Einleitung
Mit der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 kam es in den Besatzungszonen zu tief greifenden gesamt gesellschaftlichen Veränderungen. Auch im Bereich der Bildung, speziell der Hochschulpolitik kam es zu umfassenden Reformen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema Hochschulreformen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Arbeit verfolgt den Anspruch einen informativen Überblick zum genannten Thema zu geben.
Es gilt die Reformen, deren Rahmenbedingungen und das Bildungssystem darzustellen und auf die bildungsökonomische Bedarfsplanung und die Effekte im Beschäftigungssystem einzugehen. Weiterhin soll versucht werden darzustellen, welche Auswirkungen die Reformen im Bereich des Hochschulwesens auf die Studienbedingungen der damaligen Zeit hatten. Darauf folgend wird die Einflussnahme politischer Verbände am Beispiel der Funktion der Freien Deutschen Jugend (FDJ) im Hochschulsystem aufgezeigt. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Merkmale der sozialistischen Umgestaltung des Bildungssystems aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Bildungssystem – Entwicklung in Etappen
2.1 Die Zeit 19 45 – 19 49 und die 1. Hochschulreform
2.2 Zweite Hochschulreform (1951 – 1956)
2.3 Dritte Hochschulreform und die Zeit nach 1967
3 Die Abstimmung von Bildungs- und Beschäftigungssystem
4 Studienorganisation - Zulassungsvoraussetzungen
5 Die Funktion der FDJ im Hochschulsystem der DDR
6 Schluss
Anhang
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Mit der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 kam es in den Besatzungszonen zu tief greifenden gesamt gesellschaftlichen Veränderungen. Auch im Bereich der Bildung, speziell der Hochschulpolitik kam es zu umfassenden Reformen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema Hochschulreformen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Arbeit verfolgt den Anspruch einen informativen Überblick zum genannten Thema zu geben.
Es gilt die Reformen, deren Rahmenbedingungen und das Bildungssystem darzustellen und auf die bildungsökonomische Bedarfsplanung und die Effekte im Beschäftigungssystem einzugehen. Weiterhin soll versucht werden darzustellen, welche Auswirkungen die Reformen im Bereich des Hochschulwesens auf die Studienbedingungen der damaligen Zeit hatten. Darauf folgend wird die Einflussnahme politischer Verbände am Beispiel der Funktion der Freien Deutschen Jugend (FDJ) im Hochschulsystem aufgezeigt. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Merkmale der sozialistischen Umgestaltung des Bildungssystems aufgezeigt werden.
2 Das Bildungssystem – Entwicklung in Etappen
2.1 Die Zeit 19 45 – 19 49 und die 1. Hochschulreform
Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) war oberste Besatzungsbehörde und somit De-facto- Regierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) von Juni 1945 bis zur Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949. Die organisatorischen Strukturen der SMAD entsprachen inhaltlich und geografisch dem neu entstehenden deutschen Verwaltungsaufbau in der SBZ. Neben dem Hauptsitz in Berlin-Karlshorst bestanden SMAD-Einrichtungen auf Länderebene (Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen) sowie ein Netz unterschiedlicher regionaler bis lokaler Militärkommandanturen. Spezielle Fachabteilungen überwachten die Tätigkeiten der verschiedenen deutschen Verwaltungsbehörden. An der Spitze der SMAD stand als erster Marshall Georgi K. Schukow.
Im Gegensatz zu den anderen Besatzungsmächten (USA, Frankreich) hatte die Sowjetunion einen detaillierten Plan für die Umgestaltung der Bildungspolitik welcher maßgeblich von Elementen der sowjetischen Hochschulpolitik geprägt war. Die Umgestaltung sollte in verschiedenen Etappen realisiert werden. Jedoch ließ sich die so genannte „Papierpolitik“, aufgrund mangelnder Erfahrung im Bildungsbereich, nicht wie erhofft in die Tat umsetzten[1].
Den Beginn der „Ersten Hochschulreform“ markierte der gemeinsame Aufruf der KPD und SPD zur demokratischen Schulreform vom 18. Oktober 1945. Nach der Zwangsvereinigung der KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Juni 1946 avancierte diese Partei in den darauf folgenden Jahren zur führenden Staatspartei. Bis zum Februar 1948 wendete sich die Regierung primär der Aufgabe der Entnazifizierung zu und der einen neuen Lehrkörper aufzubauen. Aufgrund der zahlreichen Entlassungen (ca. 31000 Lehrer wurden ihres Amtes enthoben[2] ) sank die Qualität der Schulbildung erheblich. Der Versuch die fehlenden Lehrstellen zu besetzen, indem in kurzfristigen Kursen ausgebildete Lehrer in den Schulalltag eingeführt wurden änderte an der desolaten Situation nicht viel[3].
