Die Geschichte des Söldners ist so alt wie die Menschheit selber. Seit Menschengedenken haben sich vor allem Männer gefunden, die in fremden Heeren und Streitkräften aus Abenteuerlust oder aus Geldgier dienten und den Kampf als Lebens- und Erwerbsform gewählt haben. Auch heute ist der Söldner nicht von den Kriegsschauplätzen verschwunden. Im Gegenteil: Aus vielerlei Gründen kann derzeit von einem Wiedererwachen des Söldnertums gesprochen werden, nachdem es während des Kalten Krieges in Form eines Kolonialsöldnertums eher eine Randstellung einnahm. Mit dem Entstehen des neuen Söldnertums in Form von so genannten privaten Militärfirmen wie Executive Outcomes oder Sandline International, den damit verbunden qualitativen Veränderungen des Söldnertums und der Verwicklung in eine Vielzahl von Konflikten und Kriegen, steht das Thema Söldner heute wieder auf der politischen Tagesordnung der Weltöffentlichkeit.
Diese Arbeit ist als strafrechtliche vergleichende Untersuchung angelegt. Sie will die Frage beantworten, ob die Lösungen, die das deutsche und polnische Strafrecht anbieten, dem Phänomen des Söldners gerecht werden. Dazu werden Hypothesen aufgestellt, an denen die Ergebnisse des Rechtsvergleiches überprüft werden sollen. Die Arbeit will die Regeln und Normen erfassen, mit denen das deutsche und polnische Strafrecht den Söldner beurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
I. Einleitung
1. Problemdarstellung
2. Relevanzreflexion
3. Vorgehensweise und Aufbau
II. Methodisches Vorgehen
1. Ziel und Hypothesen der Arbeit
2. Methode
3. Forschungslage
4. Quellenlage
III. Geschichte des Söldnertums
1. Söldnertum vor dem Entstehen des Nationalstaates
2. Söldnertum in der nationalstaatlichen Phase der Weltgeschichte
3. Erneute Privatisierung des Krieges
IV. Begriffsdiskussion
1. Zugangsweisen
2. Linguistische Betrachtung zum Phänomen des Söldners
3. Politischer Gebrauch des Begriffs Söldner
4. Definitionsbemühungen und Söldnertypologien
5. Begriffe des postmodernen Söldnertums
V. Söldnertum und Völkerrecht
1. Völkerrechtliche Stellung des Söldners
2. Private Militärfirmen im Lichte des Völkerrechts
3. Völkerrechtliche Begründung für die Strafbarkeit von Söldnern
VI. Söldnertum im polnischen Strafrecht
1.Zugangsweisen
2.Rechtsgeschichtliche Entwicklung
3.Straftaten gegen die Landesverteidigung
4.Militärdienst in fremden Streitkräften
5.Dienst in militärischen Söldnerorganisationen
6.Anwerben für den Militärdienst in fremden Streitkräften
7.Anwerben für den Dienst in militärischen Söldnerorganisationen
8.Private Militärunternehmen im Lichte des polnischen Strafrechts
9.Zusammenfassung
VII.Söldnertum im deutschen Strafrecht
1.Zugangsweisen
2.Rechtsgeschichtliche Entwicklung
3.Straftaten gegen die äußere Sicherheit und Landesverteidigung
4.Wehrdienst in fremden Streitkräften
5.Anwerben für fremden Wehrdienst
6.Menschenraub
7.Friedensgefährdende Beziehungen
8.Private Militärunternehmen im Lichte des deutschen Strafrechts
9.Zusammenfassung
VIII.Vergleichende Analyse
IX. Schlussbemerkungen
Literatur und Rechtsquellen
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
1. Problemdarstellung
Die Geschichte des Söldners ist so alt wie die Menschheit selber. Seit Menschengedenken haben sich vor allem Männer gefunden, die in fremden Heeren und Streitkräften aus Abenteuerlust oder aus Geldgier dienten und den Kampf als Lebens- und Erwerbsform gewählt haben. Auch heute ist der Söldner nicht von den Kriegsschauplätzen verschwunden. Im Gegenteil: Aus vielerlei Gründen kann derzeit von einem Wiedererwachen des Söldnertums gesprochen werden, nachdem es während des Kalten Krieges in Form eines Kolonialsöldnertums eher eine Randstellung einnahm. Mit dem Entstehen des neuen Söldnertums in Form von so genannten privaten Militärfirmen wie Executive Outcomes oder Sandline International, den damit verbunden qualitativen Veränderungen des Söldnertums und der Verwicklung in eine Vielzahl von Konflikten und Kriegen, steht das Thema Söldner heute wieder auf der politischen Tagesordnung der Weltöffentlichkeit.
Aufgrund seines epochen- und kulturübergreifenden Charakters kann das Söldnertum als ein universelles Phänomen der Menschheitsgeschichte betrachtet werden. Der Söldner ist eine Figur, mit der sich Historiker, Politiker, Militärs und auch der Mann von der Strasse beschäftigen. Er hat Eingang gefunden in die Hoch- und Trivialliteratur vieler Nationen und Journalisten werden nicht müde, über die kriminellen Machenschaften dieser „Hunde des Krieges“ zu berichten oder sie als Freiheitskämpfer zu glorifizieren.
Auch Juristen haben sich zu verschiedenen Zeiten und Orten mit dem Söldner beschäftigt. In unterschiedlicher Weise und Umfang hat das Söldnertum Eingang in nationale Rechtsordnungen und in das Völkerrecht gefunden. Der Söldner ist nicht nur eine historische und politische Figur, er ist auch eine Figur des Rechts.
Der Söldner als Gestalt der Weltgeschichte wird sehr unterschiedlich beurteilt. Die meisten Beobachter sehen ihn aber so, wie ihn schon Machiavelli in seinem Werk „Der Fürst“ bezeichnet hat: nämlich als „gefährlich“. Allgemein hin hat der Söldner und mit ihm die Institution des Söldnertums ein ausgesprochenes Negativimage und wird als eine Devianz politisch-sozialen Verhaltens angesehen. Das gilt gerade für die Epoche der Weltgeschichte, in der wir uns derzeit befinden. In ihr ist der Nationalstaat der Träger des Gewaltenmonopols und hat als einziger - staatstheoretisch gesehen - die alleinige Verfügbarkeit über seine Angehörigen als Soldaten. Privatisierte Gewalt oder das Dienen als Soldat für ein anderes Land ist - in einem außerrechtlichen Sinne - illegitim.
Diese Arbeit will untersuchen, welche Rolle der Söldner als Rechtsfigur im deutschen und polnischen Strafrecht spielt. Mit dem MitteI der Mikrovergleichung möchte sie die Regel ermitteln, nach denen das Lebensphänomen Söldner in den beiden Rechtsordnungen beurteilt wird. Als oberste Ziel dieser Arbeit steht deshalb die Beantwortung der Frage, ob das deutsche und polnische Strafrecht dem Phänomen der neuen Söldner überhaupt gerecht wird. In diesem Zusammenhang ist es fraglich, ob die existierenden Regelungen betreffend Söldner die aktuellen Entwicklungen, nämlich die Herausbildung eines neuen Typs des Söldnertums in Form von privaten Militärunternehmen, überhaupt noch zu erfassen vermögen. Dabei werden in dieser Magisterarbeit nur solche Tatbestände berücksichtigt, die besonderen Söldner-Tätigkeiten, also das Dienen in fremden Streitkräften und das Anwerben hinzu, direkt betreffen.
2. Relevanzreflexion
Während des Kalten Krieges spielte das Söldnertum eine eher untergeordnete Rolle. Höchstens einige afrikanische Kolonialsöldner machten auch in europäischen Gazetten Schlagzeilen. Gefährlich konnten sie Europa nie wirklich werden. Die Aufmerksamkeit, die sie von Politikern und Juristen erhielten, war deshalb gering. In der Machtkonstellation der Blöcke pflegten sie als Abenteurer und Glücksritter eine Nischenexistenz dort, wo die großen Mächte keine Interessen verfolgten oder sie die Söldner für ihre Interessen instrumentalisierten.
Mit dem Ende des Systemantagonismus geriet die gesamte Welt in Bewegung. Für die Staaten bedeutet die Zeit seit dem Fall der Mauer vor allem, dass sie ihrem Anspruch, die einzige Einheit der Weltordnung zu sein, eingebüßt haben. Das wird besonders beim Gewaltenmonopol deutlich. Mehr und mehr sprechen Experten von einer Auflösung dieses Monopols und einer Privatisierung des Krieges. Seit den 90er Jahren haben sich eine ganze Reihe von so genannten privaten Militärfirmen gebildet, die bereits in vielen Teilen der Welt im Einsatz sind. Solche Firmen sind als hoch professionalisierte Privatarmeen, die den Krieg im großen Stil als Geschäft betreiben. Während sie sich selbst als Sicherheitsfachleute oder Militärberater bezeichnen, sind sie in den Augen vieler einfach Söldner. Diese postmodernen Söldner bilden ein Söldnertum, das sich qualitativ von den traditionellen Kolonialsöldnern unterscheidet. Mit den Gefahren und auch den Chancen, die von ihnen ausgehen können, sollte man sich deshalb beschäftigen.
