Die Publikationen beleuchtet umfassend die Neuregelung der Sozietätsfähigkeit und stellt ihren Gesetzeswortlaut sowie ihre Auswirkungen für die Praxis auf den Prüfstand. Die Sozietätsfähigkeit anderer Professionen in anwaltlichen Kanzleien stand früher nicht gerade im Mittelpunkt kontroverser rechtspolitischer Debatten. Der Rechtsanwalt im traditionellen Sinne war niemand, der sich mit allen möglichen anderen Berufsträgern zusammenschließen sollte. Das Bild des Rechtsanwaltes als einsamer Wolf, der losgelöst von tatsächlichen Zwängen und Abhängigkeiten seine Mandate zum Wohle eines Besseren wahrnimmt, war über lange Zeit die zugrunde liegende Vorstellung von berufsrechtlichen Regelungen.
Dieses Bild hat sich über die letzten Jahre erheblich verändert. Immer mehr Rechtsanwälte schließen sich beruflich in gemeinsamen Kanzleien zusammen. Die Dimensionen der Zusammenarbeit haben sich weiterentwickelt. Hierarchisch organisierte Großkanzleien haben heutzutage einen erheblichen Teil des Rechtsmarktes in Deutschland übernommen. Auch das Interesse an interprofessionellen Gesellschaften, also dem Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Berufsgruppen, ist über die Zeit stetig gewachsen.
Ausgelöst durch eine Entscheidung des BVerfG hat sich der Gesetzgeber dazu anregen lassen, die Frage der Sozietätsfähigkeit, also die Eigenschaft sich in Sozietäten beruflich zusammenschließen zu dürfen, zu überdenken und die Möglichkeiten interprofessioneller Zusammenarbeit zu erweitern. Im Rahmen der Reformbestrebungen wurden diverse rechtspolitische Möglichkeiten präsentiert und diskutiert. Nun hat sich der Gesetzgeber zu einer Öffnung für bestimmte Berufsgruppen durchringen können, welche zum 01.08.2022 in Kraft treten wird.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Text
I. Einleitung
II. Kontext der Neuregelung des § 59c BRAO
1. Regelungsgegenstand
a) Begriff der Sozietät
b) Die Neuregelung als Teil der großen BRAO-Reform
2. Entstehungsgeschichte
a) Die alte gesetzliche Ausgangslage
b) Die „Horn“-Entscheidung des BVerfG
c) Die Diskussion um eine Reform
III. Inhalt der Neuregelung des § 59c BRAO
1. Tatbestand des § 59c I 1 Nr. 4 BRAO
a) Freier Beruf
aa) Konzeption der Freien Berufe
bb) Katalogberufe
cc) Zwischenfazit
b) Tatsächliche freiberufliche Tätigkeit in einer Berufsausübungsgesellschaft
c) Kein Ausschluss
2. Rechtsfolgen
IV. Bedeutung und Auswirkungen der Erweiterung sozietätsfähiger Berufe
1. Bedürfnisse der Rechtsanwälte und künftige Möglichkeiten des Zusammenschlusses
2. Internationale Attraktivität interprofessioneller Zusammenschlüsse in Deutschland
3. Die Neuregelung als Teil eines Liberalisierungsprozesses des anwaltlichen Berufsrechtes
V. Eigene Bewertung der reformierten Sozietätsfähigkeit
1. Die Freien Berufe im 21. Jahrhundert
2. Öffnung der Sozietätsfähigkeit für Freiberufler
a) Der Ausschluss von Gewerbetreibenden
b) Die Freiberuflichkeit als geeignetes Kriterium
3. Verfassungsrechtliche Bedenken
VI. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
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