Wie die Tabelle zeigt wurden im Jahr 1945 circa zwei Drittel aller Professoren und Dozenten beziehungsweise sonstigen Hochschullehrer entlassen. Zusätzlich gemindert wurde die Zahl der Angestellten durch Abwanderung in andere Teile des besetzten Deutschlands und die Entlassung offensichtlicher politischer Gegner. Erklärtes Ziel der „Ersten Hochschulreform“ war es eine „Kaderschmiede“[4] nach sowjetischem Vorbild zu schaffen und Maßstäbe für die Aufhebung der bürgerlichen Bildungsprivilegien zu setzen (Öffnung der Universitäten und Hochschulen für Arbeiter- und Bauernkinder) das heißt, eine grundlegende Veränderung der sozialen Zusammensetzung der Studentenschaft zu erwirken.
Diese Umstrukturierungen im Hochschulsystem sind Teil einer die ganzen Lebensbereiche betreffenden Umgestaltung hin zu einer vollkommunistischen Gesellschaft. Das bedeutet, die Umgestaltung des Hochschulwesens vollzog sich parallel zur gesellschaftlichen Umgestaltung. Erklärtes Ziel der SED in diesen Jahren war der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, das bedeutet die wichtigsten Bereiche der Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gleichzuschalten und sozialistisch zu reorganisieren. Eine totale Ideologisierung gab es jedoch nur in einigen geisteswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen (Beispielsweise Philosophie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Journalistik, Teile der Geschichte, Sprach-Literatur, Kunst- und Musikwissenschaften und Pädagogik). Die technisch- naturwissenschaftlichen Fachbereiche waren kaum von der Ideologisierung betroffen. Wie die Bemerkung des Zentral Komitee (ZK)-Sekretärs Professor Hager aus dem Jahre 1957 verdeutlicht, konnte auch in den darauf folgenden Jahren die angestrebte Einbeziehung des Marxismus-Leninismus in den wissenschaftlichen Unterricht an Hochschulen nicht umgesetzt werden:„ An vielen Fachrichtungen herrschen bürgerliche, ja reaktionäre Ideen vor, und der Marxismus hat noch keineswegs Heimatrecht“[5]. Jedoch wurde bereits im Mai 1949 die akademische Selbstverwaltung der Universitäten und Hochschulen aufgehoben und im darauf folgenden Jahr wurde ebenso die studentische Selbstverwaltung abgeschafft. Die nunmehr freien Posten der Studentenräte wurden von der Freie Deutsche Jugend (FDJ) neu besetzt.
2.2 Zweite Hochschulreform (1951 – 1956)
Die Zweite Hochschulreform wurde mit der Entschließung „Die nächsten Aufgaben in den Universitäten und Hochschulen“ (19. Januar 1951) und mit der „Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens“ am 22. Februar 1951 eingeleitet. Die wichtigsten Neuerungen dieser zweiten Etappe waren die Einrichtung des Staatssekretariats für Hochschulwesen als zentrale Leitungsinstanz (1951), die Einführung des 10 monatigen Studienjahrs (Herbst 1951), in allen Fächern wurden Studienpläne, Stoffpläne und Jahresprüfungen eingeführt und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium sowie Russisch Unterricht wurden für alle Studenten obligatorisch. Das Seminarwesen, welches aus dem sowjetischen Hochschulsystem entlehnt wurde, wurde ebenso in Laufe der „Zweiten Hochschulreform“ eingeführt. Von Bedeutung ist, dass seit 1951 der Berufseinsatz der Absolventen durch staatliche Kommissionen gelenkt wurde.
Trotz der verstärkten weltanschaulichen Indoktrination, der Oktroyierung der Sowjetwissenschaft und der schrittweisen Ideologisierung von einzelnen Studienfächern war das Bewusstsein einzelner Studenten weit davon entfernt, „sozialistisch“ zu sein und ihr Verhalten führte dazu, dass sich das Zentralkomitee der SED im Dezember 1956 mit einem „Droh“-Brief an diese oppositionellen Studenten richtete indem es hieß: „An unseren Universitäten und Hochschulen können nur diejenigen studieren, die der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind“[6].