Doch das Ende der bipolaren Weltordnung hat auch das traditionelle Söldnertum von Abenteurern, Glücksrittern oder Aussteigern beeinflusst. Zum einen wurden in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts weltweit riesige Massen von gut ausgebildeten Soldaten arbeitslos. Der Grund dafür: Die immense Abrüstung überall auf der Welt. Während viele den Weg in Zivilberufe fanden, hat sich ein Teil von ihnen privatisiert und geistert als Söldner durch die Welt, vor allen über die Kriegsschauplätze der unzähligen so genannten Neuen Kriege, die sich auch vor der europäischen Haustür auf dem Balkan abspielen. Auch Deutsche und Polen sind unter diesen Männern, die sich ein neues Leben als Privatkrieger verdingen. Auf eine Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung ermittelt, dass sich rund hundert Deutsche am Konflikt im ehemaligen Jugoslawien als Söldner beteiligt haben. Allerdings hat die Bundesregierung festgestellt, dass die Sicherheitsgefährdung, die von den nach Deutschland zurückgekehrten Söldner ausgeht, unwesentlich ist.1
Zudem nehmen die internationalen Einsätze der Bundeswehr und der polnischen Streitkräfte zu. Als im Jahre 1956 die ersten deutschen Wehrpflichtigen eingezogen wurden, erschien es unvorstellbar, dass jemals ein deutscher Soldat unter deutscher Fahne fremden Boden betreten wird. Bis vor kurzem schien es auch für die polnischen Streitkräfte, die als veraltet und als erst aus fremder Abhängigkeit befreit galten, keine größeren Einsatzmöglichkeiten in der Welt zu geben.
Heute sind beide Streitkräfte zu wichtigen Akteuren der Weltpolitik geworden. Internationale Einsätze sind jetzt wichtige Aufgaben für beide Armeen. Die Verteidigung des eigenen Landes wurde in den Hintergrund gedrängt. Deutsche Soldaten haben sich im ehemaligen Jugoslawien und Afrika engagiert. Der deutsche Auftrag in Afghanistan wurde erweitert. Polnische Streitkräfte sind zu einem wichtigen Partner der USA im Irak geworden. Derzeit übernehmen beide Streitkräfte ihnen international vertraute Aufgaben ohne Unterstützung von privaten Militärfirmen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch sie dem Beispiel von Großbritannien und den USA folgen und mit PMCs zusammenarbeiten. In Länder wie Belgien oder Großbritannien wird seit einiger Zeit in Parlamenten über die Gesetzgebung zum Einsatz von PMCs debattiert.
Ferner sind in beiden Staaten Tendenzen in die Richtung der Privatisierung von Sicherheit zu beobachten. Immer mehr Bereiche, die noch vor einigen Jahren durch den deutschen und polnischen Staat monopolisiert waren, gehen in private Hände. In beiden Ländern gibt es schon jetzt private Unternehmen, die als Verteidigungsunternehmen bezeichnet werden. Zu einem der größten gehört die EADS mit Filialen sowohl in Deutschland als auch in Polen, wo unter anderem Militärflugzeuge und Verteidigungssysteme entwickelt und baut werden. Noch vor einigen Jahren waren diese Bereiche vollkommen verstaatlicht. Deswegen ist es nicht so abwegig, dass in nächster Zeit auch andere militärische Bereiche privatisiert werden.
Die qualitativen und auch quantitativen Veränderungen, die das Söldnertum derzeit durchmacht, machen es notwendig, sich gerade jetzt mit den Nachteilen und Vorteilen auseinander zu setzen, die durch den Einsatz traditioneller, aber auch der neuen Söldner entstehen. Noch wichtiger aber ist es, sich mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, wie eventuelle Gefahren - mit Hilfe des Strafrechts - abgewendet werden können und was die deutschen und polnischen Söldner nach dem jeweiligen Strafrecht zu befürchten haben.
3. Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
Diese Arbeit ist als strafrechtliche vergleichende Untersuchung angelegt. Sie will die Frage beantworten, ob die Lösungen, die das deutsche und polnische Strafrecht anbieten, dem Phänomen des Söldners gerecht werden. Dazu werden Hypothesen aufgestellt, an denen die Ergebnisse des Rechtsvergleiches überprüft werden sollen. Die Arbeit will die Regeln und Normen erfassen, mit denen das deutsche und polnische Strafrecht den Söldner beurteilt. Der Schwerpunkt der Magisterarbeit liegt deshalb auf dem eigentlichen, rechtsvergleichenden Teil (Kapitel VI - IX). In einem ersten Schritt sollen in Länderberichten die rechtlichen Lösungen, die das Problem Söldner im deutschen und polnischen Strafrecht gefunden hat, umfassend dargestellt werden (Kapitel VI und VII). Im nächsten Schritt der vergleichenden Analyse werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen herausgearbeitet und katalogmäßig beschrieben. Jede der untersuchten Lösungen wird aus der vergleichenden Perspektive beurteilt und gewertet. Es soll auch festgestellt werden, ob das Problem Söldner in der deutschen und polnischen Rechtsordnung unterschiedlich gelöst wird und welche möglichen Gründe sich dafür finden lassen. Darüber hinaus soll auch überlegt werden, welche Lösung zweckmäßiger erscheint (Kapitel VIII). In den abschließenden Schlussfolgerungen sollen die Hypothesen der Arbeit im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsvergleichs überprüft werden. Außerdem sollen kritische, rechtspolitische Überlegungen angestellt und Folgerungen für die Interpretation des deutschen und polnischen Rechtes gezogen werden (Kapitel IX).
Vor dem eigentlichen rechtsvergleichenden Teil dieser Arbeit ist ein allgemeiner Teil gesetzt (Kapitel III - V). Er beschreibt das Phänomen Söldner in seinen außerrechtlichen sowie völkerrechtlichen Aspekten, ohne dass das Problem Söldner in einer vergleichenden Untersuchung des deutschen und polnischen Rechts nicht zu meistern wäre. Dieser außerrechtliche Teil beginnt mit der Geschichte des Söldnertums (Kapitel III). Danach folgt die Begriffsdiskussion, in der der Begriff des Söldners von linguistischer, kulturhistorischer und politischer Seite her beleuchtet werden soll (Kapitel IV). Es werden auch völkerrechtliche Normen und Regeln dargestellt, die das Söldnertum betreffen und für die Beurteilung des nationalen Rechts eine Rolle spielen (Kapitel V). Am Anfang der Arbeit allerdings stehen - in guter wissenschaftlicher Manier - ein Blick auf das methodische Vorgehen und die Hypothesen der Arbeit (Kapitel II).
II. Methodisches Vorgehen
1. Ziel und Hypothesen der Arbeit
Bevor die Ziele dieser Magisterarbeit beleuchtet werden, muss festgestellt werden, was auf jeden Fall kein Ziel dieser Arbeit ist. Die Verfasserin schreibt diese Abhandlung nicht, damit sie die Vergleichung des polnischen und deutschen Strafrechts um der Vergleichung willen betreibt. Viel mehr wird mit Hilfe der vergleichenden Methode eine Antwort auf eine wichtige, tagesaktuelle politisch-rechtliche Frage gesucht.
Das Ziel dieser Arbeit ist, die Rolle des Söldners im deutschen und polnischen Strafrecht zu untersuchen. Dabei steht besonders die Frage im Vordergrund, ob die neuen, postmodernen Söldner, die in Form von privaten Militärunternehmen organisiert sind, nach den derzeitigen strafrechtlichen Rechtsnormen überhaupt als Söldner zu bezeichnen und damit zu bestrafen sind. Dabei sollen diese zwei Strafrechtssysteme als ein Beispiel der nationalrechtlichen Antwort auf die internationalen und völkerrechtlichen Entwicklungen dienen. Auf diese Art und Weise sollen Schlüsse für die Bedürftigkeit der Strafbarkeit von Söldnern insgesamt gezogen werden. Es soll gefragt werden, ob die allmählich verschwindende pejorative Aufladung des Söldnertums auch im nationalen Strafrecht ihren Widerklang gefunden hat oder finden könnte.
Diese Arbeit geht in ihrer These davon aus, dass die bestehenden Regelungen in beiden Rechtsordnungen die neuen Entwicklungen in ihrem Kern gar nicht erfassen. Sie sind veraltet, da sie Phänomene regeln, die in einer anderen Zeit mit anderen Rahmenbedingungen entstanden sind. Die Magisterarbeit will aufzeigen, warum die bestehenden Regelungen völlig ungeeignet sind, das Phänomen des postmodernen Söldnertums überhaupt zu regeln.
Darüber hinaus möchte die Arbeit prüfen und diskutieren, ob die Straftatbestände, die das Söldnertum anbetreffen, heute überhaupt noch sinnvoll sind angesichts der sich wandelnden Weltordnung und der zunehmenden Rolle von privater Sicherheit. Die zweite These lautet, dass die Stigmatisierung und Kriminalisierung des Söldnertums, wie sie sich in den strafrechtlichen Regelungen des deutschen und polnischen Strafrechts manifestieren, obsolet sind, da die Gründe dafür entfallen, was die postmodernern Söldner betrifft.
2. Methode
Bei dieser Magisterarbeit handelt es sich um eine rechtsvergleichende Arbeit. Es geschieht im Sinne der Mikrovergleichung, da nicht einzelne Rechtsordnungen an sich oder deren Umgang mit dem Rechtsstoff (wie es bei der so genannten Makrovergleichung der Fall ist), sondern viel mehr die einzelnen Rechtsinstitute und Rechtsprobleme verglichen werden.
