Im Zuge der Personalbeschaffung (Recruiting) und insbesondere der Personalauswahl ist es dem Arbeitgeber wichtig, das geeignete Personal für die zu besetzende Stelle zu finden. Hierbei wird häufig das persönliche Einstellungsinterview als Methode zum gegenseitigen Kennenlernen genutzt. Das Einstellungsinterview stellt, sowohl als persönliches Interview als auch als Telefoninterview, eine Gesprächssituation zwischen mehreren Personen dar, welche zum gegenseitigen Informationsaustausch genutzt wird. Es handelt sich dabei um Informationen, die personen-, arbeits- und organisationsbezogen sind und beiden Seiten als Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine mögliche Zusammenarbeit dienen.1
Bei beiden Interviewmethoden liegt es im Interesse des Arbeitgebers, möglichst viele Informationen von dem Bewerber zu erfragen. Der Bewerber hingegen hat ein berechtigtes Interesse darin, seine Privatsphäre gem. Art. 1 und 2 GG zu schützen. In diesem Punkt entsteht eine Interessenskollision zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den der Bewerber. Es ergibt sich die Fragestellung: „Welche Fragen darf der Arbeitgeber den Bewerbern stellen?“ Diese Ausarbeitung soll einen Überblick über die gesetzlichen Einschränkungen der Fragemöglichkeiten des Arbeitgebers liefern.
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