl. Korff, Matthias: Verrechnungspreise für konzerninterne Dienstleistungen aus Sicht Deutschlands und der USA, 2008, S. 12.
[8] Vgl. OECD, 2001, Tz. 1.13; Art. 9 Abs. 1 OECD-MA; § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG
[9] Vgl. Korff, Matthias: Verrechnungspreise für konzerninterne Dienstleistungen aus Sicht Deutschlands und der USA, 2008, S. 12.
[10] Vgl. Korff, Matthias: Verrechnungspreise für konzerninterne Dienstleistungen aus Sicht Deutschlands und der USA, 2008, S. 13.
[11] Vgl. BFH-Urteil vom 16.03.1967.
[12] Vgl. Tz. 2.1.1. VGr.
- Citar trabajo
- Jennifer Janzer (Autor), 2009, Analyse unterschiedlicher Verrechnungspreismodelle, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131663
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