Dem eigentlichen Vergleichungsprozess wird dabei die bloß empirische Erfassung des Materials in Länderberichten vorangestellt. Nach dieser kommentarlosen Gegenüberstellung der beiden rechtlichen Lösungen wird versucht, die Unterschiede und Ähnlichkeiten der Lösungen unter Einbeziehung der Hypothesen herauszuarbeiten.
Der Ausgangspunkt der Analyse wird die Darstellung des Völkerrechts sein. Vor dem Hintergrund der internationalen und völkerrechtlichen Entwicklungen werden auch die nationalrechtlichen Institute beurteilt. Da es sich bei den Söldnern um eine international bekannte Erscheinung handelt, müssen die strafrechtlichen Vorschriften jeder Rechtsordnung mit diesem Phänomen in Zusammenhang gebracht werden. Am Ende der Arbeit sollen die Hypothesen und Fragestellungen verifiziert werden. Die Verfasserin möchte dann zu den sicherheitspolitischen und strafrechtlichen Schlüssen in Bezug auf die zukünftigen Tendenzen kommen.
3. Forschungslage
Es ist kein leichtes Unterfangen, sich mit dem Söldnertum zu befassen. Bis vor kurzem hatte dieses Thema auch nichts besonders Spektakuläres, da die Söldner nur eine Randerscheinung darstellten. Seit den 90er Jahren nimmt jedoch die Diskussion um die Söldner, vor allem im englischsprachigen Raum, zu. Es ist damit verbunden, dass auch die Söldner immer mehr an Bedeutung auf der Weltbühne gewinnen. Die Schwierigkeit des Themas bleibt jedoch vorhanden, weil die Söldner in keiner der Wissenschaftsdisziplinen wirklich zu Hause sind. Es sind Politikwissenschaftler, Soziologen, Militärwissenschaftler und Juristen, die es beanspruchen, sich mit dem Söldnertum zu befassen.
Im juristischen Bereich sind es meistens die Völkerrechtler, die sich mit der Privatisierung der Sicherheit und damit zumeist auch mit den Söldnern befassen. Weiterhin sind es auch Menschenrechtsgruppen und die Menschenrechtler, die auf die Söldner aufmerksam machen. In den Fachzeitschriften zu den Menschenrechten sind einige Aufsätze zu den Söldnern zu finden. Früher wurden Söldner meist mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht. Den neuesten Tendenzen nach wird versucht, die Söldner zu enttabuisieren und sie eher in den Prozess des Schutzes von Menschenrechten einzubeziehen. Die deutschen und polnischen Strafrechtler haben dagegen an diesem Thema bis jetzt noch kein Gefallen gefunden. In den entsprechenden Fachzeitschriften ist keine Diskussion der Strafrechtler diesbezüglich zu finden. In den deutschen und polnischen strafrechtlichen Lehrbüchern wird das Thema ebenfalls nur marginal behandelt. Die Problematik gewinnt zunehmend an Bedeutung bei Militärwissenschaftlern und Sicherheitspolitikern, die sich auch mehr für die internationalen Entwicklungen interessieren.
4. Quellenlage
Es kann eine ganze Palette von Quellen herangezogen werden. Da es sich bei dieser Magisterarbeit um eine rechtsvergleichende Untersuchung handelt, spielen die rechtlichen Quellen die entscheidende Rolle. Die Grundlage der Analyse sind das deutsche und polnische Strafgesetzbuch. Es sind das polnische Strafgesetzbuch von 1997 und das deutsche Strafgesetzbuch von 1871. Es werden jedoch auch die beiden Verfassungen sowie spezielle Gesetze in Betracht gezogen. Relevant könnten diese Gesetze vor allem für die Konkretisierung bestimmter Fragen sein. Im polnischen Recht ist es vor allem das Gesetz vom 21. September 1967 über die allgemeine Verteidigungspflicht und in Deutschland das Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 20. Februar 2002.
Weiterhin sind die völkerrechtlichen Quellen zu erwähnen. Drei von ihnen sind entscheidend für diese Arbeit: zum einen ist es das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen vom 12. August 19491. Es ist ein in Kraft befindlicher völkerrechtlicher Vertrag universellen Charakters. Zum anderen geht es um einen regionalen Vertrag, die Convention for the Elimination of Mercenarism in Africa vom 5. Juni 1977 (OUA-Konvention). Das dritte und letzte Dokument ist die Internationale Konvention gegen die Rekrutierung, Einsatz, Ausbildung und Finanzierung von Söldnern vom 4. Dezember 1989 (die so genannte UNSöldnerkonvention). Sie ist erst am 20. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Weiterhin wird sich die Arbeit selbstverständlich auf die Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen berufen. Dabei muss schon im vorab festgestellt werden, dass diese Kommentare weniger hilfreich für die Bedürfnisse der Arbeit waren. Die Problematik des Söldnertums und vor allem der neuen Söldner spielte bis jetzt in der nationalrechtlichen Regelungen und in der rechtlichen Diskussion praktisch keine Rolle. In vielen deutschen Kommentaren werden diejenigen Vorschriften, die eventuell für die in der Arbeit aufgeworfenen Fragen wichtig sein könnten, ganz ausgelassen oder nur mit ein paar Sätzen abgehandelt. Ein bisschen ausführlicher werden die Probleme des Dienens in fremden Streitkräften oder des Anwerbens in den polnischen Rechtskommentaren behandelt.
Zudem greift die Verfasserin auch auf andere wissenschaftliche Quellen zurück. Es sind meistens Zeitschriftenartikel, da es bis heute nur wenige Monographien zum Thema des postmodernen Söldnertums gibt. Dabei handelt es sich zum größten Teil um englischsprachige Artikel, die sich mit den Söldnern im Zusammenhang mit den neuesten Entwicklungen auf der internationalen Weltbühne befassen. Es ist der Verfasserin nicht gelungen, wissenschaftliche Abhandlungen zu finden, die die Söldner aus der nationalrechtlichen oder strafrechtlichen Perspektive darstellen würden.
Die klassischen und wohl bekanntesten Arbeiten zu diesem Thema sind „The New Mercenaries and the Privatization of Conflict“ von Thomas K. Adams, „Soldier of Fortune: A Profile of Today´s Private Sector Corporate Mercenary Firms“ von David Isenberg und „Private Armies und Military Intervention“ von David Shearer. Auf diesen Arbeiten hat sich auch die Verfasserin gestützt. Die meisten Artikel zu diesem Thema sind in sicherheitspolitischen und menschenrechtspolitischen Zeitschriften erschienen. Außerdem hat die Verfasserin Denkanstösse von den neueren Publikationen bekommen. Gemeint sind vor allem die Artikel „From Mercenaries to Private Security Companies: Options for Future Policy Research“ und „The Privatization of Conflict: Prospects und Realities“ von Damian Lilly, „Krieg und Politik im 21. Jahrhundert“ von Martin Hoch, sowie „The New Condottieri and US Policy: The Privatization of Conflict and Its Implications“ von Eugene B. Smith. Anregungsreich war auch der Aufsatz „Rent a Soldier - Zur Privatisierung militärischen Gewaltpotenzials“ von Georg- Maria Meyer, der in dem Buch „Europäische Streitkräfte in der Postmoderne“ von Gerhard Kümmel und Sabine Collmer erschienen ist.
Letztendlich sind zahlreiche Zeitungsartikel zu den neuen Söldnern erschienen. Am wichtigsten für diese Arbeit waren Artikel aus der International Herald Tribune, Frankfurter Allgemeine Zeitung und aus Le Monde diplomatique.
III. Geschichte des Söldnertums
1. Söldnertum vor dem Entstehen des Nationalstaates
Die Privatisierung des Krieges ist kein neues Phänomen. Für Sold und Beute dienende Krieger haben eine lange Geschichte. Sie soll hier in groben Zügen nachgezeichnet werden. Das geschieht zu einem, um zu zeigen, dass die Stigmatisierung und Kriminalisierung des Söldnertums, um die es ja in dieser Arbeit geht, weltgeschichtlich betrachtet ein junges Phänomen ist. Zum anderen soll aufgezeigt werden, dass es zwischen den neuesten, postmodernen Tendenzen der Privatisierung von militärischer Gewalt und vormodernen historischen Entwicklungen Analogien gibt. Militärfachleute sprechen in diesem Zusammenhang denn auch von der Rückkehr des „Mittelalters in der Sicherheitspolitik“.1
Stark vereinfacht können drei Phasen in der Geschichte des Söldnertums unterschieden werden: Das Söldnertum vor dem Entstehen des Nationalstaates, das Söldnertum in der nationalstaatlichen Phase der Weltgeschichte und das Söldnertum in der Phase des sich allmählich auflösenden staatlichen Gewaltmonopols und der erneuten Privatisierung des Krieges in der Gegenwart. Bei der Beschreibung der drei Phasen soll aufgezeigt werden, welche Parallelen es zwischen dem Söldnertum der ersten Phase und dem der derzeit anbrechenden dritten Phase gibt, in der von einem Wiedererwachen des Söldnertums gesprochen werden kann.