Immer stärker rückte die Idee einer „sozialistischen Hochschule“ in den Mittelpunkt des Interesses der politischen Führung. Den Professoren und Dozenten wurde deutlich gemacht, dass sie für die sozialistische Umerziehung der Studenten verantwortlich sind. Speziell in diesem Fall wurde im dritten Hochschulprogramm der FDJ aus dem Jahre 1957 das Idealbild eines „sozialistischen Studenten“ entworfen. Dieser soll sich nach den Ausführungen des Sekretärs des Zentralrates der FDJ Herrn Werner Lambertz aus dem Jahre 1959 durch folgende Charakteristika auszeichnen: Der „sozialistische Student“ soll sich dadurch auszeichnen, „ daß er überzeugt ist von der Richtigkeit und gesetzmäßigen Überlegenheit des Sozialismus und für den Sieg der sozialistischen Gesellschaftsordnung kämpft, daß er erfüllt ist von Treue und Dankbarkeit gegenüber unserem Staat, der ihm die Möglichkeiten einer gesicherten perspesktivreichen Ausbildung bot, daß er sich unermüdlich hohe fachliche Kenntnisse aneignet, um ein Meister seines Faches zu werden, daß er die Wissenschaft, das ständige Forschen und Lehren als seine Lebensaufgabe betrachtet, die den ganzen Menschen verlangt, daß er seinen Freunden in der Seminargruppe und FDJ-Organisation ständig bei ihrer Ausbildung und Erziehung hilft, seine eigenen Erfahrungen vermittelt und die Interessen des Kollektivs über seinen eigenen stellt, daß er seinen akademischen Lehrer achtet und bemüht ist, ihre guten Erfahrungen im täglichen Leben anzuwenden, daß er selbstständig, schöpferisch arbeitet, enge Verbindungen zur sozialistischen Produktion hält und sich auf die Anforderungen, die das Leben ihm nach seinem Studium stellt, vorbereitet“[7].
Das Erziehungsziel der Universitäten war es demnach, die Studenten so zu erziehen und zu bilden, dass sie eine Synthese aus guten Sozialisten und Fachmännern bilden. Um dies zu erreichen sollten auch die bisher Ideologie durchlässigen Fächer unter den Totalitätsanspruch gestellt werden. („Verordnung über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens“ vom 13. Februar 1958) Darüber hinaus wurde der polytechnische Unterricht eingeführt, welcher an einem Tag in der Woche in einem Betrieb abgehalten wurde um das bisher Erlernte in der Praxis anwenden und vertiefen zu können.
Die politische Führung der DDR war davon ausgegangen, dass die verschiedenen Faktoren der neuen Studienformen zu Niveauerhöhungen führen. Zum einen sollte durch das praktische Anwenden und Erleben des Lehrstoffes in Betrieben das zu Lernende anschaulicher und leichter nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sollten die Studenten durch das Lernen in Betrieben einen Einblick in den späteren Arbeitsbereich bekommen – wodurch sich die spätere Einarbeitungszeit verkürzen sollte. Des Weiteren sollte sich durch das Arbeiten in Betrieben die Selbstständigkeit der Studenten verbessern und die politische Erziehung durch Einflüsse der Mitarbeiter positiv ergänzt werden.
Jedoch stellt sich bei der Betrachtung dieser Fakten die Frage ob unter diesen Bedingungen nicht das theoretische Studium leidet und ob die propagierte Selbstständigkeit durch Arbeit in Betrieben nicht durch die ideologiekritische Infiltration beschnitten wird? Dies führt zu der Frage ob das Ziel der Zweiten Hochschulreform: die Studenten zu Sozialisten und Fachmännern zu erziehen überhaupt erreichbar war?
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[1] Vgl.: Heinemann, Manfred (Hrsg.): Hochschuloffiziere und Wiederaufbau des Hochschulwesens in Deutschland 1945 – 1949. Die Sowjetische Besatzungszone. Akademie Verlag GmbH, Berlin 2000. S. 50-55.
[2] Vgl.: Heinemann, Manfred (Hrsg.): Hochschuloffiziere und Wiederaufbau des Hochschulwesens in Deutschland 1945 – 1949. Die Sowjetische Besatzungszone. Akademie Verlag GmbH, Berlin 2000. S. 39
[3] Vgl.: Schiele, Eckart (Hrsg.): Hochschulreform und Lehrerausbildung in der DDR seit 1965. Pädagogisches Zentrum. Berlin 1984. S. 54 ff.
[4] Vgl.: Quell, Hans-Martin: Die „sozialistische“ Hochschule. Aspekte des Hochschulwesens der SBZ. S. 9.
[5] Siehe: Ebd. S. 10.
[6] Siehe: Ebd. S. 11.
[7] Siehe: Ebd. S. 13.
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