Ausländische Krieger wurden von fast allen Weltreichen des Altertums angeworben, wenn auch der Begriff „ausländisch“ im modernen Sinne nicht zutrifft. Gemeint sind damit eher landesfremde Kämpfer, die dem herrschenden Volk, Volksstamm oder der regierenden Dynastie entstammen. Assyrer, Hethiter, Perser oder die Chinesen verließen sich bei der Eroberung und Absicherung ihrer Reiche auf Söldner. Auch bei den Griechen, Karthagern und Römern nahm das Söldnerwesen erheblichen Umfang ein.2
Mit dem Ende des Römischen Reiches und dem Beginn des Mittelalters vollzog sich ein fundamentaler strategischer Wandel in der Kriegführung, der auch die gesamte Gesellschaftsordnung verändern sollte: Schnelle Reiter zeigten sich Fußtruppen überlegen. Auslöser dieser militärtechnischen Revolution war die Erfindung des Steigbügels.3 Es bildete sich das Rittertum. Da Pferde und die dazugehörige Ritterrüstung teuer waren, konnten sie sich in der Regel nur die Adeligen leisten. Das Geld erwirtschaftete der Adel auf Ländereien, die er vom König als Lehen erhielt. Dafür mussten die Ritter für den König in den Krieg ziehen. Dies Land-gegen-Waffendienst-Prinzip war die Basis des mittelalterlichen Feudalismus. Das vorherrschende Ideal des Kriegers war der Ritter. Bei diesem System wurden keine großen, mannstarken Fußtruppen und damit auch keine Söldner mehr benötigt, jedenfalls in der Theorie der mittelalterlichen Kriegführung. Dennoch war, wie der Historiker Reinhard Baumann feststellt, das Söldnertum eine Realität mittelalterlicher Kriegführung, weil auch die Ritter für Unterstützungsaufgaben Hilfstruppen benötigten.4
Die große Zeit des Söldnertums brach dann mit den Ende des Mittelalters heran. Die Ritterheere wurden durch Söldnerheere ersetzt. Dafür gab es mehrere Gründe. Der wichtigste Grund lag wohl in der Erfindung einer neuen Technik: der Feuerwaffen. Sie verminderten die Wirksamkeit der Ritterrüstung und raubten der Reiterei die Überlegenheit über das Fußvolk. Auch setzte jetzt der Einsatz von Spezialtruppen wie Bogenschützen oder mit Spießen bewaffnetes schweizerisches Fußvolk ein, die auch ohne Feuerwaffen den Reitern überlegen waren. Ihre Vorteile gewannen sie aus ihrer Disziplin und ihrer schwierigen Ausbildung, für die die meisten Ritter nicht zu haben waren. Mit diesen Entwicklungen ging in Mitteleuropa ein Stadt-Boom einher. Neue Städte übersäten das Land mit Stadtfestungen. Sie waren mit Reitern nicht zu erobern.5
Diese technischen Neuerungen und Veränderungen in der Kriegführung führten mit dazu, dass sich auch das Gesellschaftssystem grundlegend änderte. Das Lehnsaufgebot, das Land-gegen-Waffendienst-Prinzip, verschwand und damit die mittelalterliche Gesellschaftsordnung. Für die Herrscher, die Krieg führen wollten, war es ökonomisch günstiger, auf geworbene, bezahlte Krieger zurückzugreifen, anstelle der lehnspflichtigen, landbesetzenden Ritter. Söldner brachten den Vorteil, dass man sie nur solange bezahlen musste, wie man sie brauchte. Hinzu kam, dass die Entdeckung und Ausplünderung ferner Kontinente, wie es ab dem 16. Jahrhundert vor allem von Spaniern und Portugiesen, später auch von Franzosen, Holländern und Engländern betrieben wurde, Gold und Silber in großen Mengen nach Europa brachte. Europas Könige konnten es sich jetzt leisten, große Söldnerheere unter Waffen zu halten. Demgegenüber zeigte das Rittertum nun seine negativen Seiten. Als Raubritter trieb so mancher verarmte Ritter in Europa sein Unwesen und wurde zur Plage.6
Bereits im 14. Jahrhundert wurden Söldnertruppen als so genannte Free Companies or Great Companies von Feudalherrschern in Frankreich und Italien angeheuert. Ihre große Zeit, in der sie die vorherrschende militärische Erscheinungsform waren, erreichten die Söldnerheere in der Zeit vom 15. bis 18. Jahrhundert. Während dieser Jahrhunderte kämpften sie in den meisten Kriegen und Schlachten auf dem europäischen Kontinent.7 Sie wurden damals nicht als Kriminelle betrachtet, wie der amerikanische Kriminologie Professor Gary R. Perlstein von der Portland State University feststellt.8
Mit am bekanntesten waren die so genannten Condottieri (von Condotta - Sold). So hießen jene Söldnertruppen und besonders ihre Führer, die sich im 14. bis 15. Jahrhundert in den Sold der italienischen Stadtstaaten begaben und sich bald darauf spezialisierten, nach Ablauf des Soldvertrages nach eigenem Gutdünken zu plündern, zu brandschatzen oder Tribute zu erpressen. Genau das hat Machiavelli zu seiner bekannten Einschätzung getrieben, dass Söldner gefährlich sind.9 Dennoch wurde das nicht von allen seinen Zeitgenossen so gesehen:
During this period the condottieri served whoever would pay and did so without stigma. War was a barbaric business. The citizens of rich and flourishing states were not about to waste their time or their lives in pursuit of it. 10
Die Schweizer waren das klassische Gegenstück zu den brandschatzenden, mordenden Söldner. Ob sie ihre Heimat verteidigten oder als „Reisläufer“11 in fremden Diensten standen. Sie waren diszipliniert, dem Soldherrn treu, von hoher Kampfkraft und selbst in schlimmsten Zeiten des 16. und 17. Jahrhunderts von vergleichsweise mäßiger Habgier und Grausamkeit. Seit 1505 ist es die Schweizergarde des Vatikans, die den Papst bewacht. Bis auf den heutigen Tag sind diese Schweizer Söldner für die Sicherheit des Stellvertreter Gottes auf Erden verantwortlich.
In deutschen Landen wurden die Söldner vielfach Landsknechte genannt. Eigentlich war das die Bezeichnung für vom Ende des 15. bis Ende des 16. Jahrhunderts in „kaiserlichen Landen“ geworbenen Fußsöldner unter Maximilian I. Sie wurden durch den von Kriegherren beauftragten Feldhauptmann als militärischen Führer und wirtschaftlichen Unternehmern geworben. Angeworben wurden ursprünglich nur Männer mit einem guten Ruf, jedoch ließ sich dieses Prinzip infolge des starken Bedarfs an Landsknechten nicht durchhalten.12 Zu den Methoden der Werber schreibt Wolf Schneider:
Die Anwerbung von Söldnern war nach der Theorie die ehrlichste Sache von der Welt. Die Landsknechthauptleute rekrutierten ihre Fähnlein in der Weise, daß sie mit Musikkapellen durchs Land zogen und unbescholtenen Männern, die ein Schwert oder einen Spieß besaßen, ein Handgeld und ein paar Gulden Sold im Monat boten. 13
Der Begriff Landsknecht setzte sich für einen für Sold angeworbenen Krieger durch. Er wurde schließlich sogar zum Synonym für Söldner.14 Am besten sichtbar, wie das Landsknechtsystem der Frühen Neuzeit funktionierte, zeigt sicherlich das Agieren des Feldherrn Albrecht von Wallenstein, der während des Dreißigjährigen Krieges ein großer, privater Kriegsunternehmer war. Durch Erbschaft, Einheirat, Konfiskationen und kaiserliche Belehnung verschaffte er sich einen großen Landbesitz, der ihm die Menschen und Mittel zur Aufstellung und Ausrüstung eines riesigen Heeres von 40000 Mann verschaffte. Für Unterhalt und Besoldung sorgte dieses Heer selber mit Hilfe seiner Waffen nach dem alten Grundsatz „Der Krieg ernährt den Krieg.“ Sein Söldnerheer - oder besser sein privates Militär- oder Kriegsunternehmen - stellte Wallenstein dem Kaiser Ferdinand II. zur Verfügung. Nach dem Tode Wallensteins verfiel das gut organisierte Unternehmen Wallensteins. Teile seines riesigen Söldnerheeres zogen schließlich als marodierende Banden durch das damalige Deutschland, was schließlich den Beginn des Untergangs der klassischen Söldnerzeit einleiten sollte.15
Der Dreißigjährige Krieg war das große Schicksalsereignis Europas, auch für die Entwicklung des Söldnertums. Mit den großen Kriegsunternehmern vom Schlage Wallensteins hat die Privatisierung des Krieges seinen Höhepunkt erreicht. In der Folge wurde privatisierte Gewalt nie wieder in einem so großen Stil zugelassen. Erst jetzt - über 250 Jahre nach dem offiziellen Ende des Dreißigjährigen Krieges - entstehen auf der Welt Kriegsunternehmen in dem Stil, wie Wallenstein sie betrieben hat. Seine Söldnerfirma kann als Prototyp des postmodernen privaten Militärunternehmens angesehen werden.16
Im Dreißigjährigen Krieg entstand auch das Gegenmodell zur privatisierten Gewalt der Söldnerunternehmer. Gustav Adolf von Schweden, der große Gegenspieler von Wallenstein, baute auf der Basis einer fast allgemeinen Wehrpflicht für Männer von 15 Jahren aufwärts ein gut ausgerüstetes und hart geschultes Heer auf. Es wurde durch schottische und deutsche Söldner ergänzt. Es gab ein schriftliches Dienstregelement, eine Feldgerichtsbarkeit, ein streng gegliedertes Offizierskorps und - die größte Revolution in jenem Jahrhundert - ein geordnetes Nachschubwesen. Dieses System kann als Vorläufer oder Kern eines feststehenden Heeres angesehen werden, das - neben einer straff organisierten Verwaltung - ein wichtiger Bestandteil des modernen Staates ist, wie er sich nach dem Westfälischen Frieden 1648 allmählich herauszubilden begann. Das stehende Heer war die Grundvoraussetzung zur Monopolisierung der Gewalt und damit der Herausbildung des modernen Staates. Es war die Reaktion auf marodierende, privatisierte Gewalt des Söldnertums, das Mitteleuropa jahrzehntelang erschüttert hatte. Das Gegenmodell zur privatisierten Söldnergewalt wurde das staatliche Gewaltmonopol.17
Für die sich entwickelnden Staaten im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts wurde die Übertragung der Kriegführung an Söldner unattraktiv. Neue, kompliziertere Waffen benötigten besser ausgebildete Berufskrieger, als es die Söldner waren. Das war nur durch Drill und Disziplin in Friedenszeiten zu erreichen. Söldner, die nur für den Kampf bezahlt wurden, wollten und konnten den stupiden Exerzierdienst nicht auf sich nehmen.
Gleichzeitig mit der Herausbildung der stehenden Staatsheere hat sich eine straff geführte Staatsverwaltung entwickelt. Nur so war es den Herrschern möglich, das Geld aufzubringen, um die hohen Kosten für ständig einsatzbereite, trainierte Kämpfer und kostspielige Waffen wie Artilleriekanonen tragen zu können. Selbst für private Kriegsunternehmer vom Schlage Wallensteins wäre dies eine Unmöglichkeit gewesen. Zu solchen Finanzleistungen braucht man einen gut funktionierenden Staat.
Damit der Staat seine Existenz sichern konnte, musste er darauf bedacht sein, seine Souveränität zu sichern. Seine Legitimität wurde mehr und mehr dadurch definiert, dass er seine Bürger schützen und kontrollieren konnte. Damit privatisierte Gewalt in Form des Söldnertums ihn nicht gefährlich werden konnte, musste er sie eindämmen, kanalisieren, für sich nutzen, stigmatisieren und deren Einsatz schließlich sanktionieren. Legitimer Träger von militärischer Gewalt sollte und durfte fortan nur noch der staatliche Soldat sein, der jetzt die vorherrschende militärische Erscheinungsform werden sollte. Damit einhergehend entwickelte sich eine Art von Wehrpflicht, die die Untertanen zum Kriegsdienst zwang. Dieser Prozess begann am Ende des Dreißigjährigen Krieges und dauerte rund 150 Jahre.18
Dennoch war die Monopolisierung der Gewalt durch den Staat noch nicht das Ende des Söldnertums. Vielmehr begannen jetzt die souveränen Staaten, das Söldnertum für sich zu instrumentalisieren. Zum einen warben sie Ausländer als Soldaten an, um ihre eigenen Soldaten zu schützen, zum anderen vermieteten sie ihre eigenen Soldaten und Staatsbürgern, um damit die Staats- oder Privatkasse aufzubessern. Ein oft genanntes Beispiel hierfür ist der Einsatz von hessischen Söldnern in Amerika. Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel verpachtete 1776 für 21 Millionen Taler 17.000 Landeskinder an England, die in Amerika gegen die Unabhängigkeitsbewegung kämpfen mussten.19
In einer anderen Form lebte das Söldnertum weiter. Für Gebiete außerhalb von Europa vergaben die europäischen Kolonialmächte Handelsmonopole an Unternehmen. Das bedeutet, dass sie nicht nur die Überseegebiete auszubeuten konnten. Sie durften Armeen aufstellen und Krieg führen. Die militärische Fähigkeit solcher Unternehmen war enorm, wie das Beispiel der Britischen Ost-Indischen Companie zeigt. In der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts beherrschte das Unternehmen fast den ganzen indischen Süden und den Westen des Panjab. Und das war zu einer Zeit, als das Söldnertum in Europa bereits völlig stigmatisiert und kriminalisiert war.20
2. Söldnertum in der nationalstaatlichen Phase der Weltgeschichte
Nach dem Dreißigjährigen Krieg setzte sich der Staat als die dominante Organisation in Europa durch. Mehr und mehr eigenständige Staaten entstanden. Alle waren darauf bedacht, stets ihre Souveränität zu sichern. Dabei halfen ihnen ihre stehenden Heere, die sich vor der Französischen Revolution freilich noch oft genug aus eigenen Staatsbürgern und Ausländern zusammensetzten. Das sollte sich mit der Französischen Revolution und der Napoleonischen Phase der europäischen Politik ändern. Sie war die Geburtsstunde einer Idee, die bis heute die Weltgeschichte und Politik bestimmt: des Nationalismus.
Mit dem Aufkommen des Nationalismus wurde die Identifikation mit seinem Staat und die Loyalität zu seiner eigenen Nation eine der wichtigsten Forderungen. Aus dem Zugehörigkeitsgefühl zu einer Nation leitete sich die Pflicht ab, sie zu verteidigen, für sie zu kämpfen, für sie in den Krieg zu ziehen. „It was considered correct that every man should fight for his country and dishonorable that a man should serve under another flag“, stellt der Historiker Anthony Mockler in seinem Standardwerk zur Geschichte der Söldner fest.21
Die Geburt des Nationalstaates war auch die Geburtsstunde der allgemeinen Wehrpflicht. Unter der Berufung auf die Verfassung der Französischen Republik beschloss die Nationalverfassung am 13. August 1793 das berühmte Dekret über die levée en masse, das heute als Ursprung der Wehrpflicht gilt. Es wurde bestimmt, dass alle wehrtauglichen Männer eines Geburtsjahrganges gleichmäßig zu erfassen waren. In Preußen, dem wichtigsten Staat im damaligen Deutschland, wurde die Wehrpflicht am 3. September 1814 mit dem Kriegsdienstpflichtgesetz eingeführt.
Mit der Verpflichtung der Staatsbürger zum Wehrdienst - sowohl der rechtlichen durch die gesetzliche Festlegung als auch der moralischen durch nationalistische Appelle und Politik - setzte sich mehr und mehr die Unterscheidung zwischen dem nationalstaatlichen Soldaten und ausländischen Söldnern durch. Der Soldat wurde zum gefeierten Verteidiger des Vaterlandes, der Söldner dagegen moralisch zum Kriminellen abgestempelt, wie der Militärwissenschaftler Adams feststellt: „During the period since 1799, the unwritten belief that mercenaries service was immoral and improper came into be thought of as a moral law, and the use of mercenaries often caused bite resentment.“22
Im Laufe des 19. Jahrhunderts verboten denn auch mehr und mehr Staaten das Dienen ihrer Staatsbürger in fremden Armeen. Neben den moralischen Bedenken stand dahinter natürlich auch noch ein realpolitischer Grund: In einer Zeit, in der die militärische Strategie auf den Einsatz von Massenheeren abzielte, zählte jeder Mann. Das rechtliche Verbot diente dem Erhalt der Kriegsfähigkeit und der Souveränität der Staaten. Noch heute befinden sich die Paragraphen, die das Fremddienen verbieten, im polnischen und deutschen Strafgesetzbuch unter der Kapitelüberschrift „Straftaten gegen die Landesverteidigung“.
Was hier über die Stigmatisierung und Kriminalisierung gesagt wurde, galt natürlich nur für den „zivilisierten“ Teil der Welt. In der Vorstellungswelt der damaligen Europäer war die Welt zweigeteilt in Kulturvölker und Naturvölker in den Kolonien. Gegen letztere führte man auch keine Kriege zwischen Staaten. Dort galt auch das Humanitäre Völkerrecht nicht, das sich am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte und den Krieg einhegte und zivilisierte. In den Kolonien kämpfte man gegen Wilde. Dort galten die moralischen Bedenken, die man gegen das Söldnertum hatte denn auch nicht.23 Das beste Beispiel ist die Französische Fremdenlegion. Der Völkerrechtler Karl Doehring schreibt dazu:
When, in 1827, the revolutionary separation of Algeria from France threatened and the French Government in succeeding years failed to enlist French soldiers in sufficient numbers, the French Legion was founded by law of March 9 1831 ... with the restriction that the armed force was prohibited from being deployed within the continental territory of the realm.24
Die Kolonialpolitik anderer europäischer Staaten brachte es mit sich, dass weitere Fremdenlegionsverbände entstanden, so in Spanien, Belgien und in den Niederlanden.25 Die Französische Fremdenlegion gibt es heute noch. Die meiste Zeit lag ihr Einsatzgebiet außerhalb von Europa. Ausnahmen waren nur der Erste und der Zweite Weltkrieg.
Während die Stigmatisierung und Kriminalisierung des Söldnertums auf der Ebene der europäischen Staaten sich im 19. Jahrhundert durchsetzte, blieb das Völkerrecht lange untätig. Das Völkergewohnheitsrecht behandelte Soldaten und Söldner weiterhin als Kombattanten. Beide waren unter anderem gleichermaßen berechtigt, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Erst das Zusatzprotokoll I von 1977 zu den Genfer Abkommen hat die Ablehnung des Söldnertums zu kodifizieren versucht: „For the signatories to this protocoll, mercenaries are considered outlaws, placing them in the category of criminals or worse.“26
Die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs spielten Söldner keine herausragende Rolle. Zwar gab es immer wieder Männer, die zum Gelderwerb für andere Mächte in den Krieg zogen. Doch in den Wirren der großen und kleinen Kriege, der Bürger- und Kolonialkriege, die eine ganze Epoche mobilisierten und in einen dauerhaften Kriegszustand versetzten, waren Söldner eine Minderheit. In dem großen Ideologie- und Rassenkrieg der 30er und 40er Jahre war das Glaubenssystem oft wichtiger als die Loyalität zum Staat. Die Dichotomie Soldaten - Söldner wurde ersetzt durch Ideologiefreund - Ideologiefeind. Die Zeit hatte wahrlich andere Probleme, als über Gefährlichkeit und Definition des Söldnertums zu sinieren.
In wahrnehmbare Erscheinung trat das Söldnertum erst wieder in der Dekolonisationsphase der 60er und 70er Jahre. Damals entstand ein bestimmter Typ des Söldners, der Kolonialsöldner. Er prägt auch heute noch das Bild des Söldners, das viele verinnerlicht haben. Es ist das Bild von Abenteurern. Es sind Weiße, ehemalige Soldaten von europäischen Mächten, die mit kleinen Truppen für die neuen afrikanischen Herrscher oder für ihre Gegner kämpfen. Es sind oft Haudegen, Zivilversager oder Kriminelle, meist berühmter wegen ihrer Brutalität denn ihrer militärischen Erfolge. Diese Abenteurersöldner prägen nicht zuletzt deshalb das Bild vom Söldner in den Köpfen der Menschen, weil Schriftsteller oder Journalisten sie als Freiheitskämpfer oder Helden verherrlicht haben. Beispiele für solche „berüchtigten Helden“ sind der belgische Söldnerführer Jean Schramme, der sich den reißerischen Kriegsnamen „Black Jack“ gab, oder der Oberst Mike Hoare, der seine Heldentaten in selbst geschriebenen Büchern dem europäischen Publikum näher gebracht hat.27 In der realen Wirklichkeit des Kalten Krieges war dieses Kolonial- und Abenteuersöldnertum aber Nischenexistenzen, ohne sicherheitspolitische Bedeutung. Beeinflusst hat ihr Wirken nur die Einsicht der Weltgemeinschaft, dass Söldner eine Gefahr für den regionalen Frieden und die Menschenrechte sein können. Vor dem Hintergrund der schlimmen Erfahrungen, die gerade die afrikanischen Staaten mit der Brutalität der Söldner gemacht haben, ist denn der erfolgreiche Versuch zu sehen, das Söldnertum auch völkerrechtlich zu verbieten.
Ein Aufleben dieses klassischen Söldnertums konnte die Welt dann nach dem Ende des Kalten Krieges erleben. Die vielen kleinen Kriege, die ethnopolitischen Konflikte, wie sie vor allem für den Balkan typisch waren, haben viele europäischen Abenteurer angezogen, die als Söldner ihr Glück versucht haben. Zumeist waren es ehemalige Soldaten, die durch die großen Entlassungswellen im Zuge der Streitkräftereduzierungen plötzlich arbeitslos waren und sich nicht ins Zivilleben integrieren konnten. Zu ihnen gesellten sich Rechtsradikale, die in den Konflikten ihre Lebensentwürfe verwirklichen wollten. Sie haben nur die Abneigung der Menschen in Europa gegenüber dem Söldnertum verstärkt und deutlich gemacht, dass Söldner Kriminelle sind oder, wie der Kriminologe Perlstein feststellt: „The mercenary is the modernday social bandit.“28 Dazu schreibt der Söldner-Historiker Anthony Mockler: „By the end of the 20th century, this belief is ‘almost instinctive’.“ Und gleich fügt er hinzu: „But, it is generally forgotten how comparatively recent and illogical this sentiment is.“29
3. Erneute Privatisierung des Krieges
Mit dem Endes des Kalten Krieges ist die Weltgeschichte in eine neue Epoche eingetreten. Der Staat als Basis der Weltordnung wird immer mehr in Frage gestellt. Zwar dominieren immer noch die Nationalstaaten die Weltpolitik und den diplomatischen Verkehr, doch sie erhalten vehemente Konkurrenz von nichtstaatlichen Institutionen wie transnationalen Konzernen, Nichtregierungsorganisationen, globalen Netzwerken vom Schlage Attacs oder von Internationalen Organisationen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond oder der Welthandelsorganisation. In vielen Gebieten der Erde haben die Staaten schon dermaßen an Kraft, Macht und Einfluss verloren, dass man bereist von so genannten failed states spricht, in denen Clanchefs und Kriegsherren die ehemals staatliche Gewalt übernommen haben. Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von der Privatisierung der Weltpolitik.30
Mit der Privatisierung der Weltpolitik wird der Prozess umgekehrt, der mit dem westfälischen Frieden begonnen hat und zum Hauptpfeiler des Internationalen Systems wurde: der Bändigung von innerstaatlicher und militärischer Gewalt durch das Gewaltmonopol des Staates. Unterstützt wird dieser Trend noch durch die Denkweise des Neoliberalismus, der derzeit in der Welt herrscht und die Privatisierung vieler Bereiche anstrebt, die vorher vom Staat organisiert waren wie dem Bildungs- oder Gesundheitssystem.
Die jetzt beginnende Phase der internationalen Ordnung ist geprägt durch das sich auflösende staatliche Gewaltmonopol sowie die erneute Privatisierung von innerer und äußerer Gewalt. Nicht nur im Inneren übernehmen mehr und mehr private Sicherheitsdienste die Aufgaben der Polizei. Auch in äußeren Angelegenheiten gewinnt die Privatisierung zunehmend an Bedeutung. Der Krieg wird entstaatlicht und von privaten Akteuren betrieben, wenn auch staatliche Armeen sicherlich nicht ganz verschwinden werden.31
Die Auslösung des staatlichen Gewaltmonopols, die Privatisierung des Krieges und die neoliberale Denkweise, die auch Sicherheit und Krieg nur im System von Angebot und Nachfrage sieht, haben zu einem Wiedererwachen und einer Rückkehr des Söldnertums geführt. Es ist allerdings ein neuer Typus von Söldner entstanden, der mit dem klassischen Abenteuersöldner der 60er und 70er Jahre wenig gemeinsam hat: Es ist ein postmoderner Söldner.32 Sein Profil, die Ursachen seines Entstehens und die Umstände seiner Existenz lassen eher eine Analogie mit dem vormodernen Söldner entstehen, den es vor der nationalstaatlichen Epoche der Weltordnung gab, die ebenfalls vom Fehlen einer zentral organisierten und monopolisierten Gewaltorganisation geprägt war.
Zur Privatisierung des Krieges und dem sich auflösenden Gewaltenmonopol als Ursache für das Entstehen des neuen Söldnertums kommt hinzu, dass sich auch der Krieg an sich verändert und gewandelt hat. Dominierten in der nationalstaatlichen Epoche der Weltgeschichte die Kriege zwischen Staaten oder Staatenkoalitionen, so sind die überwiegende Mehrzahl der derzeitigen Kriege so genannte Neue Kriege.33 Zu ihnen gehören die ethnisch-nationalen Kriege im ehemaligen Jugoslawien oder im Kaukasus sowie die Clan-Kriege in Afrika.
Nach dem Berliner Politikwissenschaftler und Kriegsexperten Herfried Münkler zeichnen sich die Neuen Kriege durch drei Charakteristika aus. Es ist zum einen die Assymetrisierung des Krieges. Nicht mehr straff organisierte staatliche Armeen kämpfen heute gegen andere staatliche Armeen, sondern gegen Banden, Rebellen, Gotteskrieger oder eben gegen die neuen Söldner. Es kämpfen keine gleichartigen Gegner mehr miteinander. „Es gibt keine Fronten mehr, und deshalb kommt es auch nur noch selten zu Gefechten [...], so dass die militärischen Kräfte sich nicht aneinander reiben und verbrauchen, sondern sich gegenseitig schonen und sich Gewalt stattdessen gegen die Zivilbevölkerung richten.“34 Diese Welt der Neuen Kriege, so viele Kriegshistoriker35, ähnelt sehr der Situation der Kriege des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit und besonders dem Dreißigjährigen Krieg, genau der Epoche also, in der das Söldnertum seine erste Blüte erlebte.
Eng mit der Assymetrisierung des Krieges verbunden ist das zweite Merkmal der neuen Kriege: die Entstaatlichung des Krieges. Es sind nicht nur staatliche Armeen, sondern auch private Gruppen, die jetzt den Krieg führen und austragen. Die neuen Söldner sind also nicht die einzigen Gewaltakteure, die in die Konkurrenz mit Soldaten treten. Das hat vor allem eine Ursache: „Sie [die Entstaatlichung, DH] wurde dadurch möglich, dass die unmittelbare Kriegführung in den neuen Kriegen relativ billig ist. Leichte Waffen sind allenthalben günstig zu erhalten“, so Münkler.36
Nicht nur leichte Waffen werden immer billiger. Durch die Entwicklung der Computerindustrie sind mittlerweile auch hoch entwickelte, computerbasierte Waffensysteme relativ billig und leicht zu beschaffen. Dadurch haben die Staaten, die früher schon wegen der Preise das Monopol auf High-Tech-Waffen hatten, ihre einzigartige Stellung verloren. Von sehr teuren Großsystemen wie Flugzeugträgern oder Internkontinentalraketen abgesehen, kann sich jeder die Waffen für das so genannte digitalisierte Gefechtsfeld beschaffen und ihre Handhabung schnell erlernen. Das wiederum revolutioniert die Kriegführung. Diesen Wandel des Krieges bezeichnen Experten als revolution in military affairs. Die Revolution ist vergleichbar mit der Erfindung und Einführung der Feuerwaffe am Ende des Mittelalters, die ja die Kriegführung ebenfalls fundamental verändert und die Landsknecht-Söldner hervorgebracht hat.
Doch nicht nur die neuen Technologien machen die heutigen Kriege billiger als die Kriege früherer Zeiten. Der Einsatz der Söldner selber ist auch billiger als der Unterhalt staatlicher Armeen. Diese müssen immer bezahlt, trainiert, unterhalten und organisiert werden, auch wenn sie nicht gebraucht werden, das heißt wenn sie nicht Krieg führen. Söldner braucht man nur zu bezahlen, wenn man ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt. Auch sonst, so Experten37, sind sie ökonomischer als staatliche Armeen, weil sie flexibler reagieren können und der Primat der Politik fehlt, der bei westlichen Armeen oft zu kostspieligen Friktionen führt. Genau dieses ökonomische Argument war es im übrigen auch, das schon den Wechsel vom Rittertum zum Söldnertum am ausgehenden Mittelalter begleitet hat: Die feudal organisierten Ritter waren ihren Feudalherren auf die Dauer zu teuer, Söldner waren billiger.
Das dritte Charakteristikum der neuen Kriege, in der die neuen Söldner eine wichtige Rolle spielen, ist nach Münkler die Autonomisierung von den militärisch eingebundenen Gewaltformen in den neuen Kriegen.38 Damit meint der Politikwissenschaftler, dass sich Kampfformen wie der Partisanenkrieg, die vorher nur eine Nebenrolle spielten, zum Hauptmittel, ja oft sogar zum Zweck des Krieges geworden sind. Nicht mehr die groß angelegte Schlacht mit Massenheeren ist das Ziel, sondern der zermürbende Terror oder das Massaker. Die Neuen Kriege sind daher noch blutiger, noch grausamer und noch tödlicher als die klassischen Kriege.
Während die Kriege blutiger und tödlicher werden, hat sich bei den Menschen in den westlichen Staaten eine Abneigung gegen gerade diese Folgen von Kriegen, besonders aber den Tod breit gemacht. Die Bevölkerungen von Staaten wie den USA, Frankreich oder Deutschland sind immer weniger bereit, ihre Kinder in Kriege zu schicken, die weit von ihren Heimatländern entfernt sind. Da Politiker in Demokratien immer bangen müssen, nicht wieder gewählt zu werden, vermeiden sie es, ihre eigenen Soldaten in den Krieg zu befehlen. So leichtfertig wie im 18. oder 19. und auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beginnt heute keine demokratische Regierung mehr einen Krieg. Es sei denn, sie kann Söldner schicken.
Mit dem allmählichen Verschwinden des Gewaltmonopols, dem Auftauchen der neuen Kriege, der Verbilligung der Kriegführung, der revolution in military affairs und der Angst des Westens vor Gefallenen sind nur einige Ursachen für die Rückkehr des Söldnertums genannt. Interessanter und noch wichtiger für das Ziel der Arbeit ist aber, einmal den Blick auf das Profil und Organisationsform der neuen Söldner zu werfen, nämlich die Frage zu stellen, was die postmodernen Söldner vom klassischen Kolonialsöldner unterscheidet.
Bis in die 80er Jahre hinein erfolgte die Anwerbung, Ausbildung und Ausstattung von Söldnern meistens ad hoc. Für jeden Einsatz wurde eine spezielle Organisation gegründet, die zumeist nur wenige Kämpfer hatte und die extra für den Auftrag rekrutiert wurden. Diese Art des Söldnertums wird es auch weiterhin geben und Randexistenzen und Aussteiger anziehen. Eine große Rolle wird es aber auch weiterhin nicht spielen. Anders dagegen die neuen Söldner.
Das neue Phänomen, das hier nach Georg-Maria Meyer als postmodernes, neues Söldnertum beschrieben wird, sind Unternehmen und deren Mitarbeiter, die militärische Dienstleistungen anbieten. Sie werden von Fachleuten als Private Military Companies (PMCs) bezeichnet. Diese Firmen haben innerhalb der letzten zehn bis zwanzig Jahre an Einfluss und Bedeutung gewonnen. „Weltweit beschäftigen sie mittlerweile Tausende von Mitarbeitern, und ihre Umsätze erreichen Milliardenhöhe“, so Meyer.39
Die PMCs sind wie zur Zeit Wallensteins oder der Condottieri der italienischen Stadtstaaten als profitorientierte Kriegsunternehmen organisiert. Private Militärunternehmen wie Executive Outcomes, Sandline International oder Military Professional Resources werden von Regierungen, Konzernen oder Agentur, die humanitäre Hilfe bereitstellen, angeheuert, um militärische Dienstleistungen zu liefern. Dazu gehören unter anderem Kampf und Kampfunterstützung, Ausbildung und militärische Ratgebertätigkeit, Waffenbesorgung, logistische Unterstützung, Sicherheitsmaßnahmen, nachrichtendienstliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zur Prävention von Straftaten. Mit einem Wort: das gesamte Spektrum militärischer Dienstleistung, wenn auch nicht jede PMC alle in ihrem Repertoire haben muss.40
Das Besondere an den Private Military Companies ist, dass sie wie „normale“ Unternehmen organisiert sind:
Sie geben sich wie andere Unternehmen auch, sind im Handelsregister eingetragen, zahlen (möglichst wenig) Steuern, haben Angestellte, die mit festen Sozialleistungen und geregelten Urlaubsansprüchen rechnen können, und wollen zugestandener Maßen Geld verdienen. Ihr Geschäft betreiben sie weitgehend öffentlich; zumindest betreiben sie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. 41
Zu den Unterschieden zwischen den afrikanischen Kolonialsöldnern und neuen Söldnern schreibt der Journalist Thomas Scheen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die neue Gattung von privaten Unternehmen, die gegen Höchstgebot Krieg führen, [hat] mit dem althergebrachten Bild des Söldnertums nichts mehr zu tun, wo abgerissen „Kriegshunde“ für eine Handvoll Dollar in fremde Schlachten ziehen.“42
Diese Art des Söldnertums ist, wie bereits mehrfach angedeutet, ein sehr junges Phänomen. Im Jahre 1975 erhielt ein Unternehmen mit dem Namen Vinell Corporation of California einen Großauftrag von mehreren Millionen Dollar. Es sollte für die Saudi Arabische Nationalgarde eine komplette Ausbildungseinrichtung schaffen und betreiben, und das über mehrere Jahre.43 Dieser Vertrag kann als Geburtsurkunde des postmodernern Söldnertums betrachtet werden. Im Jahr 1989 wurde in Südafrika die Firma Executive Outcomes gegründet. Sie wurde zum meist zitierten Beispiel für die neuen Söldner. Sie besteht aus ehemaligen Soldaten der südafrikanischen Armee, vor allem aus den aufgelösten Spezialeinheiten. Ihre Mitarbeiter leisten nicht nur Beratertätigkeit, sondern nehmen auch an Kampfhandlungen teil. Das Unternehmen sucht für jeden Auftrag die Spezialisten aus ihrer Personalkartei aus und stellt so eine Truppe serviceorientiert nach den Wünschen des Kunden zusammen.44
Der erste Auftrag von Executive Outcomes war, für die Regierung von Angola ein Ölfeld wieder zurückzuerobern, das in die Hände von Rebellen gefallen war. Das war im Jahre 1993. Nach dem erfolgreichen Coup forderten die angolanische Regierung für drei Jahre rund 500 Mitarbeiter von Executive Outcomes an, um die staatliche Armee auszubilden. Dafür erhielten die Firmenchefs 40 Millionen Dollar. Bekannt wurden die Aktivitäten des privaten Militärunternehmens im Jahre 1995, als es für 35 Millionen Dollar Rebellen aus der Sierra Leones Hauptstadt Freetown befreite.45
Auf den ersten Blick erscheinen die Mitarbeiter von Executive Outcones sehr den traditionellen afrikanischen Kolonialsöldner ähnlich, die eigentlich auch nichts anderes machten als Rebellen zu vertreiben oder afrikanische Armeen auszubilden. Was diese neuen Söldner unterscheidet ist ihre Professionalität, ihr internationales Geschäftsgebaren, ihre hochmoderne Ausrüstung. Anders als die Söldner der 60er und 70er Jahre sind die es oft hohe Offiziere und Generale, die in staatlichen Armeen Karriere gemacht haben, bevor sie sich selbstständig machten. Gerade die Firma Military Professional Resources Incorporated (MPRI), die hier als zweites Beispiel von mittlerweile Hunderten solcher Unternehmen dienen soll, zeigt das Muster des neuen Söldnertums. Acht ehemalige Offizier der US-Armee haben MPRI 1987 gegründet. Sie stellen keine Kampftruppen, sondern bilden aus, analysieren Strategien und Taktiken fremder Streitkräfte oder planen Manöverspiele. Zu ihren Leistungen gehört unter anderem, dass sie „bereits 1994 die kroatische Armee ‘NATOkompatibel’“ gemacht hat. Und das alles mit dem Wissen, der Genehmigung oder im Auftrag der amerikanischen Regierung.“46
Wie bereits mehrfach angedeutet, haben die postmodernern Söldner weniger gemeinsam mit den Kolonial- und Abenteuersöldnern der nationalstaatlichen Epoche der Weltgeschichte als mit den Landsknechten des ausgehenden Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Besonders auffallend ist aber, dass sich auch die Einstellung der Politiker zum Söldnertum verändert und es wieder zu einer akzeptierten Form der Ausübung des Kriegshandwerks entwickelt. Dies wird besonders deutlich an dem gedanklichen Vorstoß Kofi Annans, den Einsatz von Söldnern zur Durchsetzung von Menschenrechten in Ruanda zu erwägen: „Als wir kampferprobte Soldaten brauchten, um Kombattanten und Flüchtlinge voneinander zu trennen, habe ich die Möglichkeit erwogen eine Privatfirma zu engagieren.“47 Als Kofin Annan den Einsatz von Söldnern erwogen hat, war er stellvertretender UN-Generalsekretär und zuständig für Friedensoperationen der UNO.
Während das Kolonialsöldnertum als moralisch minderwertig verurteilt48 und kriminalisiert wurde, werden die neuen Söldner langsam hoffähig.49 Dabei spielt gerade die Organisation eine große Rolle, die sich vor gar nicht so langer Zeit noch heftig für die moralisch-politische Verurteilung stark gemacht hatte: die Vereinten Nationen. Noch 1977 drängte die UNO, den Status des Söldners in einem Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen von 1949 zu definieren und ihm den Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus abzusprechen. Noch 1987 berief die Kommission für Menschenrechte der UNO einen Spezial-Berichterstatter. Er sollte herausfinden, ob Söldner Menschenrechte verletzen. Im Jahre 1989 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen sogar eine Internationale Konvention gegen die Rekrutierung, Einsatz, Ausbildung und Finanzierung von Söldnern.
Zu Zeiten des großen Ruanda-Völkermordes im Jahre 1996 dachte einer der höchsten Amtsträger der Weltgemeinschaft dann aber schon ernstlich und öffentlich darüber nach, selber Söldner zu engagieren und bedauert fast schon, dass die Welt noch zu rückständig denkt und seine Ideen zurückweist: „Aber vielleicht ist die Welt noch nicht bereit dazu, den Frieden zu privatisieren.“50
Aber nicht nur in der UNO-Führung verliert der Gedanken, Krieg und Frieden zu privatisieren, an Schrecken. Schon 1994 stellte das Futurologen-Ehepaar Heidi und Alvin Toffler fest, dass einige westliche Politiker darüber nachdenken, „private Söldnerfirmen zu schaffen, die im Auftrag der Vereinten Nationen Kriege führen.“51 Im Februar 2002 veröffentlichte das britische Unterhaus einen Bericht, „in dem sich erstmals ein Parlament mit den tatsächlichen Aktivitäten solcher ’privater Militärunternehmern’ befasst, ohne in Schwarzweißmalerei zu verfallen“.52
Mittlerweile stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Staaten die postmoderne Söldner anwerben sollen oder nicht, gar nicht mehr. So jedenfalls hat es den Anschein, wenn man den Grundtenor der jüngsten Veröffentlichungen verfolgt. Die Entscheidungsfrage scheint längst zu Gunsten der PMCs entschieden zu sein. Heute drehen sich die Diskussionen vor allem darum, wie man möglichen Implikationen, die durch den Einsatz von PMCs entstehen, vorbeugen kann. Es geht nicht mehr darum, wie noch vor ein paar Jahren, wie das Söldnertum komplett beseitigt werden kann. Es geht darum, wie es politisch und rechtlich in die bestehende Weltordnung eingebettet und so unbedenklich genutzt werden kann.
Dass der Einsatz von PMC zu Problemen führen kann, da stimmen auch die Befürworter privatisierter militärischer Gewalt zu. Besonders mögliche Menschenrechtsverletzungen und das Nichteinhalten des Kriegsvölkerrechts mangels einer übergeordneten, sanktionierenden Gewalt werden befürchtet. Es sind genau jene Verstöße also, die das Kolonialsöldnertum so „moralisch minderwertig“53 gemacht haben. Als Lösung wird jetzt allerdings nicht mehr ein Verbot der postmodernen Söldner gefordert. Angedacht sind verschiedene Modelle, um zu verhindern, dass private Militärunternehmen Menschenrechte verletzten. So wird daran gedacht, in den Verträgen mit PMCs Klauseln zu installieren, die die Unternehmen mit Androhung von Vertragsbruchstrafen (Konventionalstrafen) an das humanitäre Völkerrecht binden. So hat es jedenfalls der Journalist Sebastian Mallaby in der einflussreichen Washington Post vorgeschlagen: „If the United Nations hired a private firm of mercenaries for peacekeeping, it could write accountability into the contract and enforce that contract much more readily than it can discipline wayward government.”54
[...]
1 www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_198/02.html
1 Zusatzprotokoll I vom 8. Juni 1977.
1 Hoch in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 2001, B20, 17-25, 19. In Bezug auf das Söldnertum ist das zwar nicht ganz richtig, hier würde der Vergleich mit der Rückkehr des endenden Mittelalters und der frühen Neuzeit treffender sein.
2 Adams in: Parameters, Sommer 1999, Vol. 29, Internetausdruck ohne Seitenzahl.
3 Baumann, Landsknechte, 13-15.
4 Baumann, Landsknechte, 12.
5 Baumann, Landsknechte, 17.
6 Bosl, Staat, Gesellschaft, Wirtschaft im deutschen Mittelalter, 79 - 89.
7 Smith in: Parameters, Winter 2002/2003, Vol. 32, 105.
8 Perlstein in: International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, Dezember 1988, Vol. 32, No. 3, 202.
9 Machiavelli, The Prince, 22.
10 Mallet, Mercenaries and Their Masters, 51.
11 Wahrig, Deutsches Wörterbuch, s.v., Reislauf: Eintritt in ein Söldnerherr oder Söldnerdienst.Reise wird dabei in der Bedeutung von Kriegszug verwendet.
12 Meyers Taschenlexikon Geschichte, Band 3, s.v.
13 Schneider, Das Buch vom Soldaten, 179.
14 Baumann, Landsknechte, 226.
15 Baumann, Landsknechte, 167 - 168.
16 Baumann, Landsknechte, 167 - 168.
17 Schneider, Das Buch vom Soldaten, 36.
18 Howard, War in European History, 34.
19 Schneider, Das Buch vom Soldaten, 36.
20 Smith in: Parameters, Winter 2002/2003, Vol. 32, 104 - 119.
21 Mockler, The New Mercenaries, 6 - 7.
22 Adams in: Parameters, Sommer 1999, Vol 29, Internetausdruck ohne Seitenzahl.
23 Baumann, Landsknechte, 226.
24 Doehring in: Encyclopedia of Public International Law, 1995, Vol. 3, 439.
25 Baumann, Landsknechte, 225 - 226.
26 Glahn, Law Among Nations, 108.
27 Hoare, Mercenary; Hoare, The Road to Kalamata.
28 Perlstein in: International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, Dezember 1988, Vol. 32, No. 3, 205.
29 Mockler, The New Mercenaries, 7.
30 Der Privatisierung der Weltpolitik ist das Buch Tanja Brühl (Hg.), Die Privatisierung der Weltpolitik. Entstaatlichung und Kommerzialisierung im Globalisierungsprozess, gewidmet.
31 Münkler, Die neuen Kriege, 7 - 8.
32 Meyer in: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, 82.
33 Kaldor, Neue und alte Kriege, 50.
34 Münkler, Die neuen Kriege, 11.
35 Zum Beispiel Herberg-Rothe, Der Krieg, 126.
36 Münkler, Die neuen Kriege, 10.
37 Schadomsky in: afrika süd, September/Oktober 1997, No. 5, 3.
38 Münkler, Die neuen Kriege, 11.
39 Meyer in: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, 87.
40 Conesa in: Le Monde diplomatique vom April 2003.
41 Meyer in: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, 87.
42 Scheen in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. März 2002.
43 Adams in: Parameters, Sommer 1999, Vol.29, Internetausdruck ohne Seitenzahlen.
44 Adams in: Parameters, Sommer 1999, Vol. 29, Internetausdruck ohne Seitenzahlen.
45 Adams in: Parameters, Sommer 1999, Vol. 29, Internetausdruck ohne Seitenzahlen.
46 Scheen in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. März 2002.
47 Conesa in: Le Monde diplomatique vom April 2003.
48 Meyer in: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, 87.
49 Schadomsky in: afrika süd, September/Oktober 1997, No. 5.
50 Conesa in: Le Monde diplomatique vom April 2003.
51 Toffler, Überleben im 21. Jahrhundert, 279.
52 Conesa in: Le Monde diplomatique vom April 2003.
53 Meyer in: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, 87.
54 Mallaby in: The International Herald Tribune vom 5. Juni 2001.
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